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CH: Schweizer Bundesrat ignoriert Spitäler - Spitäler ignorieren Bundesrat und halten an Maskenpflicht fest

DMZ –  SOZIALES / POLITIK / Sarah Koller ¦               

KOMMENTAR

 

Am 1. April endet die besondere Lage in der Schweiz, obschon die Zahlen noch kaum einmal schlechter waren als aktuell. In Spitälern werden seit Wochen wieder Operationen verschoben. Viele Mitarbeitende sind wegen Corona ausgefallen. Trotzdem und entgegen aller Fakten und Warnungen hebt der Bundesrat die Maskenpflicht überall auf und riskiert somit sehr viele Menschenleben. Ab morgen Freitag gibt es auch keine Isolationspflicht im Fall einer Infektion mehr. Unglaublich aber Tatsache.

 

Spitäler fühlen sich übergangen

Die Spitäler fühlen sich in dieser heiklen Entscheidung übergangen und ihre Bedenken wurden ignoriert und unbeantwortet gelassen. Deshalb machen die Spitäler nun vom Hausrecht Gebrauch und werden die Maskenpflicht weiterhin aufrecht erhalten um die vulnerablen Patienten und das Personal zu schützen. Denn nie zuvor in der Pandemie gab es so viele Menschen (1 Million), die in der Schweiz gleichzeitig infiziert waren. Für die Ärztinnen und Pfleger, für Besucherinnen und Besucher und überall dort, wo sich Patienten und Patientinnen aufhalten gilt also weiterhin die Maskenpflicht.

 

Das Risiko ist nach wie vor zu gross 

Auf Anfrage verschiedener Spitäler aus verschiedenen Kantonen wurde uns mitgeteilt, dass das Risiko nach wie vor zu gross sei, dass Besucherinnen und Besucher das Coronavirus mit ins Spital bringen würden. Absprachen und Direktiven gäbe es aber unter den Spitälern nicht. Die Spitäler agieren und reagieren unabhängig voneinander. Es ginge um den Schutz der Patientinnen und Patienten, die teils sehr vulnerabel seien. Schliesslich wäre es paradox, Menschen zu heilen und gleichzeitig einem tödlichen Virus wissentlich auszusetzen. Aber auch um den Schutz des eigenen Personals sei natürlich ein wichtiger Faktor. In vielen Spitälern hat der personelle Druck wegen Engpässen bei Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachleuten in den letzten Wochen nämlich erst den Höhepunkt erreicht. Erst wenn sich dieser Druck etwas löse und wenn die Covid-Fallzahlen ein tieferes Niveau erreichen, komme eine Abschaffung der Maskenpflicht infrage, falls überhaupt. Schliesslich gäbe es keinen Grund, eine Massnahme, die in vielerlei Hinsicht grossen Schutz biete, in Zukunft zu Ungunsten der Patientinnen und Patienten wegfallen zu lassen. Eine Maskenpflicht in Spitälern und Pflegeinstitutionen wären also grundsätzlich sinnvoll.

 

Zivilgesellschaften melden sich zu Wort

In einer aktuellen Stellungnahme machen sieben zivilgesellschaftlichen Organisationen (Kinder schützen – jetzt!, ProtectTheKids, Long Covid Schweiz, IG Risikogruppe Schweiz, Long Covid Kids Schweiz, Bildung Aber Sicher CH, Sichere Schule) klar, dass die Abschaffung der Isolationspflicht wie auch die Aufhebung der Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen sowie im ÖV inmitten einer instabilen epidemiologischen Lage mit sehr hohen Inzidenzen, die gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Risiken durch Folgeerkrankungen nach Covid-19, erhöht und das falsche Signal an die Bevölkerung und an die Kantone sendet (mehr dazu in einem separaten Artikel).

 

Was gestern an der Medienmitteilung mitgeteilt wurde

Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Der Bundesrat begründet die Aufhebung der Massnahmen damit, dass es "dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung" in den vergangenen Wochen zu keinem markanten Anstieg der Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen gekommen sei. "Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ist in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich". Dies sagt er im Wissen, dass die Zahlen geradezu explodieren, Long Covid real ist, 2 Millionen vulnerable Menschen ihrem Schicksal überlassen werden und Kinder weiterhin durchseucht werden. Ausserdem scheint der Bundesrat noch nicht begriffen zu haben, dass es KEINE Grundimmunisierung gibt. Es werden erneut Entscheide gefällt ohne wissenschaftlich abgesichert zu sein.

 

Der Bundesrat sagt, dass bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt sei, die Ziele und die genaue Aufgabenverteilung in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, das bis am 22. April 2022 in Konsultation geht. Darauf muss man unbedingt ein Auge werfen. Den  heute konnte der Bundesrat noch keine Einzelheiten sagen.

 

Dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung sei es in den letzten Wochen zu keinem markanten Anstieg der Covid-19-Patientinnen und -patienten auf den Intensivstationen gekommen, obwohl die Zahl der Infektionen zwischenzeitlich wieder angestiegen sei. Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit sei in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich. Mit welchen Zahlen der Bundesrat arbeitet ist unklar, bei solchen Äusserungen.

 

Immerhin gibt der Bundesrat zu, dass der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie sich nicht zuverlässig abschätzen lasse. Das Coronavirus Sars-CoV-2 werde höchstwahrscheinlich nicht verschwinden, sondern endemisch werden; es sei damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen komme. Aussagen des Bundesrates, die nicht neu sind, zudem auch nicht gänzlich korrekt. Aber das ist man ja mittlerweile gewohnt.

 

Übergangsphase bis Frühling 2023

"Bund und Kantone planen eine Übergangsphase bis zum Frühling 2023, in der eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig bleiben. Strukturen müssen soweit erhalten bleiben, dass die Kantone und der Bund rasch auf neue Entwicklungen reagieren können. Dies gilt insbesondere für das Testen, das Impfen, das Contact-Tracing, die Überwachung und die Meldepflicht der Spitäler." wird in de heutigen Medienmitteilung festgehalten.

 

SwissCovid-App wird vorübergehend deaktiviert

Der Bundesrat hat auch beschlossen, die SwissCovid-App vorübergehend zu deaktivieren. Mit der Aufhebung der Isolationspflicht sind die Voraussetzungen für eine wirksame Weiterführung der App nicht mehr gegeben. Der Betrieb der SwissCovid-App könne aber rasch wieder aufgenommen werden, falls die epidemiologische Situation dies erfordere. "Deshalb werden die notwendigen Informatik-Infrastrukturen im Hintergrund weiterhin aufrecht erhalten. Die auf den Systemen des Bundes befindlichen Benutzerdaten werden vernichtet."

 

Anpassungen in der Covid-19-Verordnung 3

Der Bundesrat hat zudem mehrere Anpassungen in der Covid-19-Verordnung 3 beschlossen. Dazu gehört die Einstellung der Kostenübernahme repetitiver Tests in Lagern und die Erleichterung des Zugangs zu Arzneimitteln für gewisse schwer immunsupprimierte Personen.

 

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