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Nach fragwürdigen Äusserungen in den sozialen Medien hat der Kanton St. Gallen seinen Amtsarzt Rainer Schregel entlassen. Nun ist er wieder im Amt

Rainer Schregel (Bildquelle: Xing - Rainer Schregel)
Rainer Schregel (Bildquelle: Xing - Rainer Schregel)

DMZ- GESETZ / RECHT ¦ Walter Fürst ¦

KOMMENTAR

 

Mitte August wurde Rainer Schregel im Amt als St. Galler Amtsarzt entlassen. Als Grund nannte der Kanton «inhaltlich fragwürdige und politisch heikle Äusserungen» in den sozialen Medien. Schregel ist bekannt als scharfer Kritiker der behördlichen Corona-Massnahmen.

Der Arzt hatte auch eine Journalistin in den sozialen Medien als «Goebbels’ Mädchen» beleidigt. Nach der Abberufung als Amtsarzt verlor der «Coronaleugner» aus Wattwil auch seine Stelle bei der grossen Praxiskette Medbase.

 

Bekannt wurde Rainer Schregel v.a. wegen seinen extremen Aussagen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Er gehört also unmissverständlich dieser Gruppierung an. Die Philosophin Alice Pechriggl sagt: "Die meisten, die aufgrund ihrer Corona-Leugnung zu spät gehandelt haben, halten an ihrer selbstbezüglichen Unschuldsvermutung fest, obwohl längst alle wissen, dass sie vermessen und schlichtweg falsch ist: Ihre aktive Leugnung der Gefährlichkeit der Pandemie ist mittlerweile auch weltberühmt." Dabei blieb es nicht. 

 

Nach einem Artikel über seine streitbaren Äusserungen in Sachen Corona teilt der Wattwiler Amtsarzt Rainer Schregel aus und greift eine Tagblatt-Journalistin persönlich an. Dies nach ihrem Artikel über den Auftritt von Rainer Schregel bei Stricker.TV, teilt AfD- und Verschwörungstheorie. Stricker selber freut sich auf neue Follower, wie er bekundet und schrieb dazu u.a.: "Um 10h BREAKING THE FAKE NEWS LIVE AUF STRICKER.TV: Der "Bericht" über Dr. Schregel und Stricker.TV von der Dreckschleuder St. Galler Tagblatt (NZZ)."

 

Der Kanton reagiert

In der Folge reagiert der Kanton umgehend und schreibt in einer Medienmitteilung, dass das Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen ein Verfahren gegen Amtsarzt Rainer Schregel eröffnet und ihn vorsorglich aus dem Amt als Amtsarzt abberufen habe. Dies bedeute, dass er während des laufenden Verfahrens nicht mehr amtsärztlich tätig sein dürfe.

 

"Am 12. August 2020 berichteten Medien über inhaltlich fragwürdige und politisch heikle Äusserungen von Rainer Schregel in den sozialen Medien. Seine Äusserungen richteten sich gegen die behördlichen Corona-Massnahmen. Als Reaktion auf die Berichterstattung griff der Amtsarzt die Journalistin in den sozialen Medien massiv an."

 

Auch Medbase beendet die Zusammenarbeit mit Rainer Schregel, nachdem sie zuerst noch an ihm festhielt

Auf Anfrage des «Tagblatts», ob er seine Ansichten zu Corona auch in seiner Praxis umsetze, betonte Schregel, die Äusserungen auf Facebook habe er ausschliesslich als Privatmensch getätigt. Sein Arbeitgeber Medbase, das mehrheitlich der Migros Genossenschaft gehört, unterstrich dies und betonte allgemein, dass Medbase sich mit aller Vehemenz von politisch inkorrekten Aussagen und Vergleichen distanziere. Nun die Wende - Medbase beendet die Zusammenarbeit. Auf unsere Anfrage bei Medbase informiert uns Benninger Sonja, Marketing/Kommunikation Medbase, über die Beedigung der Zusammenarbeit: "Medbase hat die Zusammenarbeit mit Herrn Schregel mit sofortiger Wirkung beendet", und verweist auf den Artikel in der St.Galler Tagblatt.

