Archiv - März 2019-3

31.03.2019 - DMZ - Wirtschaft

Auszeichnung der Seewarte AG durch die Stiftung Natur & Wirtschaft

Die Seewarte AG wurde am 15. März 2019 für die vorbildliche und naturnahe Umgebungsgestaltung des Wohnparks Riverside in Unterengstringen mit dem Label der Stiftung Natur & Wirtschaft ausgezeichnet.

 

Bei der Umgebungsgestaltung des Wohnparks Riverside in Unterengstringen wurde viel Wert auf Naturnähe gelegt. So wachsen auf dem Areal viele einheimische und standortgerechte Arten, die Flachdächer sind begrünt, es wurden Kleinstrukturen wie Ast- und Steinhaufen angelegt und die Gebäude fügen sich allgemein wunderbar in die Flusslandschaft ein.

Der Wohnpark Riverside ist ein gelungenes Beispiel dafür, dass die Natur auch im Siedlungsraum einen Platz erhalten kann und den Menschen damit eine lebendige Beziehung zur Natur in der Stadt ermöglich wird. Das schätzen nicht nur zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, sondern auch die Bewohnerinnen und Bewohner.

Einsatz für mehr Natur vor Ihrer Tür

Die Stiftung Natur & Wirtschaft fördert die naturnahe Planung und Gestaltung von Firmenarealen, Wohnsiedlungen, Schulanlagen und Kiesabbaustellen. Sie zeichnet vorbildliche Areale mit einem national anerkannten Label aus und unterstützt Interessierte bei der Planung und Realisierung ihres naturnahen Areals.

Mehr als 450 Institutionen aus allen Branchen sind aktuell zertifiziert. Das ergibt eine Naturfläche von rund 40 Millionen Quadratmetern.

Hot-Spot der Biodiversität

Naturnah gestaltete Areale sind von grosser Wichtigkeit für die einheimische Biodiversität. Viele der ausgezeichneten Flächen sind wahre Hot-Spots der Artenvielfalt. So sind beispielsweise sämtliche bedrohten Amphibienarten der Schweiz auf den zertifizierten Arealen zu finden. Auch die Mitarbeitenden, die Anwohnerinnen und die Kinder profitieren von einem belebten, naturnah gestalteten Aussenraum. Ein Blick ins Grüne oder ein Spaziergang in der Natur sorgt für positivere Stimmung, entspannt, verbessert die Lern- und Gedächtnisleistung und macht leistungsfähiger.


31.03.2019 - Blaulicht National

Niederwangen b. Bern/Zeugenaufruf: Raubüberfall auf Tankstellenshop

Am Samstagmorgen haben zwei Männer eine Tankstelle in Niederwangen b. Bern überfallen. Sie bedrohten eine Angestellte mit einer Faustfeuerwaffe und flüchteten mit der Beute. Die Kantonspolizei Bern hat Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen.

 

Der Regionalen Einsatzzentrale der Kantonspolizei Bern wurde am Samstag, 30. März 2019, kurz vor 0440 Uhr, gemeldet, dass soeben ein Tankstellenshop an der Freiburgstrasse in Niederwangen b. Bern (Gemeinde Köniz) überfallen worden sei. Zwei maskierte Männer hatten gemäss bisherigen Erkenntnissen die Angestellte beim Betreten der Tankstelle überrascht. Sie bedrohten die Frau in der Folge mit einer Faustfeuerwaffe und forderten in gebrochenem Deutsch Geld. Als diese der Forderung nachkam, verliessen die zwei Täter den Laden durch die Hintertür und flüchteten mit der Beute in Richtung Bahnhof Niederwangen. Verletzt wurde niemand.

 

Die Männer trugen zum Tatzeitpunkt beide dunkle Kleider und waren maskiert. Zudem hatte ein Mann eine grüne Spar-Papiertasche dabei.

 

Die Kantonspolizei Bern hat Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang Zeugen. Personen, die Angaben zur Täterschaft machen können oder anderweitig sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer +41 31 634 41 11 zu melden.

 

Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland

(lpa)


31.03.2019 - DMZ - Sport

Roger Federer schlägt John Isner brutal

Roger Federer holt sich beim ATP in Miami seinen 101. Turniersieg. Er gewinnt gegen Titelverteidiger John Isner problemlos und klar.

Der Schweizer hatte im Finale mit Titelverteidiger John Isner beim 6:1 und 6:4-Erfolg ein wirklich leichtes Spiel.

 

Federer nahm Isner mit der dritten Breakmöglichkeit sofort den Aufschlag ab und konnte mit einem weiteren Break zum 4:1 bereits früh für klare Verhältnisse sorgen. Zwei Games später war der erste Satz bereits vorbei, Federer hatte dem US-Amerikaner sagenhafte drei Mal den Aufschlag abgenommen und den ersten Durchgang nach nur 24 Minuten eingetütet.


31.03.2019 - Patricia Jungo

Geschlechtsneutrale Erziehung – Weg zur Selbstbestimmung oder Übertreibug?

Der Begriff „geschlechtsneutrale Erziehung“ steht für eine Erziehung, die unabhängig vom Geschlecht des Kindes ist. Sie liegt in skandinavischen Ländern bereits voll im Trend und ist auch bei uns immer häufiger zu lesen oder zu hören. Was steckt genau hinter dieser Erziehungsform jenseits von Feen und Piraten, von Rosarot und Hellblau? Die Befürworter dieser Erziehungsform stellen vor allem die Selbstbestimmung der Kinder in den Vordergrund; nämlich die eigene Entscheidung darüber, was und wie sie sein wollen. Gesellschaftliche Erwartungen, Rollenbilder und Stereotypen sollen nicht mehr in die Entwicklung der Kinder eingreifen. Dabei geht es nicht darum Mädchen zu Jungen zu erziehen und umgekehrt; es geht darum, ihnen alle Freiheiten zu lassen. Es soll ebenso in Ordnung sein; dass ein Junge mit Autos spielt wie auch den Puppenwagen schiebt. Die Entscheidung liegt allein beim Kind und kann sich auch täglich verändern. In Stockholm wurde 2010 die erste geschlechtsneutrale Vorschule Egalia eröffnet. Ihr geht es nicht nur darum, das vom Geschlecht unabhängige Verhalten zu akzeptieren. Sie geht viel weiter und so werden beispielsweise die Worte „Mädchen“ und „Jungen“ nicht mehr benutzt; alle werden „Freunde“ genannt. In anderen Schulen findet man Kurse für Mädchen, wo sie brüllen, toben und Ritter spielen dürfen, während Jungen basteln und sich massieren. Die Frage, ob dies sinnvoll ist und nicht eher wieder die Freiheit des Kindes einschränkt, die typischen Eigenschaften des anderen Geschlechts noch extra zu fördern, muss jeder für sich selber beantworten. Kritiker stellen hier die Tatsache in den Vordergrund, dass es die biologischen Unterschiede zwischen den Geschlechtern nun einmal gibt. Die Diskussion, ob Tendenzen anerzogen werden oder angeboren sind, kommt immer wieder neu auf und es ist anzunehmen, dass sie ungeklärt bleiben wird. Aus einer im Jahre 2001 von Simon Baron-Cohen veröffentlichten Studie geht hervor, dass die Unterschiede zwischen den Geschlechtern grösser sind als innerhalb des Geschlechts. Beispielsweise wurde festgestellt, dass neugeborene Mädchen ein menschliches Gesicht länger fixieren als Jungen und diese aber länger ein Mobile fokussieren. Andererseits ist natürlich nicht abzustreiten, dass ein grosser Teil von der Umwelt beeinflusst und auch anerzogen ist. Kritiker werfen der geschlechtsneutralen Erziehung vor, „geschlechtsblind“ zu sein und die bestehenden Unterschiede einfach zu übergehen. Für die Kinder ist das Geschlecht für die spätere Entwicklung in der Pubertät sehr wichtig; sie entwickeln ihre Geschlechtsidentität und werden sich ihres Geschlechts bewusst. Befürworter unterstreichen, es gehe vor allem auch darum, Jugendliche spüren zu lassen, dass ihr Geschlecht sie keinesfalls einschränken soll und sie auch keinen Stereotypen zu folgen haben. Darauf wird in geschlechtsneutralen Schulen zweifelsohne mehr und bewusster geachtet. In der Erziehung ist es wichtig, dass sich die Eltern bewusst sind, welchen Stereotypen sie selbst entsprechen, inwieweit sie dies auch auf die Kinder übertragen; gewollt oder unbewusst. Kinder lernen immer am Vorbild und ahmen so vieles nach. Ist es beispielsweise nicht oft so, dass Mädchen, wenn sie laut sind, viel schneller ermahnt werden als Jungen? Jungen, die weinen, werden oftmals rascher dazu ermuntert, nicht mehr zu weinen und stark zu sein. Es ist also in der Erziehung grundlegend, sich der eigenen Werte und des eigenen Verhaltens bewusst zu werden, um so zu entscheiden, welche Werte an die Kinder weitergeben und welche auch unbewusst vermittelt werden. Eltern wollen den Kindern ja Dinge mitgeben, die sie selbst für wichtig halten. Das eigene Vorbild und das Überdenken der eigenen Werte sind demzufolge der Schlüssel. Damit kann sich auch für die Kinder die Türe öffnen zu Selbstbestimmung, Freiheit und einer gesunden Entwicklung, die sich; falls gewünscht; auch gegen typische Rollenbilder und Stereotypen durchzusetzen vermag. Heutzutage sind zweifelsohne auch sehr viele konventionelle Schulen immer mehr bestrebt, die Kinder dabei zu begleiten und zu unterstützen.


31.03.2019 - DMZ - MM

Kein E-Voting am 19. Mai 2019

Für die Abstimmung vom 19. Mai 2019 wird in den Kantonen, die das System der Post verwenden, das E-Voting nicht zur Verfügung stehen. Nach dem Sicherheitstest der künftigen Generation des E-Votings hat Die Post entschieden, ihr System für den Moment zurückzuziehen, um die nötigen Korrekturen durchzuführen. Die Hacker/innen haben es nicht geschafft, ins System einzudringen, aber drei kritische Fehler wurden im Quellcode entdeckt; einer davon betrifft auch das aktuelle System. Die Freiburgerinnen und Freiburger im Ausland und die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Treyvaux werden auf die übliche Art abstimmen.

 

Die Sicherheit ist ein entscheidendes Element für die Entwicklung des E-Votings. Bund und Kantone arbeiten seit fast 15 Jahren daran, das E-Voting ständig zu verbessern und es den technischen Neuerungen anzupassen. Die neuste Generation des E-Votings – ein System, das «vollständig verifizierbar» ist – soll bald in Produktion gehen. Dieses System erlaubt einerseits, dass die Bürgerinnen und Bürger prüfen können, ob ihre Stimme korrekt erfasst und das Wahlgeheimnis gewahrt wurde, und andererseits, dass die für den Abstimmungsablauf verantwortlichen Personen allfällige Manipulationsversuche während des Urnengangs erkennen können.

 

Zwei unterschiedliche und sich ergänzende Tests

Bund und Kantone haben beschlossen, vor Beginn der Produktion die Sicherheit des künftigen Systems öffentlich auf zwei Arten zu prüfen: durch die Veröffentlichung des Quellcodes und durch einen Intrusionstest. Den Quellcode zu veröffentlichen, ist vergleichbar mit der Übergabe von Tresorplänen an Sicherheitsexperten, damit diese die Pläne analysieren können. Wenn man diese Sicherheitsexperten nun bitten würde, diesen Tresor, der sich im Tresorraum einer Bank befindet und durch sämtliche Sicherheitsmassnahmen geschützt wird, die der Bank zum Schutz des Tresorinhaltes zu Verfügung stehen (Sicherheitspersonal, Kameras, Zugangstüren, Tresorraum im Untergeschoss), zu öffnen, entspräche dies dem Intrusionstest.

 

Das System hat den Hackern widerstanden

Vom 25. Februar bis zum 24. März haben mehr als 3000 Forscher/innen und Hacker/innen erfolglos versucht, in das E-Voting-System der Post einzudringen. Die Forscher/innen haben 16 Verbesserungsvorschläge geäussert. Diese Verbesserungen zielen darauf ab, das System an die bewährten Verfahren der Informatik anzupassen. Es wurden keine wichtigen Schwachpunkte festgestellt. Die Kontrollstimmen wurden nicht verändert und das System konnte nicht gehackt werden. Das E-Voting-System und sämtliche Sicherheitsmassnahmen, die es umgeben, haben ihre Widerstandskraft gegen die Angriffe der Hacker/innen beweisen.

