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Auch der Kanton Freiburg verstärkt Corona-Massnahmen für Veranstaltungen, Diskotheken und Bars

DMZ – FREIBURG ¦ Medienmitteilung ¦

 

Der Staatsrat des Kantons Freiburg hat beschlossen, von den Bars und Diskotheken eine bessere Rückverfolgbarkeit ihrer Kundschaft zu verlangen. Ausserdem begrenzt er die Teilnehmendenzahl an Versammlungen, Anlässen und Veranstaltungen auf maximal 300. Er empfiehlt zudem mit Nachdruck das Tragen von Masken in Geschäften und Läden und ruft die Bedeutung der Schutzkonzepte in Erinnerung.

 

In den letzten Wochen war die Zahl der Corona-Fälle relativ unbeständig. Zwischen dem 22. Juni und dem 16. Juli zählte der Kanton 91 Fälle. Der Greyerz- und der Glanebezirk waren besonders stark betroffen; es ist also weiterhin Vorsicht geboten. Der Staatsrat hat für bestimmte Orte und Anlässe strengere Vorschriften beschlossen. Er ruft dazu auf, die Schutzpläne und die individuellen Schutzmassnahmen zu befolgen.

 

Diskotheken, Bars und Freiluftbars 

Diese Betriebe, in denen die Konsumation hauptsächlich stehend erfolgt, müssen sich an die Schutzkonzepte halten und eine bessere Rückverfolgbarkeit ihrer Kundschaft garantieren. So sind sie ab dem 20. Juli 2020 verpflichtet, von dieser mindestens einen beglaubigten Ausweis und eine Mobiltelefonnummer zu verlangen. Die Rückverfolgbarkeit ist nämlich unerlässlich für die Durchführung der Umgebungsuntersuchungen, mit denen das Virus eingedämmt werden kann.

 

Versammlungen, Anlässe und Veranstaltungen 

Die Teilnehmendenzahl wird auf maximal 300 begrenzt, bei nicht-politischen und nicht-kommerziellen Versammlungen. Ausnahmen können beim Oberamt beantragt werden, unter Vorlage eines verstärkten Schutzkonzeptes. Religiöse Feiern und insbesondere Beerdigungen sind ebenfalls Gegenstand eines besonderen Schutzkonzepts.

 

Masken tragen in den Geschäften

Der Staatsrat empfiehlt mit Nachdruck, in Geschäften und Läden eine Maske zu tragen, sobald sich mehr als 10 Personen gleichzeitig im Innern aufhalten. Im Falle einer Verschlechterung der Gesundheitssituation behält er sich das Recht vor, eine Maskenpflicht zu verhängen.

Bei seinen Entscheiden stützte sich der Staatsrat auf Vorschläge der Taskforce sowie der Koordinationsstelle; Letztere besteht aus Personen in Vertretung der Oberamtmännerkonferenz, des Kantonsarztamtes, des Amtes für Gewerbepolizei, des Amtes für den Arbeitsmarkt und der Kantonspolizei.

Sollte sich die Gesundheitssituation verschlechtern, könnten die Massnahmen verschärft werden. Der Staatsrat appelliert an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.

 

 

Quelle: Kanton Freiburg


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