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AT: Bericht über Tierschutzaktivitäten in den Jahren 2019 und 2020

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                

 

Noch vom früheren Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein wurde der aktuelle Tierschutzbericht vorgelegt, der über die Aktivitäten in diesem Bereich in den Jahren 2019 und 2020 ausführlich informiert (III-571 d.B.). In seinem Begleitschreiben weist der ehemalige Ressortchef auf zahlreiche Neuerungen und Verbesserungen hin, wobei insbesondere die Novelle zur Tierschutz-Kontrollverordnung, Nachschärfungen bei den Transportauflagen von Tieren in Drittstaaten, die Schaffung eines Notfallfonds für Tierheime sowie diverse Aktivitäten im Bereich Tierschutzbildung hervorgehoben werden.

 

Nach einer ausführlichen Darstellung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich des Tierschutzes auf nationaler und europäischer Ebene gehen die AutorInnen näher auf diverse Forschungsprojekte sowie auf ausgewählte Themen, wie z.B. das öffentliche Anbieten von Tieren oder das Schwanzkupieren bei Schweinen ein. Weiters können die Berichte der Tierschutzombudsleute der Bundesländer sowie die Ergebnisse der Kontrollen in den landwirtschaftlichen Betrieben, der Einhaltung der Tierschutz-Kontrollverordnung sowie der Auflagen gemäß Tiertransportgesetz auf insgesamt 83 Seiten nachgelesen werden.

 

Rechtsgrundlagen: Vom bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz bis zu den aktuellen Verordnungen

Mit dem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz, welches am 1. Jänner 2005 in Kraft getreten ist, wurde Österreich im Bereich Tierschutz zu einem Vorreiter und Vorbild innerhalb der Europäischen Union, wird einleitend im Kapitel Rechtssetzung hervorgehoben. Seither ist für die Gesetzgebung der Bund zuständig, die Vollziehung obliegt ausschließlich den Ländern. Die Novelle der Tierschutz-Kontrollverordnung im Jahr 2020 zielte darauf ab, neu geregelte bewilligungspflichtige Tierhaltungen zu verankern, Vollzugsprobleme hintanzuhalten sowie die Voraussetzungen für die Durchführung von Tierschutzkontrollen durch entsprechende Organe anzupassen.

 

Im Oktober 2019 wurde ein bilaterales Verwaltungsübereinkommen mit Italien abgeschlossen, um eine tierschutzgerechtere Beförderung von Kälbern zu gewährleisten. Außerdem wurden seitens des Ministeriums zwei Erlässe herausgegeben, bei denen die Auflagen für Transporte in Drittstaaten und speziell für die Russische Föderation nachgeschärft wurden. Um eine einheitliche Beurteilung der Fahrten zu ermöglichen, war es etwa wichtig, sich auf eine gemeinsame und einheitliche Wettervorhersage sowohl für die ExporteurInnen als auch für die kontrollierende Behörde zu verständigen. Aus diesem Grund wurde die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik beauftragt, ein Wetterportal für Lebendtiertransporte zu entwickeln, in dem die Tageshöchsttemperaturen entlang der vorgegebenen Routen prognostiziert werden. Außerdem wurde die Fachstelle für tiergerechte Haltung und Tierschutz, die eine zentrale Informations- und Begutachtungsplattform darstellt, damit beauftragt, die Agenden der bisher im Gesundheitsressort angesiedelten Kontaktstelle Tiertransport zu übernehmen.

 

Schaffung eines Notfallfonds für Tierheime

Die Corona-Krise hat ihre Spuren auch im Tierschutzsektor hinterlassen, zumal nicht nur Veranstaltungen zur Aufbringung von Finanzmitteln nicht stattfinden konnten, sondern auch die Tiervergabe vorübergehend ausgesetzt wurde. Überdies entwickelten sich die Spendengelder rückläufig, auch ehrenamtliche HelferInnen fielen zum Teil aus. Um die finanzielle Absicherung des Tierheimbetriebs und die Versorgung der Tiere weiterhin zu garantieren, hat das Gesundheitsministerium das für den Bundestierschutzpreis 2020 reservierte Geld in der Höhe von 65.000 € für die Schaffung eines Notfallfonds zur Verfügung gestellt, ist dem Bericht zu entnehmen.

