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CH: Technologische Entwicklung erfordert Anpassungen der Verordnungen zur Fernmeldeüberwachung

DMZ –  POLITIK / MM / AA ¦                                                     

 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 die Vernehmlassung zur Teilrevision der Ausführungsverordnungen des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) eröffnet. Ziel ist, die Fernmeldeüberwachung der technologischen Entwicklung anzupassen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. Mai 2022.

Das BÜPF ist im Jahr 2018 in Kraft getreten. Die Einführung von Telefonnetzen der fünften Generation in der Schweiz wird seither fortgesetzt. Ausserdem haben Bund, Kantone und mitwirkungspflichtige Unternehmen in der Zwischenzeit erste Erfahrungen mit den damals neu eingeführten Überwachungsmöglichkeiten und mit der Zusammenarbeit gesammelt. Darum sollen einzelne Aspekte der Verordnungen gestützt auf die bestehenden rechtlichen Grundlagen aktualisiert werden.

 

Konkret erfordert die 5G-Technologie zusätzliche Auskunfts- und Überwachungstypen (siehe Glossar am Ende), um die Überwachung auf dem bisherigen Niveau weiterführen zu können. Dazu muss die Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) angepasst werden. Im Rahmen der Verordnungsänderungen werden neue Auskunftstypen geschaffen (zwecks Abfrage längerfristiger und kurzfristiger Identifikatoren, Bestimmung des Zeitpunkts des letzten Zugriffs auf einen E-Mail-Dienst, Auskunft zum letzten Zugriff auf einen anderen Fernmelde- oder abgeleiteten Kommunikationsdienst sowie Bestimmung von Netzwechseln). Weiter ermöglichen es die Verordnungsänderungen, die neuen technischen Möglichkeiten der Positionsbestimmung im Mobilfunk (beispielsweise für Notsuchen nach vermissten Personen oder bei Echtzeitüberwachungen) zu nutzen. Mit den hierzu neu vorgesehenen Überwachungstypen kann die genaue Position eines Endgeräts bestimmt werden. In der Regel liess sich bisher nur der grobe Standort ermitteln.

 

Einzelne Bestimmungen müssen auch in der Gebührenverordnung und in der Verordnung über das Verarbeitungssystem für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VVS-ÜPF) sowie der Verordnung des EJPD über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF) angepasst werden. Im Rahmen dieser Anpassungen werden auch die Fristen für die Lieferung von Auskünften in der VD-ÜPF von einem Arbeitstag auf sechs Stunden bzw. von zwei Arbeitstagen auf einen Arbeitstag für kleinere mitwirkungspflichtige Unternehmen gekürzt. Die bisherigen Fristen haben sich für die Strafverfolgungsbehörden als zu lang erwiesen.

 

Die vorgesehenen Anpassungen der vier Verordnungen haben aus heutiger Sicht keine erheblichen finanziellen und personellen Auswirkungen auf Bund und Kantone. Einzelne Unternehmen werden voraussichtlich gewisse Investitionen tätigen müssen, um die zusätzlichen Informationen liefern zu können.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. Mai 2022.

 

Echtzeitüberwachung

Eine Echtzeitüberwachung ist die simultane, leicht verzögerte oder periodische Übertragung der Post- oder Fernmeldeverkehrsdaten; z. B. Telefon- oder E-Mail-Überwachungen (Mithören von Telefonaten bzw. Mitlesen von E-Mails).

 

Rückwirkende Überwachung

Eine rückwirkende Überwachung beinhaltet die Verbindungsnachweise (wer hat mit wem wann und wie lange telefoniert etc.) der zurückliegenden sechs Monate.

 

Einfache Auskunft

Einfache Auskünfte können Basisinformationen zu Teilnehmeranschlüssen (Telefonbuchabfragen) sein oder sie können den Behörden über Fragen wie "Welche Telefonnummern sind auf eine bestimmte Person registriert?" Auskunft geben.

 

Komplexe Auskunft

Komplexe Auskünfte (ehemals technisch-administrative Auskünfte) liefern weitergehende Informationen zu Fernmeldeanschlüssen wie Vertrags- oder Ausweiskopien.

 

 

 

 

Herausgeber

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html 

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

http://www.ejpd.admin.ch 

Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr

https://www.li.admin.ch/ 

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