AT: Neues Barrierefreiheitsgesetz in Österreich soll EU-weite Standards sicherstellen

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Die österreichische Regierung hat dem Nationalrat ein neues Barrierefreiheitsgesetz vorgelegt, um den Anforderungen einer EU-Richtlinie nachzukommen.

 

Das Gesetz zielt darauf ab, sicherzustellen, dass bestimmte Produkte wie PCs, Smartphones, Modems, E-Reader, Smart-TV-Geräte, Spielkonsolen, Bankomaten und Fahrkartenautomaten den EU-weit einheitlichen Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Auch einschlägige Dienstleistungen wie E-Banking, E-Commerce, E-Ticketing, Videotelefonie, Online-Messenger-Dienste, E-Books und SMS-Dienste sollen barrierefrei zugänglich sein. Das Gesetz soll am 28. Juni 2025 in Kraft treten, wobei für Dienstleistungen ein Übergangszeitraum von bis zu fünf Jahren vorgesehen ist.

 

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, nur noch barrierefreie Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen, insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn die Barrierefreiheitsanforderungen das Wesen des Produkts grundlegend verändern oder unverhältnismäßige Belastungen für Unternehmen darstellen würden. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter:innen und begrenztem Jahresumsatz haben ebenfalls Ausnahmeregelungen.

 

Hersteller sind dafür verantwortlich, die Konformität ihrer Produkte zu bewerten und gegebenenfalls zu begründen, warum bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt werden können. Nicht konforme Produkte müssen verbessert oder zurückgezogen werden, und die Marktüberwachungsbehörde muss informiert werden. Importeure haben ähnliche Pflichten.

 

Das Ziel des Gesetzes ist es, Hindernisse für den freien Verkehr barrierefreier Produkte und Dienstleistungen zu beseitigen und die Verfügbarkeit solcher Produkte und Dienstleistungen auf dem EU-Binnenmarkt zu erhöhen. Das Gesetz umfasst auch den barrierefreien Zugang zum Online-Verkauf von Produkten, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und den Bankdienstleistungsbereich. Betreiber von Selbstbedienungsterminals wie Fahrkartenautomaten und Bankomaten müssen Informationen über die bauliche Umwelt bereitstellen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu erleichtern.

 

Die Marktüberwachung wird vom Sozialministeriumservice übernommen, das bei Verstößen Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 € verhängen kann. Verbraucher:innen sowie verschiedene Interessensvertretungen haben die Möglichkeit, Mängel zu melden. Die budgetären Auswirkungen des Gesetzes werden auf rund 1,2 Mio. € pro Jahr geschätzt.

 

Das Gesetz soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen gewährleisten und sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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