ZARA Beratungsstelle #Gegen Hass im Netz

(C) Skokanitsch
(C) Skokanitsch

DMZ – JUSTIZ / RECHT ¦ Caroline Kerschbaumer ¦     

 

Der Verein ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit wurde 1999 gegründet und betreibt neben der Beratungsstelle gegen Rassismus seit 2017 auch die Beratungsstelle gegen Hass im Netz. Gefördert wird die Tätigkeit dieser Beratungsstelle hauptsächlich durch die Bundesregierung. Das psychosozial und juristisch geschulte Beratungsteam bietet kostenlose Beratung für Betroffene und Zeug*innen von Hasspostings, Cyber-Mobbing sowie anderen Formen von verbaler und psychischer Gewalt im Internet an. Dieses Angebot kann auf Wunsch auch anonym in Anspruch genommen werden. Absolute Vertraulichkeit ist die Basis und alle Schritte werden stets mit den Klient*innen abgestimmt und auf deren Wunsch durchgeführt.

 

Was ist Hass im Netz?

Hass im Netz nimmt viele unterschiedliche Formen an und kann sich gegen Einzelpersonen oder (sozial konstruierte) Gruppen richten. Die herabwürdigenden und erniedrigenden Inhalte beziehen sich häufig auf einen bestimmten Diskriminierungsgrund. Damit gemeint sind Zuschreibungen oder Merkmale, wie etwa eine Behinderung, die ethnische Zugehörigkeit, die Hautfarbe, die sexuelle Orientierung, das Geschlecht, die Religion, den sozialen Status oder auf das Alter. Die Beratungsstelle #GegenHassimNetz ist Anlaufstelle bei allen Formen von Online Diskriminierung und arbeitet sowohl gegen legale als auch illegale Formen von Hass im Netz.

 

Wie kann die ZARA Beratungsstelle #Gegen Hass im Netz unterstützen?

Im Rahmen einer vertraulichen Atmosphäre beraten die Berater*innen rechtlich und psychosozial und stellen verschiedene Handlungsoptionen vor. Auf Wunsch von Klient*innen kann ZARA Löschungen von Hasspostings beantragen. Da ZARA bei den größeren Social Media Plattformen den sogenannten „Trusted Flagger Status“ hat, werden diese Löschungsanträge prioritär behandelt: die Wahrscheinlichkeit, dass die Löschung erfolgt, ist somit größer als bei gewöhnlichen User*innen.

 

ZARA kann außerdem potenziell strafrechtlich relevante Inhalte zur Anzeige bringen und in Einzelfällen Gerichtsverfahren durch den Rechtshilfefonds gegen Hass im Netz finanzieren.

Auch psychosoziale Prozessbegleitung ist möglich: Die ZARA-Berater*innen können Betroffene kostenlos über die Abläufe bei Polizei und Gericht von der Anzeige bis zum Ende des Verfahrens informieren, zur Polizei begleiten sowie in Kooperation mit juristischen Prozessbegleiter*innen (das sind Rechtsanwält*innen) – ebenfalls kostenlos – in Gerichtsverfahren unterstützen.

 

Das komplette Angebot von ZARA ist jedenfalls kostenlos und auf Wunsch anonym.

 

Andere Anlaufstellen, die bei Hass im Netz unterstützen sind zum Beispiel österreichweit Rat auf Draht (für Kinder und Jugendliche) oder die Antidiskriminierungsstellen der Bundesländer. Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark hat außerdem eine App ins Leben gerufen, mit der Hass im Netz gemeldet werden kann: https://www.banhate.com/

 

Wichtige Tipps für Betroffene und Zeug*innen von Hass im Netz

  • Beweise sichern, dokumentieren: Sofort Screenshots machen, auf dem das Datum, die Plattform und der Kontext des Postings nachvollziehbar sind.
  • Unterstützung holen bzw. Melden: z.B. bei Anlaufstellen wie der ZARA- Beratungsstelle #GegenHassimNetz. Auf den meisten Plattformen können Sie auch direkt Hasspostings melden.
  • Gegenrede! Zeigen Sie Zivilcourage und schreiten Sie bei Hass im Netz ein. Sagen Sie, dass Sie nicht einverstanden sind, zeigen Sie Solidarität mit Betroffenen. Das ZARA Gegenrede-Tool Schneller Konter (www.schnellerkonter.at) kann hier eine Inspirationsquelle sein.

Rechtliche Situation

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Gesetze gelten auch im Internet.

Im Dezember 2020 wurde ein neues Gesetzespaket gegen Hass im Netz im Nationalrat beschlossen. Dieses soll Betroffene von Hass im Netz besser schützen bzw ihnen effektivere Möglichkeiten bieten, dagegen vorzugehen. Die Neuerungen setzen auch einige, zum Teil langjährige, Forderungen von ZARA um: etwa die Ausweitung des Schutzes vor Verhetzung, sodass sich Betroffene besser wehren können, wenn sie aufgrund ihrer Sprache, Religion, Herkunft o.Ä. beschimpft werden. Auch die Änderung des „Cybermobbing Paragraphen“ bringt Verbesserungen für Betroffene, da nun auch die einmalige Veröffentlichung von Nacktfotos unter den Straftatbestand fällt. Außerdem können künftig Einrichtungen wie die ZARA-Beratungsstelle #GegenHassimNetz Klient*innen auch bei den neu eingeführten Mandatsverfahren unterstützen, wenn in einer Online (Privat-)Nachricht die Menschenwürde verletzt wurde. Die neuen Bestimmungen sind großteils mit Jänner 2021 in Kraft getreten.

 

Neben gesetzlichen Maßnahmen muss jetzt aber auch dafür gesorgt werden, dass die Änderungen bei den User*innen ankommen und ein Bewusstsein für das Phänomen Hass im Netz geschaffen wird. Es kann nicht alleinige Arbeit der Gerichte sein, Hass im Netz zu bekämpfen. Rechtliche Schritte stellen nach wie vor die ultima ratio dar und viele Betroffene schrecken davor zurück, Klage bei einem Gericht einzubringen. Es braucht daher noch viel Präventionsarbeit, Informationsarbeit und auch eine klare Positionierung der Politik gegen Hass im Netz um effektiv gegen Hass im Netz vorzugehen.

 

Hass im Netz ist eine Form von Gewalt und muss ernst genommen werden. Wir wollen ein Internet, in dem alle Menschen in ihrer Vielfalt Platz haben. Daher: Zeigen wir Zivilcourage. Was wir alle tun können ist, Hass im Netz zu melden, wo wir ihn erleben oder beobachten.

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