Gut ist schuldig – und das ist gut so! «Weltwoche»-Vize unterliegt Jolanda Spiess-Hegglin

Foto: Anne Morgenstern
Foto: Anne Morgenstern

DMZ - GESETZ / RECHT ¦ 

 

Lange hat es gedauert, viel zu lange. Denn längst war klar, wie das Urteil lauten musste. Nun endlich steht definitiv fest, dass der stellvertretende Chefredaktor der «Weltwoche», Philipp Gut, sich der mehrfachen üblen Nachrede schuldig gemacht hat.

 

Die Motive für Verleumdungen und übler Nachrede im privaten Bereich können vielfältiger Natur sein. Wer Unwahrheiten in die Welt setzt, will sich meist für an­geblich oder tatsächlich erlittenes Unrecht rächen und von eigenen Fehlleistungen ablenken, Mitleid oder Aufmerksamkeit erregen. Vielfach steckt aber auch eine psychische Erkrankung dahinter.

 

Wenn Medien mitmischen, ist es noch weittragender. Gut also, dass Jolanda Spiess-Hegglin hier als eine der Ersten den Kampf aufgenommen hat und es damit vielleicht und hoffentlich schafft, dass in Zukunft ein Schreiberling vorher überlegt, ob er die Verleumdung drucken will oder nicht.

Nach der Verurteilung des "Blicks" wegen Persönlichkeitsverletzung im Fall von Jolanda Spiess-Hegglin musste mit einem "Weltwoche"-Redaktor ein Vertreter einer weiteren mächtigen Zeitung vor Gericht. Der stellvertretende Chefredaktor der "Weltwoche" musste sich am 18. Juni 2019 dem Richter stellen. Das Zürcher Obergericht lud ihn vor wegen übler Nachrede gegen Jolanda Spiess-Hegglin. In erster Instanz wurde er vom Zürcher Bezirksgericht bereits am 15. Mai 2017 verurteilt und weil er dieses Urteil angefochten hatte, kam es zur Fortsetzung vor der nächsten Instanz.

 

Ein entsprechendes Urteil des Zürcher Obergerichts ist nun endlich in Rechtskraft erwachsen. Laut Angaben des Bundesgerichts hat Gut gegen das Urteil keine Beschwerde geführt.

 

Weitreichende Folgen - Mögliche Absprachen zwischen Weltwoche und SVP?

Der betreffende Artikel in der «Weltwoche» hatte weitreichende Folgen für Jolanda Spiess-Hegglin, die von ihrem Amt als Kantonsrätin zurücktrat und sich so dem massiven Druck aller Parteien beugte. Sie kämpfte privat weiter gegen die Anschuldigungen. Mit Erfolg!

Laut dem nunmehr rechtskräftigen Urteil des Zürcher Obergerichts waren die Anschuldigungen der «Weltwoche» indes nicht belegt, zum Teil nachweislich falsch und in mehreren Punkten persönlichkeitsverletzend. Zeitgleich mit dem Artikel von Philipp Gut in der «Weltwoche» hatte Markus Hürlimann (SVP) Jolanda Spiess-Hegglin wegen Falschbeschuldigung angezeigt. Die Tatsache, dass in der Strafanzeige und dem «Weltwoche»-Artikel zum Teil identische Formulierungen verwendet wurden, erstaunte und liess eine Absprache vermuten. Akten aus der Strafuntersuchung belegen, dass die «Weltwoche» und der Zuger SVP-Politiker dabei höchstwahrscheinlich in enger Absprache agiert haben.  

 

 

Quellen: CH Media ¦ Tagblatt ¦  


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