 

Der Quellcode muss verbessert werden

Gleichzeitig zum Test hat Die Schweizerische Post am 7. Februar 2019 den Quellcode dieses E-Voting-Systems veröffentlicht. Die Veröffentlichung hat es internationalen Verschlüsselungs- und Sicherheitsspezialistinnen und -spezialisten erlaubt, drei wichtige Sicherheitslücken aufzuzeigen, welche Die Post beseitigen muss, bevor das System von den interessierten Kantonen eingesetzt werden kann. Eine der Sicherheitslücken betrifft auch das momentan verwendete System, weshalb Die Post entscheiden hat, das aktuelle System zurückzuziehen, um die Korrekturen durchzuführen, und den Quellcode von unabhängigen Expertinnen und Experten kontrollieren zu lassen. Deshalb wird ihr E-Voting-System für die Abstimmung vom 19. Mai nicht zur Verfügung stehen. Die Post wird zudem beweisen müssen, dass ihre Kontrollmechanismen solide sind.

 

Abstimmung vom 19. Mai 2019: an der Urne oder brieflich

Der Entscheid der Post beeinflusst somit die Vorbereitungsarbeiten für die Abstimmung vom 19. Mai, die in vollem Gange sind. Die Staatskanzlei hat sofort Massnahmen ergriffen, damit die Freiburgerinnen und Freiburger im Ausland und die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Treyvaux das klassische Stimmmaterial erhalten, um an der Urne oder brieflich ihr Stimmrecht ausüben zu können. Wie es mit den Arbeiten zum Thema E-Voting weitergehen wird, wird von den Entscheidungen der Post und der Bundeskanzlei abhängen.

 

Es ist zu erwähnen, dass der Staat Freiburg das E-Voting seit 2010 anbietet und seit 2016 das System der Post verwendet, das mit individueller Verifizierung funktioniert. Während dieser neun Jahre trat kein einziges Problem mit dem E-Voting auf. Während der Auszählung der elektronischen Urnen werden systematisch Kontrollen durchgeführt, die es erlauben, Manipulationen auszuschliessen.

 

2017 und 2019 wurden zwei Umfragen von der Organisation «E-Government Schweiz», der die Kantone und der Bund angehören, veröffentlicht. Diese Umfragen zeigen, dass das E-Voting nach der Online-Steuererklärung diejenige Leistung ist, die sich die Bürgerinnen und Bürger am meisten wünschen. Mehr als die Hälfte der im Ausland lebenden Freiburgerinnen und Freiburger und mehr als 40 % der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Treyvaux, die sich an den Abstimmungen und Wahlen beteiligen, verwenden diese Art der Stimmabgabe.


Bild: www.deutschlandfunk.de
Bild: www.deutschlandfunk.de

30.03.2019 - Tony Lax

Deutschland verlängert Moratorium für Rüstungsexporte

Nach der Ermordung des saudi-arabischen Journalisten Jamal Khashoggi im saudischen Konsulat in Istanbul Anfang Oktober 2018 hatte die deutsche Regierung einen Exportstopp für Rüstungsgüter in den wahabitischen Golfstaat beschlossen. Schon damals gab es von Seiten der NATO-Partner, insbesondere von Frankreich und England, harsche Kritik für diesen Entscheid. Im Februar dieses Jahres schrieb der britische Aussenminister Jeremy Hunt an seinen deutschen Amtskollegen Heiko Maas gar einen von Hand verfassten Brief mit der Anrede "Dear Heiko", in welchem er Maas eindringlich zum Einlenken aufforderte. Dies zum einen hinsichtlich der von Deutschland noch immer nicht erreichten Erfüllung der NATO-Quote - des Anteils der Verteidigungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt -, zum andern vor allem aber auch betreffs der unter das Moratorium fallenden deutschen Bauteile, die Grossbritannien dringend benötige, um ihren Lieferverträge mit Saudi-Arabien nachkommen zu können. Dem britischen Hersteller BAE drohten jetzt schon Schadenersatzforderungen aus Riad, so Hunt, weil das Unternehmen seiner vertraglichen Zusagen an die Saudis nicht termingerecht einzuhalten vermöge.

 

Jetzt hat sich die Bundesregierung nach langem und zähem Verhandlungshickhack für eine Verlängerung des Exportstopps um weitere sechs Monate entschieden.

Gut, findet die SPD. Schliesslich war sie es, die auf die Verlängerung des Moratoriums gedrängt hatte. Die SPD vertritt den Standpunkt, dass dem in Deutschland geltenden Gesetz, keine Waffen in Krisenregionen zu liefern, uneingeschränkt Rechnung zu tragen sei. Auch lehnt die SPD Waffenlieferungen an Staaten, die am Jemen-Krieg beteiligt sind – und dazu zählt auch Saudi-Arabien - strikte ab.

Nicht gut, findet die CDU. Die Union hatte im Vorfeld immer wieder betont, dass ein deutscher Alleingang keinen Sinn mache und nur die europäischen Bündnispartner verärgere. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer (CDU) spricht angesichts der aktuellen Entscheidung daher von einer "Bankrotterklärung". Es sei gewiss, sagte Pfeiffer gegenüber der dpa, dass der jetzige Beschluss der Bundesregierung dem Ansehen Deutschlands in der Sicherheits- und Aussenpolitik Schaden zufüge. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, Hans Christoph Atzpodien, verwies gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" (vom 28.3.19) auf das Recht der Industrie "in planbaren Verhältnissen zu leben" und ihren Anspruch, "ein verlässlicher europäischer Partner zu sein", der auch imstande sei, sich dem Wettbewerb zu stellen. Noch nie zuvor, beklagte sich Atzpodien, sei die deutsche Rüstungsexportpolitik derart restriktiv gewesen wie sie es gegenwärtig sei.

 

Allerdings hatte sich die Bundesregierung in ihren Beratungen auch auf gewisse Bedingungen für die Verlängerung von Genehmigungen verständigt, die die Gemeinschaftsprojekte mit Bezug zu Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten bis Ende des Jahres betreffen. Dabei geht es auch um eben jene Gemeinschaftsprogramme, bei denen Deutschland Teile für Rüstungsprojekte an europäische Partner wie Frankreich und Grossbritannien liefert.

 

Laut Regierungssprecher Steffen Seibert wolle sich Berlin aber in Gesprächen mit den europäischen Partnern zugleich auch dafür einsetzen, dass diese gemeinsam produzierten Rüstungsgüter im Jemen-Krieg nicht zum Einsatz kommen würden.


30.03.2019 - Patricia Jungo

Nutzung von Daten über Mitarbeiter; im Dienste des Personalmanagements!

Immer häufiger sammeln Unternehmen systematisch Daten über ihre Mitarbeiter, um im Extremfall so heimlich Rückschlüsse auf die Arbeit einzelner Angestellter zu ziehen.

 

Erstmals gibt eine Studie darüber Aufschluss, wie „Big Data“ von Schweizer Firmen genutzt werden. Den Chef, der dem Angestellten ständig über die Schulter blickt, hat es schon immer gegeben. Nun ist dieses Szenario aber auch in der virtuellen Welt immer häufiger Wirklichkeit. Nicht selten sammeln Grossunternehmen mit Softwares Daten von Mitarbeitenden und horten sie, meist anonym, in einem zentralen System. Dem Arbeitgeber geben sie so Antwort auf diverse Fragen betreffend Leistung, Gestaltung des Arbeitsplatzes, „Binden“ der Mitarbeiter an die Firma u.v.m. Bis heute sind Big Data und die gesellschaftlichen Implikationen der Auswertung grosser Datenmengen noch weitgehend unerforscht. Nun sind sie ins Interessenfeld des Bundesrates gerückt. Im Jahre 2017 hat ein fünfjähriges nationales Forschungsprogramm mit dem Namen „Big Data - Big Brother“ begonnen (Kosten 25 Millionen). Zweck ist es, Datafizierungsmethoden von Schweizer Unternehmen im Personalmanagement herauszufinden. Diese Methoden erleichtern die Analyse von grossen Mengen an Daten. Gemäss einer ersten, noch nicht veröffentlichten Umfrage bei knapp 160 Schweizer Unternehmen, werden vor allem die Mitarbeiterumfragen, Videoüberwachung, Ein – und Austrittsbefragungen und ID-Badges genutzt. Die Tatsache, dass fast 30 Prozent der befragten Betriebe mitteilten, im Personalmanagement Videoaufnahmen einzusetzen, lässt aufhorchen. Obwohl die Studie nicht wirklich repräsentativ ist, da die meisten Teilnehmer Pioniere im Bereich Big Data sind, während andere sie noch gar nicht einsetzen, kann man sich fragen, ob nicht ein Trend eingeleitet wird, der dann bald im Umlauf sein wird. Videoüberwachung wird in der Regel zur Optimierung von Prozessen gebraucht und nicht zur Leistungsüberwachung. Wenn jedoch die entsprechenden Technologien vorhanden sind, ist der Schritt zu einer Rund-um-die-Uhr-Bewachung nicht mehr weit. Zu Recht sind viele Arbeitnehmer besorgt. Dies zeigen die Anfragen beim Beratungsdienst zur Überwachung am Arbeitsplatz, der vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragen (EDÖB) angeboten wird. Auch Anfragen zum Thema Bewegungsverfolgung mit Smartphones oder Überwachen vom Surfverhalten und E-Mail-Verkehr sind häufig. Nicht selten werden Softwares zur lückenlosen Überwachung ohne Wissen der Arbeitnehmer eingerichtet. Bei Verdacht, kann der EDÖB den Sachverhalt prüfen, entsprechende Empfehlungen abgeben und auch unrechtmässige Überwachungen verbieten. Eine Umfrage der Universität St. Gallen (HSG) ergibt, dass 37 Prozent der teilnehmenden Unternehmen Datafizierungstechnologien im Leistungsmanagement und 61 Prozent für die Mitarbeitendenbindung- und entwicklung einsetzen. Personalabteilungen wollen anhand anonymisierter Daten der Mitarbeitenden Fragen zum Unternehmen beantworten („People Analytics“), dies vor allem in der IT- und Kpmmunikationsbranche. Die Gewerkschaft Syndicom hat für dieses Thema eine Sensibilisierungskampagne unter ihren Mitgliedern durchgeführt. Laut Mediensprecher Christian Capacoel ist die Datensammlung immer noch eine Blackbox. Aus diesem Grunde forderten sie die Unternehmen zur Ausarbeitung von Richtlinien; dies gemeinsam mit den Sozialpartnern, auf. Es soll so geregelt werden, welche Daten wie erfasst und dann genutzt werden dürfen. Paritätische Kontrollen sollen prüfen, ob die Arbeitgeber diese Richtlinien auch befolgen. So sind beispielsweise mit zwischen Swisscom und Syndicom Absprachen besprochen worden. Unternehmen brauchen zwingend das Einverständnis der Mitarbeiter, wenn sie Datafizierungstechnologien nutzen wollen. Dies ist beispielsweise mit einem unterschriebenen IT-Reglement möglich. Darin muss klar deklariert werden, welche Daten erfasst werden und zu welchem Zweck sie dann auch gebraucht werden. Des Weiteren ist der Arbeitgeber verpflichtet, diverse gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Leider erschwert es die Fülle an Gesetzesquellen dem Arbeitgeber herauszufinden, was erlaubt ist und was verboten. Selbst anonymisierte Daten sind nicht immer unproblematisch. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Menge der gesammelten Daten Rückschlüsse auf Personen ermöglichen.

 

Verglichen mit den USA oder China ist die Überwachung von Mitarbeitenden hierzulande noch klar in den Anfängen. Technologien wie Bio-Chips, die den Mitarbeitern unter die Haut operiert werden, sind noch in ferner Zukunft. Tatsache ist jedoch, dass Angebote zur Überwachung sich stark mehren werden und die Nutzung von Big Data in der Arbeitswelt in den nächsten Jahren unbestritten zunehmen wird.


