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CH: Schweiz- und weltweit nachweisliche, z.T. sehr schwere Qualitätsmängel von Medizinprodukten

DMZ –  POLITIK / GESUNDHEIT ¦ Walter Fürst ¦        

 

Die politisch selbstverursachte Entkoppelung der Schweiz von der EU führt gemäss Leistungserbringer und Medizinproduktehersteller zu einem angeblichen Versorgungsengpass von Medizinprodukten wie z.B. Implantaten. Bürgerliche wirtschaftsnahe ParlamentarierInnen versuchen über eine Erweiterung der aussereuropäischen Zulassung nun diesen so schnell wie möglich zu kompensieren. Bei der oftmals vorliegenden mangelhaften Qualitätssicherung stellt sich angesichts der medizinisch vorliegenden Überversorgung von bis zu 20% jedoch die Frage, ob bei den 109 diese «Motion 20.3370» befürwortenden ParlamentarierInnen des Nationalrates nicht erneut das neoliberal eigenbereichernde Wirtschaftswohl auf Kosten der Patientensicherheit und der Kosteneffizienz unseres Gesundheitssystems im Vordergrund steht?

 

Im Anschluss an das kritisch hinterfragende Vorgehen der Legislative zum vorliegenden Sachverhalt der verfassungsrechtlich eingeforderten Wahrung der Patientensicherheit bei Medizinprodukten durch Dr. Andreas Keusch, Patientenvertreter, veröffentlichen wir im allgemeinen Interesse der Öffentlichkeit nun auch dessen aktuelle Aufforderung zur Stellungnahme, wie diese 109 ParlamentarierInnen gedenken, trotz aussereuropäischer Zulassungserweiterung die Patientensicherheit und Kosteneffizienz gemäss Bundesverfassung und KVG langfristig sicherstellen zu können. Ferner, ob eine aussereuropäische Zulassung politisch nicht gleichzeitig auch für Arzneimittel angestrebt werden müsste, was im Interesse der Prämien- und Steuerzahler jedoch zu einer kostenoptimierenden Wegrationalisierung von «Swissmedic», welche zur Wahrung der wirtschaftlichen Eigeninteressen des Pillenstaates Schweiz mit dessen nachweislich medizinischen Überversorgung politisch jedoch benötigt wird, führen würde.

 

Patientensicherheit

Nationale Medizinprodukteverordnung

«Motion 20.3370»

Stellungnahme / Rechtfertigung Ihrer Annahme der «Motion 20.3370» im öffentlichen Interesse der Patientensicherheit angesichts der schweiz- und weltweit nachweislichen, z.T. sehr schweren Qualitätsmängel von Medizinprodukten (insb. Implantaten)

Keusch Andreas

 

MEDVICE

 

 

Sehr geehrte Frau Nationalrätin

Sehr geehrter Herr Nationalrat

 

Ich nehme Bezug:

  1. auf Ihre Zustimmung der Annahme derMotion 20.3370’ «Zulassung von Medizinalprodukten nach aussereuropäischen Regulierungssystemen» bei der Sondersession des Nationalrates vom 11. Mai 2022 als aktuellem Rettungsversuch der vorliegenden politischen Fehlleistung bei der Reform der «Nationalen Medizinprodukteverordnung» mit dessen daraus resultierendem Versorgungsengpass an Medizinprodukten in der Schweiz infolge politisch verursachter Entkoppelung der Schweiz von der EU … 

… sowie: 

  1. auf mein (von Ihnen gemäss Lesebestätigung zur Kenntnis genommenen) Informationsschreibens «Patientensicherheit – Nationale Medizinprodukteverordnung: ‘Motion 20.3370’ sowie die mit dieser Motion juristisch im Schweizer Sozialversicherungssystem konsequente, gleichzeitig einhergehende, kostenoptimierende politische Wegrationalisierung von ‘swissmedic’ durch Legislative & Exekutive» vom 17. Mai 2022 hinsichtlich der damit einhergehenden Bedenken zur generellen Absicherung der Patientensicherheit sowie Kosteneffizienz im «Schweizer Gesundheitssystem», wie im Dossier «Patientensicherheit: Nationale Medizinprodukteverordnung «Motion 20.3370» «Zulassung von Medizinprodukten nach aussereuropäischen Regulierungssystemen» vom 16. Mai 2022 gemäss Artikel «Aussereuropäische Zulassungserweiterung gefährdet Patientensicherheit & Kosteneffizienz im Schweizer Gesundheitssystem» von Walter Fürst von der «Die Mittelländische Zeitung» DMZ in vollständiger Länge am 16. Mai 2022 publiziert.

