AT: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität des häuslichen Unterrichts beschlossen

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Debatten über Reform der Ausbildung von Lehrer:innen sowie über gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen in der EU

Wien (PK) – Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität des häuslichen Unterrichts stehen im Mittelpunkt von Änderungen von mehreren Schulrechtsmaterien, die heute im Unterrichtsausschuss mit den Stimmen ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS beschlossen wurden.

 

Im Konkreten sollen die für die Überprüfung des Leistungsstands relevanten Reflexionsgespräche auf die Vorschulstufe ausgeweitet werden. Außerdem müssen die Eltern den Bildungsdirektionen ein pädagogisches Konzept vorlegen sowie bekanntgeben, an welchem Ort der häusliche Unterricht stattfinden soll. Im Laufe der Sitzung wurde von ÖVP und Grünen noch ein Abänderungsantrag eingebracht, der die Zustimmung aller Fraktionen außer der SPÖ fand. Darin ging es einerseits um die Sicherstellung der Qualität der Ausbildung und des Unterrichts für Pflegeassistenzberufe sowie um die Feststellung der Sprachkompetenz durch MIKA-D-Testungen, die nun zumindest einmal am Ende eines jeden Semesters erfolgen können.

 

Von einem wichtigen Schritt zum Wohle der Kinder sprach Bundesminister Martin Polaschek. Die Regierungsvorlage schaffe nicht nur mehr Rechtsklarheit, sondern mache den Eltern durch die notwendige Vorlage eines pädagogischen Konzepts bewusst, welche Verantwortung sie im häuslichen Unterricht übernehmen würden.

 

Von Seiten der Opposition lagen eine Reihe von Vorschlägen vor, die unter anderem auf eine Reform der Ausbildung von Lehrer:innen, die Adaptierung des Dienstrechts oder Förderung von Quereinsteiger:innen abzielten. Weiters debattierten die Ausschussmitglieder über rezente Berichte über die Mittelverwendung aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds sowie über die aktuelle Vorschau über EU-Vorhaben in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung.

 

Regierungsvorlage sieht Qualitätsverbesserungen beim häuslichen Unterricht vor

Zur Sicherstellung der Qualität häuslichen Unterrichts in Österreich sieht das Schulrecht spätestens zwei Wochen nach den Semesterferien sogenannte Reflexionsgespräche bei dem bzw. der zuständigen Schulleiter:in vor. Die daheim unterrichteten Kinder und Jugendlichen werden dabei in Anwesenheit ihrer Erziehungsberechtigten auf ihren Leistungsstand und Lernfortschritt geprüft. Nun sieht eine Regierungsvorlage vor, diese Reflexionsgespräche auf die Vorschulstufe auszuweiten, um den Übergang von der elementarpädagogischen in die schulische Bildung zu verbessern. Die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten müssen der Bildungsdirektion alle relevanten Informationen übermitteln, was etwa auch die Vorlage eines pädagogischen Konzepts sowie die Angabe des Ortes betrifft, an dem der häusliche Unterricht stattfinden soll. Im Rahmen der Sammelnovelle kommt es zudem noch zu einer Verlängerung einer COVID-19-Sonderbestimmung bis zum Ende des Wintersemesters 2024/25, um nachteilige Auswirkungen auf eine bestimmte Gruppe von Bezieher:innen von Studienbeihilfe abzufedern ( 1956 d.B.).

Abgeordnete Romana Deckenbacher (ÖVP) brachte einen Abänderungsantrag ein, durch den unter anderem die Qualität der Ausbildung und des Unterrichts für Pflegeassistenzberufe sichergestellt werden soll. Weitere Änderungen betreffen die Feststellung des Sprachstandes und der erforderlichen Sprachkompetenz durch MIKA-D-Testungen, die zumindest einmal am Ende eines jeden Semesters zu erfolgen haben.

