CH: Gegenentwurf zur Initiative "Bargeld ist Freiheit"

(Foto: D. Aebischer)
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DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   (Foto: D. Aebischer)

 

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. Mai 2023 beschlossen, einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative "Bargeld ist Freiheit" zu erarbeiten. Die Initiative verlangt die Sicherstellung der Bargeldversorgung und eine Volksabstimmung im Falle eines Ersatzes des Schweizer Frankens als Währung.

 

Der Bundesrat beabsichtigt, präzisere rechtliche Regelungen in Form eines Gegenentwurfs einzuführen, um beiden Anliegen gerecht zu werden.

 

Die Volksinitiative "Bargeld ist Freiheit" wurde am 15. Februar 2023 eingereicht. Sie fordert einerseits, dass Münzen und Banknoten stets in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, und andererseits, dass eine mögliche Einführung einer anderen Währung anhand einer Volksabstimmung entschieden wird. Diese Forderungen sollen in Artikel 99 der Bundesverfassung zur Geld- und Währungspolitik umgesetzt werden, um den Erhalt des Bargelds zu sichern.

 

Der Bundesrat erkennt die bedeutende Rolle von Bargeld für die Wirtschaft und die Gesellschaft an. Sowohl die Sicherstellung der Bargeldversorgung als auch die Verwendung des Schweizer Frankens als Währung sind bereits im Nationalbankgesetz (NBG) und im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) verankert. Der Bundesrat ist bereit, diese Anliegen auf Verfassungsstufe zu erhöhen, um ihre Bedeutung zu betonen. Allerdings hält er die vorgeschlagenen Verfassungstexte der Initiative für zu unpräzise. Zudem lehnt der Bundesrat Forderungen ab, die über die explizite verfassungsrechtliche Verankerung der Bargeldversorgung und des Frankens hinausgehen.

 

Um der Volksinitiative entgegenzutreten, plant der Bundesrat einen direkten Gegenentwurf. Dieser soll den ersten Satz des aktuellen Artikels 1 des WZG und den aktuellen Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b des NBG in die Verfassung aufnehmen. Dies hat den Vorteil, dass es bereits eine etablierte Auslegung und Praxis zu den Bestimmungen gibt, die durch die neue Verfassungsbestimmung bestätigt und bekräftigt werden.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bis Ende August 2023 einen Vernehmlassungsentwurf für den direkten Gegenentwurf zu erarbeiten.

 

Es bleibt abzuwarten, wie die Bevölkerung und politischen Akteure auf den Gegenentwurf reagieren werden und ob dieser letztendlich zur Umsetzung gelangt. Die Diskussion über die Rolle des Bargelds und die Währungspolitik in der Schweiz wird sicherlich weiterhin kontrovers geführt.

 

 

 

Quelle: 

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html 

Eidgenössisches Finanzdepartement

http://www.efd.admin.ch 

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