30.03.2019 - Patricia Jungo

Der Traum vom „grünen“ Fliegen

Das deutsche Wissenschaftsmagazin „Scinexx“ verbreitet die frohe Kunde, dass Flugzeugtreibstoff aus Pflanzenabfällen die neue Hoffnung für „grünes Fliegen“ sein könnte. In der Tat wird derzeit fleissig nach ökologischem und günstigem Treibstoff geforscht, um dem Traum von grünen Flugzeugen etwas näher zu kommen. Laut Experten wird es jedoch bestimmt noch etliche Jahre dauern, bis grüne Flugzeuge abheben. Was wie ein Wunder klingt, ist jedoch lediglich eine durch chinesische Forscher entwickelte Methode, mit der sich aus Pflanzen Treibstoff gewinnen lässt. Dieser Treibstoff könnte zwar wirtschaftlicher sein als der herkömmliche, hat aber den grossen Nachteil, dass dabei ein hochgiftiges Lösungsmittel gebraucht wird. So sind wir also noch weit entfernt von einer überzeugenden Alternative zum Kerosin aus fossilen Brennstoffen. Angesichts der Tatsache, dass Flugzeuge einen Anteil von 2 Prozent am weltweiten Treibhausgasaustoss haben (Tendenz steigend..), wäre ein Lösung dringend nötig. Nun will ein Emissionshandelssystem der EU die Flugverkehrsunternehmen ab nächstem Jahr dazu zwingen CO2 einzusparen. Auch die Schweiz soll damit verbunden sein. Der Biotreibstoff ist momentan einfach noch zu teuer ist und auch rar für eine Anwendung im grossen Stil, daher ist der Elektroantrieb zurzeit in aller Munde. So berichtet Easyjet beispielsweise, dass ihre Fluggesellschaft bis 2030 mit grossen elektrischen Maschnen fliegen würden. Dem widerspricht Michel Guillaume, Leiter des Zentrums für Aviatik an der ZHAW, klar. Er gibt zu bedenken, dass man sich immer fragen muss, wo die Entwicklung wirklich steht und rechnet vor, warum er es für unmöglich hält, dass es grosse E-Flugzeuge geben wird. Laut Guillaume würde das Gewicht einer Batterie, welche für 2000 bis 3000 Kilometer vorgesehen ist, für einen Airbus 320 etwa 100 Tonnen betragen. Dies entspricht fast dem doppelten Abfluggewicht eines Airbus. Guillaume fügt bei, dass jedoch ab 2030 die ersten realistischen Konzepte für grössere Elektroflieger vorliegen könnten. Die Flugzeughersteller Airbus und Boeing arbeiten derzeit an Hybridfliegern, mit denen Langstrecken mit Strom und Kerosin möglich wären. Obwohl Guillaume solche Varianten für wahrscheinlicher hält, ist für ihn klar, dass es für das grüne Flugzeug der Zukunft nur den Weg zurück zur Grundlagenforschung gibt. Es brauche neue Formen, die die altbekannte Version der Röhre mit Flügeln ersetzen, sowie mehr Geld und weniger Zeitdruck. Des Weiteren müsse man das Problem unbedingt ganzheitlich betrachten. Für Europa hiesse das, sich die Frage zu stellen, ab welcher Distanz der Flieger anstatt der Zug gewählt werden solle (ev. erst ab 1000 Kilometern..) Der Traum von grünen Fliegen ist zwar nicht ausgeträumt. Bis er sich jedoch verwirklicht, braucht es aber noch mehr als nur Zeit.


30.03.2019 - DMZ MM

Meinungsverfälschende Fernsehbilder

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen einen Newsbeitrag von Tele Top über eine Demonstration von Tierschützern gutgeheissen. Das Publikum konnte sich dazu aufgrund von irreführenden Bildern und fehlender Hintergrundinformationen keine eigene Meinung bilden. Eine Beschwerde gegen einen Beitrag der "Tagesschau" von Fernsehen SRF über die europapolitische Position der Grünliberalen Partei hat die UBI dagegen abgewiesen.

Im Rahmen ihrer heutigen öffentlichen Beratungen behandelte die UBI eine Beschwerde des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) gegen den Regionalfernsehsender Tele Top. Dieser hatte am 10. November 2018 im Rahmen der Nachrichtensendung "TOP News" über eine Mahnwache von Tierschützern berichtet. Es ging dabei um einen Protest gegen Thurgauer Behörden im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen einen Schafhalter in Herrenhof. Der VgT hatte zuvor eine Strafanzeige gegen den betreffenden Schafhalter wegen Tierquälerei eingereicht und als Beweis ein Video angefügt. Im Filmbericht wurden Sequenzen dieses Videos zusammen mit von Tele Top nachgestellten Sequenzen gezeigt. Zum Fall äusserten sich darin der Präsident des VgT und ein Thurgauer Kantonsrat.

Bilder spielen im Medium Fernsehen eine zentrale Rolle. Die Mitglieder der UBI kamen in der Beratung mehrheitlich zum Schluss, dass die über den Schafhalter gezeigten Bilder die Meinungsbildung des Publikums verfälschten. So war nicht transparent, dass es sich einerseits um nachgestellte Szenen handelte und anderseits die Auswahl der ausgestrahlten Bilder aus dem Originalvideo keinen repräsentativen Charakter hatten. Sie waren vielmehr geeignet, die Aussagen des Kantonsrats zu unterstützen, der die Demonstration und die Vorwürfe der Tierschützer gegen den Schafhalter als objektiv unbegründet und rufschädigend bezeichnete. Die Redaktion unterliess es im Weiteren, relevante Hintergrundinformationen zum Fall und zu den laufenden Verfahren zu vermitteln. Die UBI ist daher zum Schluss gekommen, dass der Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hat. Sie hiess die Beschwerde des VgT mit acht zu eins Stimmen gut.

In einer weiteren Beschwerde rügte ein Repräsentant der BDP einen Beitrag der "Tagesschau" von Fernsehen SRF vom 25. August 2018 über die Delegiertenversammlung der Grünliberalen Partei (GLP). Im Zentrum stand die europapolitische Position der GLP ("Vollgas bei der Europapolitik"). Der Beitrag vermittelte die Botschaft, dass sich die GLP damit von den anderen Parteien unterscheidet. Der Beschwerdeführer monierte, der Beitrag gebe die Positionen der Parteien zur Europapolitik und zum Rahmenabkommen nicht korrekt wieder. Auch die BDP verfolge schon seit längerer Zeit eine europapolitische Vorwärtsstrategie und habe dies in einer ebenfalls am 25. August 2018 durchgeführten Delegiertenversammlung bekräftigt. In der Beratung kam zwar zum Ausdruck, dass die Ausführungen zu den europapolitischen Positionen der anderen Parteien nicht präzise waren. Aus dem Filmbericht ging jedoch hervor, dass sich die GLP – zu jenem Zeitpunkt - mit ihrer Haltung vor allem von den Bundesratsparteien unterschied. Da eigentliches Thema des Beitrags zudem die Delegiertenversammlung der GLP war, stellte die fehlende Erwähnung der BDP im Lichte des Sachgerechtigkeitsgebots einen Mangel in einem Nebenpunkt dar. Die UBI wies die Beschwerde aus diesen Gründen mit sieben zu zwei Stimmen ab. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wies die UBI ebenfalls die Beschwerde gegen den Begleittext auf der Website ab.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die seit dem 1. Januar 2019 von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.


30.03.2019 - Blaulicht

Am frühen Samstagmorgen ereignete sich auf der Freudentalstrasse in Schaffhausen ein Verkehrsunfall, in dessen Folge zwei Personen verletzt wurden.

Der Personenwagen erlitt dabei einen Totalschaden.

Am frühen Samstagmorgen, 30.03.2019, kurz nach 01:00 Uhr, fuhren ein 45-jähriger Mann und seine 47-jährige Ehefrau von Stetten herkommend in Richtung Stadt Schaffhausen. Dabei fuhren sie via Pantli auf die Verzweigung Freudentalstrasse zu. Aus bisher ungeklärten Gründen kam das Fahrzeug ca. 50 Meter vor der Verzweigung, zu Beginn einer leichten Linkskurve, von der Strasse ab. In der Folge überfuhr der Personenwagen ein abfallendes Wiesenbord, verlor den Bodenkontakt und schlug auf der Freudentalstrasse auf. Darauf fuhr der Personenwagen unkontrolliert in ein angrenzendes Bachbett und kam in der Folge auf der angrenzenden Wiese zum Stillstand.

 

Die Insassen des Personenwagens wurden bei dem Unfall verletzt, das Fahrzeug erlitt Totalschaden und musste durch eine private Bergungsfirma abtransportiert werden.

 

Durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen wurde bei beiden Fahrzeuginsassen eine Blut- und Urinprobe angeordnet.

Im Einsatz standen fünf Mitarbeiter der Schaffhauser Polizei, vier Mitarbeiter des Rettungsdienstes des Kantonsspitals Schaffhausen, ein Mitarbeiter des interkantonalen Labors und 9 Mitarbeiter der Feuerwehr Schaffhausen.

 

Quelle: Schaffhauser Polizei

Bilderquelle: Schaffhauser Polizei


30.03.2019 - DMZ - Umwelt

Solothurner Landwirte fördern den Humusaufbau auf ihren Ackerböden

Das Ressourcenprogramm Humus der

Solothurner Landwirtschaft hat das erste Projektjahr erfolgreich abgeschlossen. Auf 715 ha Ackerfläche haben die Landwirte humusaufbauende Massnahmen umgesetzt mit dem Ziel, die Bodenfruchtbarkeit langfristig zu erhalten.

Im Herbst 2017 haben das Amt für  Landwirtschaft, das Amt für Umwelt und der Solothurner Bauernverband gemeinsam das  Ressourcenprogramm Humus

lanciert. Ziel ist es, Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter für die Bedeutung des Humus für fruchtbare Ackerböden zu sensibilisieren und mit konkreten Massnahmen den Humusaufbau zu fördern. Dank diesen Massnahmen wird auch das Wasserspeichervermögen der Böden verbessert. Dies kann sich insbesondere in trockenen Perioden positiv auf die landwirtschaftlichen Erträge auswirken.

Zudem wird mit dem zusätzlich aufgebauten Humus klimaschädliches CO2 in die

Böden eingelagert.

 

Erstes Projektjahr übertrifft Erwartungen

Im ersten von insgesamt sechs Projektjahren haben 222 Landwirte teilgenommen und auf mehr als 715 ha Ackerfläche humusaufbauende Massnahmen umgesetzt. Sämtliche quantitativen Projektziele wurden übertroffen.

 

Die teilnehmenden Landwirte haben für den Humusaufbau auf fast der Hälfte der Flächen Gründüngungen angebaut. Diese bedeckt im Herbst und Winter den Boden und schützt damit zusätzlich vor Erosion. Der Anbau von Zwischenfutter oder eine mehrjährige Kunstwiese gehören zu den häufig umgesetzten Massnahmen. Steigerungspotenzial besteht noch bei Untersaaten, beispielsweise im Raps oder Mais, sowie der Mistkompostierung.

Das Rechnen der betriebseigenen Humusbilanz über ein Online-Tool war für alle teilnehmenden Landwirte etwas Neues. Extra dafür ausgebildete Humusberater stehen bei Fragen zur Verfügung.

 

Hochschule wertet Bodenproben aus

Eine kleine Gruppe von 14 Landwirten beschäftigt sich ergänzend intensiv mit dem Thema Humusaufbau. Auf ihren Ackerflächen wird die direkte Wirkung der Massnahmen mit Hilfe von Bodenproben gemessen. Die kommenden Ergebnisse der von der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL), Zollikofen gemachten Analysen werden mit den Landwirten diskutiert und ausgewertet. Die gewonnenen Erkenntnisse tragen zur Optimierung der Bewirtschaftungsmassnahmen bei.


30.03.2019 - Blaulicht

Staad SG: In parkierten Car geprallt

Zeugenaufruf

Am Samstag, kurz vor 2 Uhr, ist eine 27-jährige Autofahrerin an der Hauptstrasse von Staad Richtung Rheineck mit ihrem Auto von der Fahrbahn abgekommen und in einen parkierten Reisecar geprallt.

 

Sie und ihre 22-jährige Mitfahrerin wurden beim Aufprall im Auto eingeklemmt und unbestimmt verletzt. Die Kantonspolizei St.Gallen sucht Zeugen.

Es wird angenommen, dass die 27-jährige Österreicherin mit Wohnsitz in Deutschland mit massiv überhöhter Geschwindigkeit auf der Hauptstrasse Richtung Rheineck fuhr. Im Bereich des Parkplatzes eines Restaurants dürfte sie die Kontrolle über ihr Auto verloren haben. Das Auto prallte in der Folge frontal gegen einen parkierten Reisecar. Dabei wurden die beiden Frauen im Auto eingeklemmt und mussten aus dem Auto geborgen werden. Sie wurden anschliessend mit unbestimmten, eher schweren Verletzungen vom Rettungsdienst ins Spital gebracht. Ebenfalls im Einsatz stand die Strassenrettung der örtlichen Feuerwehr.

 

Am Auto entstand Totalschaden, der Sachschaden am Reisecar wird auf rund 25’000 Franken geschätzt.

