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Kanton Freiburg: All­ge­mei­nes Verbot für Feuerwerk und Feu­er­ im Frei­en

DMZ - BLAULICHT NATIONAL ¦

Marco Perroulaz ¦

#mittellaendische ¦

 

Der Freiburger Staatsrat erlässt mit Blick auf die andauernde Tro­cken­heit und die weiterhin hohen Tem­pe­ra­tu­ren mit so­for­ti­ger Wir­kung und bis auf wei­te­res ein Feu­er­ver­bot auf dem gan­zen Kan­tons­ge­biet. Den Ge­mein­den wird es freigestellt Feuer und Feu­er­wer­ke sowie das Ab­bren­nen von Feu­er­werks­kör­pern an­läss­lich des Na­tio­nal­fei­er­ta­ges zu be­wil­li­gen. Jedoch aus­schliess­lich an den dafür be­stimm­ten und ge­si­cher­ten Stand­or­ten.

Der Man­gel an Nie­der­schlä­gen und die hohen Tem­pe­ra­tu­ren der letz­ten Wo­chen brin­gen ein hohes Brand­ri­si­ko für Wie­sen, Wäl­der und Ge­bäu­de mit sich. Die ent­spre­chen­de Ge­fah­ren­stu­fe ist zur­zeit ›Er­heb­lich‹. Die we­ni­gen, die­ses Wo­chen­en­de er­war­te­ten Nie­der­schlä­ge wer­den es nicht er­lau­ben in den nächs­ten Tagen die Ge­fah­ren­stu­fe her­un­ter­zu­set­zen.

Folgende Massnahmen und Ausnahmebestimmungen sind zu beachten.

Das Anfachen von Feuern im Freien ist verboten. Das Grillieren mit Gas- oder Holzkohlengrill oder an den dafür vorgesehenen Feuerstellen im Wald ist erlaubt, sofern die Mindestsicherheits-anforderungen beachtet werden.

Das Abbrennen von privaten Feuerwerken und anderen Feuerwerkskörpern ist ausschliesslich anlässlich des nationalen Feiertages und auf den dafür von den Gemeinden bestimmten und gesicherten Standorten erlaubt.

Die Organisatoren der offiziellen 1. August-Feier treffen alle notwendigen vorsorglichen Massnahmen, um eine Gefährdung der Umgebung zu vermeiden.