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CH: Standpunkt FMH Gesundheitskosten

Dr. med. Yvonne Gilli, Präsidentin FMH
Dr. med. Yvonne Gilli, Präsidentin FMH

DMZ – MEDIZIN / POLITIK ¦ Lena Wallner ¦                      Dr. med. Yvonne Gilli, Präsidentin FMH

KOMMENTAR 

 

Wie nachweislich glaubwürdig sind die standespolitischen Argumente von

Frau Dr. med. Yvonne Gilli, Präsidentin FMH,

angesichts der vorliegenden politischen

«Kostenbremse-Initiative» der ‘Mitte’ sowie der «Prämienentlastungs-Initiative» der SP? Diese wurde lanciert zur Abwehr des politischen «Abzocker-Vorwurfs» der Ärzteschaft hinsichtlich der steigenden Gesundheitskosten, resp. zur Verteidigung der medizinischen Heilkunst, ärztlichen Sorgfaltspflicht sowie der politisch auferlegten Pflicht der Kosteneffizienz gemäss KVG mit WZW tatsächlich. Der Experte Dr. Andreas Keusch (Partientenvertreter) bringt einmal mehr Licht ins Dunkel.

 

«Kostenbremse-Initiative» der ‘Mitte’ sowie der «Prämienentlastungs-Initiative» der ‘SP’

Angesichts der «Kostenbremse-Initiative» der ‘Mitte’ sowie der «Prämienentlastungs-Initiative» der ‘SP’ nimmt der Zentralvorstand FMH mit deren Präsidentin Frau Dr. med. Yvonne Gilli in der Laienpresse, «Blick» vom 11. Juli 2022, sowie in der SRF «Samstagsrundschau» vom 4. Juni 2022 über die steigenden Gesundheitskosten und zum politischen Generalverdacht der stetig kostensteigernden «Geldgier» der Leistungserbringer Stellung.

 

Als ehrenamtlich agierender medizinisch ausgebildeter Patientenvertreter muss man gemäss «FMH Flash» vom 27. Juli 2022, mit Besorgnis zur Kenntnis nehmen, dass dem Bundesrat und somit dem medizinisch völlig berufsfremden Leiter des EDI, BR Alain Berset, als «Exekutive» weitere berufsfremde eigenmächtige staatliche Eingriffe zur angeblichen Durchsetzung der KVG-Bestimmungen seitens der «Legislative» zur angeblichen Absicherung der Kosteneffizienz unseres Gesundheitssystems erteilt werden sollen, wenn denn die rein polit-wirtschaftlich willkürlich angestrebten Kosten- und Qualitätsziele im aktuellen Umfeld des Fehlens jeglicher adäquater transparenter medizinischer Qualitätsförderung sowie externer Kontrolle gemäss rein ökonomischen Zielwerten im «Schweizer Gesundheitssystem» nicht erreicht werden.

 

Die im Krankheitsfalle bittstellenden Patient*Innen sind jedoch darauf angewiesen, dass zur Wahrung deren gesundheitlichen Wohls und Würde die Politik die medizinische Heilkunst nicht mit völlig berufsfremden rein wirtschaftlichkeitsorientierten staatlichen Eingriffen zusehends weiter zerstört, sich die Ärzteschaft deswegen als deren Anwälte gegenüber dieser höchstarroganten berufsfremden Politik und berufsfremden Lobbyisten mit Charakter einsetzen.

 

Medizinische Ethik / ärztliche Sorgfaltspflicht

Generell sollte man sich bei der aktuellen Debatte um die Gesundheitskosten erneut über den elementaren Grundsatz, resp. den Pflichten, welche die Ärzteschaft gemäss dem Eid des Hippokrates zur Wahrung deren ärztlichen Sorgfaltspflicht, medizinischen Ethik ablegen und verfolgen sollten, noch einmal in Erinnerung rufen:

 

«Primum non nocere, secundum cavere, tertium sanare»

«Erstens nicht schaden, zweitens vorsichtig sein, drittens heilen»

 

 

KVG: Ökonomische Profit- und Gewinnsucht unterwandert medizinische Ethik / Sorgfaltspflicht

Mit der Einführung des KVG’s anno 1996 wurde dieser elementare Grundsatz mit dem Grundauftrag, hinsichtlich Kostenbelastung wirtschaftlich arbeiten zu müssen, wenn man die erbrachten Dienstleistungen über die OKP abrechnen möchte, um eine ökonomische Komponente gesetzlich verankert erweitert, um die Finanzierung der Krankheitskosten so politisch und ökonomisch langfristig absichern und steuern zu können.

Seit 1996 ist es somit Pflicht, resp. Aufgabe der Ärzteschaft, erkrankten und/oder verunfallten Mitmenschen nicht nur die körperliche Integrität zu erhalten oder zumindest zu versuchen, diese gemäss den politisch ermöglichten ökonomischen Leitplanken so weit als möglich zu stabilisieren, resp. nicht zusätzlich mit medizinisch unzweckmässigen, resp. unnützen Behandlungsoptionen zu verschlechtern, kostenbelastend ausufern zu lassen, um gemäss dem Grundsatz des «Schweizerischen Gesundheitssystems» allen erkrankten oder verunfallten Mitmenschen eine qualitativ möglichst hochstehende medizinische Versorgung ohne individuell willkürliche menschendiskriminierende Leistungsrationierungen trotz diesem Grundsatz grundsätzlich widersprüchlich vorliegendem kosten- und gewinnoptimierendem 4-Klassen-Versicherungssystem [Privat/Halbprivat (1), Grundversicherung freie Arztwahl (2), Grundversicherung eingeschränkte Arztwahl – Managed Care (3), Apothekermodell (4)] ermöglichen zu können.

 

Hauptverantwortliche jeder Therapie 

An der Spitze der medizinischen Versorgungskaskade im Klinik- und Praxisalltag steht somit stets die Ärzteschaft, welche mit adäquater Anamnestik und Diagnostik die medizinisch wahrscheinlich individuell erfolgversprechendste Therapieoption zur Wahrung der körperlichen Integrität deren Patient*Innen anzuwenden haben, bei allfällig medizinisch unzweckmässigen ‘Schadensfällen’ / Komplikationen einer Haftpflicht unterliegen (Ausnahme ‘Produktemangel’), wenn durch die geschädigten Patient*Innen eine Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden kann.

