Das liebe Geld und das Fehlen desselben

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DMZ –  TIPPS ¦ Maya West ¦                                                        Bildquelle: pexels.com

 

Ein Dezennien altes Problem – wobei, wir wollen ehrlich sein: Es dürfte eher Millennien alt sein.

 

Was macht man, wenn man nicht genügend Monetäres hat, um sich einen Wunsch zu erfüllen?

 

 

 

Optionen 

Natürlich kann man sparen. Dies hilft bei der Behebung von kleinen finanziellen Engpässen und kleinen Wünschen. Bei mittelgroßen Anschaffungen hilft der Hinweis auf den baldigen Geburtstag oder das nahende Weihnachtsfest. Und dann gibt es da Dinge, die gekauft werden wollen, bei denen selbst der großzügigste Verwandte die Segel streicht, respektive das „Zusammenschmeißen“ von Geld, also die Beteiligung aller zum Erfüllen des Wunsches, an die finanziellen Grenzen stößt.

 

Was liegt da näher, als bei jenen finanziellen Aufwendungen, die das eigene Budget überschreiten, aber als „wichtig“ erachtet werden, den Gang zu einem Kreditinstitut in Angriff zu nehmen. Optionen gibt es viele, durch das Internet ist dies sogar virtuell möglich, etwa durch Homepages wie Kredit 24

 

Und die Gründe, sich eines solchen Kredites zu versichern, können mannigfaltig sein. Von Finanzierungshilfen, um ein Haus zu bauen, zu sanieren oder einfach nur zu kaufen über die Möglichkeit zur Umschuldung, die Inanspruchnahme eines Kredits zwecks Kaufes von Auto oder Motorrad, bis hin zur Fremdfinanzierung für Reisen, ist alles dabei. Auch die Aufnahme eines Darlehens für die eigene Aus- und Weiterbildung ist möglich oder aber die Inanspruchnahme von Firmenkrediten.

 

Aber all diese Fremdfinanzierungsoptionen haben eines gemeinsam. Sie sind an gewisse Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft.

 

Wer darf einen Kredit beantragen?

Zum einen: Schweizer Staatsbürger.

Allerdings ist es nicht notwendig, Eidgenosse zu sein. Auch Ausländer, die über gewisse Bewilligungen verfügen, können zur Kreditaufnahme vorstellig werden.

 

Die B-Bewilligung

Hierunter versteht man die Aufenthaltsbewilligung. Entsprechend wird man im schweizerischen Recht als „Aufenthalter/in“ geführt. Besitzt man seit 6 Monaten die B-Bewilligung und verfügt seit mindestens 3 Monaten über einen Job in der Schweiz, lässt sich zu denselben Voraussetzungen wie der Schweizer Bürger oder Ausländer mit C-Bewilligung der Kredit beantragen. Diese Bewilligung muss jährlich erneuert werden, da sie nur für ein Jahr gilt.

 

Die C-Bewilligung

Personen mit C-Bewilligung sind kredittechnisch gesehen mit den Eidgenossen gleichgestellt. Daher gilt: Man sollte mindestens 18 Jahre alt sein und nicht älter als 69. Dies gilt unter der Vorgabe, dass der Kredit zurückgezahlt wird, bevor man das einundsiebzigste Lebensjahr vollendet hat. Das monatliche Mindestnettoeinkommen sollte 2600 CHF oder besser noch 3000 CHF (Schweizer Franken) betragen. Um in den Genuss des Kredites zu kommen, wird ein Nachweis erfordert, dass man entweder unselbstständiger Arbeit nachgeht – der sogenannte Lohnausweis – oder per selbstständiger Tätigkeit seinen Lebensunterhalt bestreitet. Hier muss der Jahresabschluss vorgelegt werden. Des Weiteren gilt: Man muss kreditwürdig sein und keine Pfändungen oder „Verlustscheine“ aufweisen.

 

Die G-Bewilligung

Bei Grenzgängerbewilligungen gilt für jene Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber im benachbarten Ausland wohnen. Um einen Kredit zu bekommen, ist es neben dem Fakt, dass man in der Schweiz arbeitet – sonst wäre man ja kein Grenzgänger – dass man seit mindestens 3 Jahren im Besitz der G-Bewilligung sein muss.

 

Die L-Bewilligung

Die Kurzaufenthaltsbewilligung gilt für Personen, die sich befristet in der Schweiz aufhalten. Dies heißt in der Regel, dass der Aufenthalt an einen gewissen Zweck gebunden ist – egal ob man einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder nicht. Dies gilt nicht für die Inanspruchnahme eines Kredites. Hier muss man mindestens seit 12 Monaten einer Arbeit in der Schweiz nachgehen und die Bewilligung seit diesem Zeitraum besitzen.

 

Die Kreditwürdigkeit

Um die Kreditwürdigkeit – auch Bonität genannt – zu eruieren, sucht man in Deutschland die Hilfe der Auskunftei „Schufa Holding“. Hier findet der geneigte Debitor sämtliche Informationen bezüglich Zahlungsfähigkeit des hoffnungsvollen Aspiranten auf ein Darlehen. Die Aufgabe der Schufa übernimmt in der Schweiz die Zentralstelle für Kreditinformationen, die ZEK abgekürzt wird. Damit man einen Kredit erhalten kann, ist es notwendig, in der sogenannten „Schwarzen Liste“ zu stehen. Aber Obacht: Sollten in den vergangenen 24 Monaten Anträge abgelehnt worden sein, erfolgt eine automatische Mitteilung an jede Bank oder Einrichtung, bei der um einen Kredit gebeten wird.

 

Fazit

Natürlich macht die finanzielle Situation manchmal einen Kredit nötig. Beispielsweise, um weiter in der Mietwohnung bleiben zu dürfen. Aber eventuell könnte die Lösung für die Zukunft in der Vergangenheit liegen. Etwa in der Fuggerei.

 

 

 

Quellen:

  • https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_b_eu_efta.html
  • https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_c_eu_efta.html
  • https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_g_eu_efta.html
  • https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_l_eu_efta.html
  • https://www.mittellaendische.ch/2022/05/02/ch-konsumentenstimmung-verschlechtert-sich-deutlich/#gsc.tab=0
  • https://www.nzz.ch/feuilleton/fuggerei-in-augsburg-aelteste-sozialsiedlung-der-welt-wird-500-ld.1686608

 

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