Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern

DMZ - POLITIK / RECHT ¦

 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. März 2020 die Botschaft zur Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» (inoffiziell «99%-Initiative») verabschiedet. Er empfiehlt, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

 

Die Volksinitiative will Kapitaleinkommen stärker besteuern. Der daraus resultierende Mehrertrag soll Personen mit tiefen oder mittleren Einkommen zugutekommen.

Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf. Im internationalen Vergleich sind die Einkommen vor Steuern und Transferleistungen in der Schweiz gleichmässig verteilt. Somit ist der Umverteilungsbedarf geringer als in anderen Ländern. Dennoch ist das Umverteilungsvolumen bereits heute bedeutend. Zur Umverteilung tragen namentlich Sozialtransfers, wie die AHV oder Prämienverbilligungen, sowie die progressiv ausgestalteten Einkommens- und Vermögenssteuern bei.

 

Das vorgeschlagene Instrument zur Minderung der Einkommensungleichheit ist zudem wenig zielgenau, weil sich die höhere Besteuerung vorwiegend auf die Art und nicht auf die Höhe der Einkommen bezieht. Eine stärkere Besteuerung von Kapitaleinkommen würde die Standortattraktivität der Schweiz verschlechtern, sich negativ auf die Vermögensbildung auswirken und dadurch mittelfristig das volkswirtschaftlich zur Verfügung stehende Kapital verringern. Solche Entwicklungen hätten auch negative Auswirkungen auf die Löhne. Schliesslich kritisiert der Bundesrat, dass der von der Initiative geforderte Ausbau der Transferleistungen nicht von Bedarfsüberlegungen, sondern von stark schwankenden Steuereinnahmen auf Kapitaleinkommen bestimmt wäre.

 

Die finanziellen Auswirkungen der Initiative können nicht geschätzt werden. Einerseits fehlt dafür die Datengrundlage, anderseits lassen sich die Ausgestaltung einer allfälligen Umsetzung der Initiative und die Verhaltensanpassungen der Wirtschaftsakteure nicht abschätzen. Weil Kapitaleinkommen aber sehr steuerempfindlich ist, dürften die von den Initiantinnen und Initianten erhofften Mehreinnahmen kaum in dieser Höhe eintreffen. Damit wird auch der bezweckte Umverteilungseffekt unterhöhlt.

 

 

 

 

Quellen: Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement

http://www.efd.admin.ch                         


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