 

Medizinische Individualität vs. ökonomisch fachfremder kosten- und / oder gewinnoptimierender Definition von Einheitspatienten

Leider ist der Mensch medizinisch betrachtet jedoch kein «Einheitspatient», so wie es die Politik und Ökonomie seit Einführung KVG eben gerne berufsfremd handhaben möchte, um je nach vorliegenden finanziellen Eigeninteressen der diversen Stakeholder so die Kosten im «Schweizer Gesundheitssystem» politisch gezielt berufsfremd ökonomisch kompromisssteuernd lenken zu können. Der Mensch unterliegt individuell genetischer Programmierung (Genotyp) sowie individuell unterschiedlichem Erscheinungsbild (Phänotyp) was Erkrankungshäufigkeit und Erkrankungsschwere beeinflusst. Dessen Umfeld, Verhalten sowie dessen Komorbiditäten erschweren zusätzlich die medizinische Diagnostik und die individuell damit einhergehende optimale Therapie und somit eben die medizinische Heilkunst, um wie im KVG vorgesehen, die individuell anfallenden Krankheitskosten langfristig tatsächlich im Interesse der Prämien- und Steuerzahler*Innen wirtschaftlich optimal, resp. finanzierbar halten, gleichzeitig die körperliche Integrität gemäss medizinisch vorliegendem Eid sowie der verfassungsrechtlichen Grundwerten der «Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft» BV wahren zu können.

 

Aufgrund der zugrundeliegenden ärztlichen Sorgfaltspflicht resultiert folgende Konsequenz: Für die behandelnde Ärzteschaft ist es prinzipiell unwichtig, wie hoch die jeweiligen Therapiekosten anfallen, wenn dem / der Patient*In so nachweislich geholfen werden kann. Nachweislich bedeutet, dass sie / er a) geheilt, oder b) dank den getroffenen therapeutischen Massnahmen die Krankheit so stabilisiert werden kann, dass trotz bestehender oder langsam fortschreitender Verschlechterung die Krankheitskosten, resp. Langzeittherapiekosten möglichst gering und die Würde und das Wohl des chronisch erkrankten Patienten möglichst lange aufrechterhalten werden können. Mit einer Ausnahme: Bei medizinisch im Nutzen (Outcome) gleichwertigen Therapieoptionen ist gemäss KVG stets diejenige Therapieoption (Indikation) anzuwenden, welche kostengünstiger ausfällt.

 

Kostenanstieg: medizinisch nachweislich zweckmässig oder eigenbereichernde Mengenausweitung?

Die Entwicklung der generellen «Gesundheitskosten» der Schweiz seit Einführung KVG 1996 mit 37,9 Mrd. Franken bis 2019 mit 82,5 Mrd. Franken – einem Plus von 218 % - lässt zu Recht die Frage erheben, ob es nicht nur die rein tatsächlich zugrundeliegenden medizinischen Aufwendungen infolge der immer kränker werdenden Bevölkerung sind, oder eben nicht doch viel eher die divers zugrundeliegenden pekuniären Eigeninteressen der diversen Stakeholder unseres Gesundheitssystems, welche aufgrund deren Natur die Politik aus rein wirtschaftlichkeitsfördernden Gründen stets selbstgefällig eigensüchtig versucht, über Kompromisslösungen machterhaltend zu befriedigen?

 

Dieser Frage ging der «OBSAN-Bericht 53» vom 10. Juli 2012 zu den Ausgaben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von 1998 bis 2010 nach. Er widerspricht diesem von unseren berufsfremden Politikern und Lobbyisten, aber auch von vielen eigennützig agierenden Leistungserbringern gerne vorschnell getroffenen höchst eigennützigen Trugschluss, die anfallenden Gesundheitskosten stets anhand der vorliegenden demografischen Veränderung (Alterung der Bevölkerung) sowie des medizinischen Fortschrittes angeblich plausibel sehr gut kaschierend rechtfertigen zu können: 

 

In dem von OBSAN analysierten Zeitraum sind die Gesamtkosten von 39,8 auf 61 Mrd. Franken angestiegen, resp. einem Plus von 53%, die Nettokosten der Krankenversicherungen von 11.8 auf 18.7 Mrd. Franken, entsprechend einer Zunahme von 6,9 Mrd. Franken oder 58,5%. Einer Differenz von rund 5 – 6% welches der unnötige Mehraufwand an administrativen Kosten entspricht, welches das mehrheitsfähige gezielt menschendiskriminierende Mehrkassensystem zusätzlich verursacht.

 

Gegenüber «InfoSperber» präzisierte der Autor dieser OBSAN-Statistik Maik Roth jedoch, dass man nur 6,5% der gestiegenen Kosten tatsächlich mit dem demografischen Wandel, somit der Alterung & Zunahme der Bevölkerung, zu rechtfertigen vermag:

 

Die demografische Veränderung erklärt somit nur 20% des vorliegenden Kostenanstiegs. Können die restlichen 80% nun tatsächlich einfach mit dem medizinisch diagnostischen und therapeutischem Fortschritt und den damit angeblich zusammenhängenden übermässig steigenden Kosten in den einzelnen Bereichen unseres Gesundheitssystems erklärt werden oder haben wir es hier eben nicht viel eher mit medizinisch und ökonomisch angeblich plausiblen, aber einheitlich eigennützig faulen, unhaltbaren gewinn-, kostenoptimierenden und wirtschaftlichkeitswahrenden Argumenten, resp. Ausreden zu tun, welche die übermässige - neoliberale - Profit- und Gewinnabschöpfungen der diversen Stakeholder durch gezieltes missachten der WZW-Regelung eigennützig zu wahren versucht? Warum wurden im Anschluss an diesen OBSAN Bericht weitere Folgeabklärungen durch den angeblich höchst kompetenten Leiter des EDI gezielt im (standes-)politisch eigennützigen Interesse verhindert, da man die Prämien- und Steuerzahler*Innen mit eigennützig unterlassenen oder gezielt manipulierten Datenerhebungen ja problemlos weiterhin zu betrügen vermag? Es braucht ja nur genügend «korrupte» Politiker und Leistungserbringer, welche diesen Trugschluss dank stetem gebetmühleartigem Herunterbeten dieser Ausrede ohne jeglichem gleichzeitigen dies nachhaltig bestätigendem transparenten Beleg weiterhin gegenüber der Bevölkerung «verkaufen».