Gemäss Auskunftspersonen dürfte zum Unfallzeitpunkt ein weiteres, schwarzes Auto mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Hauptstrasse Richtung Rheineck gefahren sein. Es passierte die Unfallstelle wenige Sekunden nach dem Unfallauto und blieb kurz stehen. Danach entfernte es sich mit hohem Tempo Richtung Rheineck.

Die Kantonspolizei St.Gallen sucht Zeugen. Personen, die Angaben zum Unfallhergang und zum Fahrverhalten des verunfallten Mini vor der Kollision machen können, werden gebeten, sich beim Polizeistützpunkt Thal, 058 229 80 00, zu melden.

 

Ebenfalls wird der oder die Fahrer/in des zweiten Autos oder Personen, die Angaben dazu machen können, gebeten, sich ebenfalls beim Polizeistützpunkt Thal zu melden.

 

Quelle: Kapo SG

Bildquelle: Kapo SG


30.03.2019 - Blaulicht International

Von Lisa Hildebrandt und Baby Maximilian fehlt weiter jede Spur

Die Suche nach Lisa Hildebrandt geht weiter. Die 18-jährige Mutter und ihr dreieinhalb Monate alter Sohn Maximilian waren am 22. März als vermisst gemeldet worden.

 

Bisher gibt es keine Spur.

Trotz einzelner Hinweise hat die Polizei noch keine Erkenntnisse über den Aufenthaltsort der jungen Frau. Die Suche läuft weiter mit hoher Intensität, da das Wohl des Säuglings nach Einschätzung des Dortmunder Jugendamts gefährdet ist. Die Mutter sei nicht in der Lage, sich ausreichend um das Kind zu kümmern.

 

Im Verlauf der vergangenen Woche hat auch die Polizeibehörde im Kreis Mettmann den öffentlichen Suchaufruf übernommen. Die Niederrhein-Region gilt neben anderen Orten als einer der möglichen Anlaufpunkte der 18-Jährigen.

In Sozialen Netzwerken hat der ungewöhnliche und durchaus dramatische Fall eine sehr große Reichweite.

Mutter war vor ihrem Verschwinden mit dem Vater des Kindes zusammen

Lisa Hildebrandt war am Abend des 22. März nicht in die Jugendhilfeeinrichtung zurückgekehrt, in der sie und ihr Kind leben. Vor ihrem Verschwinden war sie mit dem Kindsvater und einer weiteren unbekannten Person gesehen worden.

Die Mutter gilt laut Polizei nicht als „eigengefährdet“. Das heißt, die Polizei geht nicht davon aus, dass Lisa Hildebrandt sich selbst gefährden oder verletzen könnte.

Die Dortmunder Polizei bittet um Hinweise auf Mutter und Kind unter der Rufnummer der Kriminalwache (0231)132 7441 oder an jede andere Polizeibehörde.

 

Quelle: Polizei Dortmund

Bildquelle: ruhrnachrichten.de


29.03.2019 - DMZ - Wirtschaft

Unerlaubter Farbstoff Sudanrot IV in Palmöl

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV warnt vor Palmöl, in welchem der unerlaubte Farbstoff Sudanrot IV nachgewiesen wurde. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen empfiehlt, dieses Palmöl nicht zu konsumieren.

 

Das Amt für Verbraucherschutz Waadt informierte das BLV über das Vorhandensein eines unerlaubten Farbstoffes (Sudanrot IV) in Palmöl der Marke «La Guinéenne». Die Produkte wurden aus dem Verkauf genommen.

 

Betroffen ist folgendes Produkt:

 

Palmöl La Guinéenne «Saveurs de Boké» - Flasche à 1 L und 0.5 L

Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.12.2024

Verkauft in verschiedenen Verkaufsstellen in der Schweiz

 

Sudanrot IV ist ein synthetischer Azofarbstoff, welcher nach der oralen Aufnahme im Körper in krebserregende Abbauprodukte aufgespalten werden kann. Das BLV empfiehlt, das betroffene Palmöl nicht zu konsumieren.


29.03.2019 - Marco Perroulaz

Ist unser Steuersystem noch zeitgemäss?

Einige Leser haben wohl heute das Datum gecheckt, doch der 1. April ist erst kommende Woche. Die Berner Zeitung BZ titelt nämlich »Sie arbeiten in Bern, zahlen aber keine Steuern«. In einem aktuellen Bericht schreibt das Blatt, dass man unabhängig von der Nationalität keinerlei Steuern zu bezahlen brauche, wenn man beim Weltpostverein in Bern arbeite. Dort würden 249 Personen beschäftigt und das sei kein Einzelfall. Dem Aussendepartement EDA seien 43 internationale und weitere halbprivate Organisationen bekannt, die von einer derartigen Regelung profitieren. Hochgerechnet dürfte es folglich um einige tausend Arbeitskräfte gehen, welche zwar von der Schweiz vollumfänglich profitieren wollen, aber eben nur profitieren und rein gar nichts dazu beitragen. Ebenso steuerbefreit ist natürlich das Unternehmen selbst.

Endlich beginnen nun namhafte Persönlichkeiten sich Gedanken darüber zu machen.

Sind derlei Privilegien nicht eine himmelschreiende Ungerechtigkeit im reichsten Land der Welt, einem Land, in welchem immer mehr arme Menschen und Workingpoor zu bedauern sind und in dem man beispielsweise IV-Bezüger überwacht als wären sie Schwerverbrecher?


29.03.2019 - Monika Romer

Möge die Nacht mit uns sein; Licht aus – Sterne an!

Seit jeher sind wir Menschen vom Sternenhimmel fasziniert und seine Magie bezaubert uns. Wer mehr über die faszinierende Wissenschaft erfahren will, kann am morgigen Tag der Astronomie eine Sternwarte in der Schweiz besuchen. Die Welt der Sterne ist den meisten von uns unbekannt. Vom Grossen Wagen haben wir alle schon gehört, doch wo finden wir ihn denn genau? Wie entdecke ich eigentlich mein „Sternzeichen“ am Himmel? Welcher der vielen Sterne ist gar ein Planet? Am Samstag, 30. März, findet in der Schweiz und im benachbarten Ausland der Tag der Astronomie statt. Die Sternwarten öffnen ihre Dächer und Kuppeln; auf öffentlichen Plätzen oder einer Schulanlage stellen astronomische Vereine ihre mobilen Teleskope auf. Für alle Interessierten werden mancherorts Vorträge oder Ausstellungen angeboten, um uns die Faszination der Astronomie ein Stück näher zu bringen.


29.03.2019 - David Aebischer

«Rassismus existiert, aber er ist hier nicht willkommen»

Das gleiche gelte für Gewalt, Extremismus und Angriffe auf die Religionsfreiheit verkündete Regierungschefin Jacinda Ardern. Einige Sätze davon sogar auf Arabisch.

Die Trauerfeier, bei der auch Staatsgäste aus dem Ausland dabei waren, wurde auf Grossbildschirmen ins ganze Land übertragen. Dabei wurden auch die Namen aller Toten verlesen.

Vor der Menschenmenge in Christchurch sprach auch einer der Überlebenden, dessen Frau bei dem Anschlag ermordet worden war und sagte, er habe dem Attentäter vergeben.

Ähnliche Veranstaltungen wurden in anderen Grossstädten Neuseelands, wie Auckland, Wellington und Dunedin, abgehalten.

Der australische Rechtsextremist, der am 15. März zwei Moscheen in Christchurch angegriffen und dabei 50 Menschen erschossen hat, sitzt noch in Untersuchungshaft. Es drohen ihm lebenslange Haft. Christchurchs Bürgermeisterin Lianne Dalziel bezeichnete den Anschlag bei den Gedenkfeiern als einen «Angriff auf uns alle». Die von Hass getriebene Tat habe zum Ziel gehabt, die Neuseeländer zu spalten. Stattdessen habe sie «uns vereint», sagte Dalziel.


29.03.2019 - Patricia Jungo

Schweizer Jugend offen für E-Zigaretten

Sucht Schweiz präsentierte am Donnerstag die Resultate einer internationalen und repräsentativen Schülerbefragung (HBSC), welche im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit alle vier Jahre durchgeführt wird. Daran beteiligten sich 46 Länder; in der Schweiz waren dies 715 Klassen mit 11 121 Schülerinnen und Schülern im Alter von 11 bis 16 Jahren. Aus der Studie geht hervor, dass die Schweizer Jugendlichen offen für E-Zigaretten zu sein scheinen. So haben laut der Befragung unter den 15-jährigen 51 Prozent der Jungen und 35 Prozent der Mädchen bereits einmal eine E-Zigarette geraucht. Diese Konsumraten situieren sich höher als bei herkömmlicher Raucherware. Des Weiteren gaben 21 Prozent der Jungen und 13 Prozent der Mädchen im Alter von 15 Jahren an, in den 30 Tagen vor der Befragung mindestens einmal eine E-Zigarette verwendet zu haben. Am meisten wurden als Grund Neugier und der Wunsch etwas Neues auszuprobieren, aufgeführt. Etwa die Hälfte der Befragten gibt an, es einfach zu mögen und für etwa 10 Prozent war es ausschlaggebend, weniger herkömmliche Zigaretten zu rauchen. Da diese Umfrage im ersten Halbjahr 2018 stattgefunden hat, sind die Auswirkungen der E-Zigarette Juul (erst seit Dezember 2018 auf dem Schweizer Markt) dabei nicht erfasst. Es ist bekannt, dass sich die Juul bei Amerikas Jugendlichen grosser Beliebtheit erfreut und die Verkäufe in kurzer Zeit massiv gestiegen sind. Diese Entwicklung bereitet hiesigen Suchtexperten Sorgen. Design, Geschmacksrichtungen und der erschwingliche Preis tragen natürlich zu den massiven Verkäufen bei. Grégoire Vittoz, der Direktor von Sucht Schweiz, sagte am Donnerstag vor den Medien, dass das Dampfen unter Jugendlichen nicht zu einem normalen Konsumverhalten werden solle. In Sachen Gesetzgebung bestehen noch grosse Lücken, da es auf Bundesebene weder Mindestalter noch Einschränkungen für die Werbung gibt. Das Parlament behandelt derzeit das neue Tabakproduktegesetz, welches diese Lücke schliessen soll. Im Verhaltenskodex der Branche heisst es momentan lediglich, Hersteller und Händler sollten grundsätzlich auf die Abgabe von E-Zigaretten an Minderjährige verzichten. Suchexperten befürchten klar, dass mit Juul und Co. noch mehr Jugendliche vom Nikotinkonsum abhängig werden. Der frühe Konsum ist eine zusätzliche Gefahr für spätere Abhängigkeit. Demgegenüber loben Hersteller E-Zigaretten als Möglichkeit für Raucher, zu einer weniger schädlichen Option zu wechseln. So sollen beim Verdampfen weniger schädliche Schadstoffe entstehen als beim herkömmlichen Rauchen. Sucht Schweiz jedoch ein Verbot von Werbung und höhere Preise für die E-Zigaretten, damit sie weniger attraktiv werden. Bei Juul handelt es sich klar um ein Suchtmittel. Die Befragung zeigt auch auf, dass die Konsumraten für Alkohol, Zigaretten und Cannabis bei den 15-jährigen in der Schweiz stabil sind (Niveau 2014). Beim traditionellen Rauchen beim Rauchen von illegalen Cannabis wurde ein leichter Rückgang festgestellt.


29.03.2019 - DMZ Soziales

Helsana+: Datenbeschaffung bei der Grundversicherung war rechtswidrig

Die Helsana Zusatzversicherungen AG hat sich Personendaten für das Bonusprogramm Helsana+ rechtswidrig bei den Grundversicherern beschafft. Die übrigen Datenbearbeitungen sind laut Gerichtsurteil zulässig, weil kein Verstoss gegen eine persönlichkeitsschützende Bestimmung vorliegt.

In seinem Urteil vom 19. März 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht die Datenbeschaffung beim App-gestützten Bonusprogramm «Helsana+» als rechtswidrig qualifiziert. Es bestätigt damit in einem zentralen Punkt die Auffassung des EDÖB. Die Helsana Zusatzversicherungen AG hat die Daten bei den Grundversicherern der Helsana-Gruppe unrechtmässig beschafft.

 

Der EDÖB nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesverwaltungsgericht die übrigen Datenbearbeitungen im Rahmen von «Helsana+» als zulässig erachtet. Dies, weil die rechtlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) hinsichtlich der Versicherungsprämien dem Grundsatz der Gegenseitigkeit in der sozialen Krankenversicherung und nicht dem Persönlichkeitsschutz dienen. Die KVG-Konformität des Bonusprogramms «Helsana+» ist somit nach Auffassung des Gerichts keine datenschutzrechtliche Frage.