  • Fürst. W. Aussereuropäische Zulassungserweiterung gefährdet Patientensicherheit & Kosteneffizienz im Schweizer Gesundheitssystem. Die Mittelländische Zeitung DMZ, 16. Mai 2022

https://www.mittellaendische.ch/2022/05/16/ch-aussereurop%C3%A4ische-zulassungserweiterung-gef%C3%A4hrdet-patientensicherheit-kosteneffizienz-im-schweizer-gesundheitssystem/?fbclid=IwAR0_thByBIVtnCc6QGP7kTXf1K_QE4VuPkvyuktsMUhwJOES6nrh4LwgLPY#gsc.tab=0

 

Die Medizinprodukteindustrie leistet bezüglich den in der Schweiz theoretisch eingeforderten medizinischen WZW-Kriterien «Wirksamkeit» und «Zweckmässigkeit» nicht nur in der Schweiz sondern weltweit generell eine sehr fragwürdige Qualitätsförderung und Absicherung, gefährdet so leider einerseits die Sicherheit von Patient*Innen und andererseits die Kosteneffizienz der jeweiligen Gesundheitssysteme nachhaltig, wenn in der Schweiz weder von Bundesrat noch Parlament diesbezüglich bestehende sowie stets der Ausgangssituation anzupassende flankierende adäquate medizinische Massnahmen zur adäquaten Qualitäts-/Nutzensicherung eingefordert und umgesetzt werden.

 

So vermochte sich seit Einführung KVG ein unheilvoller «Medizinisch-Industrieller-Komplex», wie von Prof. Dr. med. Dr. h.c. Paul Robert Vogt treffend beschrieben, erfolgreich zu etablieren. Mangelhaft im Nutzen abgeklärte Medizinprodukte kommen im wirtschaftlichen Eigen- und Reputationsinteresse der Hersteller und Leistungserbringer, von Bundesrat, Parlament und Gesundheitsbehörden zusätzlich geduldet, so leider unkontrolliert zum Einsatz, gefährden so nachweislich die Patientensicherheit und die Kosteneffizienz der jeweiligen Gesundheitssysteme.

 

Im Gegensatz zum aktuell vorliegenden Tenor der «MedTech-Branche» mit dessen Lobbyistenverband «Swiss MEDTECH», dass der von unseren Politikern selbstverursachte Versorgungsengpass von Medizinprodukten mit kräftiger Unterstützung der diesbezüglich finanziell profitierenden Leistungserbringer in der Schweiz nun dazu führen werde, dass deswegen «viele Patienten auf benötigte Behandlungen verzichten müssen, grösseren Risiken durch weniger zielgerichtete Behandlungen ausgesetzt sind oder sogar unnötigerweise versterben» (z.B. gemäss dem mit einem rechtswissenschaftlichen Vordiplom entsprechend lobbyierenden Betriebsökonom Gido M. Karges: Leader / High-Tech Industries / MedTech Expert / Non-Executive Director / Board Member / C-Level Executive / Angel Investor / Präsident FDP.Die Liberalen Appenzell Innerhoden), muss explizit darauf hingewiesen werden, dass dies eben nur zu einem Teil der Wahrheit entspricht. Dies zudem erst noch angesichts der medizinisch obligat zu beachtenden Grundvoraussetzung, dass die «MedTech-Branche» weder schweiz- noch weltweit tatsächlich eine adäquate transparent glaubwürdige Förderung und Kontrolle der medizinischen Indikationsstellung sowie der daraus resultierenden Behandlungserfolge (Sterberate, Komplikationen, unnötige Wiederholungseingriffe) in entsprechend transparenter interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Leistungserbringern und Gesundheitsbehörden vorzuweisen vermögen.  

 LinkedIn Kommentar ‘Karges’ bei ‘Anita Holler, Swiss Medtech’

 

 

Durch diesen leider generell im wirtschaftlichen Eigeninteresse der «MedTech-Branche» politisch fehlenden Einforderung und Umsetzung des Nachweises des medizinischen (aber auch ökonomischen) Zusatznutzens gegenüber deren Medizinprodukten, insbesondere von Implantaten, waren und sind unsere Patient*Innen so leider noch immer einer medizinisch patientensicherheitsgefährdenden und kosteninneffizienten «unzweckmässigen» Überversorgung und damit eben grösseren Risiken durch weniger zielgerichteter Behandlungen mit entsprechenden Todes- Komplikations- sowie Re-Operationsraten ausgesetzt.

