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AT: Geschäftsordnungsausschuss macht Weg für ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss frei

Blick vom Präsidium / Vorsitz in das Ausschusslokal  © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen
Blick vom Präsidium / Vorsitz in das Ausschusslokal © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                               Blick vom Präsidium / Vorsitz in das Ausschusslokal © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen     

 

Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats hat den grundsätzlichen Beweisbeschluss für den ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss gefasst. Als Verfahrensrichter wurde Wolfgang Pöschl sowie als Verfahrensanwältin Barbara Weiß gewählt.

 

Damit ist der Weg für den von der Opposition verlangten ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss frei. Laut grundsätzlichem Beweisbeschluss müssen insgesamt 25 Stellen dem Parlament Akten liefern. Zur stellvertretenden Verfahrensrichterin von Pöschl wählten die Abgeordneten Richterin Christa Edwards vom Oberlandesgericht Wien. Über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen werden Weiß als Verfahrensanwältin und Rechtsanwalt Andreas Joklik als ihr Stellvertreter wachen.

 

Untersuchungsgegenstand des Ausschusses ist, inwiefern Vorteile an mit der ÖVP verbundene Personen durch Organe der Vollziehung des Bundes zu parteipolitischen Zwecken gewährt und damit Gesetze gebrochen wurden. Zeitlich wollen SPÖ, FPÖ und NEOS den Zeitraum zwischen 18. Dezember 2017 und 11. Oktober 2021 beleuchten – also jene Zeit, in der Sebastian Kurz (mit Unterbrechung) Bundeskanzler war. Auch vorbereitende Handlungen im Zusammenhang mit dem "Projekt Ballhausplatz" sollen einbezogen werden. In den Fokus stellt der Beweisbeschluss dabei auf "einen auf längere Zeit angelegten Zusammenschluss einer größeren Anzahl von in Organen des Bundes tätigen Personen", bestehend aus der ÖVP zuzurechnende Mitglieder der Bundesregierung, StaatssekretärInnen sowie MitarbeiterInnen ihrer politischen Büros.

 

SPÖ, FPÖ und NEOS gliedern den Untersuchungsgegenstand in vier Beweisthemen: die Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren, die Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes, die mutmaßliche Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit sowie etwaige Begünstigungen bei der Personalauswahl.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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