Quarantänefall Grenchen - Wie man Menschen zu Grunde richtet

Beim Baracoa in Grenchen (Foto: baracoa.ch)
Beim Baracoa in Grenchen (Foto: baracoa.ch)

DMZ – GESELLSCHAFT / GESETZ / RECHT ¦ Walter Fürst ¦

KOMMENTAR

 

Die Motive für Verleumdungen, Hass, Rassismus und übler Nachrede im privaten Bereich können vielfältiger Natur sein. Wer Unwahrheiten in die Welt setzt, will sich meist für angeblich oder tatsächlich erlittenes Unrecht rächen und von eigenen Fehlleistungen ablenken, Mitleid oder Aufmerksamkeit erregen. Vielfach steckt aber auch eine psychische Erkrankung dahinter.

 

Wenn Medien mitmischen, ist es noch weittragender. Gut also, dass hier in der Schweiz einige Institutionen den Kampf aufgenommen haben gegen ungerechte und falsche Berichterstattung und es damit vielleicht und hoffentlich schaffen, dass in Zukunft ein Schreiberling vorher überlegt, ob er die Verleumdung drucken will oder nicht.

 

Shitstorm prasselt auf allen Kanälen auf einen beliebten Grenchner Unternehmer ein

Leider erlebt ein Unternehmer aus Grenchen aktuell eine unnötige und ungerechtfertigte schwere Zeit. Er wird verleumdet, gehatet, sein Ruf wird ruiniert, er wird zu Unrecht beleidigt, rassistisch angegriffen, vorverurteilt und vieles mehr. Dies sind Straftaten, die hoffentlich nicht ungesühnt bleiben. Keine Zeitung hat sich dieser Berichterstattung entzogen oder gar die Persönlichkeit dieser Person geschützt. Im Gegenteil, auf übelste Weise wurde er vorgeführt und angeprangert. Eine weitere Straftat, diesmal der Medien. Eine weitere Straftat ist, dass diese Medien die strafrelevanten Kommentare auf ihren Portalen stehen lassen. Rassismus, Rufmord, Üble Nachrede, Verleumdung, um nur ein paar strafrelevante Taten anzuführen.

 

Straftaten

Es ist weder nachvollziehbar, noch akzeptabel, was Leute im Netz gegen Menschen loslassen. Meistens sind es Leute, die denken, jede Beleidigung sei Meinungsfreiheit und ihr gutes Recht. Aber weit gefehlt. Solche "Aussagen" im Netz sind strafrechtlich relevant und werden mit hohen Geldbussen bestraft oder mit Haft. Wo bleibt die Menschlichkeit, der Respekt, Anstand, Rücksicht, Nachsicht? Sind es doch meist die Leute, die hart urteilen, die genau diese Werte im Bezug auf die eigene Person erwarten.

 

Die Entwicklung ist mehr als besorgniserregend. Nicht nur Facebook hat ein Problem mit Hasskommentaren, sondern auch die Nachrichtenportale, weltweit freilich, nicht nur in der Schweiz. Bei vielen sind die Kommentarspalten längst zu Kampfzonen verkommen, in denen den Moderatoren alles abverlangt wird, um justiziable Meinungsäusserungen zu löschen. Könnte man meinen, wenn man sieht, was alles stehengelassen wird. Dabei ist es einfach, die Kommentare zuerst zu prüfen, bevor man sie freischaltet. Der Verdacht liegt nahe, dass die meisten Medien, die so agieren, vor allem eines wollen - mehr Clicks generieren (Clickbaiting). Die Verantwortung wird in den Wind geschossen.

