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CH: Corona und eigenbereichernde bundesrätlich geförderte Güterabwägung: mRNA vs. Vektorimpfstoffe / Roche vs. Ivermectin

DMZ – POLITIK / GESELLSCHAFT ¦ Dr. Andreas Keusch ¦

KOMMENTAR

 

Anfrage Bundesrat, Parlament, GDK sowie Print- und Massenmedien vom 13. März 2021, ob der Bundesrat anlässlich dieser Corona-Pandemie nicht eine allzu einseitige Güterabwägung im pekuniären Eigeninteresse der Pharmaindustrie zu Lasten der Schweizer Volkswirtschaft sowie der körperlichen Integrität der Schweizer Bürgerinnen & Bürger betreibt?!

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Für einmal gelange ich mit einer Frage an Sie, wie Sie anlässlich dieser Corona-Pandemie folgende geschilderte Problematik bei der Preisfestlegung sowie möglicherweise eigenbereichernder Mengenausweitung von Präparaten der Pharmaindustrie schweiz- und weltweit einschätzen?!

 

Sie wissen ja, dass ich als Patientenvertreter ein strikter Verfechter von transparenter Pharmako- & Materiovigilanz nach Markteinführung von Arzneimitteln, Vakzinen, Medizinalprodukten etc. zur Optimierung von Patientensicherheit sowie Kosteneffizienz der diversen Gesundheitssysteme bin.

Aktuell, und da ist AstraZeneca eben zu einem grossen Anteil punkto Studienpräsentation ja auch selber schuld daran, wird dieser Vektorimpfstoff wegen angeblichen Verträglichkeitsproblemen in den Schlamm gezogen, ja bleibt sogar liegen, resp. wird chargenweise vernichtet (z.B. angeblich in Österreich).

Für Aussenstehende, die im Gegensatz zu den Herstellern und den Gesundheitsbehörden wie Swissmedic & BAG unter der Leitung von BR Alain Berset nur über Publikationen Einsicht haben, ist es natürlich sehr schwer, die Sicherheit und Verträglichkeit korrekt einstufen zu können. Man muss sich praktisch an die Äusserungen der Virologen halten. Diese schütteln ob der Kritik an AstraZeneca’s Vakzin ja nur den Kopf, versuchen, stets zu beschwichtigen!

 

Langsam kommt mir hier aber ein Verdacht hoch, dass die mRNA-Hersteller keine grosse Freude daran haben, dass die Vektorimpfstoffe ebenfalls sehr gut funktionieren, prinzipiell praktisch keine sehr grossen, sprich klinisch relevanten, signifikanten Unterschiede in der Wirksamkeit vorweisen, welche die aktuellen Preisunterschiede gemäss «Therapeutischem Quervergleich» TQV rechtfertigen würden. Es müssten diesbezüglich ja schon signifikante Unterschiede punkto Verträglichkeit, Komplikationsraten, bereinigt auf die Anzahl Geimpfter, vorliegen!

 

Die Preise der Corona-Vakzine sind angeblich wie folgt:

  • AstraZeneca: 2.50€ (1.78€)
  • BioNTech/Pfizer: 12€
  • Moderna: 15€

https://www.morgenpost.de/vermischtes/article231294218/Corona-Impfstoff-Astrazeneca-Johnson-Biontech.html

 

Somit findet aufgrund der Pandemie-Notfallsituation im Hintergrund doch erneut ein erbarmungsloser mengenausweitender, gewinn- und profitoptimierender Verdrängungskampf der einzelnen Hersteller, resp. der neuen Coronaindustrie, untereinander statt!

 

Warum sollten z.B. ärmere Länder nun tatsächlich noch mRNA verimpfen, wenn billigste Vektorimpfstoffe deren politwirtschaftlichen Ziele ebenfalls sehr gut zu erfüllen vermögen?!

 

M.E. doch nur, wenn in der vorliegenden Notfallsituation und dem politisch vordringlichen Ziel des Schutzes von Mensch und Wirtschaft so schnell wie möglich eben möglichst viele Mitmenschen geimpft werden müssen, dabei aber grosse Fragezeichen zur Sicherheit eines Vektor-Vakzins erhoben werden können! Dann will doch niemand, der den Nutzen der Vakzine nicht auch medizinisch-wissenschaftlich adäquat einzustufen vermag, sich mehr mit AstraZeneca’s Vektor-Vakzin impfen lassen!!! 

 

In der Schweiz hat der Bundesrat zudem schriftlich versichert, dass Innovationszuschläge neuer patentgeschützter Präparate nur max. 20% betragen dürfen!

Der stets gegenüber dem gemeinen Volke schweigend agierende BR Alain Berset hat im Anschluss an seine Preisbildungsverantwortlichkeit als Leiter des EDI es ja noch nie für nötig befunden, mir eine Antwort auf die vorliegende eigenbereichernde gewinn- und profitoptimierende Preisgestaltungsproblematik des Bundes gegenüber der Pharmaindustrie zu geben!

 

Zudem hat das Bundesgericht mit BGE Urteil 9C_417/2015 vom 14. Dezember 2015 sowohl BR Alain Berset als auch dessen Vorgänger Alt-BR Didier Burkhalter punkto TQV gemassgeregelt! Gemäss WZW muss der TQV bei der Preisgestaltung nämlich stets mitberücksichtigt werden!