 

"Amtsärztinnen und Amtsärzte haben im Kanton St.Gallen eine besondere Visibilität, denn sie sind Amtspersonen, welche den Staat vertreten. Aus diesem Grund wird von den Amtsärztinnen und Amtsärzten auch eine Sensibilität in Bezug auf ihre Doppelrolle (Amtsperson vs. Privatperson) und ihre Äusserungen in der Öffentlichkeit erwartet. Das Verhalten in den sozialen Medien ist aus Sicht des Gesundheitsdepartementes mit dem Amt als Amtsarzt nicht vereinbar."

 

André Mosch schreibt dazu einen vielbeachteten Kommentar: "Sehr richtig, die Reaktion der Ärztegesellschaft. Der Nazivergleich von Schregel ist inakzeptabel. Leider werden Coronaleugner und Anhänger von Verschwörungstheorien dies nun wieder nutzen, um zu behaupten, hier werde die freie Meinung unterdrückt. Ein bekanntes Muster: Zuerst unter dem Deckmantel von Meinungsfreiheit wild um sich schlagen und austeilen und dann um so lauter protestieren, wenn ein solches Verhalten Konsequenzen hat."

 

Zweischneidigkeit und Signalwirkung

Dr. Andreas Keusch, Patientenvertreter, sagt dazu: "Auf der einen Seite sind getroffene Massnahmen ein Signal für die Leugner, wie "skandalös die Schweiz mit Andersdenkenden umzugehen beliebt", dies unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit und andererseits eben endlich auch ein Signal, dass wir in der Schweiz dieses Treiben nicht mehr länger zulassen, denn auch Social Media ist kein rechtsfreier Raum!"

 

Hätten ihn anhören müssen

Die Entlassung als Amtsarzt war nun aber rechtswidrig. Dies stellt das St. Galler Verwaltungsgericht fest, wie die «Weltwoche» berichtet. Das St. Galler Gesundheitsdepartement hätte den Arzt zumindest anhören müssen, so die Begründung. So weit ist es mit unserem Gesetz gekommen, dass Recht nicht mehr von Unrecht unterschieden werden kann, da es nur noch um Form und Vorgehensweisen geht. Herr Schregel hatte Beschwerde eingereicht – und Recht erhalten. Das Gesundheitsdepartement habe ihm lediglich zweieinhalb Stunden Zeit eingeräumt, um sich zu einem Verfahren zur Abberufung als Amtsarzt zu äussern, schreibt das Gericht. Das reiche nicht, um sich zu einer «erheblich belastenden Verfügung» zu äussern. Auch sei ein Antrag um eine Fristverlängerung nicht gewährt worden. Wegen solcher formeller Fehler wird die Verfügung des Kantons aufgehoben. Schade, dass gerade in solch wichtigen Personalfragen Fehler begangen werden.

 

Herr Schregel ist damit zwar offiziell wieder Amtsarzt, aber ändern wird sich die Tatsache ohnehin nicht, dass Herr Schregel (auch danach) fragwürdige Posts auf seiner Facebookseite platziert und Leute, sowie Fachleute in der Öffentlichkeit diffamiert.

 

Zum Weltwoche-Bericht schreibt Herr Schregel: „Rehabilitation ist es noch nicht ganz.

Rehabilitation ist dann gegeben, wenn es weiter geht......

Ich hatte nie meine Zulassung als Arzt verloren, um das noch einmal ausdrücklich zu betonen.

Jetzt bin ich „nur“ wieder hochoffiziell auch noch Amtsarzt.

Das hat eher symbolischen Charakter, für jeden, dass sich ein Kampf immer lohnt!

Nur wer nicht kämpft, der hat schon verloren.“

Ein weiteres Tiradenstatement von Schregel: „Was ist los?

Der BR will die schweizerische Bevölkerung erziehen?!

Brauchen wir Erziehung von Berset, SS und den anderen "Politikern"?

Ich glaube nicht!

Die meisten Menschen sind rechtschaffene, fleissige, steuerzahlende und sehr korrekte Bürger. Wir brauchen weder Willkür, Gängelung, noch brauchen wir Erziehung.

Da werden in nie dagewesener, totalitärer Art und Weise, unsere

Grundrechte beschnitten und abgeschafft.

