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Wer kontrolliert die Sozialämter? Niemand...

DMZ - SOZIALES ¦ Walter Fürst ¦

KOMMENTAR

 

"Ziel der Sozialhilfe ist, individuelle Notlagen zu verhüten oder zu beheben, die Eigenverantwortung, die wirtschaftliche und zu fördern und die persönliche Selbständigkeit des Hilfesuchenden zu stärken. Nach Artikel 12 der Bundesverfassung gilt das Recht auf Hilfe in Notlagen als Grundrecht: Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind."

 

Bereits hier steht fest, dass diese Zielsetzung nicht umgesetzt wird, bzw. dass es davor einige Stufen und Hürden gibt, die das Gesetz nicht vorsieht, aber Sozialämter praktizieren. Diese Vorgehensweise ist problemlos, da es niemanden gibt, der die Sozialämter wirklich kontrolliert. Es wird lediglich auf Beschwerden eingegangen, bei welchen der Geschädigte Bittsteller jeweils in den meisten Fällen als Verlierer hervorgeht, da er keine juristische Hilfe hat. Selbst mit juristischer Hilfe ist es schwer, da die Kontrollinstanz immer nur den, von den Sozialdiensten geschilderten Vorgehen prüft und nicht die tatsächliche Sachlage. Will heissen. Es wird das Budget angeschaut, wenn richtig ab- bzw. zusammengezogen wurde, ist die Verfügung korrekt. Selbst wenn der Gesuchsteller offensichtlich Sozialhilfe notwendig hätte. Denn es wird nicht geprüft, ob der Gesuchsteller tatsächlich Anrecht auf Unterstützung hat, sondern lediglich die Berechnungen der Sozialämter. Zudem sind die Argumente der Sozialämter immer die selben. Es wird den Gesuchstellern mangelnde Zusammenarbeit unterstellt oder Fehlen von Unterlagen, was sich letztlich nur in sehr wenig Fällen als zutreffend erweist. Also wird die prüfende Instanz daraufhin dem Sozialamt recht geben, dass in diesem Fall keine Unterstützung gewährt wird. Aber nicht weil es sich tatsächlich so verhält, sondern nur weil es das Sozialamt so begründet. Das alleine reicht also, um Bedürftige Menschen abzuspeisen.

 

Das stellt sich seit Jahren immer und immer wieder die Frage: Wer kontrolliert die Sozialämter? Die Antwort: Niemand.

 

Deshalb ist es auch möglich, dass sehr viele Sozialämter und Leiter dieser Ämter den Überblick verlieren über deren tatsächlichen Auftrag und lediglich darum besorgt sind, die Kosten im Griff zu haben. Aus der Sicht der Sozialhilfe bedeutet dies immer: Kürzungen, weniger Ausgaben usw. Aber die Löhne steigen jährlich, die Sozialämter residieren in teuren Liegenschaften...

 

Missstände, die erkannt sind, wenn man diverse Medien konsultiert. Die Beschwerden sind manigfaltig und in riesiger Zahl zu finden, wenn man das Netz durchforstet. Aber diese Missstände werden immer nur durch einzelne Personen an die Öffentlichkeit gebracht. Deshalb gelingt es den Ämtern jeweils auch, diese Fälle als Einzelfälle zu bezeichnen und somit weitere ernste Kontrollen zu vermeiden. Was es in der Schweiz dringend braucht sind Kontrollinstanzen, die effektiv kontrollieren, ob in den Ämtern das geltende Recht angewendet wird und ob Hilfe geleistet wird oder nicht. Natürlich haben die Sozialämter längst die Gefahr erkannt, dass man ihren Fehlern auf die Spur kommen könnte, deshalb streuen sie regelmässig falsche Informationen von und zu vermeintlichen Sozialhilfebetrügern. Dass sie dabei eigentlich ihre Fehler offenbaren, scheint sie nicht zu stören. Aber dass sie jeweils mit Fantasiezahlen hantieren, die für jeden Normaldenkenden zu durchschauen sind, entgeht ihnen. Vielfach sprechen die Ämter von Sozialhilfebetrug in Millionen- oder Hundertausenderhöhe. Wer aber weiss, was einem Sozialhilfebezüger rechtmässig zusteht, wird schnell berechnet haben, dass solche Summen nicht zu erreichen sind mit 986.- (vor Kürzungen!) im Monat.

 

Mit solchen Falschmeldungen wird die Bevölkerung ruhig gehalten, bzw. so gesteuert, dass die Mehrheit vor allem eines hat, nämlich Wut auf Sozialhilfebezüger, welche gerne als Schmarotzer bezeichnet werden. Was auch viele zu vergessen scheinen: Bei Sozialhilfegeldern handelt es sich um Geld, welches vom jeweiligen Bezüger zurückbezahlt werden muss.

 

Fakt ist: Wenn die Sozialhilfe sofort reagieren würde auf die Lebenssituationen der jeweiligen bedürftigen Menschen, würde Millionen gespart werden, u.a. Auch weil dadurch teure Verfahren unnötig wären und die Arbeitszeit dafür genutzt werden könnte, Menschen zu helfen, statt auf eigenes Recht zu bestehen und somit der Gesellschaft zusätzlich zu schaden. In der Privatwirtschaft muss ein Fehlbarer immer die Konsequenzen tragen, bei den Sozialämtern werden Anwalts-, Gerichts- und andere unnötige Kosten vom Steuerzahler bezahlt, was wieder die Allgemeinheit schwächt.

 

Die Politik ist gefordert endlich eine Kontrollinstanz einzurichten, die die Arbeit und Verfügungen, sowie Befugnisse der Sozialämter prüft und wegzukommen von der „Tradition“ den Ämtern bei offensichtlichen Problemen immer den Rücken zu stärken und so die Wahrheit versuchen zu verschleiern. Es braucht ebenfalls eine Allianz von Betroffenen, die aufzeigen, welche Fehler und Probleme die Ämter verursachen. Die Bevölkerung hat das Recht darauf zu erfahren, was mit ihrem Geld geschieht.

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