Meinungsfreiheit ist nicht Abwesenheit von Rechtsstaatlichkeit

DMZ –  POLITIK ¦ Dirk Specht ¦                                 

KOMMENTAR

 

Es ist bemerkenswert, wie polarisiert insbesondere auf Twitter selbst über Elon Musk und seine Vorgehensweise diskutiert wird. Was er vor hat, ob es einen besonders genialen oder besonders dummen Plan gibt, wie er mit seinem Unternehmen weiter verfährt etc. sind zunächst mal Fragen, die seine Sache sind und die man wie das Ergebnis eines Fußballspiels gut abwarten kann.

 

Was aber weder Meinungssache, noch weiter diskutierbar sein sollte, ist die Frage, wie bzw. ob Twitter geltendes Recht umsetzt. Hier gibt es – übrigens weit vor der Frage der Regulierung solcher Plattformen – nun mal die Auflage, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Kommt eine Plattform dem nicht nach, klärt das der Rechtsweg.

 

Das letzte Woche gefällte Urteil aus Frankfurt war so zu erwarten, denn Twitter leistet in dem Bereich, sei es aus Absicht oder wegen des organisatorischen „Umbaus“, zuletzt nichts mehr, rein gar nichts! Aber es gibt tatsächlich selbst in dem Fall selbsternannte Libertäre, die so was für Zensur halten und jegliche „Eingriffe“ in Inhalte ablehnen. Dass Musk selbst sich nicht daran hält, sondern nur eigene Vorstellungen von „Eingriffen“ verfolgt, stört so manchen Fan übrigens auch nicht.

 

Gerne wird in dem Zusammenhang die Bedeutung von Twitter in autokratischen und mit Zensur operierenden Staaten genannt. Das ist aber kein zielführender Vergleich, denn erstens gibt es auch in solchen Staaten erhebliche Probleme mit nach unserem System rechtswidrigen Inhalten, aber keine Frage, die Möglichkeit dort tatsächlich existierende staatliche Zensur zu umgehen, überwiegt.

 

Bei uns aber existiert keine Zensur, sie ist nach Artikel 5 Grundgesetz explizit verboten. Wer daran oder an unserer Rechtsstaatlichkeit, namentlich unserer Legislative beispielsweise bezüglich dieses Urteils in Frankfurt, Zweifel hat, ist als Bürger aufgerufen, dagegen etwas zu unternehmen. Dazu gibt es von öffentlichen Meinungsäußerungen bis zum eigenen Rechtsweg genug Instrumente. Wer also dieses Urteil in der Sache falsch findet, kann und soll das gerne äußern. Genau das passiert aber nicht, es wird vielmehr die Position vertreten, es müsse auf solchen Plattformen alles erlaubt werden, selbst unser Rechtsstaat habe nicht einzugreifen!?

 

Diese Position ist entweder verwirrt oder ihrerseits schlicht rechtswidrig.

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