 

Belegen die jeweiligen Medizinprodukte im Klinik- und Praxisalltag jeweils nicht den erwünschten Effekt, resp. Nutzen, dann werden diese einfach stillschweigend, ohne jegliche Konsequenzen für Hersteller und Leistungserbringer vom Markt gezogen. Zurück bleiben jedoch geschädigte Patient*Innen, die von allen Seiten her nun noch zusätzlich im Stich gelassen werden. Unsere Patient*Innen sind ohne ernstzunehmend eingeforderte entsprechende «Materiovigilanz» sowie glaubwürdiger externer Q-Förderung/Kontrolle der Medizinprodukte somit leider noch häufig willkürlich experimentellen, hinsichtlich Behandlungszielen im medizinischen Zusatznutzen qualitativ noch sehr fragwürdigen Medizinprodukten ausgesetzt.

 

Dies verschweigen die Lobbyisten im wirtschaftlich eigennützigen mengenausweitenden Eigeninteresse der «MedTech-Branche» gegenüber Politik und «Swissmedic» leider oftmals:

  • Keusch A. Experimentelle Studie zur Gewinn- & Profitmaximierung von Abbott & Kardiologen dank bioresorbierbaren Stents an und auf Kosten der Schweizer Bevölkerung. Informationsschreiben an Bundesrat (EDI), Parlament, swissmedic und BAG, 4. August 2017

 

Gemäss «Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft» haben in Bundesbern aber sowohl die entsprechend verfassungsrechtlich vereidigten politischen Mitglieder der Legislative als auch der Exekutive jederzeit die körperliche und geistige Unversehrtheit der Bürger*Innen unabhängig von den jeweiligen Dienstleistern sicherzustellen, resp. zu wahren und zu fördern, sich somit nicht einfach ohne entsprechende Kontrolle auf die wirtschaftlich vollmundig lukrativen Versprechen der «MedTech-Branche» mit Karges & Co. sowie den ebenfalls entsprechend lobbyierten ausserschweizerischen Zulassungen zu verlassen, um dies bei Bekanntwerden von Mängeln stets politisch verantwortungsabschiebend von sich weisen zu können, wie dies bei den diversen schweiz- sowie weltweit aufgedeckten Medizinprodukteskandalen leider bisher mehrfach aufgezeigt werden konnte. 

 

Ferner behaupten «MedTech-Lobbyisten» wie z.B. Gido M. Karges & Co., dass unsere Leistungserbringer angeblich auf benötigte Behandlungen verzichten müssen. Wie kann man aber angesichts der anerkannten Ineffizienz unseres Gesundheitssystems dank Überversorgung von mind. 20% nun jedoch so etwas behaupten, wenn seit Jahren weder die Legislative noch die Exekutive eine transparente Kosten-/Nutzenbewertung der Medizin gemäss KVG mit WZW etabliert hat, welche medizinisch und ökonomisch «zweckmässige» Versorgungsentscheide unserer Leistungserbringer im Interesse der Patientensicherheit unserer Patient*Innen gemäss BV ermöglichen?!

 

Handelt es sich bei dieser Aussage der «MedTech-Lobbyisten» deswegen nicht viel eher um eine gezielte wirtschaftlich eigennützige Protektion, resp. eines weiteren politischen Versuchs, die ökonomisch lukrative Mengenausweitung, Überversorgung in der Schweiz und damit des BIP gezielt abzusichern, ja eventuell noch zusätzlich weiter erhöhen zu können?

 

Wenn Lobbyisten wie z.B. Gido M. Karges auf die angebliche Qualität der amerikanischen (auf dessen Stufe die «CE-Zertifizierung» 2021 in der Zwischenzeit angenähert wurde) oder japanischen Medizinprodukte hinweisen, welche man deswegen problemlos zulassen könne, warum gilt dies dann nicht gleichzeitig auch für in Amerika und Japan bereits zugelassene Arzneimittel, welche in der Schweiz oft Monate bis Jahre mit fadenscheinigen Sicherheitsbedenken gegenüber unseren Patient*Innen, die von solch einer Behandlung, da ebenfalls zielgerichteter, zu profitieren vermöchten, oftmals mit grosser Verzögerung zugelassen werden?