 

Wer hier mitmischt und ins selbe Horn bläst, macht sich strafbar und zudem zeugt es von schlechtem Charakter. Solche Leute müssen aus Kommentarspalten und Portalen entfernt werden, nachdem sie entsprechende Strafen erhalten haben. Letztlich sind auch die Admins der jeweiligen Portale und Gruppen mitverantwortlich und machen sich ebenfalls strafbar, wenn sie solche Kommentare stehen lassen.
Auch Stammkunden und "Freunde" mischen beim Shitstorm mit
Die Hoffnung stirbt zuletzt, denn letztlich machen solche Leute nur rund 1% der Bevölkerung aus. Leider ist hier die grosse Mehrheit erneut die schweigende. Allen Opfern sei gewiss, die Mehrheit ist auf eurer Seite, wenn auch (zu) leise. Verliert nicht den Mut, das Problem liegt nicht bei euch. Über Fehler, die man vielleicht gemacht hat, ist man anderen Stellen Rechenschaft schuldig und nicht einer wildgewordenen Meute. Betroffenen, deren Familien, Kindern, Freunden und Verwandten viel Kraft in diesen dunklen Stunden, dieser Ohnmacht, diesem Ausgeliefertsein, die für einen Menschen, ist er nicht selber betroffen, nicht zu verstehen sind.
Fehlende Zivilcourage
Wie meistens in solchen Fällen, wird ein  Mensch komplett zerstört, seine Existenz, sein Leben und die "Freunde" wenden sich schnell einmal ab. Niemand bewies bisher Zivilcourage und stärkte dem Unternehmer aktiv den Rücken. Weder "Freunde", noch die Stadt oder das Gewerbe. Auf Portalen wie Blick, nau.ch usw. wurde gar sein Name und weitere Details "verraten", die nur Leute aus dem Umfeld wissen können. Von "Türke raus", "Ausschaffung" und harte "Massnahmen" war in den Kommentarspalten alles zu lesen. Dies in der heutigen Zeit! Auf die Publikation von genauen Aussagen verzichten wir auch zum Schutz der betroffenen Person und aus Gründen des Anstandes. Ernüchternd ist auch, wie viele "Leserreporter" dieser Zeitungen und Insider erwähnt wurden, die mit Informationen zu diesen Blättern gerannt sind. Eine unglaubliche Vorstellung, an Unmenschlichkeit kaum zu überbieten.
Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäusserungsfreiheit, ist das wohl am häufigsten missverstandene Recht und eines der meist angeführten „Legitimationsargumente“ für allerhand Dummheiten, die verbreitet werden.

 

Denn letztlich ist es nur das Recht auf freie Rede sowie freie Äusserung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln, wenn sich dies auch im rechtlichen Rahmen bewegt. Und sonst nämlich nicht. Und hier endet dann meistens bereits das zumeist sehr arrogant angeführte „Meinungsfreiheit“ hinter einer abstrusen Idee.

 

Rechtliche Grenzen der Meinungsfreiheit (kleiner Auszug)

  • der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung,
  • die Weitergabe als geheim klassifizierter Informationen,
  • die übermässige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst einfachen Beamten,
  • die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes,
  • die Grenze der öffentlichen Sicherheit
  • der unlautere Wettbewerb durch Diskreditierung der Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten.
  • die nicht autorisierte Weitergabe urheberrechtlich geschützter Informationen
  • Auch die Rassendiskriminierung steht in Europa meist auch unter Privatleuten unter Strafe (siehe Volksverhetzung).

Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird. Nicht mehr und nicht weniger. Eine gute Sache. Heute gilt die Meinungsfreiheit ebenfalls als einer der wichtigsten Massstäbe für den Zustand eines demokratischen Rechtsstaates.

 

Die Meinungsfreiheit ist also durchaus keine Legitimation (Berechtigung) für Beleidigungen, Verleumdungen und Shitstorms gegen Menschen, Rassendiskriminierung, Verbreiten von Lügen, Übler Nachrede usw. Also schlicht nichts von fast alle dem, was im Internet so kursiert, was dann vom jeweiligen Verfasser als Meinungsfreiheit deklariert wird. Man kann also mit einiger Sicherheit Lügner bereits daran erkennen, dass sie sich hinter der Meinungsfreiheit tarnen (wollen). 