 

Förderung des Vereins "Tierschutz macht Schule" sowie die Unterstützung von weiteren Tierschutzprojekten

Ein weiteres Kapitel widmet sich dem breiten Betätigungsfeld des Vereins "Tierschutz macht Schule". So wurden etwa für Kindergärten und Volksschulen ein neues "Tierprofi-Ethik"-Magazin sowie das Trainingsheft "Versteh die Krabbeltiere mit dem WELL-KA-HU-KA-MEER-PLOPP" erstellt. Weiters konnten der Schulfilm "Eins zu Null für die Schweine" und der Kids-Guide "Die Hundebrille aus dem Weltall" finalisiert werden. Ergänzend zu den Aktivitäten im Bereich der Kinder und Jugendlichen wurden auch zahlreiche Akzente in der Erwachsenenbildung gesetzt. Dazu zählen die Überarbeitung der Broschüre "Fit fürs Kuh-Rendezvous" sowie der Start des Lehrgangs "Tierschutz macht Schule" in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Steiermark. Seit 2007 wurden insgesamt 961.200 Unterrichtsmaterialien beim Verein bestellt sowie bei Veranstaltungen, Workshops und im Rahmen von Projekten verteilt.

 

Finanziell unterstützt wurden auch Ausbildung und Ausrüstung der Lawinen- und Suchhunde des österreichischen Bergrettungsdienstes sowie Weiterbildungsangebote für AmtstierärztInnen im Rahmen des Programms "Vethics II". Außerdem wurden Projekte zur "sicherheitspolizeilichen Hundegesetzgebung in Österreich", zur "Prävalenz von Schwanzverletzungen auf Schlachthöfen" sowie ein Gutachten bezüglich "Anforderungen an eine zeitgemäße tierschutzkonforme Haltung von Mastputen" in Auftrag gegeben.

 

Die Ergebnisse der Tierschutzkontrollen

Gemäß der Tierschutz-Kontrollverordnung hat die Behörde mindestens 2% der landwirtschaftlichen Betriebe auf die Einhaltung der Tierschutzrechtsvorschriften zu kontrollieren. Im Jahr 2019 wurden in Kälberbetrieben 35 Mal Missstände angezeigt, im Jahr 2020 war dies 54 Mal der Fall. Bei den Schweinebetrieben wurden im Jahr 2019 in etwa 6% aller Betriebe (1.632) einer Kontrolle unterzogen. Von 215 Verstößen mussten 44 angezeigt werden. Im Jahr darauf wurden 4% der Betriebe (1.142) kontrolliert. In der Gesamtheit gab es mit 132 Verstößen deutlich weniger als im Vorjahr, das Niveau der Anzeigen war aber ähnlich hoch (48 Anzeigen). Im Bereich des Geflügels gab es unverändert wenig Beanstandungen in beiden Berichtsjahren.

 

Auch Zoos, Tierheime, Tierpensionen, Tierasyle und Gnadenhöfe sowie Betriebsstätten, in denen Tiere im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit gehalten werden, werden mindestens einmal jährlich auf die Einhaltung der Tierschutzrechtsvorschriften kontrolliert. Im Zuge der 56 Prüfungen wurden zehn Mängel festgestellt, in drei Fällen erfolgte eine Anzeige.

 

In die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fällt zudem die jährliche Erstellung eines Kontrollplans Tiertransport. Bei insgesamt 139.813 durchgeführten Kontrollen wurden bei 1.187 Transporten Verstöße gegen die Auflagen festgestellt, dies entspricht einem prozentuellen Anteil von 0,85%. 67 Fälle (0,05%) waren mit Schmerzen, Schäden oder Leiden zumindest eines Tieres verbunden. Die Behörden haben bei Beanstandungen verhältnismäßige Maßnahmen zu setzen, um in erster Linie allfälliges Tierleid sofort zu unterbinden und in weiterer Folge für eine Sensibilisierung der Transportunternehmer zu sorgen. 2020 wurden insgesamt 1.248 Maßnahmen (administrativ und gerichtlich) seitens der lokalen Behörde gesetzt: Abmahnung und Aufforderung zur Verbesserung (1.053), Organmandate (61) und Anzeigen (134).

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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