 

Wenn wir nun Euro und Franken einfach 1:1 übernehmen, dann wäre dies bei AstraZeneca mit 2.50 Fr. gegenüber Moderna und BioNtech/Pfizer mit 12 resp. 15 Fr. eben erneut nicht erfüllt!

 

Ausser eben, man kann im Interesse der mRNA-Hersteller einen klinisch signifikanten Unterschied in der Verträglichkeit und Sicherheit gegenüber den Vektorimpfstoffhersteller vorweisen, der diese Preisunterschiede Vektor- vs. mRNA-Vakzine eben zu rechtfertigen vermag!

 

Dann kommt ja nun noch in Bälde der Game-Changer-Vektorimpfstoff von Johnson & Johnson mit ins Spiel, resp. international auf den Markt, der sogar nur noch eine einmalige Dosis benötigt. Schon hat das BAG – über eine im Interesse der mRNA-Hersteller gewinn- und profitsichernde Ausrede? - ja verlauten lassen, man werde diesen Impfstoff in der Schweiz nicht einsetzen.

Bedeutet somit also keine offizielle behördliche Preisgenehmigung für diesen Vektorimpfstoff in der Schweiz und damit keine einhergehende mögliche internationale Preisgestaltungsgefährdung für die mRNA-Hersteller!

 

Denn: Vergessen wir nicht, dass der offizielle Schweizer Preis neben dem US-Amerikanischen für die Pharmaindustrie Referenzcharakter hat, kleine Senkungen des Schweizer Fabrikabgabepreises infolge WZW-Regelung gemäss KVG weltweit milliardenschwere Verluste infolge der divers angewandten Länderpreisvergleiche nach sich zu ziehen vermöchte!

 

Im Prinzip eigentlich ein Déjà-Vu zur bisherigen medizinisch therapeutischen Pandemieabwehrpolitik des Bundesrates mit Alain Berset im ambulant-therapeutisch anwendbaren Bereich zum Schutze der Mitmenschen vor schweren «Covid-19» Erkrankungsverläufen dank Medikamentencocktails, jedoch mit patentschutzabgelaufenen Präparaten wie z.B. Hydroxychloroquin und Ivermectin, welche unglaublich günstig sind und die Situation der möglichen Überlastung der Spitäler und damit von wirtschaftsschädigenden Lockdowns für die Wirtschaft hätte zu entschärfen vermögen, wenn vom Bundesrat gemäss Güterabwägung entsprechend unterstützt!

Auch hier gilt es nun erneut zu vermerken, dass, wenn z.B. Ivermectin mit Behandlungskosten um rund 2 Fr. eine Indikationserweiterung erhalten hätte, sich gemäss TQV dann sämtliche neue auf den Markt gelangenden patentgeschützten ambulant anwendbaren Corona-Pillen sich in der Schweiz dann am Preisniveau von Ivermectin hätten orientieren müssen!

 

Maximaler Innovationsbonus von 20% gegenüber Ivermectin?! Da steht der Roche VRP-Präsident am Morgen doch erst gar nicht mehr auf, resp. würde er gar nicht erst in eine Corona-Pille investieren!!!   

Unweigerlich stellt sich einem angesichts des im Hintergrund gut kaschiert ablaufenden gewinn- und profitorientierten Mengenausweitungskampfes der Pharmaindustrie somit doch die Frage, ob der Pillenstaat Schweiz …

… bei den vorliegenden Abwehrschutzmassnahmen von Corona durch den Schweizer Bundesrat mit Alain Berset bewusst im Eigeninteresse der Schweizer Pharmaindustrie und des für die Schweiz sehr lukrativen Pharmastandortes Schweiz agiert, Menschenleben und hohe, die Spitäler gefährdende Infektionszahlen mit den damit einhergehenden wirtschaftsschädigenden Lockdowns bewusst in Kauf nimmt, resp. wir deswegen aktuell täglich 700 Mio. Fr. in den Sand setzen?!

Wie stufen Sie nun diese nicht von vorneherein einfach von der Hand zu weisende mögliche wirtschaftlich einseitig eigennützige Güterabwägung des Bundesrates im Interesse der forschenden Pharmaindustrie während dieser Pandemie mit der nun bereits 3. auf uns zurollenden generell wirtschaftsschädigenden Welle ein?!

 

Da Herr Br Berset und der Gesamtbundesrat zusammen mit swissmedic und BAG es jeweils nicht für notwendig erachten, einem einfachen besorgten Bürger und ehemaligem Pharmaindustrieinsider eine Antwort auf dessen Fragen geben zu müssen, bitte ich Sie, diese Problematik selber einmal kritisch zu hinterfragen und entsprechende Antworten von BR Berset, resp. dem Gesamtbundesrat sowie swissmedic und BAG einzufordern.

 

Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus im öffentlichen Interesse der Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie der Schweizer Gesamtwirtschaft, welche unter der aktuellen nun bereits 1-jährigen desaströsen «Laissez-Faire» Vorgehensweise des Bundesrates bisher nur unglaublichen unnötigen zusätzlichen Schaden erleiden muss, den die Schweiz noch über Jahre hinweg belasten wird …

 

Mit freundlichen Grüssen

Andreas Keusch

MEDVICE

Patientenvertreter


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