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AT: Krisenpflegeeltern, Karenzmodelle, einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, Verbot der Leihmütterschaft

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Bei den neu eingelangten Initiativen der Opposition, die dem Familienausschuss zugewiesen wurden, geht es unter anderem um die Gewährleistung des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern ab dem ersten Tag, die Vereinfachung der bestehenden Karenzmodelle, die Einführung der Härtefallregelung beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld sowie um das generelle Verbot von Leihmutterschaft in der Europäischen Union.

 

NEOS: Krisenpflegeeltern müssen Kinderbetreuungsgeld ab dem ersten Tag erhalten

Auf die schwierige Situation von Krisenpflegeeltern machen die NEOS in einem Entschließungsantrag aufmerksam. Problematisch seien nicht nur die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen in den Bundesländern, sondern vor allem die Tatsache, dass Krisenpflegeeltern – trotz eines anderslautenden Urteils des OGH - erst nach 91 Tagen einen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld geltend machen können. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund, dass es immer schwieriger werde, Familien für die Aufnahme von Pflegekindern zu finden, nicht hinnehmbar. Antragsteller Michael Bernhard (NEOS) fordert daher die zuständige Bundesministerin Susanne Raab auf, durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass Krisenpflegeeltern Kinderbetreuungsgeld für die gesamte Zeit, in der sie ein Kind bei sich aufgenommen haben, beziehen können ( 3137/A(E)).

 

NEOS wollen Karenzmodelle vereinfachen und Beratungsbedarf reduzieren

Ein weiteres Anliegen der NEOS besteht darin, das System des Kinderbetreuungsgeldes in eine einheitliche, strukturierte, übersichtliche und vereinfachte Form zu bringen. Gerade in Zeiten großer Umbrüche, wie beispielsweise bei der Geburt eines Kindes, würde die Bürokratie viele Menschen vor große Herausforderungen stellen, zeigt Michael Bernhard (NEOS) auf. So müssten viele Familien aufgrund der komplizierten Antragswege oft auf die rechtzeitige Auszahlung der Familienbeihilfe oder des Kinderbetreuungsgeldes warten. Die bestehenden Probleme seien auch immer wieder Gegenstand von parlamentarischen Initiativen gewesen und hätten zudem zu kritischen Stellungnahmen von Seiten des Rechnungshofes geführt. Die Regierung habe sich in der Folge zwar dazu entschlossen, im Rahmen des erweiterten Eltern-Kind-Passes zusätzliche Beratungseinheiten anzubieten, räumt Bernhard ein, aber im Sinne einer effizienten und steuerschonenden Staatsverwaltung sollte stattdessen eine Reform der Bezugsmodelle für das Kinderbetreuungsgeld in Angriff genommen werden ( 3138/A(E)).

 

FPÖ: Härtefallregelung soll auch für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gelten

Im Gegensatz zum pauschalierten Kinderbetreuungsgeld gebe es beim einkommensabhängigen Modell keine Härtefallregelung, die eine Verlängerung des Bezugs aus bestimmten Gründen ermögliche, bemängeln die FPÖ-Abgeordneten Edith Mühlberghuber und Rosa Ecker. Beide Varianten können generell nur dann voll in Anspruch genommen werden, wenn sich die Eltern die Betreuung teilen und den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes auf beide aufteilen. Leider komme es immer wieder zu Härtefällen, die einen geteilten Bezug unmöglich machten und den alleingestellten Elternteil oft vor große finanzielle Schwierigkeiten stellten. Da es sich dabei ohnehin nur um wenige Fälle pro Jahr handle, sei es aus Sicht der FPÖ unverständlich, warum nicht auch das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld verlängert werden könne ( 3156/A(E)).

 

FPÖ für generelles Verbot der Leihmutterschaft auf EU-Ebene

In einem weiteren Entschließungsantrag zeigen sich die Freiheitlichen besorgt über Pläne der Europäischen Kommission, wonach Leihmutterschaftsverträge in der EU anerkannt werden sollen ( 3169/A(E)). Sie unterstützen dabei die Initiative "wwww.stoppt.leihmutterschaft.at" sowie die Forderungen des Katholischen Familienverbands und der "aktion leben", die sich in dieser Angelegenheit Anfang Februar in einem offenen Brief sowohl an die Minister:innen Susanne Raab und Alma Zadic gewandt haben. Darin wird zum Ausdruck gebracht, dass Leimutterschaft mit Kinderhandel gleichzusetzen sei und dass sie in den meisten Fällen auf Ausbeutung von Frauen in prekären Lebenssituationen basiere. Laut aktueller Gesetzeslage sei Leihmutterschaft in Österreich verboten, konstatiert Rosa Ecker (FPÖ), und dies sollte auch auf EU-Ebene gelten.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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