 

Wenn die Medizin mit deren Forschung und Entwicklung nun tatsächlich nachweislich effizient und transparent arbeitet, resp. gemäss dem hochgelobten therapeutischen medizinischen Fortschritt unsere Leistungserbringer die Krankheitslast und somit die körperliche Integrität von Jahr zu Jahr besser zu schützen, somit zu stabilisieren oder, dem Ziel jeglicher medizinischer Forschung gar zu verringern vermag (wie über die hohen Preise ökonomisch angeblich gerechtfertigt), dann sollte die allgemeine kostentreibende Krankheitslast langfristig betrachtet somit tatsächlich stabilisiert oder sogar minimiert werden können. Es sei denn, dass trotz der medizinischen Kunst die Bevölkerung von Jahr zu Jahr leider tatsächlich kränker wird, der angebliche hochgelobte medizinische und ökonomische Nutzen, mit welchem die Leistungserbringer und die Dienstleister die Preise deren erbrachten Dienstleistungen zu rechtfertigen belieben, diese überhaupt nicht wert sind, resp. nicht den gesetzlichen Anforderungen einer Leitungsabrechnungsrechtfertigung gemäss «Wirksamkeit», Zweckmässigkeit» (medizinische Leistungskriterien) und/oder «Wirtschaftlichkeit» (ökonomische Leistungskriterien) entsprechen.

 

Diese Problematik wurde 2016 in einem Rundschreiben an Politik und Medien thematisiert:

  • Keusch A. Entwicklung Gesundheitskosten & Grundversicherungsprämien. MEDVICE, 7. September 2016 (gemäss Beilage)

… von der Politik und den Print- und Massenmedien aber leider wie immer zu 99% unter den Tisch geschoben. Mit einer Ausnahme eines Blick-Artikels (1% entsprechend):

 

Unterdessen sind die Kosten auf über 82,5 Mrd. Franken angestiegen. Betrug der Anstieg der ersten 12 Jahre seit Einführung KVG 21,2 Mrd. Franken (39,8 -> 61 Mrd.), wurde dieser trotz angeblich ökonomisch nachweislich hocheffizientem therapeutischem Fortschritt bereits nach 10 Jahren mit 21,5 Mrd. Franken (61 -> 82,5 Mrd.) übertroffen. Der Finanzierungsanteil der OKP für die Prämienzahler betrug 2020 dabei rund 31,6 Mrd. Franken.

Swissmedic: Fachinformation «Mianserin-Mepha 30/60 Lactab®» (Tolvon®)
Swissmedic: Fachinformation «Mianserin-Mepha 30/60 Lactab®» (Tolvon®)

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/kosten-finanzierung.html

 

Trotz den diversen berufsfremden kurzfristigen angeblich stets sehr kostenreduzierenden und gemäss dem Leiter des EDI, BR Alain Berset, stets selbstdarstellerisch hochgepriesenen angeblich äusserst erfolgreichen staatlichen Eingriffen, konnten die Kosten langfristig gemäss dem medizinisch therapeutischen Fortschritt somit nicht wirklich nachweislich reduziert werden. Im Gegenteil, der mit diesen höchst inkompetenten eigennützigen berufsfremden Eingriffen unserer Politiker sowie des mehrfach nachweislich überforderten und dazu stets beharrlich schweigenden Leiters des EDI damit einhergehende pekuniäre Kampf um Wirtschaftlichkeitswahrung der einzelnen Leistungserbringer und Dienstleister resultiert so generell in einer wahren Leistungsabrechnungsrechtfertigungsschlacht und damit einer steten kostentreibenden administrativen Aufrüstung aller Seiten, um so einerseits die Kosten drücken oder andererseits die mit den berufsfremden staatlichen Eingriffen einhergehende finanziellen Verluste gleich wieder wirtschaftlichkeitswahrend ausgleichen zu können.  

«Die Kosten im Gesundheitswesen können nur aus vier Gründen signifikant gesenkt werden: (1) Weil die Bevölkerung im Durchschnitt gesünder geworden ist; (2) weil weniger behandelt wird; (3) weil die Krankenkassen weniger bezahlen; (4) weil Administration und hypertrophe Technologie – administrativ wie medizinisch – eingedämmt werden. … Punkt 4 ist eine Notwendigkeit. Innerhalb von 40 Jahren (1970-2010) sind in den USA die Kosten für die Ärzteschaft um 350% angestiegen; im gleichen Zeitraum jedoch haben die Aufwendungen für die diversen Administrationen um 3500% zugenommen.» 

Vogt P.R. (2020)

 

Die Ärzteschaft, zumindest die Basis, welche mit den politisch zur Verfügung gestellten Mitteln die ärztliche Sorgfaltspflicht noch so weit als möglich zu wahren versucht, jammert bekannter Weise schon seit Jahren über diesen politisch geförderten ausufernden administrativen Aufwand, welche deren eigentliche Tätigkeit, die direkte Versorgung Ihrer Patient*Innen, immer weiter reduziert, unterdessen in einen Bereich vorgestossen ist, der aufgrund der damit einhergehenden Kosten die Politik aktuell eben dazu führt, willkürlich menschendiskriminierende Kostendeckelungen, resp. damit gezielt diplomatisch kaschierte Rationierungen infolge deren bisherig politisch eigennützigen Bankrottversagens weiterhin gezielt gesichtswahrend vor dem gezielt desinformierten Volke nach wie vor höchst erfolgreich zu verbergen vermag.

 

Man muss angesichts dieser Tatsachen nun nicht dreimal fragen, weswegen der angeblich höchst kompetente Leiter des EDI, BR Alain Berset, für die eigennützigen parlamentarischen Lobbyisten sowohl die Frage der medizinisch unzweckmässigen aber gezielt wirtschaftlichkeitsfördernden Mengenausweitung medizinischer Leistungen dank fehlender Positivlisten als auch die transparente Erhebung des aktuell administrativ zur Leistungsabrechnung betrieben kostenexplodierenden Aufwandes nicht weiter untersuchen, resp. abklären lässt.

 