 

Konkurrent doppelt nach

Dass ein Wirt in unmittelbarer Nähe sich ebenfalls gegenüber den Medien negativ zum Vorfall des Unternehmers äussert, ist nicht nachzuvollziehen, da er weder die Sachlage, noch die genauen Umstände kannte. Ob sich dieser Wirt mit seinem Handeln persönliche und geschäftliche Vorteile verschaffen wollte, ist unklar.

 

Fakten

Letztlich geht es immer um Fakten, um das Beweisbare. Fakt ist, dass eine junge Frau in Grenchen für grossen Tumult gesorgt hat, weil sie zwei Partys besucht hat, obschon sie wissentlich positiv auf Corona getestet war (wir berichteten). Dass nun betroffener Unternehmer entschied, sein Geschäft nach Geschäftsschluss aufzusuchen, mag vielleicht nicht optimal sein, er hat aber in keiner Sekunde einen anderen Menschen damit gefährdet. Dass er von jemandem dabei gesehen wird und daraufhin angezeigt wird, ist wohl um einiges schlimmer zu bewerten. Nicht zuletzt, wenn es sich um einen Stammkunden handelt. Fakt ist auch, dass der Unternehmer aus Grenchen in Quarantäne war und nach wie vor ist. Quarantäne hat aber nichts mit Hausarrest zu tun und wird vom BAG genau vorgegeben: Wörtlich teilt uns die Gesundheitsbehörde des Kanton Solothurns auf Anfrage mit: "Die Quarantäne ist kein Hausarrest. Die BAG-Empfehlungen geben detailliert Auskunft darüber, wie sich eine Person in Quarantäne zu verhalten hat."

 

Beim BAG steht: "Eine Person, die mit einer am neuen Coronavirus erkrankten Person in engem Kontakt stand, muss in Absprache mit der zuständigen kantonalen Stelle in Quarantäne. Das bedeutet, dass sie mit anderen Personen keinen Kontakt haben sollte. Damit kann man vermeiden, dass sie unwissentlich andere Personen ansteckt. So werden Übertragungsketten unterbrochen."

 

1. Hatte der Unternehmer keinen Kontakt mit einer infizierten Person

2. Hatte er auch in der Quarantäne-Zeit keinen Kontakt mit anderen Menschen

 

Der bekannte Unternehmer hat sich gar öffentlich entschuldigt für sein Verhalten, obschon dies nicht erforderlich wäre, da er nachweislich nichts Illegales getan hat. Trotzdem tat es ihm leid, dass er nicht daran gedacht hatte, dass es mit einem Risiko verbunden war, selbst nach Betriebsschluss noch jemandem begegnen zu können. Auch keine Quarantäne-Auflagen hat er verletzt. Ob der Einsatz mit 7 Dienstfahrzeugen und einem riesigen Aufgebot mitten in der Nacht verhältnismässig war, werden die Untersuchungen zeigen müssen. Auch der Laden des Unternehmens hätte wahrscheinlich gar nicht geschlossen werden dürfen. Dazu gab es keinen Anlass.

Trotz alledem wurde der Grenchner Unternehmer wie ein Krimineller behandelt und in Kommentarspalten und Zeitungen verurteilt. Das ist strafbar. Dafür sieht das Gesetz z.B. folgende Möglichkeiten vor:

 

1. Genugtuung  

Es wird vom Urheber typischerweise die Bezahlung einer gewissen Geldsumme (z.B. einige Hundert oder Tausend Franken) verlangt, um den "seelischen Schmerz" im Zusammenhang mit einer Persönlichkeits- oder sonstigen Rechtsverletzung zu vergelten. Es ist dies kein Schadenersatz, und Genugtuung muss auch nicht zwingend finanziell erfolgen (eine andere Möglichkeit ist beispielsweise eine Publikation des Entscheids). Sie hat typischerweise eher eine symbolische Bedeutung, bietet sich aber insbesondere im Falle von Persönlichkeitsverletzungen an.  

