Reglementierte Berufe: Bundesrat erachtet geltende Regeln als angemessen

DMZ - ARBEITSWELT ¦ Walter Fürst ¦

 

Der Zugang zur Berufsausübung soll möglichst offen sein. Bei bestimmten Berufsgruppen müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere in Bezug auf die Qualifikationen, so bei Ärztinnen und Ärzten, Elektrikerinnen und Elektrikern oder auch in der Psychotherapie. Gemäss dem Bericht «Voraussetzungen zur Ausübung gewisser Berufe. Stand der Dinge», den der Bundesrat am 20. November 2019 verabschiedet hat, braucht es keine Liberalisierung bestimmter Sektoren. Der Bundesrat hat in den vergangenen Jahren keine übermässige Zunahme der Reglementierung festgestellt.

 

Der Bericht «Voraussetzungen zur Ausübung gewisser Berufe. Stand der Dinge» entspricht dem Willen des Parlaments, die Reglementierung und die Bürokratie zu verringern, um die Wirtschaft zu beleben. Der Bericht analysiert insbesondere, ob tatsächlich immer mehr Berufsleute für die Ausübung ihres Berufes eine spezifische Ausbildung mitbringen müssen und ob die Anforderungen gegebenenfalls das Wachstum beeinträchtigen.

 

In den vergangenen 15 Jahren wurden zwar neue Gesetze erlassen (u.a. in den Bereichen Psychotherapie und Bergführerwesen), diese haben aber oft kantonale Vorschriften ersetzt, ohne neue Kriterien einzuführen. Sie haben somit dazu beigetragen, den Schweizer Binnenmarkt zu vereinheitlichen und zu öffnen. Ausserdem sind alle Reglementierungen durch ein klares öffentliches Interesse gerechtfertigt.

 

Der Bundesrat anerkennt jedoch, dass der Entscheid, einen neuen Beruf zu reglementieren, jeweils auch von politischen Erwägungen geleitet ist. Er wird deshalb nur neue Zulassungsbedingungen vorschlagen, wenn diese zwingend notwendig sind. Entsprechende Instrumente sind bereits vorhanden, insbesondere die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) oder der neue Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe gbis Parlamentsgesetz. Letzterer beauftragt den Bundesrat aufzuzeigen, wie Selbstverantwortung und Handlungsspielraum der von einer Regelung betroffenen Privatpersonen gewahrt werden können.

 

Die Wirtschaft ist auf günstige Rahmenbedingungen angewiesen

Der Bundesrat betont einmal mehr, wie wichtig ihm die gute Verfassung und Dynamik des Wirtschaftsstandorts Schweiz sind. Derzeit deutet jedoch nichts darauf hin, dass der Bund bei den reglementierten Berufen übermässig in Bereiche eingreift, die der Wirtschaftsfreiheit überlassen werden sollten.

 

Der Bericht «Voraussetzungen zur Ausübung gewisser Berufe. Stand der Dinge» wurde vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) in Erfüllung des Postulats 16.3754 von Nationalrat Philippe Nantermod erarbeitet. Er analysiert den rechtlichen Rahmen der als «reglementiert» bezeichneten Berufe, für die in Bezug auf die Berufsqualifikationen besondere Anforderungen gelten. Damit ergänzt er andere Untersuchungen, insbesondere den Bericht «Regulierungsbremse: Möglichkeiten und Grenzen unterschiedlicher Ansätze und Modelle» in Erfüllung des Postulats Caroni 15.3421, den der Bundesrat am 9. Dezember 2018 verabschiedet hatte.

 

 

 

Quellen: Der Bundesrat - https://www.admin.ch/gov/de/start.html ¦ Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung - http://www.wbf.admin.ch                         


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