Fehlende politische Einforderung und Umsetzung KVG mit dessen WZW Kriterien

Der Vorgänger der aktuellen Präsidentin FMH, Dr. med. Hans Heinrich Brunner, Präsident von 1994 bis 2004, dessen Tätigkeit der Autor dieses Dossiers als Medical Director der ehemaligen Organon (Schweiz) AG zur optimalen Profit- und Gewinnmaximierung dank gezielter Mengenausweitung über finanziell verordnungsbeeinflussende korrupte Vorteilsnahmen, welche dank finanziell politisch legalisierten pekuniär höchst eigennützigen parlamentarischen Lobbyisten der diversen Stakeholder unseres Gesundheitssystems in Bundesbern in der Schweiz weltweit einzigartig legalisiert wurden, berufsbedingt ganz genau verfolgt hat, musste in dessen Buch von 2011 darauf hinweisen, dass bei adäquater Anwendung der WZW-Kriterien gemäss KVG Art. 32 Abs. 1 prinzipiell die gesetzliche Handhabe vorliegen würde, nur wissenschaftlich fundierte, «wirksame», «zweckmässige» und «wirtschaftliche» Leistungen zur Abgeltung im «Schweizerischen Sozialversicherungssystem» zuzulassen. Doch die Politik hat a) bei der Einführung KVG 1996 eine Positivliste zu den medizinischen Therapieoptionen verhindert (Ausnahme Medikamente [SL] und teilweise Mittel und Gegenstände [MiGel]) und b) weisen weder «Swissmedic» noch «BAG» noch die Krankenkassenversicherer über genügend entsprechend dafür qualifizierte Mitarbeiter*Innen zur adäquaten Umsetzung auf. Die das Volk, resp. die Prämien- und Steuerzahler*Innen im Interesse der Wahrung und Förderung des BIP und den damit zusammenhängenden korrupten finanziellen Fehlanreizen / Kompromissen gegenüber den Stakeholdern unseres Gesundheitssystems so gezielt erneut über den Tisch ziehende «Legislative» (Parlament) und «Exekutive» (Bundesrat) hat sich aus Angst vor Arbeit, Kosten und/oder Profit- / Gewinnminimierung der Stakeholder deswegen stets geweigert, eine «Positivliste» für alle zu bezahlenden Leistungen zu schaffen, welche bei adäquater Einforderung und Umsetzung a) Qualitätssicherung sowie b) Kosteneffizienz im Schweizer Gesundheitssystem absichern würde.  

Das in Folge 2011 gegründete «Swiss Medical Board» SMB zur Analyse der medizinischen Leistungen hinsichtlich deren «Kosten-Nutzen-Verhältnisses» zur Förderung der Versorgungsqualität sowie des effizienten Einsatzes der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel hat aber im offensichtlich höchst eigennützig, politisch mehrheitsfähig lobbyierten wirtschaftlichen Interesse aller Stakeholder unter dem die Gesetze und medizinische Ethik gezielt zusätzlich machtwahrend missachtenden Leiter des EDI, BR Alain Berset, mit dessen politisch amtsmissbräuchlichen, die medizinische Heilkunst endgültig zerstörenden höchst inkompetenten Eingriffen in das Gesundheitssystem dessen Tätigkeit am 7. September 2020 ebenfalls wieder einstellen müssen. Politische Operation erfolgreich erledigt, Patient gestorben!

 

Somit eine erneute politische eigennützige Bankrotterklärung der «Legislative» und «Exekutive» gegenüber der damals justiziell vorgebrachten Herausforderung, endlich eine adäquate «Kosten- / Nutzenbewertung in der Medizin» einzufordern und umzusetzen, um die bereits damals vorliegenden Effizienzprobleme im Schweizer Gesundheitssystem, d.h. dessen Qualität und Kosteneffizienz langfristig finanziell tragbar optimieren zu können. 

 

Hans Heinrich Brunner war im «Schweizer Gesundheitssystem» somit wahrscheinlich der nachweislich letzte nicht höchst eigennützig agierende standespolitische Präsident der FMH, der zur Wahrung der ärztlichen Sorgfaltspflicht die «WZW-Kriterien» gemäss medizinischem Nachweis von «Wirksamkeit» und «Zweckmässigkeit» sowie den politisch erteilten ökonomischen Auftrag der «Wirtschaftlichkeit» zur Wahrung der Finanzierbarkeit unseres Gesundheitssystems tatsächlich noch aufrecht zu erhalten versuchte.

 

Denn man bedenke: Was medizinisch – individuell – «wirksam» ist und auch «zweckmässig» angewendet wird, ist langfristig stets «wirtschaftlich»! Aber alles, was medizinisch «wirksam» ist, jedoch nicht individuell «zweckmässig» angewendet wird, erweist sich stets als «unwirtschaftlich», verschlechtert so die Behandlungsqualität sowie die damit zusammenhängende Kosteneffizienz, resp. langfristige Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems, was so eben zunehmend zu willkürlich eigennützigen Rationierungen dank polit-ökonomisch berufsfremden inkompetenten Übergriffen führt, welche diese negative Qualitäts- und Kostenspirale so stets nur noch weiter «verschlimmbessert».

 

Wenn das WZW-Kriterium «Zweckmässigkeit» nun nicht nach medizinischen, sondern eben nur nach ökonomischen Kriterien umgesetzt wird, wie dies seit Einführung KVG leider politisch eigennützig amtsmissbräuchlich der Fall ist, dann stehen medizinisch «unzweckmässiger» Mengenausweitung sowie ökonomisch «übermässig eigenbereichernder» Preisgestaltung leider Tür und Tor ‘speerangelweit’ offen. Es gehört leider zur grundlegenden menschlichen Charakterschwäche, dass finanzielle Vorteilsnahmen stets ausgenützt werden, wenn vom Gesetzgeber ermöglicht. Warum sollte die Ärzteschaft dank gezielt mangelhafter Förderung eines medizinisch qualitativ hochstehenden Leistungskataloges dies nun selbstständig angetrieben gezielt gewinn- und profitminimierend anwenden, wenn die «Legislative» und «Exekutive» dies zur gezielten langfristigen Wahrung und Förderung des BIP und damit der Wohlfahrt und des Wohlstands der Schweiz mit politisch menschenverachtend einkalkulierten menschlichen Kollateralschäden ja explizit amtsmissbräuchlich verhindert?

Dies zudem seit Jahren politisch bestens bekannt, aber gegenüber den Prämien- und Steuerzahler*Innen sogar von einem aktuellen Bundesrat damals noch Nationalrat nachweislich stets verantwortungsabschiebend verteidigt:

Man beachte: Die «Legislative» und «Exekutive» eines Landes ist stets für die Leitplanken, resp. notwendigen Voraussetzungen verantwortlich.

 

Für den ab 2012 an der Spitze der Macht stehenden neuen Leiter des EDI, BR Alain Berset, war es politisch offensichtlich von Anfang an klar, deswegen ein leichtes Spiel, dessen angestrebte neu gewonnene Macht als politisch eigennützig agierender Bundesrat im wirtschaftlichen Eigeninteresse der Leistungserbringer, Dienstleiter sowie Krankenversicherungen trotz grundlegend differenzierender politischer Grundhaltung zu dessen Mutterpartei, der SP, die ihn in dieses Amt gehievt hat, gezielt amtsmissbräuchlich, resp. nachweislich gesetzesmissachtend auszugestalten, das KVG mit dessen «WZW-Kriterien», insbesondere dem Z-Kriterium, erneut nicht adäquat anwenden zu müssen. Im Gegensatz zu den FDP-Altbundesräten Pascal Couchepin und Didier Burkhalter hat er auf Hinweise zur vorliegend nachweislich mangelhaften Umsetzung des Z-Kriteriums stets beharrlich geschwiegen, sich als Leiter des EDI nie politisch rechtfertigend geäussert, wohl eindeutig im Wissen darüber, nicht als plötzlich gezielt und bewusst mit heruntergelassenen Hosen nachweislich gesetzesmissachtender Bundesrat dazustehen, gegenüber dem Volke dessen Gesicht und somit die politische Macht zu verlieren.

