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AT: Eintreten gegen Menschenrechtsverletzungen und gegen Umweltzerstörung 

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                  

 

Zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2023 und dem bis 30. Juni 2023 reichenden 18-Monats-Arbeitsprogramm der Trio-Ratspräsidentschaft Frankreichs, der Tschechischen Republik und Schwedens hat Justizministerin Alma Zadić dem Nationalrat den Vorhabensbericht im Jahr 2023 für ihr Ressort übermittelt ( III-879 d.B.). Es müsse das erklärte gemeinsame Ziel Europas sein, sich für ein konsequentes Eintreten gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung auf allen Ebenen sowie das Einfordern unternehmerischer Verantwortung durch verbindliche Regeln einzusetzen, wird in der Einleitung festgehalten.

 

Hoher Stellenwert für Bekämpfung von Hasskriminalität, Umweltkriminalität und Korruption

Wenngleich in den letzten Jahren viele Maßnahmen zur Bekämpfung der Hasskriminalität ergriffen worden seien, werden dem Bericht zufolge von österreichischer Seite alle fortgesetzten Bemühungen um eine Erweiterung der Kriminalitätsbereiche um Hetze und Hasskriminalität unterstützt. Zudem werde vonseiten Österreichs einer Verbesserung des EU-Rechtsrahmens im Bereich der Umweltkriminalität ein hoher Stellenwert beigemessen. Damit sollten künftig die umweltschädlichsten Tätigkeiten etwa durch bessere Begriffsdefinitionen und mehr angemessene Sanktionen effizienter geahndet werden können. Begrüßt werden auch Maßnahmen auf europäischer Ebene zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung.

 

Darüber hinaus sei die Bekämpfung organisierter Kriminalität durch Einziehung von Vermögenswerten für Österreich ein sehr wichtiges Thema. Dessen Behandlung auf europäischer Ebene werde daher befürwortet.

 

Vorgehen gegen alle Formen von Terrorismus und Bekämpfung des Menschenhandels

Für das Bundesministerium für Justiz sei die Ankündigung eines entschlossenen Vorgehens gegen alle Formen von Terrorismus, Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus und die Bemühungen um einen besseren Schutz der Opfer von Terrorismus von besonderer Relevanz. Hervorzuheben seien dem Bericht zufolge auch die Bemühungen um eine effizientere Bekämpfung des Menschenhandels. Ein Richtlinienvorschlag dazu werde derzeit analysiert. Die Verhandlungen sollen unter dem schwedischen Ratsvorsitz im ersten Halbjahr 2023 beginnen.

 

Ausdrücklich begrüßt wird auch der Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und der Aufgriff dieses Themas auf EU-Ebene. Gewalt gegen Frauen zähle zu den schwersten geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen und wirke sich direkt auf die Gleichstellung von Frauen und Mädchen aus.

 

Das Bemühen um eine weitere Stärkung der Sicherheitsunion soll laut Bericht etwa auch durch Legislativvorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern fortgesetzt werden. Die österreichische Haltung zum neuen Vorschlag werde auf der Basis der konkreten Inhalte festzulegen sein. Ferner seien für den Strafrechtsbereich die Bemühungen der Kommission um eine Überarbeitung der Opferrechte hervorzuheben. Mit Interesse entgegengesehen werde auch einem Legislativvorschlag zur Stärkung des grenzüberschreitenden Erwachsenenschutzes.

 

Recht auf Reparatur zur Verwirklichung einer Kreislaufwirtschaft

Für den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums wird aus den angekündigten neuen Initiativen der Kommission etwa auch ein angekündigter Vorschlag für ein "Recht auf Reparatur" ausdrücklich positiv hervorgehoben. Er sollte die Nachhaltigkeit von Produkten sowie das Recht der Verbraucher:innen, Produkte einfach und zu fairen Preisen reparieren zu lassen, stärken und zur Verwirklichung einer Kreislaufwirtschaft beitragen. Vereinfachungen der Richtlinie über Pauschalreisen, insbesondere ihres Anwendungsbereichs, seien aus österreichischer Sicht grundsätzlich begrüßenswert. Im Detail müssten die Inhalte des geplanten Vorschlags abgewartet werden, bevor eine österreichische Haltung festgelegt werden könne.

 

Ein weiteres, noch offenes Thema betreffe etwa eine Einführung von Haftungsregelungen für durch KI-Systeme verursachte Schäden. Einer Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie stehe Österreich an sich positiv gegenüber, wobei demnach einige Punkte einer weiteren Klärung bedürfen.

 

Unternehmer-Sorgfaltspflichten, E-Justiz, Datenschutz

Im Fokus stehe auch die Förderung der nachhaltigen Unternehmensführung, insbesondere durch unternehmerische Sorgfaltspflichten entlang globaler Wertschöpfungsketten. Da sich zu dem Instrument kein nationaler Konsens gefunden habe, habe sich Österreich bei der Abstimmung zur Allgemeinen Ausrichtung im Dezember 2022 enthalten. Einem Vorhaben für mehr Transparenz der Unternehmensinformationen durch den Einsatz digitaler Instrumente und zur Beseitigung der verbleibenden Hindernisse und Verwaltungslasten stehe Österreich positiv gegenüber. Für die Meinungsbildung zu einzelnen Themen bleibe aber die Vorlage des Richtlinienvorschlags abzuwarten.

 

Der Dreiervorsitz arbeite außerdem auf die Stärkung der E-Justiz hin und unterstütze die Entwicklung des digitalen Informationsaustauschs zwischen Justizbehörden, so der Bericht. Ebenso im Fokus stehe eine Finalisierung der Vorschläge betreffend elektronische Beweismittel und Beweiserhebung im Rahmen des "e-evidence"-Pakets unter umfänglicher Wahrung der Grundrechte. Auch die Vorhaben zum digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen werden seitens der österreichischen Justiz grundsätzlich befürwortet. Die Verarbeitung von Daten müsse allerdings immer verhältnismäßig, nichtdiskriminierend und streng zweckgebunden sein sowie die Belastung für Behörden in einem angemessenen Verhältnis stehen.

 

Weitere EU-Vorhaben umfassen beispielsweise die Effizienz von Insolvenzverfahren, den Schutz bei strategischen Klagen ("SLAPP-Klagen") oder die Einführung eines Europäischen Elternschaftszeugnisses. Im Bereich Datenschutz geht es etwa um Angemessenheitsbeschlüsse zum Datenschutzniveau in Drittstaaten. Auch eine Harmonisierung der nationalen Verfahren der Datenschutz-Aufsichtsbehörden zur Verbesserung der Zusammenarbeit sei seitens der Kommission in Planung.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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