CH: Höhere Strafen für Gewalttaten ab Juli 2023

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Das Parlament hat Änderungen in den Strafgesetzbüchern, im Militärstrafgesetz und im Nebenstrafrecht vorgenommen, um die Strafdrohungen besser aufeinander abzustimmen. Insbesondere bei Gewaltdelikten werden strengere Strafen eingeführt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2023 beschlossen, die geänderten Bestimmungen ab dem 1. Juli 2023 in Kraft zu setzen.

 

Am 17. Dezember 2021 hat das Parlament den Entwurf zur Harmonisierung der Strafrahmen verabschiedet, der insbesondere eine Verschärfung der Strafdrohungen bei Gewaltdelikten vorsieht.

 

Bei schwerer Körperverletzung sieht das Strafgesetzbuch (StGB) und das Militärstrafgesetz (MStG) nun eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Bisher betrug die Mindestfreiheitsstrafe sechs Monate. Auch die Strafdrohungen für Gewalt und Drohung gegen Beamte werden verschärft. Personen, die sich als Teil einer Gruppe an Ausschreitungen beteiligen und dabei Gewalt gegen Mitarbeiter von Blaulicht-Organisationen ausüben, werden nun mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bestraft. Die bisherige Mindeststrafe war eine Geldstrafe von nicht weniger als 30 Tagessätzen. Für randalierende Gruppen, die Sachbeschädigung begehen, wurde die Mindeststrafe in Form einer Geldstrafe von 30 auf 90 Tagessätze erhöht. Alternativ kann nun auch eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten verhängt werden.

 

Durch diese Gesetzesänderung sollen die verschiedenen Strafdrohungen im Strafgesetzbuch besser aufeinander abgestimmt werden, um eine angemessene Sanktionierung von Straftätern entsprechend den heutigen gesellschaftlichen Wertvorstellungen zu ermöglichen. Trotz der Verschärfung einiger Strafdrohungen bleibt das Strafrecht ein differenziertes Instrumentarium zur Bestrafung von Straftaten. Den Gerichten wird der notwendige Spielraum für sachgerechte Entscheidungen gewährt.

 

Im Rahmen der Harmonisierung der Strafrahmen wurden auch zahlreiche Strafbestimmungen außerhalb des Strafgesetzbuchs angepasst. Das Parlament hat beispielsweise beschlossen, die einjährige Mindestfreiheitsstrafe im Straßenverkehrsgesetz für Raserdelikte (Art. 90 Abs. 3 SVG) aufzuheben. Im Frühjahr 2023 wurde jedoch im Zuge der Überarbeitung des Straßenverkehrsgesetzes von diesem Beschluss abgewichen, und es wurde beschlossen, die Mindestfreiheitsstrafe grundsätzlich beizubehalten. Aus diesem Grund verzichtet der Bundesrat darauf, die geänderten Bestimmungen für Raserdelikte in Kraft zu setzen, wie es in der Harmonisierungsvorlage vorgesehen war.

 

Parallel zur Harmonisierung der Strafrahmen hat das Parlament auch die Anpassung des Nebenstrafrechts an die geänderte Sanktionengesetzgebung verabschiedet. Der Bundesrat hat auch diese Änderungen zum 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt.

 

Derzeit wird im Parlament über die Strafdrohungen bei Sexualdelikten diskutiert. Die Angemessenheit der Strafrahmen bei Sexualstraftaten wird im Rahmen der Revision des Sexualstrafrechts überprüft. Das Parlament beabsichtigt, das Sexualstrafrecht sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre anzupassen. Künftig sollen auch für Sexualdelikte strengere Strafen vorgesehen werden. Die entsprechenden Beratungen im Parlament sind noch im Gange.

 

 

 

Quellen/Herausgeber

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html 

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