 

Ärzteschaft und Politik als Hauptverantwortliche vorliegender Kostenineffizienz

Gemäss KVG gibt es zur Wahrung der Behandlungsqualität und der Kosteneffizienz unseres Gesundheitssystems mit dessen OKP somit generell 2 Hauptverantwortliche: a) die Ärzteschaft und b) die Politik, welche in interdisziplinärer Arbeit stets zusammenarbeiten müssen, um sowohl die medizinischen als auch ökonomischen Ziele zur langfristigen Finanzierbarkeit unseres Gesundheitssystems ohne jegliche willkürliche menschendiskriminierende Leistungsrationierungen absichern zu können.

 

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Paul Robert Vogt hat mit dessen Manuskript …

 

… auf den zugrundeliegenden Kardinalfehler im Schweizer Gesundheitssystem somit bereits 2009 aufmerksam gemacht:

 

«Aktuell gibt es im Schweizerischen Gesundheitswesen keine adäquate Qualitätskontrolle, allenfalls eine, welche in Anlehnung an die Misere der Fallpauschalen den administrativen Aufwand vermehrt, aber bestenfalls unbrauchbare Surrogat-Parameter statt harte Daten erhebt»

Vogt P.R. 2009

 

 

Im gleichen Jahr machte der Autor dieses Dossiers mit dessen Publikation …

 

… auf die politisch gezielt grob fahrlässig vorliegende amtsmissbrauchende (standes-)politische Missachtung der «WZW-Kriterien», insbesondere des Z-Kriteriums, aufmerksam, welches im Interesse des wirtschaftlich höchst eigennützigen menschenverachtenden «Pillenstaates Schweiz» zum handlangerischen Dienst der schweiz- und weltweiten Pharma- sowie Medizinalprodukteindustrie gewinn – und profitoptimierende Preisforderungen und entsprechenden medizinisch-wissenschaftlich unhaltbaren Preisfestsetzungen ohne jeglichem medizinischen Nachweis des Zusatz- und Langzeitnutzens – dem Z-Kriterium - ermöglicht.

 

Langfristige negative Konsequenzen dieses politisch «höchstkorrupten» nachweislich amtsmissbräuchlichen Treibens von Politik und Ärzteschaft dank Missachtung der «WZW-Kriterien» im wirtschaftlichen Eigeninteresse der Pharmaindustrie:

 

«Die Ärzteschaft darf sich nicht länger dieser ökonomischen Therapieverantwortung entziehen, ansonsten sie am Ende nur als kurzfristig wirtschaftliche Profiteure mit ansehen müssen, wie ein Menschenleben aus rein finanziellen Gründen aufgegeben werden muss»

 

Keusch A.

Quo Vadis? Preisgestaltung und Nutzenbeleg neuer Krebsmedikamente

Schweiz. Ärztezeitg. 2012;93(36):1306
https://saez.ch/journalfile/view/article/ezm_saez/de/saez.2012.00906/838536b4af1f643eb90736e6e9c48e7012e08c8b/saez_2012_00906.pdf/rsrc/jf

 

 

Die fehlende adäquate «medizinische Qualitätskontrolle» von Indikation und Behandlungserfolg (Outcome) und einer damit generierten Datengrundlage zum vorliegenden Nutzen einer Therapieoption durch die Ärzteschaft, auf dessen Basis die Politik mit der Exekutive und deren staatlichen Gesundheitsämter a) eine «Positivliste» und b) faire tragbare Preise zur Förderung und Wahrung einer qualitativ tatsächlich nachweisbaren Behandlungsqualität zu etablieren vermöchten, scheiterte aber stets an den höchst eigennützigen pekuniären Eigeninteressen sämtlicher Stakeholder, wie von Prof. Vogt bei dessen online Kommentar zum Artikel der «NZZ am Sonntag»: «Welche Änderungen braucht das Schweizer Gesundheitssystem?» vom 2. Juli 2017 erneut kurz und bündig ‘den Nagel auf den Kopf treffend’ beschrieben hat:

Vogt P.R. 2017

 

Weder von der Ärzteschaft noch von der Politik wurden im Anschluss daran die Hinweise von Prof. Vogt und mir auf diesen vorliegenden Kardinalfehler berücksichtigt:

  • Keusch A. «’NSQIP’ oder kosteneffiziente Qualitätssicherung: ab sofort keine faulen Ausreden mehr!» MEDVICE, Informationsschreiben vom 4. April 2019 (gemäss Beilage)

 

 

«Eine adäquate Qualitätskontrolle ist eine ethische Pflicht. Sie wird sträflich vernachlässigt – auch und gerade von jenen, welche eine Vorreiterrolle beanspruchen und zwar im Chor mit Gesundheitsdirektionen, Regierungsräten und Regierungsrätinnen, Rektoren, Dekanen und Klinikdirektionen.» 

Vogt P.R. 2020

 

 

Letzten Endes liegt es somit primär an der Ärzteschaft, eine adäquate transparente Qualitätskontrolle zur Wahrung und Förderung der Indikations- und Outcome-Qualität zu etablieren, um so der Politik die ökonomische Grundlage zur Verhandlung angemessener Preise und Tarife zur Stabilisierung und/oder Reduzierung der Gesundheitskosten ohne jegliche willkürlich menschendiskriminierende Kostendeckelungen / Rationierungen im Schweizer Gesundheitssystem medizinisch wirksamer und zweckmässiger Dienstleistungen gegenüber Patienten, Leistungserbringer sowie Dienstleister einführen zu müssen. So vermögen beide hauptverantwortlichen Parteien, die Ärzteschaft und die Politik, deren Pflichten gemäss KVG konstruktiv interdisziplinär zusammenarbeitend gemäss medizinischer Ethik / ärztlicher Sorgfaltspflicht «Lege Artis» zu wahren.

 

Offensichtlich verhindern die pekuniären leicht korrumpierbaren Eigeninteressen der einzelnen FMH-Standesorganisationen, des Bundesrates, der Regierungsparteien, Dienstleister und Krankenversicherungen aber nach wie vor entsprechend effizienzsteigernde Reformen.

