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Verlegung und Aufnahme von Intensivpatienten

DMZ – MEDIZIN / POLITIK ¦ AA ¦

 

Die Intensivstationen sind vielerorts sehr stark beansprucht. Es gilt sicherzustellen, dass Intensivpatienten auf zertifizierten Intensivstationen und -plätzen behandelt werden, solange solche vorhanden sind. Voraussetzung dafür sind überregionale Verlegungen von transportfähigen Patienten in zertifizierte Intensivstationen mit Kapazitätsreserven. Daher wenden sich der Koordinierte Sanitätsdienst KSD, die Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK und H+ Die Spitäler der Schweiz sowie die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin SGI gemeinsam an die Kantone und an die Spitäler.

 

Die Intensivstationen der Schweizer Spitäler sind bereits im Alltag gut ausgelastet. Bei Belastungsspitzen führen sie auch in normalen Lagen Patientenverlegungen innerhalb eines Kantons oder einer Region durch. Aufgrund der COVID-19-Pandemie werden die Intensivstationen aktuell viel stärker beansprucht als normalerweise. Schweizweit sind die Intensivstationen bei den zertifizierten Intensivbetten nahe an ihrer Auslastungsgrenze. In der Genferseeregion, im Espace Mittelland und in der Nordwestschweiz sind die zertifizierten Intensivplätze bereits vollständig ausgelastet. Deshalb werden dort zum Teil zusätzlich geschaffene Intensiv-Behandlungsbetten belegt. Auch mit den zusätzlich geschaffenen Kapazitäten hat die Auslastung der intensivmedizinischen Betten in den erwähnten Regionen zeitweise schon die 80-Prozent-Marke überschritten.

 

Der Koordinierte Sanitätsdienst KSD, die Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK und H+ Die Spitäler der Schweiz sowie die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin SGI rufen daher die Kantone und die Spitäler erneut dazu auf, ab der Auslastung von 80 Prozent überregionale Patientenverlegungen vorzunehmen. So bleibt die regionale Aufnahmefähigkeit weiterhin erhalten.

 

Nationale Koordination der Intensivstationen

Die nationale Koordinationsstelle – betrieben durch die Schweizerische Rettungsflugwacht Rega – steht den Intensivstationen zur schweizweiten Vermittlung rund um die Uhr zur Verfügung. Sie vermittelt Patientenverlegungen in andere Regionen auf Anmeldung einer Intensivstation. Die Verlegungstransporte werden im Auftrag des verlegenden Spitals durch einen über die Sanitätsnotrufzentrale 144 aufgebotenen regionalen Ambulanzdienst oder durch eine der Luftrettungsorganisationen ausgeführt.

 

Ab einer Auslastung der Intensivstationen von 90 Prozent wird die nationale Koordination den Spitälern überregionale Patientenverlegungen vorschlagen und den Kantonen den Aufbau zusätzlicher Behandlungsbetten empfehlen.

 

Gemeinsame Grundsätze im Interesse aller Patientinnen und Patienten

Der KSD, die GDK und H+ sowie die SGI halten gemeinsam fest:

  • Es gilt sicherzustellen, dass Intensivpatientinnen und -patienten auf zertifizierten Intensivstationen/-plätzen behandelt werden, solange solche vorhanden sind. Dies verlangt nach überregionalen Verlegungen von transportfähigen Patienten.
  • Die Spitäler berücksichtigen die Empfehlungen der Koordinationsstelle zur Aufnahme von Intensivpatientinnen und -patienten aus stärker ausgelasteten Spitälern anderer Kantone und Regionen.
  • Die Kapazität der Intensivstationen wird durch das Verschieben von nicht dringenden Eingriffen und Behandlungen sowie, wenn nicht mehr anders möglich, mit zusätzlichen Intensiv-Behandlungsbetten erhöht.
  • Das Zielspital kann bei einer Verlegung von Intensivpatientinnen und -patienten aufgrund der Auslastung der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten nicht frei gewählt werden.
  • Die Verantwortung für die Triage und Beurteilung, die Aufnahme und die Verlegung von Patientinnen und Patienten bleibt immer vor Ort beim jeweiligen Spital und seiner Intensivstation.
  • Angehörige, Fachpersonen, Spitäler und Kantone zeigen im Interesse aller Intensivpatientinnen und -patienten bei der Umsetzung der Patientenverlegungen die in unserem Land traditionelle Solidarität.

Informationen zur Anzahl der laufenden innerkantonalen und regionalen Patientenverlegungen direkt unter den Spitälern liegen nicht vor. Auch werden vom KSD und der Rega mit Rücksicht auf den Patientenschutz keine Angaben zu den einzelnen Abgangs- und Zielspitälern der Verlegungstransporte gemacht.

 

 

 

 

Quellen: Gruppe Verteidigung

http://www.vtg.admin.ch 

Generalsekretariat VBS

https://www.vbs.admin.ch/  


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