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Verordnung zur obligatorischen Katzenhaltung

DMZ –  BLICKWINKEL ¦ Ruedi Stricker ¦                   

 

Um der grassierenden Vogelplage auf dem Gebiet der Gemeinde Krachenwil endlich Herr zu werden, erlässt der Gemeinderat mit sofortiger Wirkung folgende Verordnung:

 

Zweck der Verordnung

Vögel richten nicht nur auf landwirtschaftlichen Fruchtflächen, sondern vor allem im urbanen Raum erheblichen Schaden an. Sie dezimieren Ernten und scheuen nicht davor zurück, wehrlosen Kindern auf Schulhöfen und sogar in Kindergärten ihre Zwischenverpflegungen streitig zu machen. Daneben verbreiten sie Krankheiten und stören die Ruhe durch unerträglichen Lärm. Der Gemeinderat hat sich deshalb im Auftrag des Souveräns entschlossen, diese unnötigen Arten der Vernichtung zuzuführen.

 

Halteobligatorium

Pro Haushalt ist mindestens eine Katze der Gattung felix catus zu halten. Um dem Verordnungszeck und dem Gebot artgerechter Haltung dieser Karnivoren gerecht zu werden, ist temporärer Freiheitsentzug durch Einsperren in Gebäuden und Wohnungen auf das Minimum zu beschränken.

 

Fütterungsverbot

Um die Tiere wieder ihrem Bestimmungszweck zuzuführen, nämlich der Jagd von Schädlingen, wird die unsinnige Hausfütterung mit Büchsenfleisch verboten. Ausnahmen gelten für kranke Tiere und sind durch Gesuch unter Beilage einer tierärztlichen Bescheinigung bewilligen zu lassen.

 

Katzenkot

Da der Kontakt mit Katzenkot den Erreger der Toxoplasmose übertragen kann, gilt er als Sondermüll im Sinn der Verordnung über den Umgang mit gefährlichen Stoffen vom 21. März 2004 und ist hermetisch verpackt an die Sondermüllverwertungsanlage Risi zu liefern. Auf der Gemeindekanzlei können bis auf Weiteres vergünstigte Gebührenmarken (250.—statt 350.—Franken pro angefangene Tonne excl. MwSt) bezogen werden.

 

Ausnahmebestimmung für Allergiker

Gegen Einreichen eines ärztlichen Attests über eine Allergie gegen Katzenhaare kann die Bewilligung erteilt werden, ersatzweise einen Turmfalken oder einen Fuchs zu halten. Um einer langfristig kontraproduktiven Wirkung vorzubeugen, sind Erstere vor dem Einsatz unfruchtbar zu machen.

 

Erweiterte Anwendungen

Grundsätzlich ist ein multipler Einsatz der Katzen zu begrüssen. Sofern die Umstände neben der Bejagung von fliegenden Schädlingen die Bewachung von Gebäuden und Anlagen als sinnvoll erscheinen lassen, empfiehlt sich als Alternative zur felis silvestris bzw. catus die Gattung panthera onca (Panther) oder pardus (Leopard). Es ist darauf zu achten, dass beim Jagdvorgang keine unerwünschte Verlagerung von Vögeln auf Kleinkinder stattfindet.

 

Bildrechte

Die allgemeine Beliebtheit von Katzenbildern führt häufig zum Missbrauch von Bildrechten. Wer ohne Bewilligung der Halterschaft Katzen fotografiert oder solche Bilder in Umlauf bringt, wird mit Busse oder Haft bestraft. Vorbehalten bleiben zivilrechtliche Ansprüche des Halters an den Delinquenten.

 

Für die Gemeindekanzlei

Ruedi Stricker

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