 

Organisation und standespolitische Glaubwürdigkeit Standesorganisationen & Zentralvorstand FMH

Um überhaupt verstehen zu können, was die jeweiligen FMH-Standesorganisationen und der diese in deren Sinne vertretenden Zentralvorstand FMH standespolitisch tatsächlich vertritt, sollte man sich aber erst einmal ganz genau über die Art und Weise der gezielten Auswahl dieser standespolitisch gewählten Protagonist*Innen bewusst werden. Die Umschreibung unseres Gesundheitssystems als «Paradies für Geldgierige» durch den ‘Mitte’-Präsidenten Gerhard Pfister ist diesbezüglich nicht als zugespitzt einzustufen, da weder die Politik noch die Ärzteschaft die «WZW-Kriterien» dank «Zweckmässigkeitsforschung» und Q-Förderung sowie Q-Kontrolle korrekt einfordern und umsetzen, der in der Zwischenzeit als selbstverständlich erachteten und entsprechend verteidigten eigenbereichernden Selbstbedienung so Tür und Tor ‘speerangelweit’ offen lassen. Höchst peinlich und völlig unglaubwürdig wird es aber für Gerhard Pfister, wenn man bedenkt, wer der eigentliche Urheber, resp. Vater des KVG’s ist und die Hauptverantwortung nun erneut politisch charakterlos gesichtswahrend rein der Ärzteschaft zuzuschieben versucht:

 

Keusch A. MEDVICE 2016

 

Die damalige CVP, die politisch heutige ‘Mitte’, ist somit politisch hauptverantwortlich für das vorliegende höchst kostenineffiziente eigenbereichernde «Schweizer Gesundheitssystem», resp. dem vorliegenden «Selbstbedienungsladen KVG», welches schon längstens nicht mehr durch die Politik und Ärzteschaft gesteuert wird, sondern durch pekuniäre Eigeninteressen skrupellos vertretender Lobbyisten der Dienstleister und Krankenversicherungen dieses Gesundheitssystems. Diese korrumpieren die Leistungserbringer über finanzielle Vorteilsnahmen, welche über tatkräftige Unterstützung der ebenfalls gezielt eigennützig lobbyierten medizinisch berufsfremden Parlamentarier*Innen sogar noch zusätzlich gefördert werden, höchst erfolgreich, da die berufsfremden staatlichen Eingriffe des Leiters des EDI, BR Alain Berset, die Leistungserbringer zur Wahrung deren Wirtschaftlichkeit dazu zwingt, über medizinisch «unzweckmässigem», da unkontrolliertem Leistungsausbau sowie finanziellen Vorteilsnahmen wie z.B. Retrozessionen und Rabatten diese sogleich wieder höchst erfolgreich zu kompensieren vermögen.

 

All dies bedingt den Ausschluss von kritischen Mitgliedern in den standespolitisch wichtigen Schlüsselstellen der FMH. Gesucht sind somit Protagonist*Innen, welche stets die rein wirtschaftlichen Eigeninteressen der Ärzteschaft und Dienstleister jeweils über die medizinische Ethik mit deren ärztlichen Sorgfaltspflicht stellen.

 

Wie diese für die Schweiz höchst undemokratische Auswahl an besonders leicht korrumpierbaren Standespolitikern durch die Lobbyisten der Dienstleister abläuft, kann anhand des Beispiels der grössten Ärztegesellschaft der Schweiz, der «Ärztegesellschaft Zürich» AGZ mit dessen aktuellen Präsidenten, Dr. med. Josef Widler, erahnt, resp. als Insider sehr schön aufgezeigt und hinterfragt werden:  

 

Keusch A.

Kostenwachstum im Schweizer Gesundheitswesen

MEDVICE, Pfäffikon SZ, 5. Februar 2017

  

 

Diese so höchst undemokratisch pekuniär eigennützige Wahlsystem ist mit den so gewählten Standesvertretern trotz bewusst vorliegendem und politisch zugegebenem Wissens fehlender systematischer Erhebung, Kontrolle und Anpassung von Indikation & Outcome resp. adäquater Umsetzung der WZW-Kriterien, insbesondere des Z-Kriteriums «Zweckmässigkeit» zum Erkennen und Eliminieren kostentreibender «unzweckmässiger» medizinischer Dienstleistungen, zur generellen Wahrung der finanziellen Eigenvorteilsnahmen der Ärzteschaft sowie der Dienstleister gegenüber den Patient*Innen, der medizinisch berufsfremden Politik sowie den Prämien- und Steuerzahler*Innen, im Hintergrund gut kaschiert so gesteuert, um die eigennützige hinsichtlich «Zweckmässigkeit» mit Fragezeichen behaftete Mengenausweitung noch immer mit faulen Ausreden höchst erfolgreich eigennützig wirtschaftlichkeitswahrend kaschieren zu können. Denn auch für die Standespolitik unserer Ärzte gilt:

 

«Politik ist das Bestreben, sich und seinesgleichen wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen und zu erhalten»

 

Bracher D.

Bedenkliche Standespolitik. SAEZ, 2016;97(33):1117-9

https://saez.ch/de/?type=7479858270737669&tx_ezmjournal_file%5Bresource%5D=SAEZ-04826.pdf&tx_ezmjournal_file%5Bidentifier%5D=saez.2016.04826&tx_ezmjournal_file%5Btype%5D=article&tx_ezmjournal_file%5Baction%5D=view&tx_ezmjournal_file%5Bcontroller%5D=File

 

 

Deswegen muss man im Interesse der Öffentlichkeit deswegen nun die Frage in den Raum stellen, ob die Präsidentin FMH als nachweislich in solch einem System höchst undemokratisch gewählte Präsidentin nun nicht ebenfalls gezielt versucht, die wirtschaftlichen Eigeninteressen der Ärzteschaft auf Kosten der ärztlichen Sorgfaltspflicht zu verteidigen, da Frau Gilli im vorliegenden Interview die typische gebetsmühlenartig vertretene Standardaussage der Ärzteschaft ebenfalls proklamieren: «Qualität hat eben ihren Preis und das ist auch gut so!». Damit vermögen Sie taktisch den Fokus auf die Finanzierung dieses Selbstbedienungsladens zu legen, ohne dabei gleichzeitig darauf hinweisen, zu müssen, dass wir aufgrund der fehlenden transparenten Q-Förderung und Kontrolle ja gar nicht wissen, was medizinisch «zweckmässig» und damit tatsächlich kosteneffizient ist. Im Wissen, dass die Politik ja gemäss deren Wesen ebenfalls kein Interesse darin hegt.