 

Der EDÖB begrüsst, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil mehrere bedeutsame datenschutzrechtliche Fragen geklärt und dabei auch Unterschiede zum europäischen Datenschutzrecht aufgezeigt hat. Der EDÖB wird das Urteil noch sorgfältig analysieren und die datenschutzrelevanten Aspekte daraus weiterverfolgen.


29.03.2019 - DMZ - Sport

GC reicht Strafanzeige gegen Unbekannt ein

Nach dem Spielabbruch im Wallis setzt GC alles daran, die Übeltäter zu identifizieren.

 

Die Grasshoppers reagieren auf den von den eigenen Fans provozierten Spielabbruch bei der Partie vom 16. März in Sitten. Wie die Zürcher mitteilten, wurde bei den zuständigen Behörden in Sion eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.

GC werde die Behörden im Rahmen des Möglichen unterstützen, um die Täter «zu identifizieren und einer strafrechtlichen Verfolgung zuführen zu lassen», hiess es weiter.

«Wir stehen zu unseren Fans, ziehen aber eine rote Linie, wenn eigene Fans die Zuschauer, die Spieler oder das Spiel gefährden», erklärte Vize-Präsident András Gurovits. Darüber hinaus prüft GC die Möglichkeit, Regress zu nehmen, um den ihm aus dem Spielabbruch entstandenen Schaden auf die Täter abwälzen zu können.


29.03.2019 - Marco Perroulaz

Bargeldlos gebührenpflichtig Parkieren

In der Stadt Zürich ist das Bezahlen der Parkgebühren ab 1. April via Smartphone-Apps bequem möglich. Und zwar bei 1350 Parkuhren. Zur Auswahl stehen die Apps von Parkingpay, Easypark und ParkNow.

Was in Zürich als Novität gefeiert wird, ist in Düdingen schon seit Februar 2018 völlig normal. Hier ist die Softwareschmiede Mathom AG, Thomas Schneuwly, zuhause. Das Start-up Unternehmen wurde im Mai 2017 gegründet und holte sich im gleichen Jahr für Idee und Umsetzung der Parkuhr-App SEPP die "Best of Swiss Apps 2017" Silbermedaille in der Kategorie Innovation.

Dank SEPP braucht man sich ausgehend von Interlaken an mittlerweile fünfzig Domizilen von A wie Arosa bis Z wie Zinal (Val d'Anniviers) um Kleingeld, die Sucherei nach der richtigen Parkuhr und das anbringen des Parktickets im Fahrzeug nicht mehr zu kümmern.

Die App SEPP steht für iOS und Android zum kostenlosen Download bereit. Nach einer kurzen anonymen Registrierung und der Hinterlegung einer Kreditkarte (auch Prepaidkarte möglich) steht die Taschen-Parkuhr in einer Minute zur Verfügung. Das Besondere daran ist das Besondere darin: Abgerechnet wird nach effektiver Benutzungsdauer im Minutentakt und nicht wie bei Barzahlung für eine fixe Zeit, die oft aus Angst vor einem anderen Ticket viel zu lang, sprich viel zu teuer, gewählt wird. Fünfzehn Minuten vor Ablauf der längstmöglichen Parkzeit, erfolgt eine Mahnung in Form einer Push-Nachricht.

Vereinfacht wird aber nicht nur zu bezahlendes Parkieren, sondern auch die Parkplatzbewirtschaftung sowie die Bussenkontrolle. Die App sammelt nur wenig persönliche Daten ein: GPS Daten zwecks Bestimmung des Standorts und nach der Validierung der Kreditkarte werden keine Kreditkartendaten mehr hin und her geschickt.

Mehr darüber: www.sepp-parking.ch


29.03.2019 - DMZ - Kultur

Das Duo «Knuth und Tucek» gewinnt den Schweizer Kleinkunstpreis 2019

Das Zürcher Kabarett-Duo Knuth und Tucek wird auf Empfehlung der Eidgenössischen Jury für Theater mit dem Schweizer Kleinkunstpreis 2019 ausgezeichnet. Der Preis wird am 11. April im Rahmen der Eröffnungsgala der 60. Schweizer Künstlerbörse in Anwesenheit von Bundeskanzler Walter Thurnherr in Thun verliehen. Nominiert waren neben Knuth und Tucek der mobile Märchenzirkus Nicole & Martin und die Komödiantin Marjolaine Minot.

 

Das Duo Knuth und Tucek sind die Schauspielerin Nicole Knuth, aufgewachsen in Küsnacht in einer Theaterfamilie mit Wiener Wurzeln, und die Sängerin Olga Tucek, mit tschechischen Wurzeln aufgewachsen in Zürich und ausgebildet als klassische Sängerin. Seit 2004 tourt das politische Kabarettduo mit theatralen und musikalischen Satireprogrammen auf unzähligen Bühnen im deutschsprachigen Raum. Geistreich und wortgewannt bearbeiten die beiden mit virtuosen Stimmen, bissigen Zungen und rockigem Akkordeon Themen der (Schweizer) Heimat. Seit fünfzehn Jahren bleiben sie ihrem «Heimatfilmtheater» treu und bearbeiten in dramaturgisch geschickt gebauten Szenarien und Geschichten kritisch, aber auch lustvoll, alltägliche Missstände wie Machtmissbrauch oder gesellschaftliche Ungerechtigkeiten.

 

Der Schweizer Kleinkunstpreis wurde 1993 von Thuner Initianten als «Goldener Thunfisch» ins Leben gerufen. Später wurde er von der KTV ATP – Vereinigung KünstlerInnen – Theater – VeranstalterInnen, Schweiz, unter dem heutigen Namen übernommen und ausgerichtet. Seit 2015 ist der Kleinkunstpreis Bestandteil der Schweizer Theaterpreise und wird im Rahmen der Schweizer Künstlerbörse verliehen, die vom Berufsverband t. Theaterschaffende Schweiz durchgeführt wird. Ziel des Schweizer Kleinkunstpreises ist in Ergänzung der Schweizer Theaterpreise Bühnenschaffen aus den Genres wie Kabarett, Clownerie, Artistik, Café/Concert etc. auf Bundesebene zu würdigen. Der Preis ist mit 40‘000 dotiert. Die Nominierten erhalten 5‘000 Franken.


29.03.2019 - DMZ - Soziales

Leben und Arbeit 4.0: Diese Kompetenzen müssen wir haben!

Der neue Bericht «Aufwachsen im digitalen Zeitalter» der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) befasst sich mit den Kompetenzen, die Kinder und Jugendliche benötigen, um in einer digitalen Welt aufzuwachsen, sich auszubilden, zu arbeiten und daran teilzuhaben. Eine erstmals veröffentlichte Analyse zu den Anforderungen in der Arbeitswelt zeigt, wie gefragt Kompetenzen wie die Fähigkeit zur Problemlösung und Kommunikation sowie Kreativität und Empathie sind. Die Schule spielt beim Erwerb dieser Fähigkeiten eine wichtige Rolle, kann aber nicht alles alleine bewältigen. Es gilt, das Potenzial der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit und der frühen Förderung zu nutzen und die Kinder und Jugendlichen in die Diskussion rund um die Digitalisierung einzubeziehen. Die Forderungen der EKKJ zeigen auf, wie man die Bedürfnisse und Perspektiven von Kindern und Jugendlichen besser berücksichtigen kann.

 

Was muss man lernen, um in der Arbeitswelt von morgen gute Chancen zu haben? Welchen Beruf soll man wählen? Welche Rolle nimmt die Schule ein und welches Potenzial bieten ausserschulische Aktivitäten? Wie geht man richtig mit dem «always on» um?

 

Zur Beantwortung dieser Fragen greift der Bericht «Aufwachsen im digitalen Zeitalter» auf die Analysen von Fachpersonen aus den Bereichen Wirtschaft, Bildung, Frühförderung und ausscherschulische Aktivitäten zurück. Ausserdem zeigt der Bericht verschiedene Projekte auf, bei denen Kinder und Jugendliche zu Wort kommen und die Herausforderungen der Digitalisierung gemeinsam mit ihnen angegangen werden. Mit ihren Forderungen setzt sich die EKKJ für eine kinder- und jugendfreundliche Digitalisierung ein.

 

Für Sami Kanaan, EKKJ-Präsident, ist klar, dass Kindern und Jugendlichen die nötigen Instrumente und Kenntnisse mitgegeben werden müssen, um die Digitalisierung zu verstehen. Vor allem sollen sie «bei der Digitalisierung mitreden und die digitale Welt mitgestalten können. Dies beginnt z. B. bei der Diskussion, ob Smartphones an Schulen erlaubt sein sollen, geht über Regeln zur Mediennutzung zu Hause bis hin zur Strategie für eine digitale Schweiz.»

Sozial- und Selbstkompetenzen ebenso wichtig wie technische Kompetenzen

 

Im Auftrag der EKKJ hat Sarah Genner, Expertin für Medienpsychologie und Digitalisierung der Arbeitswelt, die im 21. Jahrhundert besonders gefragten Kompetenzen und Charakterstärken aus insgesamt 26 Modellen und Auflistungen analysiert und gewichtet. Ein Modell veranschaulicht die meistgenannten Kompetenzen, darunter Kommunikation, Kreativität, Selbststeuerung, Problemlösung, Empathie und analytisches Denken. Die Kompetenzen und Grundwerte wurden in einem systematisierten Übersichtsmodell zusammengetragen. Sarah Genner stellt fest: «Künftige Arbeitskräfte müssen das können, was Maschinen nicht können: Kreativität, Problemlösefähigkeit und Sozialkompetenzen».

 

Verschiedene Studien zum Anforderungsprofil auf dem Arbeitsmarkt bestätigen, wie wichtig nebst den technischen Kompetenzen sogenannte «soft skills» sind (Artikel Wehrli; Artikel Renold/Bolli). Gemäss Roger Wehrli, stellvertretender Leiter des Bereichs allgemeine Wirtschaftspolitik und Bildung bei economiesuisse, sollte «jedes Kind die Grundlagen des ‹Computational Thinkings› erlernen. Aber nicht jeder Schulabgänger muss ein Informatiker sein».

Schule spielt eine wichtige Rolle, kann aber nicht alles alleine bewältigen

 

Dass den Informations- und Kommunikationstechnologien im Lehrplan mittlerweile ein höherer Stellenwert zukommt, ist begrüssenswert. Doch steht die Schule vor der Herausforderung, die Digitalisierung in die Schulkultur zu integrieren und die digitalen Tools in allen Fächern zu verwenden (Artikel Merz). Das setzt eine entsprechende Schulung und Weiterbildung der Lehrkräfte sowie eine moderne Infrastruktur voraus, die auf die Gesundheit Rücksicht nimmt und den Datenschutz gewährleistet. Jugendliche des Gymnasiums Frauenfeld, das Bücher und Hefte durch Tablets ersetzt hat, erzählen von ihren Erfahrungen mit dem digitalen Unterricht.

Potenzial der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit besser nutzen

 

Die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit (offene Jugendarbeit, Vereine, usw.) zeichnen sich durch Freiwilligkeit und Partizipation aus und fördern die Entwicklung von Sozial-, Selbst- und Medienkompetenzen. Dieses Potenzial muss endlich anerkannt und genutzt werden. Dazu müssen die erforderliche Schulung und die nötigen Ressourcen bereitgestellt werden (Artikel Steiner/Heeg; Artikel Gendre). Zwei Praxisbeispiele verdeutlichen dieses Potenzial: Eine von einer Pfadigruppe entwickelte App vereinfacht die Organisation der Aktivitäten und den gesicherten Informationsaustausch. Gleichzeitig ermöglicht die App neue Spiele und Lernmethoden. Im Projekt SMALA des Kinder- und Jugenddiensts in La Chaux-de-Fonds haben sich Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren mit der Nutzung von Smartphones und den Auswirkungen auf die Qualität von sozialen Beziehungen auseinandergesetzt.

Ständig vernetzt – nicht nur für Jugendliche eine Herausforderung

 

Basierend auf ihrer klinischen Praxis liefert Sophia Achab, Expertin für Verhaltensabhängigkeiten, Überlegungen zu den psychischen Herausforderungen des «always on», das den Bezug zu sich selbst, zu anderen und zum Raum beeinflusst. Die ständige Vernetzung kann für die psychische Konstruktion von Nutzen sein, aber auch ein Risiko für das psychische Gleichgewicht darstellen. Der EKKJ zufolge sollten Studien zum Thema «always on» durchgeführt werden, da es keine simplen Regeln für einen gesunden Umgang mit der ständigen Vernetzung gibt.


