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CH: Organspende jetzt regeln: Die neue Kampagne des BAG regt zum Handeln an

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Mit der neuen Bevölkerungskampagne «Regeln statt aufschieben: die Organspende.» ermutigen das Bundesamt für Gesundheit und Swisstransplant die Bevölkerung, ihren Entscheid zur Organspende jetzt zu treffen, schriftlich festzuhalten und den Angehörigen mitzuteilen. Dadurch werden die Angehörigen entlastet und können im Sinn der verstorbenen Person entscheiden, wenn es je zu einer Situation kommt, die eine entsprechende Entscheidung erfordert.

 

Die Mehrheit der Menschen in der Schweiz befürwortet die Organspende. Doch nur eine Minderheit hat den Willen schriftlich festgehalten oder die Familie darüber informiert. Deswegen müssen die Angehörigen oftmals im Spital über eine Organspende entscheiden, ohne den Willen der verstorbenen Person zu kennen. In einem solchen Fall lehnen sie die Organspende mehrheitlich ab.

 

Kampagne, die zum Handeln anregt

Mit der neuen nationalen Organspende-Kampagne «Regeln statt aufschieben: die Organspende.» soll die Bevölkerung dazu angeregt werden, ihre persönliche Entscheidung zur Organspende verbindlich zu regeln. Denn es reicht nicht, nur darüber nachzudenken. Jede Person sollte ihren Willen in einer Organspende-Karte, in einer Patientenverfügung oder im elektronischen Patientendossier (EPD) festhalten.

Auf der Kampagnen-Website www.leben-ist-teilen.ch stehen der Bevölkerung zahlreiche aktuelle Informationen rund um das Thema Organspende und Willensäusserung zur Verfügung (Broschüren, Organspende-Karte, Informationsfilme oder Hintergrundberichte). Materialien können in verschiedenen Sprachen entweder heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden.

Die zusammen mit Swisstransplant als Partnerin lancierte Kampagne startet heute und erstreckt sich über zwei Jahre.

Neuer Spot «Nicht vergessen: Organspende regeln!»

Der neue Spot «Nicht vergessen: Organspende regeln!», der ab heute im Fernsehen, online und in den Sozialen Medien zu sehen ist, erinnert daran, die persönliche Entscheidung zur Organspende jetzt zu regeln.

Das Volk hat sich am 15. Mai 2022 für die Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. Der genaue Zeitpunkt der Umstellung ist noch nicht bekannt. Bis es soweit ist, gilt weiterhin die erweiterte Zustimmungslösung, bei der eine Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod nur möglich ist, wenn eine Zustimmung der betroffenen Person vorliegt.

Das BAG informiert die Bevölkerung während der Übergangsphase (2022–2024) und bis zur Einführung der neuen Regelung mit der Kampagne «Regeln statt aufschieben: die Organspende.» regelmässig zum Thema Organspende.

 

 

 

 

Herausgeber

Bundesamt für Gesundheit

http://www.bag.admin.ch 

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