 

Sibylle Hamann (Grüne) zeigte sich froh darüber, dass es bezüglich der Verbesserungen bei der Kontrolle des häuslichen Unterrichts einen breiten politischen Konsens gebe. Was die sogenannten freien Schulen betrifft, so bestehe keine Notwendigkeit dafür, noch zusätzliche Hürden einzubauen.

 

Ihre Fraktion sei grundsätzlich der Meinung, dass Kinder in Bildungseinrichtungen unterrichtet werden sollen, betonte Abgeordnete Petra Tanzler (SPÖ). Es sei gut, dass es nun zu Verschärfungen komme, da die Externistenprüfungen katastrophale Ergebnisse geliefert hätten. Im Hinblick auf die Deutschförderklassen gab sie erneut zu bedenken, dass dieses Modell von keinem Experten befürwortet werde und dass es daher grundlegend geändert werden müsse.

 

FPÖ-Vertreter Hermann Brückl erkannte leichte Verbesserungen durch die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, aber auch massive Verschärfungen. Ablehnend stand er etwa der Verpflichtung zur Vorlage eines pädagogischen Konzepts oder der Angabe des Ortes des häuslichen Unterrichts gegenüber. Während seine Fraktion dem Regierungsentwurf nicht zustimme, werde man den Abänderungsantrag mittragen.

 

Martina Künsberg-Sarre (NEOS) begrüßte die Fortschritte beim häuslichen Unterricht. Da es in Österreich noch keine Pflegelehre gebe, frage sie sich, warum im Abänderungsantrag darauf Bezug genommen werde.

Die vorliegende Regierungsvorlage spiegle die Erfahrungen des vergangenen Schuljahres wider und trage zu mehr Rechtsklarheit bei, betonte Bundesminister Martin Polaschek. Er halte es für legitim, dass der Ort des häuslichen Unterrichts angegeben werden muss, zumal nicht zugelassene Privatschulen unterbunden werden sollen. Der Abgeordneten Tanzler (SPÖ) gegenüber stellte der Ressortchef klar, dass die Fragen des Kindeswohls bei der Prüfung des häuslichen Unterrichts eine ganz wichtige Rolle spielen würden. Für wichtig erachtete der Minister auch die Verlängerung der COVID-Sonderbestimmung für Studierende, die im Studienjahr 2019/20 ein achtsemestriges Studium begonnen haben. Zum Abänderungsantrag merkte er an, dass die Länder in Hinblick auf eine mögliche Einführung einer Pflegelehre eine ausreichende Vorlaufzeit brauchen würden.

 

Im Rahmen einer getrennten Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS angenommen, der Abänderungsantrag wurde von ÖVP, Grünen, FPÖ und NEOS unterstützt.

 

Oppositionelle Vorschläge zur Reform der Ausbildung von Lehrer:innen, der Adaptierung des Dienstrechts sowie der Förderung von Quereinsteiger:innen

Nach Ansicht der SPÖ sollen Absolvent:innen der Pädagog:innenausbildung zur Erlangung eines Dienstvertrags nicht mehr zusätzliche Lehrveranstaltungen an den Pädagogischen Hochschulen absolvieren müssen. Dazu hat Abgeordnete Petra Tanzler (SPÖ) einen Initiativantrag ( 3147/A)  eingebracht. Konkret stößt sich Tanzler an der Verpflichtung zur Einführung in Rechtsgrundlagen des Schulwesens und Unterrichtsmethoden, da diese Themen nach einem mehrjährigen Studium bereits bekannt seien bzw. im Rahmen der Induktionsphase an den Schulen vermittelt würden. Angesichts des bestehenden Lehrkräftemangels drängt die SPÖ-Mandatarin darauf, diesbezügliche Einführungslehrveranstaltungen nur noch für jene verpflichtend vorzusehen, die über keine Lehrbefähigung verfügen bzw. sich in keinem Lehramtsstudium befinden. Falls Personen mit abgeschlossenem oder laufendem Lehramtsstudium die Einführungskurse bereits absolviert haben, sollten sie als Weiterbildung anrechenbar sein, empfiehlt Tanzler in der Erläuterung ihres Antrags.