29.03.2019 - DMZ - International

2018 lebte mehr als jede zehnte Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit im Ausland

Die Zahl der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer belief sich Ende 2018 auf 760 200 Personen. Dies entspricht einem Anstieg von 1,1% gegenüber dem Vorjahr. Die Mehrheit lebt in Europa, namentlich in Frankreich. Ein Fünftel aller Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ist mindestens 65 Jahre alt, 6% sind über 79 Jahre alt. Soweit die Ergebnisse der Auslandschweizerstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS).

 

2018 waren 760 200 Schweizerinnen und Schweizer bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz im Ausland angemeldet. Das entspricht 10,6% aller Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit. Ihre Zahl ist gegenüber 2017 um 1,1% gewachsen. Am stärksten zugenommen hat sie in Europa (+1,5%). Afrika ist der einzige Kontinent mit einer leichten Abnahme (–0,5%) gegenüber 2017. 567 800 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (74,7%) haben nebst der Schweizer Staatsangehörigkeit noch mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit.

 

Die Mehrheit lebt in Europa

Über 62% der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer leben auf dem europäischen Kontinent. 464 000 von ihnen haben ihren Wohnsitz in einem EU- oder EFTA-Land und 357 000 davon in einem an die Schweiz angrenzenden Land. Am meisten sind in Frankreich niedergelassen (197 400 Personen). Es folgen Deutschland (90 400), Italien (49 600), das Vereinigte Königreich und seine europäischen Gebiete (35 700) sowie Spanien (23 800). In allen genannten Ländern ist die Zahl der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer angestiegen; am stärksten im Vereinigten Königreich (+2,7%), am geringsten in Italien (+0,1%).

 

Bei den anderen Kontinenten sieht es wie folgt aus: Rund 24% der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben sich in Amerika niedergelassen, 7% in Asien, 4% in Ozeanien und 3% in Afrika. Die häufigsten Wohnsitzländer ausserhalb Europas sind die Vereinigten Staaten (80 400 Personen), Kanada (40 000), Australien (25 100) und Israel (20 200).

 

Neue Perspektiven im Alter

21% der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (162 500 Personen) sind mindestens 65 Jahre alt. In einigen Ländern liegt der Anteil dieser Altersgruppe bei über 25%, so zum Beispiel in Ungarn (55%), Thailand (33%), Spanien (32%), Portugal (28%) und Südafrika (27%). In Ungarn, Portugal und Südafrika ist das Geschlechterverhältnis bei den älteren Menschen ausgewogen, in Thailand sind die Senioren in der Überzahl (26% gegenüber 7% Seniorinnen) und in Spanien die Seniorinnen (20% gegenüber 12% Senioren).

 

6% der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (45 700 Personen) sind mindestens 80 Jahre alt. Den grössten Anteil (8%) an Personen im vierten Alter verzeichnen die Vereinigten Staaten, gefolgt von Italien, Kanada und dem Vereinigten Königreich mit je 7%. Bei dieser Altersgruppe ist der Frauenanteil in den oben erwähnten Wohnsitzländern grösser als der Männeranteil.


29.03.2019 - DMZ - Digital

Siebte "Cyber-Landsgemeinde" des Sicherheitsverbundes Schweiz

Am Donnerstag, 28. März 2019, fand in der Berner Eventfabrik die siebte "Cyber-Landsgemeinde" des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS) statt. Gegen 100 Teilnehmende des Bundes, der Kantone und der Privatwirtschaft haben sich zu diesem jährlichen Anlass eingefunden, um sich zu diversen Themen aus dem Cyber-Bereich auszutauschen. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken 2018-22 gelegt. Die Cyber-Landsgemeinde bietet den Kantonen eine Plattform, ihre Anliegen und Beiträge vorzutragen. Im April 2018 wurde die Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken 2018-22 (NCS) vom Bundesrat verabschiedet. Nachfolgend überprüfte man die Struktur des Bundes im Bereich Cyber-Risiken und erarbeitete schrittweise die nationale Umsetzungsplanung. Die damit im Zusammenhang stehenden politischen Entscheide des vergangenen Jahres wurden in den Inputreferaten am Morgen thematisiert.

 

Der Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) stellte ausserdem den Umsetzungsplan "Kantone" vor, welcher zusammen mit kantonalen Vertretern verfasst worden war. Die darin enthaltenen Projekte sind abgestimmt auf den nationalen Umsetzungsplan, den das Informatiksteuerungsorgan des Bundes voraussichtlich im Frühling dem Bundesrat zum Entscheid vorlegen wird. Ausserdem hatte sich der SVS im 2018 und 2019 für eine institutionalisierte Einbindung der Kantone in die neue Organisationsstruktur für Cyber-Sicherheit auf Stufe Bund engagiert. Dadurch konnte er seine Rolle als Schnittstelle zwischen Bund und Kantonen weiter stärken.

 

Einige Projekte aus dem Umsetzungsplan "Kantone" boten sich denn auch am Nachmittag für vier themenspezifische Workshops. Die Teilnehmenden informierten sich zu einem neuen Phänomen aus der Welt der Cyber-Kriminalität, besprachen die Durchführung einer Risikoanalyse zur Verbesserung der IKT-Resilienz kritischer Infrastrukturen, berieten die Einführung von minimalen Standards im Sinne der Netzwerksicherheitspolicy der Schweizerischen Informatikkonferenz und überlegten gemeinsam, wie der kantonale Beitrag zu einer übergreifenden Austauschplattform zu aktuellen Bedrohungen aus dem Cyber-Raum aussehen könnte.

 

Die Cyber-Landsgemeinde bietet insbesondere den Kantonsvertretenden die Möglichkeit, sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen zu aktuellen Themen im Cyber-Bereich auszutauschen, neue Bekanntschaften auf der Fachebene zu knüpfen und bestehende zu stärken. Darüber hinaus nutzen die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre Ideen und Erwartungen an die Umsetzung der NCS zu äussern.


28.03.2019 - DMZ - MM

Frau von Zug erfasst und tödlich verletzt

Am Mittwochnachmittag ist in Biel eine Frau von einem Zug erfasst und dabei tödlich verletzt worden. Ermittlungen zur Klärung des genauen Unfallhergangs und der Umstände wurden aufgenommen.

 

Der Unfall an der Bahnlinie Biel-La Chaux-de-Fonds ereignete sich am Mittwoch, 27. März 2019, gegen 1455 Uhr, im Bereich der Reuchenettestrasse in Biel. Gemäss aktuellen Erkenntnissen war eine Frau bei der alten Bahnstation «Mahlenwald» zu Fuss im Bereich der Geleise unterwegs gewesen, als sich zeitgleich ein Zug vom Bahnhof Biel herkommend näherte. Trotz einer sofort eingeleiteten Schnellbremsung konnte nicht verhindert werden, dass die Frau vom Zug erfasst wurde.

 

Das Opfer wurde bei der Kollision schwer verletzt. Trotz des umgehenden Rettungseinsatzes verstarb die Frau noch auf der Unfallstelle. Bei der Verstorbenen handelt sich um eine 87-jährige Schweizerin aus dem Kanton Bern.

Die Kantonspolizei Bern hat unter der Leitung der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland Ermittlungen zur Klärung des genauen Hergangs und der Umstände des Unfalls aufgenommen.


28.03.2019 - David Aebischer

Der Mensch und die Saatkrähe

Saatkrähen sind sehr gesellige Vögel, leben in Dauerehe, nisten in Kolonien und suchen ihre Nahrung in Trupps gemeinsam. Wer im Winter Schwärme von Saatkrähen auf sieht, wird nicht vermuten, dass diese Vögel als gefährdet eingestuft werden. Es handelt sich bei diesen Vögeln nur um Wintergäste aus Osteuropa. Aber dies relativ kurze Aufenthaltszeit nervt viele Menschen. In den Kolonien geht es oft sehr lärmig zu und her. Das birgt Konfliktstoff, zumal viele Saatkrähen in Wohnquartieren, Stadt- und Spitalparks nisten. Wer aber dem Treiben in einer Kolonie länger zuschaut, wird bei diesen intelligenten Tieren bald auch Faszinierendes wie die akrobatischen Flugspiele entdecken. Saatkrähen sind nur dort ein Problem, wo Menschen sich vom Lärm oder vom vielen Kot unter den Brutbäumen gestört fühlen. Durch ihr Auftreten in Schwärmen und ihrer Vorliebe für Insekten waren Saatkrähen früher beliebte Gäste auf den Feldern, da sie den Schädlingsbefall dezimierten. Das hat sich mit der Intensivierung der Landwirtschaft grundlegend geändert. Durch den Einsatz von Pestiziden wird den Krähen ein Teil ihrer Nahrung genommen und müssen notgedrungen in Städte ausweichen. Also ein weiteres Problem, das der Mensch verursacht hat und sich der neuen Situation nicht beugen will, sondern am liebsten diese cleveren Vögel zum Abschuss frei gibt.


28.03.2019 - DMZ - Umwelt

Der Unsinn der Fliegerei

Geschäftsfliegerei, Kleinfliegerei, Sportfliegerei, Vielfliegerei auf den Flugplätzen der Welt. Der Mensch stört sich auch daran, dass davon nur Reiche profitieren und die Umwelt durch die Individualfliegerei Schaden nimmt. Der fast weltweit subventionierte Unsinn der Vielfliegerei, ein ökonomischer und ökologischer Blödsinn, soviel scheint klar für die meisten Befragten in diversen Studien. In der heutigen vernetzten Zeit ist die Businessfliegerei nur noch ein alter Zopf und eher imageschädigend. Dass das Fliegen dem Klima schadet, wissen die meisten – und tun es trotzdem. Muss Fliegen teurer werden, damit wir umdenken? Ferienzeit ist Vielfliegerzeit und nimmt jährlich massiv zu. Und damit auch die Zeit vieler flugbedingter CO2-Emissionen. Dies führt zu Extremwetter, steigenden Meeresspiegeln, Artenschwund und anderen schlimmen Folgen, die heutzutage jedem bekannt sind. Die Steuerbefreiung von Kerosin lässt sich ebenfalls schlicht durch nichts rechtfertigen und ist ein zusätzlicher Punkt, der die sinnbefreite Fliegerei stützt.

 

So in etwa wissen das selbst jene, die regelmässig ins Flugzeug steigen. Konsequenzen hat das Wissen aber meist nicht, wie eine Umfrage im Auftrag der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES) zeigt. Nur ein Viertel der befragten Reisenden hat in den letzten zwei Jahren aus ökologischen Gründen auf einen Flug verzichtet.

Das genaue Ausmass der CO2-Emissionen ist vielen noch nicht bewusst und einige glauben gar, die Emissionen seien kompensierbar, indem sie seltener Fleisch essen oder mal aufs Velo statt ins Auto steigen.

Fazit, nach Studium vielen Studien und Untersuchungen: Einzig sinnvoll bei der Fliegerei sind Rettungseinsätze.


28.03.2019 - Marco Perroulaz

Humanoider Roboter im Stadthaus Kloten

Der neue Mitarbeiter sei kein April Scherz Auf der Webseite von Kloten (kloten.ch) ist zu lesen, dass die Stadtverwaltung ab 1. April im Stadthaus den ersten humanoiden Roboter einsetzt. Ein Gerät, dass mit grossen Augen Besucher empfängt, deren Gesichter es erkennen und deren einfache Fragen es beantworten, ja sogar selbst Fragen stellen kann. Zwecks einfacherer Kommunikation trägt der neue Mitarbeiter auch ein Tochpad vor sich hin. Der Roboter, der vor wenigen Jahren bereits beim Fernsehen im Einsatz stand, werde vorerst im Empfangsbereich des Stadthauses eingesetzt, heisst es. Dort könne er auf Hochdeutsch mit den Besuchern kommunizieren und diene ihnen als Orientierungshilfe. Er könne etwa Auskunft geben, wo sich welche Abteilung im Stadthaus befinden. Sollte sich dieser Versuch bewähren, könnte es bald eng werden für gewisse Beamte. Es sei erinnert an das Schalterpersonal der Banken, das durch schleichende Verbreitung von Bankomaten, dauernd im Einsatz stehende Geldausgabe- und Empfangsroboter, drastisch verkleinert werden konnte.


