AT: Oppositionsanträge zu Themen wie Stealthing, Justizwache, Beschaffung und Zutrittsvoraussetzungen für Gerichtsgebäude

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Zu mehreren Justizthemen legt die Opposition dem Justizausschuss Entschließungsanträge vor. Die Bandbreite der Forderungen reicht von einem Tatbestand für Stealthing über Zutrittsvoraussetzungen für Gerichtsgebäude bis hin zu öffentlichen Beschaffungen, Schwerarbeiterregelungen für die Justizwache und eine gesetzliche Krankenversicherung für Häftlinge.

 

SPÖ: Verankerung von Stealthing im Strafgesetzbuch

Die SPÖ setzt sich für einen Gesetzentwurf ein, um Stealthing als neuen Tatbestand im Strafgesetzbuch zu verankern ( 3028/A(E)). Der Begriff Stealthing bezeichnet demnach den Vorgang, "bei dem ein Mann während dem Sex ohne Wissen seines Sexualpartners oder seiner Sexualpartnerin heimlich das Kondom entfernt". Diese Praktik könne als Sexualdelikt gewertet werden, da es etwa zu einem fundamentalen Vertrauensbruch zwischen den Beteiligten komme und es sich um eine Form von sexualisierter Gewalt handle, so der Antrag. So bestehe nicht nur die Möglichkeit, ungewollt schwanger zu werden, sondern sich auch mit sexuell übertragbaren Krankheiten angesteckt zu haben. Die derzeitige Abdeckung im Strafgesetzbuch erachtet die SPÖ als nicht ausreichend. Vielmehr sei eine klare Formulierung von Stealthing als Straftat im österreichischen StGB notwendig.

 

NEOS für Vereinheitlichung der Zutrittsvoraussetzungen für Gerichtsgebäude

Die NEOS fordern eine Novellierung des Gerichtsorganisationsgesetzes, die zu einer österreichweiten Vereinheitlichung der Hausordnungen für die Gerichtsgebäude und damit auch der Zutrittsvoraussetzungen führen soll ( 3033/A(E)). Die derzeitige "umfassende Macht" für die Gerichtspräsident:innen und Gerichtsvorsteher:innen, im Rahmen der von ihnen zu erlassenden oder zu ändernden Hausordnung die Voraussetzungen für den Zutritt zum Gerichtsgebäude nach freiem Ermessen festsetzen zu können, ergebe eine völlig unpraktikable und auch unnötige Rechtszersplitterung. Die Lehre aus der Pandemie der letzten fast drei Jahre müsse sein, dass es im Justizbereich einheitlichere Regelungen über die Anordnung notwendiger Schutzmaßnahmen in den Gerichtsgebäuden bedürfe, so der Antrag.

NEOS wollen Rechtsverbindlichkeit von öffentlichen Beschaffungen erst mit Veröffentlichung

Die NEOS fordern weiters, dass öffentliche Beschaffungen bzw. Vergaben zivilrechtlich erst nach Veröffentlichung in einem Register Rechtsverbindlichkeit erlangen sollen ( 3034/A(E)). Dem Veröffentlichen von Informationen in Vergabeverfahren komme eine entscheidende Rolle im Kampf gegen Korruption zu, so die Argumentation. Ein öffentliches Register, in dem jede öffentliche Beschaffung veröffentlicht werden muss, damit sie rechtsverbindlich wird, könnte den NEOS zufolge einen wichtigen Beitrag zur Nachvollziehbarkeit von staatlichem Handeln leisten. In anderen Staaten der Europäischen Union, etwa in der Slowakei, werde das bereits so gehandhabt. Dort müssen demnach Verträge der öffentlichen Hand, insbesondere solche zu Beschaffungen und Vergaben, im Volltext im Internet zugänglich gemacht werden. Mit der Veröffentlichung trete der Vertrag dann in Kraft.

 

FPÖ für faire Schwerarbeiterregelung für die Justizwache

Für eine faire Schwerarbeiterregelung für die Justizwache setzt sich die FPÖ ein ( 3065/A(E)). So wird die Justizministerin aufgefordert, den Kreis der Anspruchsberechtigten der Schwerarbeiterregelung nicht durch den Ausschluss bestimmter Arbeitsplätze mit ständigem Insassenkontakt für die Justizwache unsystematisch zu begrenzen.

 

Ferner sollten Krankenstände in der Justizwache - insbesondere bei schweren Dienstunfällen - keine nachteilige Wirkung für die Betroffenen entfalten. So werden den Freiheitlichen zufolge Krankenstände ab dem 30. Tag nicht mehr berücksichtigt. Jene, die beispielsweise durch einen schweren Dienstunfall oder eine schwere Erkrankung nicht arbeiten können, würden somit zusätzlich schlechter gestellt und müssten die Zeit als 60-Jährige nachholen und länger Dienst verrichten.

 

Freiheitliche fordern Einbeziehung von Häftlingen in gesetzliche Krankenversicherung

In einem weiteren Entschließungsantrag ( 3006/A(E)) kritisiert die FPÖ die Höhe der Kosten für die medizinische Versorgung von Insassen von Justizanstalten. Der Bund trage die Kosten aufgrund der fehlenden Krankenversicherung von Häftlingen direkt. Ärzt:innen und Krankenanstalten würden den Tarif für unversicherte Privatpatient:innen verrechnen, der deutlich über den von den Sozialversicherungen eingehobenen Beiträgen liege, heißt es im Antrag. Die Freiheitlichen halten daher eine Gesamtreform für notwendig und fordern eine Regierungsvorlage ein, der mehrere Kriterien zugrunde gelegt werden sollen. So soll etwa der Insassen-Status der Häftlinge (Untersuchungshäftlinge, Strafgefangene), die Herkunft und der bisherige Sozialversicherungsstatus der Häftlinge berücksichtigt werden. Außerdem sollen Möglichkeiten der Mitversicherung bei Angehörigen geprüft und Privatversicherungsleistungen herangezogen werden. Zudem fordert die FPÖ die Nutzung von Synergien bei der Verwaltung der Gesundheitsversorgung für Häftlinge sowie die Erstellung eines Basis-Leistungskatalogs und eines Ergänzungsleistungskatalogs für Untersuchungs- und Strafhäftlinge ein. Gleichlautende Anträge wurden dem Sozialausschuss ( 3008/A(E)) und dem Gesundheitsausschuss ( 3007/A(E)) zugewiesen.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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