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CH: Effektivere Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels beschlossen

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2023 entschieden, die Verordnung gegen Menschenhandel zu überarbeiten, um wirksamere Strategien im Kampf gegen dieses Verbrechen umzusetzen. Eine bedeutende Neuerung betrifft das Bundesamt für Polizei (fedpol), dem künftig ermöglicht wird, Strafurteile im Bereich Menschenhandel anonymisiert zu analysieren. Dieser Schritt soll zu einer effektiveren Bekämpfung des Menschenhandels führen. Es handelt sich um die erste Maßnahme des dritten Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel 2023-2027 (NAP), die am 1. August 2023 in Kraft tritt.

 

Im Rahmen des dritten NAP wird eine weitere Maßnahme umgesetzt: Es wird eine rechtliche Grundlage für die Analyse von Urteilen geschaffen. Zukünftig können Urteile wegen Menschenhandels, die von den kantonalen Behörden an fedpol übermittelt werden, anonymisiert ausgewertet werden. Mithilfe dieser Analysen können Strafverfolgungsbehörden besser auf aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung in der Schweiz reagieren und den Menschenhandel effektiver bekämpfen.

 

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden zwischen 2019 und 2021 durchschnittlich 100 Opfer von Menschenhandel pro Jahr registriert. Die Opfer in der Schweiz stammen größtenteils aus dem Ausland und werden oft unter Vorspiegelung falscher Versprechungen ins Land gelockt. Die Täter nutzen die Verletzlichkeit der Opfer aus, um sie auszubeuten und unter Kontrolle zu halten. Die sexuelle Ausbeutung bleibt die am häufigsten vorkommende Form der Ausbeutung in der Schweiz, jedoch haben auch Hinweise auf Arbeitsausbeutung in verschiedenen Branchen zugenommen.

 

Die Verordnung gegen Menschenhandel bildet die Grundlage für eine effektive und nachhaltige Bekämpfung des Menschenhandels in der Schweiz. Sie ermächtigt fedpol, Organisationen und Projekte, die sich für die Bekämpfung des Menschenhandels engagieren - insbesondere in der Opferhilfe - finanziell zu unterstützen. Dafür stehen jährlich Finanzhilfen in Höhe von 600'000 Franken zur Verfügung.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kommunikationsabteilung von fedpol unter T +41 58 463 13 10 oder per E-Mail an media@fedpol.admin.ch.

 

 

 

 

Herausgeber:

Der Bundesrat

Website: https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Website: http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Polizei

Website: http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home.html

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