Die Reisefreiheit und freie Bewegung sind für mich Grundrechte, die unverletzbar sind.

Nur wer die Welt kennt, kann sie verstehen und kann Toleranz entwickeln.

Nur ein freier Geist kann konstruktiv sein!

Das, was hier passiert, ist ein unverzeihliches Verbrechen an der Bevölkerung. Ja, unverzeihlich. Da braucht es weder Verständnis, noch Liebe, da braucht es Zuchthäuser für die Verantwortlichen.“

 

Herr Schregel outet sich als Grosz , Alex Bauer und Ken Jebsen Fan, sowie Thomas Minder Freund. Für jeden wird bei dieser Feststellung alles klar. Für jeden? Bei der Justiz scheinbar nicht. Ich habe es mir angetan und mal kurz 10 Minuten auf dem Facebook Profil von Herrn Schregel reingeschaut. Da ist es unmöglich, länger drin rumzusurfen. Eine unglaubliche Äusserung jagt die nächste. Was dann auch wieder klar aufzeigt, dass es sich bei der Wiedereinstellung nicht um eine Rehabilitation handelt, sondern eine Folge auf einen Verfahrensfehler darstellt. Was für Schregel zwar vor dem Gesetz als „falsch entlassen worden“ gilt, bringt aber letztlich nicht in Abrede, dass seine Aussagen mit strafrechtlichem Inhalt nach wie vor die Runde machen.

 

 

Die Quellen von Verschwörungstheoretikern, decken sich mit den Quellen von Schregel: Linth24.ch, suedostschweiz.ch, Stricker.TV, rubikon.news, heise, youtube.com, reitschuster.de, Weltwoche usw.... Da erstaunen die Kommentare dann auch weniger. In einem Kommentar bezeichnet Schregel Karl Lauterbach sogar als Faschisten: „Ist das jetzt Neo-Faschismus oder Neo-Nationalsozialismus.

Lauterbach tritt alle Werte und Errungenschaften seit 1945 mit Füssen! Noch ein kleines Bärtchen und ich glaube an Reinkarnation! Adolf hatte übrigens auch ganz schlechte Zähne. Wo bleibt der Verfassungsschutz? Das ist ein Faschist in Reinkultur!“ Hier müsste man eher fragen. Wo bleibt hier die Justiz, bei solchen Aussagen?

 

Zu Karl Nehhammer sagt er dann auch: „Gerade in Ländern, mit einer sehr schlimmen faschistischen Vergangenheit, tun sich die Neo-Faschisten, knallhart hervor.“ Oder zum Leiter der Schweizer Taskforce bemerkt er: „Es wird immer lächerlicher! Von wem wird er wohl fremdgesteuert?

Ich befürchte, zu seinen Gunsten, dass der BR ihm das in den Mund gelegt hat!“ Oder:“ Wenn Wissenschaftler baren Unsinn schwatzen... dann sind sie vielleicht gekauft?“.

 

 

Medbase hält an der Kündigung fest

Solche Kommentare sind es dann auch, die nicht tragbar sind, weder für einen Menschen, noch einen Amtsträger. Unwürdig und inakzeptabel. Hier wird erwartet, dass die Justiz endlich ihre Arbeit tut und solchen Gebaren Einhalt gebietet. ABER: Das Verfahren wurde formell noch nicht abgeschlossen. Zum laufenden Verfahren gebe man keine Auskunft, teilte uns Gildo Da Ros auf unsere Anfrage mit.

Uns nimmt natürlich wunder, wie es zu einem solchen Fehler kommen konnte.

Das Urteil des St. Galler Verwaltungsgerichts ändert übrigens nichts an der Haltung von Medbase. Medbase hält an der Kündigung fest, teilte uns die Firma heute mit.

 

Noch nichts vom Tisch

Sollte das Gesundheitsdepartement nach Gewährung des rechtlichen Gehörs erneut zur Auffassung gelangen, eine vorsorgliche Abberufung des Amtsarztes Schregel sei nötig, schreibt das Gericht, müsse es die Zweifel über die rechtliche Grundlage aus dem Weg räumen.

 

Wir bleiben dran...

 

Hier noch einige Beispiele von Herr Schlegels Facebook-Seite:


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