28.03.2019 - Patricia Jungo

Tag der Astronomie

Der diesjährige Tag der Astronomie vom Samstag dreht sich um das Thema der zunehmenden Lichtverschmutzung. Laut Aurel Baier von der Sternwarte Ependes (FR) hat die Lichtverschmutzung zugenommen und die Sternwarten wollen darauf aufmerksam machen, dass es immer weniger Plätze gibt, an denen man die Sterne in wolkenfreien Nächten noch gut funkeln sieht. Baier fügte an, dass die neuen LED-Lampen zwar Energie sparen würden, sie jedoch auch stärker seien. Das kräftige Licht von Strassenlampen, angestrahlte Bauwerke und auch leuchtende Werbung strahlten weit herum Licht aus, welches in der Luft von all den kleinen Teilchen reflektiert werde und so den Himmel heller mache, präzisierte Baier. Je mehr künstliches Licht auf der Erde sei, desto heller werde nachts der Himmel. Der Astronomietag will auf diese Luftverschmutzung hinweisen. Wenn Licht zeitlich begrenzt, nach unten gerichtet und eher „warm“ ist, würde dies das Leuchten des Nachthimmels wieder besser sichtbar machen. Dunkle Orte gibt es in der Schweiz nur noch wenige. Selbst von der Sternwarte Ependes aus besteht vor allem auf den Nordhimmel wegen der Lichter der Stadt Freiburg keine freie Sicht mehr. Sofern das Wetter mitspielt, bietet die Sternwarte am Tag der Astronomie vom Samstag die Gelegenheit (durch die Teleskope), sich durch jene Sterne und Planeten bezaubern zu lassen, die dem Menschen noch freie Sicht gewähren.


28.03.2019 - David Aebischer

Zu wenig Zuschauer im ersten Playoff-Halbfinal-Spiel

Am letzten Dienstag besuchten 16'343 Zuschauer das erste Playoff Halbfinal-Spiel zwischen dem SC Bern und dem EHC Biel im Berner Stadion. 700 Tickets wurden also nicht verkauft, was sehr überrascht. Im Bern-Sektor blieben 200 und im Biel-Sektor 500 Plätze frei. Natürlich haben die Organisatoren ein volles Stadion erwartet und zeigten sich aufgrund der Zuschauerzahlen ernüchtert und enttäuscht. Eine offensichtliche Erklärung gibt es nicht, da ansonsten der SC Bern im Playoff-Halbfinal seit Jahren grosses Zuschauerinteresse weckt. Sieben der letzten acht Heimspiele in einem Playoff Halbfinal waren ausverkauft. Dazu kommt, dass die Serie zwischen Bern und Biel sehr spannend und beliebt ist. Es stellt sich also die Frage, warum blieben viele Fans dem Spiel fern, am neuen Modus sollte es auch nicht liegen. Die weiteren Spiele werden zeigen, ob das Interesse generell kleiner wurde, oder ob es sich um eine Ausnahme handelte am letzten Dienstag.


28.03.2019 - Sarah Weya

Kybalion

Kybalion ist ein Buch, welches ich NOCH nicht gelesen habe. Der Inhalt besteht nach Wikipedia aus 7 Prinzipien. Diese Prinzipien habe ich alle aus anderen Büchern verstanden. Wenn ich 7 Prinzipien in die Welt setzten dürfte, wären dies folgende: 1. Hört auf in die Röhre zu glotzen und bildet euch weiter und zwar im Bereich Naturgesetze. Es reicht, wenn ihr versteht, dass alles Energie ist und was es damit auf sich hat. 2. Lasst jegliche Religion fallen und findet euren eigenen Glauben. Gott würfelt nicht und wertet nicht, ihr seid eure eigenen Schöpfer. 3. Gebt euch einen Wert. Wenn ihr das tut, werdet ihr nicht mehr falsche Entscheidungen treffen und man kann euch nicht mehr verletzen. 4. Versteht, dass das Wort Gesundheit nicht nur mit eurem Körper zu tun hat, sondern auch mit eurem Geist. Ernährung ist das Eine, aber das Andere ist, wie ihr über Dinge und Situationen denkt. Vermeidet Stress und Druck und habt Vertrauen in euer Selbst. 5. Wehrt euch. Ihr seid keine Marionetten, sondern ein individuelles eigenständiges Wesen. Wenn etwas nicht lebensrichtig ist, dann geht auf die Strasse und wehrt euch dagegen. Die Welt muss in Harmonie kommen und die Entscheidungsträger dieser Welt sind alles andere als in Harmonie, weder mit sich selbst noch mit der ganzen Umwelt. 6. Liebt einander. Liebe heisst nicht heiraten und sich ein Leben lang treu sein. Wenn ihr etwas nicht lieben könnt, dann wünscht dem Menschen oder der Situation einfach Frieden. Die Welt ist dual, ohne Leid kann man die Erfahrung von Liebe und Freude nicht fühlen. Versucht die Emotionen zu verstehen und eine Mitte herzustellen, so werdet ihr weder von einem Tief noch von einem Hoch überrumpelt. 7. Seid kreativ. Kreativität ist nicht für Künstler jeglicher Art reserviert. Wenn ihr alles im Tun und Denken mit Kreativität verbindet, dann erschafft ihr Freude, Liebe und Glück, und wenn man die Mutter Erde fragen würde, was sie sich wünscht, dann wäre genau das die Antwort.


28.03.2019 - Patricia Jungo

Gastroprojekt Des Alpes in Düdingen hilft beim Wiedereinstieg in den Berufsalltag

Das Hotel-Restaurant Des Alpes in Düdingen bildet bereits seit 22 Jahren Arbeitssuchende in den Bereichen Küche, Service und Hausdienst aus. Sie erhalten so die Möglichkeit wieder in ein geregeltes Arbeitsleben einzusteigen. Vieles spielt sich genau gleich ab, wie in jedem anderen Hotel-Restaurant, die Organisation der Abläufe gestaltet sich jedoch etwas anders. Zwischen dem Trägerverein und dem Kantonalen Amt für den Arbeitsmarkt gibt es für diese Beschäftigungsmassnahmen einen Leistungsvertrag. Heute ist das Gastroprojekt Düdingen weit über die regionalen Grenzen ein Vorbild. Laut Werner Zurkinden, Präsident des Trägervereins konnte der Umsatz in den letzten Jahren stetig gesteigert werden und viele Gäste zeigten mit ihrem Besuch auch die Sympathie für das Projekt. Natürlich hätten auch viele Stellensuchende nach ihrem Aufenthalt im Des Alpes eine Stelle gefunden und einige davon würden sogar die Attestprüfung von Gastro Freiburg schaffen. Zurkinden fügt bei, es gebe momentan weniger Arbeitslose, was zur Folge habe, dass der Betreuungsaufwand für die Personen stark gestiegen sei. So habe es neu immer häufiger Programmteilnehmer, die weder Deutsch noch Französisch sprechen würden und für die auch die Gastronomie absolutes Neuland sei. Die Kommunikation mit den festangestellten Mitarbeitern müsse demnach in einer Drittsprache stattfinden. Dies bedeute mehr Begleitung und Aufwand, bis die Teilnehmer auch wirklich in ihrem Bereich arbeiten könnten. Im Rahmen des Konzept werden die Stellensuchenden während der drei Monate im Des Alpes auch in Bewerbungstechnik ausgebildet, damit sie ihrer Bewerbungspflicht nachkommen können. Die Tatsache, dass sie dann so manchmal von einem Tag auf den anderen eine Anstellung finden, ist sehr erfreulich, stellt jedoch das Hotel-Restaurant stetig vor neue Herausforderungen. So muss öfter mit neuen Stellensuchenden von vorne begonnen werden. 2018 gab es 22 Programmplätze, die von 128 Stellensuchenden belegt worden sind. All dies verlangt viel Motivation, Flexibilität und Einsatzbereitschaft von den anderen Mitarbeitenden, was wiederum die Personalsuche erschwert. Obwohl das Konzept nach wie vor überzeugt, habe sich der Vorstand überlegt, wie es in Zukunft weitergehen soll, so Zurkinden. Da die Gastronomie ein Bereich sei, in dem es für Arbeitslose eher einfach sei, eine Stelle zu finden und auch ständig qualifiziertes Personal gesucht sei, ist es für das Amt für den Arbeitsmarkt und den Vorstand des Trägervereins klar, dass das Projekt weitergeführt wird. Mit mehreren Massnahmen soll auch dem Betrieb neuer Schwung verliehen werden. Der Verein hat auf den 1. März 2019 Frau Carola Baeriswyl als Betriebsleiterin und Herr Gilles Strasser als neuen Chefkoch angestellt. Beide sind erfahrene Berufsleute. Des Weiteren hat der Vorstand alle internen Abläufe unter die Lupe genommen und überlegt, wo man schlanker und effizienter werden könne. Der Vorstand und das Team des Gastroprojekts Des Alpes in Düdingen sehen der Sommersaison optimistisch entgegen.


27.03.2019 - DMZ - MM

Ausländerausweise neu im Kreditkartenformat

Das Staatssekretariat für Migration will

Ausländerausweise neu ausschliesslich im Kreditkartenformat ausstellen und auf die Ausweise in Papierform verzichten. Der Regierungsrat begrüsst dieses Vorhaben grundsätzlich.

Der Regierungsrat ist grundsätzlich damit einverstanden, dass Ausländerausweise zukünftig nur noch in Kreditkartenformat ausgestellt werden. Gleichzeitig weist er auf zwei wesentliche Punkte hin, welche ergänzt werden müssen:

  • Weil in den zukünftigen Ausweisen keine Adressen mehr abgedruckt werden, ist es für die Kontrollbehörden unabdingbar, dass bei den Grenzgänger Ausweisen die Adresse des Arbeitgebers von den zuständigen Stellen im Feld «Anmerkungen» erfasst werden.
  • Bei den Ausländerausweisen im Asylbereich (N-Ausweis für Asylsuchende, F Ausweis für vorläufig Aufgenommene) ist der Hinweis unabdingbar, dass diese kein Identitätsnachweis sind und die Gültigkeit vor Ablauf der Ausweisdauer erlöschen kann. Dies wird insbesondere mit der vorgesehenen Verlängerung der Gültigkeitsdauer von 1 Jahr bei N- und 3 Jahren bei F-Ausweisen von Bedeutung sein. Deshalb ist für diese Kategorien im Feld «Anmerkungen» der folgende Text zu ergänzen «Aus der Gültigkeitsdauer kann kein Anwesenheitsrecht abgeleitet werden. Dieser Ausweis ist kein Nachweis für die Identität des Inhabers oder der Inhaberin».

27.03.2019 - David Aebischer

Kosten steigen, Pflegeheimbewohner müssen in die Tasche greifen - was kommt als Nächstes?

Die Befürchtungen der Freiburger Partnerinnen und Partner des Modells der pharmazeutischen Betreuung in den Pflegeheimen bewahrheiten sich. Erneut ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, der Randständigen, den Armen in der Schweiz. Eine Beurteilung der Auswirkungen der Abschaffung des Freiburger Modells beweist, dass die Kosten massiv angestiegen sind, wodurch auch die Ausgaben für die Bewohnerinnen und Bewohner zugenommen haben. Wieso die Kosten laufend steigen ist die logische Konsequenz der lasch agierenden Politik, die diese Bewegung seit Jahrzehnten unterstützt. Keine Folgen für die Bewohnerinnen und Bewohner und ein Kostenanstieg von höchstens 1,5 Millionen Franken lautete im vergangenen Jahr die Aussage der Versicherer über die Konsequenzen der Abschaffung des rund 15-jährigen Freiburger Modells der pharmazeutischen Betreuung. Udn schon heute ist alles vergessen. Dies ist leider bereits Realität. Soziales Denken und Handeln sind zur reinen Fiktion und Romantik verkommen. Nicht nur in Freiburg, vielmehr schweizweit.

Die Studie, die Prof. Olivier Bugnon und Dr. Anne Niquille der Universitäten Lausanne und Genf im Auftrag von pharmaSuisse in 20 Pflegeheimen (1264 Betten) durchgeführt haben, beweist, dass die Arzneimittelkosten massiv angestiegen sind, seit das von den Vertreterinnen und Vertretern der Pflegeheime, vom Apothekerverband des Kantons Freiburg wie auch von der Direktion für Gesundheit und Soziales umkämpfte Freiburger Modell Ende Juni 2018 abgeschafft wurde.

 

Pflegeheimbewohner sind die Verlierer, wer sonst. Niemals werden die Entscheidungsträger Veranstwortung für Arme übernehmen. Aus der Studie geht weiter hervor, dass die Kosten zwischen dem ersten und dem zweiten Halbjahr 2018 um 59 %, im Vergleich zu 2017 sogar um 70 % angestiegen sind! Das ist doch Wahnsinn, dass so etwas unter den Augen aller passieren kann und zugelassen wird?

