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Erster Einsatz einer Armeeformation im erneuten Assistenzdienst

Bild: www.vtg.admin.ch
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DMZ – GESUNDHEIT / WISSEN ¦ AA ¦

 

Ein Gesuch des Kantons Genf um subsidiäre Unterstützung durch die Armee ist am 6. November 2020 durch den Bundesstab Bevölkerungsschutz bewilligt worden. Die Armee hat aus diesem Grund die Angehörigen der Sanitätskompanie 1 per SMS mobilisiert.

 

Rund 200 Angehörige der Sanitätskompanie 1 sind am Freitagnachmittag, 6. November 2020, per SMS mobilisiert worden. Sie rücken am Sonntag in Moudon ein, wo sie sich auf einen Assistenzdiensteinsatz zu Gunsten des Kantons Genf vorbereiten. Ab Montag werden die Bürger und Bürgerinnen in Uniform das Gesundheitswesen des Kantons Genf beim Transport und bei der Pflege von Covid-19-Patienten sowie bei der Verstärkung von Triagestellen und Testkapazitäten entlasten. Die San Kp 1 wurde zusätzlich aufgeboten, um die notwendigen Fach- und Sprachkompetenzen bei den bereits zur Verfügung stehenden freiwillig eingerückten Soldaten und Kader sowie den zur Verfügung stehenden Durchdienern zu ergänzen.

 

Soldaten rücken zum zweiten Corona-Einsatz ein

Angehörige der Sanitätskompanien 1 und 2 sind in Moudon VD zum zweiten Militäreinsatz im Rahmen der Coronakrise eingerückt. Sie werden in den nächsten Tagen in den Spitälern eingesetzt. Vor den Medien sagte Divisionär Yvon Langel, Kommandant der Territorialdivision 1 und damit für den Assistenzdienst zuständig, dass die Armee nach dem Subsidiaritätsprinzip intervenieren werde. Das Ziel sei nicht, das zivile System zu ersetzen, sondern es zu unterstützen.

Er sei sehr stolz zu sehen, dass die Soldatinnen und Soldaten zahlreich und in guter Stimmung eingerückt seien.

 

Es sei eine grosse Leistung dieser Bürgerinnen und Bürger, die ihnen nach ihrem ersten Einsatz im Frühling abverlangt werde, sagte Langel. Der Mobilisierung könne bis Ende März gelten, der vom Bundesrat festgelegten Frist.

 

Dem Aufgebot zum Assistenzdienst ist grundsätzlich Folge zu leisten. Die Angehörigen der Armee haben die Möglichkeit ein Dispensationsgesuch einzureichen. Dispensationsgesuche werden jedoch nur bei unverzichtbaren Tätigkeiten im Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) und für bestimmte Berufe im Gesundheits- und Betreuungswesen, Pflege- und Dienstpersonal von Alters- bzw. Pflegeheimen, Kindertagesstätten sowie Justizvollzug bewilligt, sofern dies der Bedarf der Armee zulässt. Weiter Informationen dazu sind unter www.armee.ch/corona aufgeschaltet.

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 4. November 2020, beschlossen, das Gesundheitswesen in der ganzen Schweiz und in Lichtenstein mit bis zu 2500 Armeeangehörige im Assistenzdienst zu unterstützen. Die einzelnen Gesuche werden durch den Bundesstab Bevölkerungsschutz geprüft. Ziel ist es, Armeeangehörige nach Mass aufzubieten und sie dort einzusetzen, wo sie nachweislich wirklich gebraucht werden. Sobald es die Armee nicht mehr braucht, zieht sie sich wieder zurück. Der Einsatz zu Gunsten des Kantons Genf dauert voraussichtlich mindestens 30 und maximal 90 Tage.

Analog zum Assistenzdiensteinsatz im Frühjahr 2020 werden den Armeeangehörigen für diesen erneuten Assistenzdiensteinsatz wiederum bis zu maximal 38 Tage (zwei Wiederholungskurse) an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet.

 

 

Quelle: https://www.vtg.admin.ch/de/armee.detail.nsb.html/81032.html


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