 

Warum braucht es bei Zulassungen generell dann überhaupt noch «Swissmedic»? Bräuchte es dann nicht nur noch das BAG, welches im Interesse der Prämienzahler vertretbare Preise zur Wahrung der «Wirtschaftlichkeit» gemäss WZW für unser Gesundheitssystems aushandeln müsste, da «Wirksamkeit» und «Zweckmässigkeit» durch aussereuropäische Zulassungen ja bereits ausreichend genug belegt werden konnte? Könnte man sich punkto «Pharmakovigilanz» und «Materiovigilanz» dann nicht ebenfalls einfach an diese Länder anschliessen, mit diesen Ländern Co-Operieren?

 Da Sie nun trotz diesen schweiz- und weltweit leider nachweislich vorliegenden Missständen der «Motion 20.3370» den m.E. wirtschaftlich motivierten eigennützigen Parteiinteressen des Präsidenten der Schweizer Autoimporteure (!!!) sowie offensichtlich medizinischen «Fachspezialistentausendsassas» Dr. Albert Rösti zugestimmt haben, stellt sich eben erneut die Frage, wie Sie als verfassungsrechtlich vereidigtes Legislativmitglied des NR angesichts der vielen Fragezeichen zur vorliegend fragwürdigen mengenausweitenden Sicherheit von Implantaten & Co. gemäss KVG und BV nun die Patientensicherheit und Kosteneffizienz im Interesse der Öffentlichkeit abzusichern gedenken, resp. diese Motion dank medizinisch transparent vorliegenden Daten zum angeblich aktuellen Versorgungs-/Indikationsbedarfes von Medizinprodukten gemäss Karges & Co. zu rechtfertigen vermögen?

 

Ferner, warum wir «Swissmedic» punkto Zulassungen so nicht gleich kosteneinsparend, und damit die «Wirtschaftlichkeit» unseres Gesundheitssystems gemäss WZW zusätzlich fördernd, wegrationalisieren, resp. redimensionieren können? Nur weil gemäss Raimund Bruhin, Direktor «Swissmedic», eine starke Heilmittelbehörde ein stark wirtschaftlichkeitsfördernder Standortfaktor für den «Pillenstaat Schweiz» ist? «Swissmedic» angeblich viel agiler und schneller zu agieren vermag, als wenn sich «Swissmedic» auf eine andere Behörde abstützen müsste? Deren Entscheide über Zulassungsgesuche abschliessend seien, welche die Politik nicht mehr umzustossen vermöge?

 

Dies trotz bereits jahrelanger genereller Zulassung von Medizinprodukten dank europäischer «CE-Zertifizierung» von Medizinprodukten in der Schweiz? Also ein z.B. in Ungarn überprüftes und CE-zertifiziertes Implantat kann ohne jegliche Einschränkungen in der Schweiz qualitativ sogleich absolut bedenkenlos verwendet werden? Nun eben einfach mal schnell auf aussereuropäische Zulassungsstellen erweitern, weil zu wenig Medizinprodukte für die politisch erwünschte und geförderte Überversorgung vorhanden seien? 

 

Reduziert man somit nicht gleichzeitig auch generell den Sicherheitsanspruch und die angebliche Reputation von «Swissmedic» und des Schweizer Gesundheitssystems, jeweils nur sichere, wirksame und qualitativ hochstehende Heilmittel (Arzneien und Medizinprodukte) zuzulassen?

 

Gerne erwarte ich nun Ihre persönliche Stellungnahme in geschäftsüblicher nützlicher Frist innerhalb der nächsten 10 bis zu 30 Tagen ab Zustellung dieser E-Mail.

 

Sollte Ihrerseits keine Stellungnahme bei mir eingehen, gehe ich stillschweigend davon aus, dass Sie in diesem Sachgeschäft als Milizpolitiker*In offensichtlich überfordert zu sein scheinen, als Parteisoldat*In deswegen einfach nur die übergeordnete wirtschaftliche Interessenspolitik Ihrer Partei, resp. deren eigennützigen Sponsoren und machterhaltenden Wähler*Innen folgend, dieser Motion zugestimmt haben! Dies obschon Sie bei Ihrer Vereidigung als Nationalrät*In geschworen haben, die Rechte jedes Menschen auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit in der Schweiz zu wahren?! 

 

Abstimmungsliste NR «Motion 20.3370» vom 11. Mai 2022 

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