Die Pflegheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner haben doppelt unter dem Wegfall des Freiburger Modells zu leiden, denn für manche Mittel müssen sie jetzt vollständig aufkommen, wenn sie keine Zusatzversicherung haben. Auch dies eine Utopie, da die meisten Bewohnerinnen und Bewohner bereits das gesamte Vermögen aufgebraucht haben. Also fallen die Kosten erneut dem Steuerzahler zu. Das Ende der Freiburger Praxis, die sich durch ihre Effizienz, ihre Zweckdienlichkeit und ihre Wirtschaftlichkeit auszeichnete, führt sehr wohl zu einer Verschwendung der Versichertengelder. Die Folge davon sind steigende Gesundheitskosten. Mit dem Wegfall des Freiburger Modells werden die Bemühungen, die in Bezug auf die Kosteneindämmung seit mehreren Jahren an den Tag gelegt wurden, zunichte gemacht. Schlicht unbegreiflich udn nicht tollerierbar.

Dem ist hinzuzufügen, dass sich ein Anstieg der Gesundheitskosten auf die Krankenkassenprämien auswirkt, die ohnehin längst kaum jemand der Betroffenen selber bezahlen kann.


27.03.2019 - DMZ - Gesellschaft

Zum Schutz der Wildtiere müssen Hunde von April bis Juli an die Leine

Um junge Wildtiere und brütende Vögel zu schützen, gilt im Kanton Luzern vom 1. April bis 31. Juli 2019 im Wald und am Waldrand Leinenpflicht. Hundehalterinnen und Hundehalter, welche die Leinenpflicht missachten, riskieren eine Busse.

 

Vom 1. April bis 31. Juli gilt im ganzen Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege. Ein Versuchsprojekt mit Junghasen-Attrappen zeigte, dass diese sehr häufig von freilaufenden Hunden «erbeutet» wurden, doppelt so häufig wie von Füchsen.

 

Hunde-Leinenpflicht wird kontrolliert

Die Hunde-Leinenpflicht ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald und andere Interessengruppen leisteten in den vergangenen Jahren sehr viel Aufklärungsarbeit, um Hundehalterinnen und Hundehalter verstärkt zu sensibilisieren. Wer sich nicht an die Leinenpflicht hält, riskiert eine Ordnungsbusse von 100 Franken.

 

Wir danken den Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere und ihrer Jungen.


27.03.2019 - DMZ - Soziales

Beratungspraxis der RAV – Strategien und Herausforderungen

Stellensuchende Personen bewegen sich in einem immer komplexeren, sich rasch verändernden Arbeitsmarkt. Aufgrund dieser Herausforderung gewinnt im Zuge der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik die Beratungstätigkeit in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zunehmend an Bedeutung. Dies sind die Ergebnisse einer Untersuchung der Arbeitsmarktbeobachtung Ostschweiz, Aargau, Zug und Zürich (AMOSA) zur Beratungspraxis in der öffentlichen Arbeitsvermittlung.

 

Beratung bindet einen Grossteil der personellen Ressourcen und nimmt eine Schlüsselfunktion bei der raschen und nachhaltigen Reintegration betroffener Personen in den Arbeitsmarkt ein. Personalberatende nehmen im Beratungssetting verschiedene Aufgaben wahr. Im Rahmen von regelmässig vereinbarten Beratungsgesprächen prüfen sie den Einsatz arbeitsmarktlicher Massnahmen, nehmen Stellenzuweisungen vor und kontrollieren die Reintegrationsbemühungen der stellensuchenden Personen. Die Interaktion zwischen Beraterin oder Berater und den Stellensuchenden findet hauptsächlich in regelmässigen Beratungsgesprächen statt. Dort werden Standortbestimmungen vorgenommen, Bewerbungskompetenzen gestärkt und gemeinsam zielführende Wiedereingliederungsstrategien festgelegt. AMOSA untersuchte die Beratungspraxis in den RAV anhand von detaillierten Registerdaten des Staatssekretariats für Wirtschaft zu den stellensuchenden Personen und einer repräsentativen Umfrage unter rund 400 Personalberatenden.

 

Hohe Dynamik der Beratungspraxis Die Beratungspraxis ist in einem stetigen Entwicklungsprozess und passt sich laufend den Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt an. Dabei spielen konjunkturelle Entwicklungen und vom Bund vorgegebene institutionelle Anpassungen ebenso eine Rolle wie strategische Entscheide in den kantonalen Arbeitsmarktorganisationen oder die Struktur und Segmentierung der stellensuchenden Personen. So stieg beispielsweise die Beratungskadenz in einem Umfeld von konjunkturell bedingten steigenden Stellensuchendenzahlen von rund 30 Kalendertagen im Jahr 2010 auf rund eineinhalb Monate im Jahr 2016. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens nutzen die Kantone jedoch ihren Spielraum bei Ausgestaltung ihrer Beratungspraxis im Einklang mit deren Strategien und Rahmenbedingungen.

 

Beratung und Kontrolle als komplexes Spannungsfeld Die Beratung der öffentlichen Arbeitsvermittlung, deren Rahmen durch das Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgegeben ist, findet in einem komplexen Spannungsfeld zwischen individueller Beratung und Kontrolle statt. Dies bedeutet, eine individuelle auf die Bedürfnisse der stellensuchenden Personen ausgerichtete professionelle Beratung sicherzustellen während gleichzeitig Pflichten eingefordert und Zielkonflikte vermieden werden müssen. Beraterinnen und Berater sind mit diesen Herausforderungen laufend konfrontiert - im individuellen Verlauf einer Arbeitslosigkeit und mit jeder stellensuchenden Person von neuem. Eine Schlüsselfunktion nimmt die Übereinstimmung von Beratungszielen, Wiedereingliederungsstrategien und gegenseitiger Akzeptanz ein. Gelingt es dem Berater auf Basis einer professionellen Arbeitsbeziehung Bewerbungskompetenzen zu fördern und Instrumente der Arbeitslosenversicherung wie arbeitsmarktliche Massnahmen oder Zuweisungen gezielt einzusetzen, sind die Erfolgschancen für eine nachhaltige Reintegration am besten.

 

Ausbildungs- und Erwerbsbiographien als Herausforderung Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Herausforderungen im Berufsalltag der Beraterinnen und Berater gelegt, welche wesentlich von der betrachteten Zielgruppe abhängen. Die zunehmend relevante Gruppe hochqualifizierter Stellensuchender stellt hohe Ansprüche an die Beraterinnen und Berater. Hier gilt es vorhandene Fähigkeiten und vertieftes Know-how rasch zu erkennen und zu aktivieren. Da Hochqualifizierte vor ihrer Stellensuche häufig fest im Arbeitsleben verankert waren und mit den aktuellen Bewerbungspraktiken nicht immer vertraut sind, gilt es deren Bewerbungskompetenzen rasch AMOSA Arbeitsmarktbeobachtung Ostschweiz, Aargau, Zug und Zürich zu optimieren. Den Personalberatenden steht dabei ein vergleichsweise knappes Angebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen zu Verfügung, welches jedoch laufend ausgebaut und den Bedürfnissen angepasst wird. Bei geringqualifizierten Stellensuchenden stehen hingegen oft eher fehlende Ausbildungsmöglichkeiten und das geringe Angebot offener Stellen mit niedrigen Qualifikationsanforderungen im Fokus.

 

Generell zeigt sich, dass die Ausbildungsbiographien und beruflichen Werdegänge von stellensuchenden Personen immer vielfältiger werden. Dies stellt höchste Anforderungen an die Beraterinnen und Berater der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und übersteigt immer öfter den eigentlichen Kernauftrag der öffentlichen Arbeitsvermittlung. Basierend auf den Studienergebnissen unterstützt AMOSA die Kantone auch über das Projektende hinaus bei der weiteren Optimierung ihrer Wiedereingliederungsstrategien. Dabei kommt dem Wissenstransfer der Ergebnisse eine besondere Bedeutung zu.


27.03.2019 - David Aebischer

Sieg für die Demokratie - Artikel 13

Die klare Zustimmung des EU-Parlaments zum neuen Urheberrecht ist als „Sieg für die Demokratie“ zu werten. Mit der Reform wir erstmals Rechtssicherheit für private User, die Musik oder Videos ins Internet stellen geschaffen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, die Prinzipien des Rechtsstaats gelten auch im Netz, so ist die Hoffnung nach der Zustimmung des EU-Parlaments. Bald werden also nach langen 20 Jahren Künstlerinnen und Künstler nicht mehr bestohlen, sondern werden endlich entlohnt, wie es das Gesetz ohnehin vorsieht. Nur hat sich bisher niemand daran gehalten. Google, bzw. Youtube müssen nun also das Gesetz ebenfalls respektieren und ihre jährlich illegal gemachten Milliardengewinne, mit Musik, Filmen und Beiträgen von Künstlerinnen und Künstlern mit diesen teilen. Die Gerechtigkeit hat für einmal gesiegt, wenn auch der angerichtete Schaden der letzten 20 Jahre nie mehr gut zu machen ist.


27.03.2019 - Patricia Jungo

Mut tut gut

Das Wörterbuch verrät uns zum Begriff „Mut“ zwei verschiedene Aspekte: Zum einen wird Mut als eine Fähigkeit bezeichnet, in einer risikobehafteten Situation seine Angst zu überwinden und sich ihr zu stellen. Andererseits steht „Mut“ auch für die Bereitschaft, das zu tun, was man als richtig erwägt; auch wenn damit klare Nachteile zu erwarten sind. Bringen wir „Mut“ mit, wenn wir geboren werden oder ist er lernbar? Diese Frage ist durchaus eine Überlegung wert. Es scheint, als würde Mut eine innere Haltung sein, die nicht angeboren ist. Mut gründet vor allem in einem starken Vertrauen in sich selbst und entsteht aus der Stärkung des Selbstbewusstseins. Ermutigungen von Bezugspersonen und das ständige Austesten der eigenen Grenzen helfen, eine starke und stabile Persönlichkeit zu entwickeln und Mut aufzubauen. Wenn wir Neues wagen und ausprobieren, Freiheiten erleben und Ängste überwinden, kann Mut wachsen. Dieser äussert sich dann beim Klettern auf einen hohen Baum oder, wenn wir zu unserer Meinung und zu unseren Überzeugungen stehen oder auch mal unsere Fehler zugeben. Komfortzone verlassen, Unbekanntes erforschen, sich neuen Herausforderungen stellen; als dies braucht und entwickelt Mut. Gleichzeitig gehören das Einschätzen von Gefahren und eine gewisse Furcht vor Unbekanntem dazu, damit der Mut nicht in Leichtsinn ausartet. Wenn auch die Begriffserklärung einfach erscheint, so hat Mut doch ganz viele Gesichter:

 

Für Kinder spielt physischer Mut eine grosse Rolle; sich beispielsweise trauen, den steilsten Berg mit dem Velo runterzurasen oder den besten Freund in der Schule gegen die stärkste Bande zu verteidien. Mut lässt die Angst vor dem aufgeschlagenen Knie oder vor dem Ausgelacht werden, verblassen. In der kindlichen Entwicklung ist der physische Mut sehr wichtig. Die motorischen Fähigkeiten entwickeln sich über das Ausprobieren und die Kinder gewinnen viel Vertrauen in ihr eigenes Können.

 

Sozialen Mut beweisen wir, wenn wir in Kauf nehmen, durch unser Verhalten oder unsere Äusserungen auf Ablehnung zu stossen. Dies beweist unsere Stärke, zur eigenen Meinung zu stehen und sich ab und zu den Gruppennormen zu entziehen.

 

Selber denken, forschen, entdecken, neugierig sein und die ganze Welt in Frage stellen; so zeigen wir intellektuellen Mut. Lassen wir den Kindern ihre natürliche Neugier, damit ihr Mut wachsen kann, sich intellektuellen Herausforderungen begeistert zu begegnen und Neues zu lernen!

 

Menschen, die anderen helfen, ihnen zur Seite stehen, auch wenn dies zu ihrem eigenen Nachteil sein könnte, bezeugen moralischen Mut. Auch für seine eigenen Fehler einzustehen, seine Versprechen einzuhalten und auch einmal verlieren zu können, braucht Zeit, Übung und Mut.

 

Emotionalen Mut zeigen, heisst, seine Gefühle erkennen und sie ausdrücken; unabhängig davon, ob es sich dabei um positive oder negative Gefühle handelt. Wenn wir uns selbst annehmen, tun es auch andere eher. Gefühle bewusst wahrnehmen ist grundlegend, um gute Entscheidungen treffen zu können.

 

Mit spirituellem Mut können wir mit den Ungewissheiten um die eigene Existenz besser umgehen. Sich mit Fragen wie „Woher komme ich?“, „Wieso bin ich hier?“ auseinanderzusetzen, braucht Mut, denn wir nehmen damit an, nicht alles im Leben zu wissen und auch nicht alles kontrollieren zu können.