 

Angesichts des drohenden Mangels an Pädagog:innen schlägt auch die FPÖ eine Anpassung des Lehramtsstudiums vor, wobei es ihr vor allem um die Verkürzung der Ausbildungsdauer geht (3183/A(E)). Auch die Gewerkschaft würde eine Reduktion von derzeit acht auf sechs Semester als sinnvoll erachten, führt Hermann Brückl (FPÖ) ins Treffen. Zur Qualitätsoptimierung sollte die berufspraktische Ausbildung im Rahmen des Lehramtsstudiums verstärkt und eine intensivere Kooperation zwischen den Begleitlehrer:innen und den Hochschulen angestrebt werden.

 

Die NEOS wiederum sorgen sich wegen einer möglichen Verkürzung der Ausbildungszeit um einen Qualitätsverlust im Lehramtsstudium und wollen daher die Rahmenbedingungen verbessert sehen ( 3190/A(E)). Laut Martina Künsberg Sarre (NEOS) sollte unterbunden werden, dass Studierende vor Abschluss ihres Studiums als Lehrpersonen an Schulen eingesetzt werden. im Jahr 2021/22 habe es 1.386 derartige Sonderverträge an Österreichs Schulen gegeben, zeigt sie auf. Dieser vorzeitige Berufseinstig sei aus ihrer Sicht nicht nur wegen der Unterrichtsqualität problematisch, sondern stelle auch eine Belastung für die Studierenden dar. Begrüßenswert erachtet Martina Künsberg Sarre (NEOS) hingegen, dass für Quereinsteiger:innen die Möglichkeit geschaffen wurde, in den Lehrer:innenberuf einzutreten. Auf eine hohe Qualifikation müsse aber sorgsam geachtet werden, weshalb die NEOS-Mandatarin vorschlägt, dass die pädagogisch-didaktische Grundausbildung vor Beginn der Unterrichtstätigkeit zu absolvieren ist, ihre Anrechnung fair und attraktiv gestaltet sowie die besoldungsrechtliche Einstufung transparent gemacht wird ( 3191/A(E)).

 

Abgeordnete Eva Blimlinger (Grüne) verwies auf die laufenden Gespräche zur Neugestaltung der Ausbildung von Pädagog:innen und stellte vier Vertagungsanträge. Die Möglichkeit zum Quereinstieg in den Beruf sei auf großes Interesse gestoßen, es wurden über 1.200 Bewerber:innen verzeichnet. Die Frage der Bezahlung sei natürlich heikel, da es um die Anrechnung von Vordienstzeiten gehe.

Nach Auffassung von Nico Marchetti (ÖVP) seien auch Integrationsprobleme dafür verantwortlich, dass immer mehr Pädagog:innen die Ballungsräume verlassen würden. So würde oft der Austausch mit den Eltern der Jugendlichen nicht funktionieren, meinte er, teilweise seien die Lehrer:innen auch mit Gewalt konfrontiert.

 

Einen Mangel an Pädagog:innen gebe es in ganz Österreich, hielt Christian Oxonitisch (SPÖ) seinem Vorredner entgegen. Es bräuchte generell bessere Rahmenbedingungen für Lehrer:innen, um den Beruf attraktiver zu machen.

 

Bundesminister Martin Polaschek informierte darüber, dass intensive Vorarbeiten zur Erarbeitung eines Konzepts für eine neue Pädagog:innenausbildung laufen würden. Die Einbeziehung von Studierenden sei aufgrund des Personalmangels der Not geschuldet und sollte nicht zur Regel werden, räumte er ein.

Alle vier Entschließungsanträge wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

 

EU-Kommission will 2023 den Aufbau des Europäischen Bildungsraums voranbringen

Laut dem von Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Martin Polaschek vorgelegten aktuellen EU-Vorhabenbericht steht das Jahr 2023 ganz im Zeichen der Umsetzung bestehender Initiativen, vor allem des Aufbaus des Europäischen Bildungsraums bis 2025 ( III-860 d.B.). Die Europäische Union misst außerdem der Forschung und Innovation hohe Bedeutung für die grüne und digitale Transformation und für die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der europäischen Ökonomien bei.

