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Restaurant-Terrassen in Skigebieten bleiben ausnahmslos geschlossen

DMZ – POLITIK ¦ MM ¦

 

An der heutigen Medienveranstaltung des Bundes werden die nächsten schritte und Massnahmen vorgestellt. Kantone, die Massentests machen und so allenfalls die bestätigten Coronafälle besser unter Kontrolle halten könnten, dürfen nicht früher lockern. Denn dieses Vorgehen habe im Herbst nur zu "Wirrwarr und Wettbewerbsverzerrungen" geführt, sagt der Innenminister. Terrassen in Skigebieten bleiben geschlossen, wer trotzdem öffnet, wird mit Konsequenzen zu rechnen haben.

 

Die Zahlen steigen bereits wieder an

Die Taskforce hat letzte Woche ein beängstigendes Szenario gezeichnet. Auf die Frage, ob dieses realistisch sei, antwortete Bundesrat Berset: "Wir könnten heute in der Situation sein, in welcher die Zahlen wieder ansteigen. Wir wissen das aber noch nicht. Wir wissen es erst in zwei Woche". Darum müsse man alles genau beobachten.

 

Restaurants bleiben geschlossen

Verschiedene Restaurant-Besitzer würden zivilen Ungehorsam in Betracht ziehen und würden eine rechtswidrige Öffnung ihrer Restaurants wagen, sagt eine Journalistin. "Es wurde ganz klar gesagt, Entscheidungen des Bundesrates müssen umgesetzt werden". Es gebe auf allen Ebenen Hilfe (Kurzarbeit, Härtefall-Regelung), sagt der Bundespräsident. In gewissen Kantonen gebe es «Aufgleisprobleme», man müsse hier versuchen das Geld schneller auszubezahlen.

Steht die Schweiz am Schluss der zweiten Welle oder am Anfang der dritten Welle? Man sei von den Szenarien der Task-Force, die die Situation Ende Februar vorhergesagt hätten, «sehr beeindruckt», sagt Berset. Die Befürchtung sei, dass die Zahlen wieder steigen. Doch man habe nun auch eine Impfkampagne als «Gamechanger» und deshalb habe man eine gute Ausgangslage für den Frühling und die schrittweise Öffnung.

Er wage aber keine Prognose bezüglich der Wellen, man müsse flexibel und «anpassungsbereit» bleiben. Man wolle jedoch keinesfalls die Kontrolle über die Situation verlieren, sagt der Gesundheitsminister. Es sei ein kalkuliertes Risiko, aber man werde das "jeden Tag beobachten müssen", schliesst Berset seine Ausführungen.

 

Gibt es Privilegien für Geimpfte?

Man müsse bei der Frage nach Privilegien für Geimpfte vieles berücksichtigen, sagt Bundespräsident Parmelin. "Wenn ein Museum nicht will, dass ein Ungeimpfter reinkommt, ist das absolut möglich.» Man wolle aber keine Ungleichbehandlung schaffen, da sich noch nicht alle Personen impfen lassen können, die das auch möchte. All diese Unsicherheiten müssten juristisch abgewogen werden, sagt Parmelin. «Zurzeit gibt es keine möglichen Privilegien."

 

Details der Öffnungsschritte

Alle Läden können wieder öffnen, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt. Auch Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken können wieder öffnen. Die Aussenbereiche von Zoos, botanische Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich – mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität.

Ebenfalls wieder zugänglich sind Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien – mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben verboten. Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt.

Der Bundesrat erweitert die möglichen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er hebt zum einen die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) an. Zum anderen sind neu auch Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum wieder erlaubt. Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder gestattet. Ausserdem sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs wieder zugänglich.

 

Bundesrat bestätigt skizzierten Öffnungsplan

Die Landesregierung hat nach Konsultation der Kantone folgende Öffnungsschritte definitiv beschlossen:

  • Läden, Museen, Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen können ab 1. März wieder öffnen.
  • Treffen im Familien- und Freundeskreis im Freien sind mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt, ebenso sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Körperkontakt).
  • Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen.
  • Keine Öffnung von Restaurantterrassen, wie es eine knappe Mehrheit der Kantone gefordert hat.
  • Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, statt am 1. April. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen.

Richtwerte für Entscheid des Bundesrates am 19. März: Positivitätsrate unter fünf Prozent, Covid-Intensivbetten-Auslastung unter 250, durchschnittliche Reproduktionszahl der letzten sieben Tage unter 1 und 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher als bei der Öffnung am 1. März.


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