 

Negative Konsequenz dieses pekuniär höchst eigennützigen Treibens in Bundesbern sowie des Zentralvorstandes der FMH mit den standespolitisch tätigen Vertreter*Innen der jeweiligen Standesorganisationen ohne Wahrung der ärztlichen Sorgfaltspflicht stellt für die Politik in Bundesbern somit leider nur noch der politisch gesichtswahrende Ausweg von Kostenbremsen dar, welche aber, wie Sie zurecht in den Raum stellen, zu Abstrichen bei der Qualität der Patientenversorgung führt. Hier appelliert Frau Gilli interessanterweise an die ärztliche Sorgfaltspflicht, ohne jedoch wirklich daran interessiert zu sein, tatsächlich wissen zu wollen, welche Leistung individuell tatsächlich «zweckmässig», resp. sowohl medizinisch als auch wirtschaftlich gerechtfertigt ist, wie es das KVG eigentlich seit 1996 vorschreiben würde.

 

‘Summa Summarum’ muss man sich angesichts des vorliegenden Interviews somit fragen, ob Frau Gilli als ehemalig politisch sehr erfahrene Nationalrätin und Kennerin der politisch eigennützigen Kompromisslösungen in Bundesbern deswegen gezielt zur Präsidentin FMH gewählt wurde, um die doch eher politisch äusserst unerfahrenen Mediziner*Innen im Haifischecken Bundesbern punkto deren finanziellen Eigeninteressen effizienter vertreten zu können?

 

Zudem vergesse man nicht, dass Frau Gilli als ausgewiesene Verfechterin von Homöopathie natürlich ganz genau weiss, wie man medizinisch-wissenschaftlich «unzweckmässige» Leistungen, die nicht über den Placebo Effekt hinausgehen, gegenüber der Politik höchst erfolgreich zu verteidigen verstehen. Dies ist bei den berufsfremden staatlichen Eingriffen des Leiters des EDI standespolitisch sehr von Vorteil, um über lasche Indikationsstellungen punkto «Zweckmässigkeit» unkontrollierten Dienstleistungen allfällige finanzielle Einbussen eben sogleich wieder gezielt gesetzesmissachtend wirtschaftlichkeitswahrend kompensieren zu können, da die Ärzteschaft mit deren aktuell unhaltbar vorgebrachten Argumenten, resp. «faulen» Ausreden, nach wie vor eine adäquate Q-Förderung und externe Kontrolle weiterhin sehr erfolgreich zu verhindern können. Dies eben stets auch im Interesse der Politik, sich und seinesgleichen stets pekuniär zu bevorteilen, somit nicht wirklich die ärztliche Sorgfaltspflicht standespolitisch gegenüber der berufsfremden Politik einfordern und verteidigen zu müssen.

 

Argument, faule Ausrede: «Finanzierungsproblem» 

Unterdessen ist es breit anerkannt, dass das Schweizer Gesundheitssystem ein generelles Effizienzproblem mit einem Sparpotential von mind. 20 Mrd. Franken vorweist. Aber:

 

«Ist man nicht gewillt, 20 Milliarden zu sparen, weil damit u.a. Arbeitsplätze in Gefahr sind, oder weil die Ausgaben im Gesundheitswesen benützt werden, uns einen jährlichen Anstieg unseres Bruttosozialproduktes zu «verkaufen», muss die Politik das sagen»

Vogt P.R. 2020

 

 

Die Ärzteschaft versteckt sich somit pekuniär eigennützig sehr geschickt hinter dem allgemeinen Problem der medizinisch berufsfremden Gesundheitspolitik in Bundesbern. Beiden ist es jedoch wirtschaftlich höchst willkommen und bisher deswegen eben äusserst erfolgreich gelungen, die Problematik der grundlegend fehlenden transparenten adäquaten und entsprechend extern überwachten Qualitätskontrolle bei gesundheitspolitischen Reformvorschlägen stets ausklammern zu können, wie eben erneut bei den beiden aktuell vorliegenden Kostenbremse- und Prämienentlastungs-Initiativen der ‘Mitte’ sowie der ‘SP’.

 

Man bedenke: Mit effizienter Q-Förderung und Kontrolle erzielt man eine behandlungsqualitätssteigernde und kosteneinsparende Bereinigung der medizinisch erbrachten Dienstleistungen. Quasi eine Etablierung einer «Positivliste» 26 Jahre nach Einführung KVG. Damit entfallen a) die immensen administrativen kostspieligen Aufwendungen zur Leistungsabrechnungsrechtfertigung der Leistungserbringer und b) der eigennützig willkürlich optimierenden Leistungspflichtabwehr der Krankenversicherungen im «Schweizer Sozialversicherungssystem», da durch eine solche Liste eine gemeinsam verpflichtende und stets zu optimierende «Positivliste» gemäss WZW vorliegen würde. Dies wiederum würde aber gleichzeitig dazu führen, dass das aktuell noch immer mehrheitsfähige Mehrkassensystem dessen Existenzberechtigung verlieren würde, was zu weiteren Kosteneinsparungen ohne negative Beeinflussung des medizinischen Nutzens für die Patient*Innen führt.

 

Es fehlt somit nachweislich am generellen Willen der medizinisch inkompetenten berufsfremden Politik in Bundesbern, der Krankenversicherungen sowie eben auch der medizinischen Standespolitik. Der allen gemeinsame Nenner: Angst vor Verdienstverlusten.

 

Keusch A. MEDVICE 2022

 

 

Um sowohl die medizinische Indikations- und damit zusammenhängend die Behandlungsqualität sowie die Kosteneffizienz aufrecht erhalten zu können, muss die Politik und die Ärzteschaft eine entsprechende medizinische Qualitätsförderung zwingend betreiben. Für die Ärzteschaft eine grundlegend ethische Pflicht, welche sie seit Einführung KVG dank Umwandlung unseres Gesundheitssystems des damaligen Krankenversorgungssystems in eine politisch höchst lukrative neoliberale Gesundheitsselbstbedienungsindustrie, resp. «Cash-Cow» nicht wahrnehmen wollen. Für die Politik eine Gesichtswahrung bei der Einforderung und Umsetzung der von Ihnen gestalteten Gesetze durch die «Exekutive» gegenüber den Patient*Innen, Prämien- sowie Steuerzahler*Innen.

 

Argument, faule Ausrede: «Wachstum der Bevölkerung» / «bessere Therapien» 

Gemäss der vorliegenden «OBSAN-Statistik Nr. 53» von Maik Roth von 2012 vermag man nur 6,5% der gestiegenen Kosten tatsächlich dem demografischen Wandel und somit der Alterung und Zunahme der Bevölkerung zuzuschreiben. Ohne entsprechende transparente Nutzenbewertung, resp. «Zweckmässigkeits- oder Versorgungsforschung» und/oder adäquater transparenter Q-Förderung mit externer Kontrolle der therapeutisch erbrachten Leistungen ist diese Aussage ohne entsprechende Datengrundlage somit als nichts anderes als eine rein eigennützige, höchst meinungsmanipulierende Aussage der Ärzteschaft einzustufen, um die Eingriffe in die berufliche Tätigkeit des vorwiegend berufsfremden Bundesrates (Ausnahme BR Ignazio Cassis) sowie des Parlamentes umgehend wirtschaftlichkeitswahrend kompensieren zu können. 

