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Rastplatz bei Wileroltigen gesperrt

DMZ - GESELLSCHAFT / LEBEN ¦

Marco Perroulaz ¦

#mittellaendische ¦

 

Einmal mehr haben Fahrende den Rastplatz in Wileroltigen auf der A1 Richtung Bern seit Monaten entgegen dem bekräftigten Willen der Wileroltiger praktisch ununterbrochen okkupiert. Bis diese Woche sei es mit Unterstützung der Kantonspolizei Bern gelungen, eine für das ASTRA akzeptable Situation aufrecht zu erhalten. Nun habe sich die Situation allerdings derart zugespitzt, dass der Rastplatz am Mittwoch zwingend geschlossen werden musste. Die Fahrenden seien ultimativ aufgefordert worden, den Platz bis zum Wochenende zu verlassen um umfangreiche Reinigungsarbeiten an den sanitären Anlagen durchführen zu können. Die routinemässige tägliche Reinigung habe nicht mehr ausgereicht, die Infrastruktur, insbesondere die sanitären Anlagen und die Entsorgung, seien durch die meist ausländischen Daueraufenthalter völlig überbeansprucht worden, heisst es beim Bundesamt für Strassen (ASTRA).

Am Donnerstag wurde die Situation (Müll etc.) gemeinsam mit der Kantonspolizei fotografisch dokumentiert und den Fahrenden der Auftrag erteilt, die ‚Hinterlassenschaften‘ korrekt und auf eigene Kosten zu entsorgen. »Bis dies geschehen ist, bleibt die Zufahrt Rastplatz gesperrt und die nun gereinigte WC-Anlage geschlossen.« führt ASTRA Mediensprecher Thomas Rohrbach aus.

Das Problem ist offenbar nach all den Jahren immer noch das gleiche. Die für die Bereitstellung adäquater Standplätze für Fahrende verantwortlich gemachten Kantone, verfügen über viel zu wenig oder gar keine Plätze, die gemäss Weisung des Bundes zur Verfügung stehen sollten. Fahrende weichen daher leider oft auf einen der rund hundert dafür völlig ungeeigneten Rastplätze des Nationalstrassennetzes aus.

Man müsse davon ausgehen, dass sich die nun anwesende Gruppe nicht an den mit den früher anwesenden Gruppen gefundenen ‚modus vivendi‘ zu halten gedenke, heisst es beim ASTRA.

Trotzdem sind die rechtlichen Möglichkeiten einer Wegweisung eingeschränkt resp. praktisch kaum durchsetzbar. Wegweisungsverfügungen können ausschliesslich gegen einzelne, eindeutig identifizierte Personen bei den zuständigen kantonalen Justizbehörden erwirkt werden. Bis jedoch eine Verfügung vorhanden sei, seien bereits wieder andere Personen dort. Ausländische Fahrende dürfen ausdrücklich in die Schweiz einreisen und hier - gegen Bewilligungen und entsprechende kantonale Gebühren - ihren Lebensunterhalt verdienen. Bei Wileroltigen halten sich die Fahrenden allerdings offenbar ohne Genehmigung auf dem Rastplatz auf.

Inwiefern sich die Verunreinigungen ausschliesslich auf die anwesenden Fahrenden zurückführen liessen, müsse ausdrücklich offen gelassen werden, erläutert Rohrbach. Es lägen nämlich ernstzunehmende Hinweise und glaubhafte Schilderungen vor, dass deren Anwesenheit von anderen Personen genutzt werde, selber Müll zu deponieren oder Verunreinigungen zu verursachen. Die Anonymität und gute Zugänglichkeit der Rastplätze werde leider immer wieder genutzt, um ‚Müll‘ (vom Hauskehricht über alte Möbel bis zum Schrottauto) zu entsorgen - unabhängig davon, ob Fahrende anwesend seien oder nicht.