AT: Dunkelfeldstudie und Präventionsarbeit zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Die FPÖ schlägt eine Dunkelfeldstudie zum Thema Gewalt gegen Frauen vor, die NEOS pochen auf gezielte Präventionsarbeit gegen Gewalt an Minderjährigen. Außerdem gibt es einen Gesetzesantrag des Bundesrats (von SPÖ und NEOS) zur Vorlage des Gleichbehandlungsberichts des Bundes.

 

FPÖ: Dunkelfeldstudie zu Gewalt gegen Frauen

FPÖ-Mandatarin Rosa Ecker fordert dazu auf, eine österreichweite Dunkelfeldstudie durchzuführen, mit der die Hintergründe von Gewalt gegen Frauen, das typische Täterbild und mögliche gezielte Hilfestellungen zur Eindämmung von Gewalt gegen Frauen erhoben werden (3074/A(E)). Angesichts der hohen Zahl an in Österreich ermordeten Frauen sieht die Abgeordnete Bedarf für eine Anpassung der aktuellen Maßnahmen. Derartige Opfer- und Täterbefragungen, wie sie in Deutschland bereits seit Jahren durchgeführt werden, würden Informationen über die Ursachen und Hintergründe der Gewalttaten liefern. Sinnvoll wäre für Ecker ebenso der Ausbau und die finanzielle Absicherung der regionalen Beratungsstellen sowie mehr Geld für die Gewaltprävention.

 

NEOS: Präventionsarbeit gegen Gewalt an Mädchen

Die Ausarbeitung von gezielten Präventions- und Schutzkonzepten hinsichtlich sexueller Gewalt an Minderjährigen ist den NEOS ein Anliegen (3042/A(E)). Mehr als ein Drittel aller Opfer von Vergewaltigung oder Nötigung seien unter 18 Jahren alt, problematisiert Mandatarin Henrike Brandstötter das ihrer Meinung nach mit anhaltenden Stigmata behaftete Thema sexueller Missbrauch innerhalb der Familie. Aufgrund dieses Settings seien Frauenhäuser oft keine geeignete Anlaufstelle, fordert sie effektivere Präventionsmodelle und eine entsprechende Weiterentwicklung des Gewaltschutzpaketes ein.

 

SPÖ und NEOS: Gesetzesantrag des Bundesrats

Dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen wurde auch ein Gesetzesantrag des Bundesrats. Beantragt wird von SPÖ und NEOS, dass der Bundesgleichbehandlungsbericht auch der Länderkammer zugeleitet wird (1859 d.B.). Bislang wird der Bericht, worin über den Stand der Frauenförderung im Bundesdienst sowie über die Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission und der Gleichbehandlungsanwaltschaft informiert wird, nur dem Nationalrat übermittelt. Vorschläge zum Abbau der Benachteiligungen von Frauen seien im Sinne der Vergleichbarkeit und allfälliger Best-Practice-Beispiele nicht nur innerhalb der Bundesverwaltung, sondern auch für die Landesverwaltung von Interesse, meinen die Bundesrät:innen

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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