 

Die Europäische Kommission hat 2023 zum "Europäischen Jahr der Kompetenzen" erklärt. Ein Schwerpunkt des Jahres liegt auf der Anerkennung der Qualifikationen von hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten, die für die EU gewonnen werden können. Außerdem soll 2023 der "Europäische Rahmen für Mobilität zu Lernzwecken" aktualisiert werden, um den Wechsel zwischen verschiedenen europäischen Bildungssystemen weiter zu erleichtern. Eine zentrale Rolle für die Erreichung der EU-Ziele im Bereich der Bildungsmobilität spielt das EU-Programm Erasmus+. Österreich erhält von 2021 bis 2027 rund 683 Mio. € aus dem EU-Fördertopf. Das EU-Forschungsrahmenprogramm "Horizon Europe" geht in das dritte Jahr seiner Laufzeit. Hinsichtlich der Einwerbung von Fördermitteln aus "Horizon Europe" konnte Österreich seinen Anteil zuletzt auf 3,1 % der insgesamt vergebenen Mittel steigern, ist dem Bericht zu entnehmen. Die Rückflüsse nach Österreich liegen damit deutlich über der Beitragsquote Österreichs zum EU-Haushalt.

 

Die Stärkung der Wissensgesellschaft sei der einzig richtige Weg, um im globalen Wettbewerb bestehen zu können, erklärte Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) . Sie erkundigte sich nach der Rolle der Universitäten im europäischen Forschungsraum sowie den Mitteln für die Grundlagenforschung.

Der Bericht enthalte eine Reihe von oberflächlichen Floskeln, die wenig aussagen würden, urteilte Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ) . Er frage sich etwa, was genau mit der Anerkennung der Qualifikationen von hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten gemeint sei und ob in diesem Bereich auch mit den Vertreter:innen der Wirtschaft geredet werde.

 

Der Abgeordneten Katharina Kucharowits (SPÖ) war das Thema digitale Souveränität ein großes Anliegen, das ihrer Meinung nach gerade im Bildungsbereich vorangetrieben werden müsse. Außerdem sprach sie den Einsatz des Programms ChatGPT sowie die Ausgabe von digitalen Endgeräten an, die in einem ersten Schritt an die Unterstufen verteilt wurden.

 

Sibylle Hamann (Grüne) wollte wissen, welchen Beitrag die Schulen zur Entwicklung der "green skills" leisten und wie das Programm "Green Erasmus" umgesetzt werde.

 

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ) übte Kritik daran, dass die Klimastreiks mancherorts zu schulbezogenen Veranstaltungen erklärt werden.

 

Für Bundesminister Martin Polaschek stellt die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen in der EU einen ganz wichtigen Pfeiler in der Entwicklung eines Europäischen Bildungsraumes dar. Es solle dabei auch transparenter dargestellt werden, was die eigenen Abschlüsse in den jeweiligen Ländern wert seien. Dafür brauche es natürlich eine entsprechende Einspeisung der Qualifikationen in Datenbanken. Großer Wert werde in Zukunft auf die "green skills" gelegt, die im österreichischen Lehrplan auf unterschiedliche Weise verankert seien. Als Beispiel nannte er das fächerübergreifende Prinzip der "Bildung für nachhaltige Entwicklung". Außerdem soll im Großraum Graz ein "Center of excellence" in diesem Bereich entstehen.  

 

Zentrale Akteure seien zudem die Universitäten, wobei Open Science ein großes Thema darstelle. Es sollten nicht nur Forschungsdaten möglichst breit zur Verfügung gestellt werden, sondern auch der Wissenstransfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft erleichtert werden. Im Bereich des Europäischen Forschungsraums (ERA) werde sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene intensiv an der Umsetzung der ERA Policy Agenda 2022–2024 gearbeitet. In Österreich sei dazu ein nationaler Aktionsplan mit zwölf konkreten Initiativen erarbeitet worden. Gegenüber Abgeordneter Eva Himmelbauer (ÖVP) bekräftigte der Minister, dass auch für die zweite Säule, nämlich die Grundlagenforschung, sehr viel getan werde.