 

2. Schadenersatz  

Es wird verlangt, dass derjenige, der mindestens fahrlässig an der Rechtsverletzung mitgewirkt hat, für die durch die Rechtsverletzung verursachte Vermögenseinbusse aufkommt. Dies wird typischer weise der Urheber sein aber kaum der Betreiber der Plattform, da ihn wie erwähnt keine Pflicht trifft, die Beiträge der Benutzer seiner Plattform proaktiv zu kontrollieren, sondern erst die Pflicht, bei entsprechend klaren Hinweisen im Rahmen seiner Möglichkeiten einzuschreiten. Tut er dies, handelt er somit nicht fahrlässig und kann auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet werden. 

 

Spreader - Events Parktheater und Joker Club

Gemäss Informationen vom Staat Solothurn, hat weder das Amt für Wirtschaft und Arbeit, noch das Gesundheitsamt das Parktheater geschlossen. Dies gilt auch für den Joker Club. Wieso aber das Baracoa? "Lediglich die Besucherinnen und Besucher der entsprechenden Veranstaltung wurden unter Quarantäne gestellt. Darüber, ob das Parktheater wieder geöffnet ist, können nur die Betreibenden Auskunft geben", hiess es wörtlich in der Erklärung. Auch diese Tatsachen werden sicherlich relevant sein in der Klärung all dieser verworrenen Amtseinsätze und der riesigen Medienpräsenz.

 

 

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Kommentare: 12
  • #1

    Peter Hofer (Mittwoch, 08 Juli 2020 08:24)

    Einer der besten Artikel, den ich in den letzten Jahren einem Medium entnehmen konnte. Kompliment und weiter so! Meine Spende ist Ihnen gewiss!

  • #2

    F. Engel (Mittwoch, 08 Juli 2020 08:48)

    So geht Journalismus! Fantastisch.

  • #3

    Markus (Mittwoch, 08 Juli 2020 08:57)

    Unglaublich guter Bericht, bravo!

  • #4

    Armin Berger (Mittwoch, 08 Juli 2020 10:00)

    Der Wirt und die Bevölkerung werden es Ihnen danken. Sehr gute und solide journalistische Aufbereitung. Gratulation (einer der Konkurrenz) :-)

  • #5

    Pius (Mittwoch, 08 Juli 2020 14:22)

    Das nenn ich Journalismus, vielen Dank! Bin froh, dass es doch noch Medien mit Werten gibt bei uns in der Schweiz! Weiter so!

  • #6

    Theres (Mittwoch, 08 Juli 2020 14:50)

    Super geschrieben.

  • #7

    Robi Lack (Mittwoch, 08 Juli 2020 14:59)

    Gut recherchiert, gratuliere.
    Der besagte Wirt hat in seinem Berufsleben wohl schon einiges mehr geleistet als all die frustrierten Hater in den sozialen Netzwerken.
    Der Polizeieinsatz war m.E. auch unverhältnismässig, aber mittlerweile darf das Loka zum Gluck ja wieder öffnen.

  • #8

    Dr. Ernst Scherz (Mittwoch, 08 Juli 2020 15:06)

    Und wieder ein typischer DMZ Artikel. Gut recherchiert, empathisch und mit Fakten untermauert. So geht das! Vielen Dank für Ihre wertvolle Arbeit. Seit Langem gehöre ich zu Ihren Stammlesern!

  • #9

    Regi Jordi (Mittwoch, 08 Juli 2020 15:37)

    sehr guter Artikel von ihnen. bitte weiter so

  • #10

    Marlene (Mittwoch, 08 Juli 2020 22:44)

    Treffend und einfach erklärt! Vielen Dsnk!

  • #11

    Tom Fanki (Donnerstag, 09 Juli 2020 15:59)

    Wau, kompliment für Ihre Darstellung, so geht ehrlicher Journalismus!

  • #12

    Melanie Meister (Donnerstag, 09 Juli 2020 19:29)

    Einen vernünftigeren Bericht habe ich seit Wochen nicht gelesen. Vielen Dank dafür, da habe ich Hoffnung, dass nicht die gesamte Medienwelt zunehmend verkommen ist...