Das Bundesverfassungsgericht sagt: "Xavier Naidoo darf als Antisemit bezeichnet werden!"

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Xavier Naidoo löste bereits seit Jahren viele Kontroversen aus, unter anderem mit seinen Songtexten, politischen Aussagen, dem Propagieren von Verschwörungstheorien und Ideologieelementen der Reichsbürgerbewegung sowie homophoben, antisemitischen und rechtspopulistischen bis rassistischen Andeutungen sowie antiwissenschaftlichen Äusserungen. Zum Beispiel bestritt er die COVID-19-Pandemie wiederholt öffentlich oder behauptet, dass 1933 das Weltjudentum Deutschland den Krieg erklärt habe und verleugnet damit den Holocaust.

 

 

Nun hat das Bundesverfassungsgericht gerade eine Entscheidung zu Xavier Naidoo veröffentlicht. Eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung hatte ihn 2017 bei einem Vortrag zum Thema „Reichsbürger – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik“ als Antisemiten bezeichnet.

 

Der Sänger verklagte die Referentin daraufhin erfolgreich auf Unterlassung, woraufhin die Referentin Verfassungsbeschwerde einlegte - ebenfalls mit Erfolg. In der öffentlichen Erklärung des Bundesverfassungsgerichts heisst es nun, die Anklage werde „aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an die Fachgerichte zurückverwiesen.“ 

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