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Bei einem Ja ist NICHT das gesamte Covid-19-Gesetz bis 2031 gültig

DMZ –  POLITIK ¦ Anja Zuercher ¦                                        

KOMMENTAR

 

 

Man darf schon für ein Nein zum Covid-Gesetz einstehen. Allerdings sollte man bei den Argumenten nicht die Tatsachen verfälschen.

Oft liest man Statements wie “bei einem Ja kann der Bundesrat bis Ende 2031 schalten und walten, wie er will” und ähnliches. Das ist schlicht nicht wahr.

 

Die bei weitem grösste Anzahl Artikel des Covid-19-Gesetz ist auch bei einem Ja längst nicht bis 2031 in Kraft.

Sie verlieren ihre Gültigkeit entweder am 31.12.2021, am 30.4.2022 (z.B. Art. 11a, Publikumsveranstaltungen) oder am 31.12.2022 (“Zertifikats-Artikel” Art. 6a, der offenbar zentralste Artikel des Gesetzes…).

 

Bis am 31.12.2031 sind lediglich 3 Artikel gültig:

  • Art.1 Gegenstand und Grundsätze (dieser muss logischerweise mindestens so lange in Kraft sein, wie der Artikel mit der längsten Gültigkeit…)
  • Art. 9c Insolvenzrechtliche Massnahmen - Anzeigepflicht bei Kapitalverlust und Überschuldung
  • Art. 12a Härtefallmassnahmen für Unternehmen: Personendaten in Informationen

 


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