 

In Beantwortung einzelner Fragen verwies Polaschek darauf, dass es in der Autonomie der Schulen liege, ob sie sich für Programme von Microsoft oder für Open Source-Systeme entscheiden. Um das Thema ChatGPT werde man nicht herumkommen, war der Ressortchef überzeugt, es werde darüber schon intensiv mit Expert:innen beraten. Was die Verteilung der digitalen Endgeräte betrifft, so gab er zu bedenken, dass dies vor seiner Amtszeit entschieden wurde. Sehr positiv seien die Zahlen bezüglich der Nutzung von Erasmus+, 2022 konnten alle Mittel ausgeschöpft werden. Insgesamt nahmen 11.300 Studierende, 7.200 Schüler:innen sowie 4.100 Personen im Rahmen der Berufsbildung und 200 im Rahmen der Erwachsenenbildung am Programm teil. Erfreulich sei zudem die Entwicklung bei den Lehrlingen, unterstrich Polaschek bezüglich einer Frage von Yannick Shetty (NEOS), bis 2027 sollen jährlich 2.000 Lehrlinge ins Ausland geschickt werden. Bei "Green Erasmus" gehe es nicht nur um die Förderung von "green skills", sondern auch um die Förderung des Reisens mit umweltfreundlicheren Transportmitteln.

 

Der Bericht wurde mehrheitlich – alle Fraktionen außer FPÖ – zur Kenntnis genommen.

 

Bildungsministerium berichtet über Mittelverwendung aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Aus dem aktuellen COVID-19-Bericht des Bildungsressorts vom Jänner 2023 geht hervor, dass seit Jahresbeginn kaum noch Corona-Testungen an Österreichs Schulen durchgeführt wurden ( III-891 d.B.). Zur Abklärung von einzelnen Verdachtsfällen führte man im Berichtszeitraum 146.759 Antigen-Tests bei Schüler:innen und beim Lehr- und Verwaltungspersonal durch, davon waren 2.080 positiv.

Die Freiheitlichen übten erneut massive Kritik an der Corona-Politik der Regierung, die auch im Bildungsbereich zahlreiche negative Auswirkungen gehabt hätte. So habe man etwa festgestellt, dass mehr als Hälfte der Jugendlichen bis 21 Jahre unter depressiven Verstimmungen leiden würden, zeigte Gerald Hauser (FPÖ) auf. Statt weiterhin so viel Geld für Tests, Impfungen oder andere COVID-19-Maßnahmen zu verschwenden, sollten die Mittel vielmehr in die Förderung der Schüler:innen investiert werden, um Bildungsdefizite auszugleichen.

 

Für das Förderstundenpaket, das Schüler:innen beim Aufholen von Corona-bedingten Lernrückständen helfen soll, wurden insgesamt 152,942 Mio. € bereitgestellt. Ermöglicht werden dadurch ab Jänner 2023 vier zusätzliche Wochenstunden je Deutschförderklasse an Pflichtschulen und Bundesschulen. Nach Berechnung des Bildungsministeriums entspreche dies mehr als 52.500 zusätzlichen Wochenstunden im laufenden Schuljahr, informierte Minister Martin Polaschek. Auf eine Frage des Abgeordneten Christian Oxonitsch (SPÖ) teilte er mit, dass die Bildungsdirektionen über die Kontingente Anfang November benachrichtigt wurden, die Mittel seien spätestens Anfang Jänner abrufbar gewesen.

 

Mit in Verhandlung standen auch die Berichte über die Mittelverwendung aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds aus den Monaten Oktober bis Dezember ( III-813 d.B., III-852 d.B., III-864 d.B.). Alle Berichte wurden mit ÖVP-SPÖ-Grünen-NEOS-Mehrheit zur Kenntnis genommen und gelten somit als enderledigt.  

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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