 

Argument, faule Ausrede: «Tarif-Kostenneutralität» 

Ohne grundlegende Kenntnisse zum vorliegenden Langzeit- und Zusatznutzen, resp. dem WZW-Kriterium «Zweckmässigkeit» der erbrachten medizinischen Dienstleistungen ist eine nachweislich glaubwürdige Rechtfertigung einer kostenneutralen Umsetzung eines Tarifvertrages gar nicht möglich.

 

«Wesentliche materielle Mängel», wie seitens des Leiters des EDI, des Gesamtbundesrates und des BAG mit Anne Lévy als Vorwurf gegenüber der FMH zur aktuell vorliegenden TARDOC-Version politisch vorgebracht, unterliegt somit ebenfalls diesem zugrundeliegenden Mangel an transparenten «Kosten- / Nutzenerhebungen in der Medizin» gemäss KVG mit WZW seitens der Politik, an welchem die Politik aus wirtschaftlich willkürlich eigennützigen Interessen eben auch kein Interesse daran zeigt, um z.B. weiterhin als «Pillenstaat Schweiz» die wirtschaftlichen Eigeninteressen der Pharmaindustrie schweiz- und somit auch weltweit im Interesse des BIP und somit des generellen Wohlstands und Reichtums der Schweiz und der Pharmaindustrie jedoch auf politische Kosten einzelner Bürger*Innen als politisch angeblich nicht vermeidbare Kollateralschäden höchstkorrupter Wirtschaftspolitik weiterhin gezielt fördern zu können.

 

Eine so agierende «Exekutive» und «Legislative» bedient sich somit ebenfalls schamlos amtsmissbräuchlich im «Paradies für Geldgierige». Auch die Politik steht somit in der Grundverantwortung, das KVG nach medizinischen Grundwerten und Nutzenerkenntnissen entsprechend einzufordern und umzusetzen. Das so vorliegende, die wahren Missstände leider kaschierende pekuniär eigennützige mit Drohungen gespickte «Katz und Maus» Spiel der Politik und Ärzteschaft zerstört so Qualität und Finanzierbarkeit des «Schweizer Gesundheitssystems» endgültig.

 

Die Politik ist aktuell im Vorteil, da der Zentralvorstand FMH nachweislich lügt, denn er hat die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt, da die Ärzteschaft bis anhin noch immer keine adäquate Qualitätsförderung und Kontrolle gemäss KVG mit WZW etabliert hat.

 

«Aktuell gibt es im Schweizerischen Gesundheitswesen keine adäquate Qualitätskontrolle»

Vogt P.R. 2020

 

 

Der Zentralvorstand FMH muss deswegen nun aufzeigen, dass die Politik aus wirtschaftlichen Kosten- und Fördergründen bisher sämtliche politischen Leitplanken zur Etablierung ebenfalls gesetzesmissachtend und damit amtsmissbräuchlich verhindert hat, um den aktuellen Vorteil der Politik durch Nachweis von Lügen von Gesamtbundesrat und Parlament entlarven und so wieder gleich lange Verhandlungsspiesse erreichen zu können.

Keusch A. MEDVICE 2016

 

  • Evaluation der Zulassung und Überprüfung von Medikamenten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates, 13. Juni 2013

https://www.parlament.ch/centers/documents/de/bx-bericht-medikamente-d.pdf?fbclid=IwAR2wIrBaluLfFZeYKGjTrw_RlaVVzLDSZMwzaEgGmxGanzicJQHKz3Zw9y8

 

 

Im wirtschaftlichen Eigeninteresse der Schweizer Pharmaindustrie und des damit einhergehenden «Pillenstaates Schweiz» hat die «Exekutive» und «Legislative» höchst eigennützig auf die korrekte Einforderung und Umsetzung von WZW gemäss KVG Art. 32 Abs. 1 KVG, insbesondere des Z-Kriteriums, stets darauf verzichtet. Politisch kann man dies mit Ausnahme gegenüber der Pharma und Medizinprodukteindustrie nun nicht einfach gegenüber den übrigen medizinisch erbrachten Dienstleistungen plötzlich einfordern. Der Gesamtbundesrat und das Parlament sitzt so im selbstgezimmerten Sarg dieses «Korruptionsgrabes» fest, muss in der Öffentlichkeit nun eben so wie der ‘Mitte’-Präsident Gerhard Pfister deswegen die Verantwortung stets gesichtswahrend gegenüber der Ärzteschaft abschieben, diese gezielt als «geldgierig» darstellen, dabei gezielt missachtend, dass die fehlende politische Einforderung und Umsetzung von WZW grundsätzlich Schuld am vorliegenden «Paradies für Geldgierige» hat.

 

Argument, faule Ausrede: «Hausärzte»

Die nachweislich leider regelrecht «geldgierigen» Hausärztenetzwerke zur Wahrung deren Wirtschaftlichkeit wie z.B. «MediX Schweiz AG», «ARGOMED AG» etc. im vorliegenden «Managed Care Versicherungssystem» sind mit deren Akzeptanz von akzeptierten Budgetobergrenzen mit lukrativem selbstbereicherndem «Bonus/Malus-System» dank nicht behandelten oder «minderbehandelten» Patient*Innen im wirtschaftlichen Eigeninteressen der Versicherungsanbieter ohne jeglichem medizinisch transparenten Nachweis der tatsächlichen medizinischen Indikations- und Behandlungsqualität deren erbrachten Billigstmedizin generell selber schuld daran, dass diese politisch angewandte staatlich berufsfremde kostenplafonierende Kostensteuerungspolitik trotz wuchtig vorliegendem Neins zur «Managed Care Abstimmungsvorlage» doch noch über den Hintereingang politisch mehrheitsfähig akzeptiert höchst erfolgreich etabliert werden konnte, die Hausarztmedizin langfristig betrachtet unterdessen rein des schnöden kurzfristigen Mammons wegen politisch immer mehr zerstört. Es ist somit eine logische Konsequenz, dass die berufsfremden Politiker diese ökonomische Kostensteuerung nun über die pekuniär höchst eigennützigen Hausärztenetzwerke systematisch erweiternd anzuwenden versuchen. Warum also ist der FMH-Zentralvorstand nach der Ablehnung dieser Abstimmungsvorlage nicht weiterhin konsequent gegen dieses im Hintergrund durchgesetzte höchst eigennützige Versicherungssystem ohne jeglichem medizinischen Nutzennachweis dank fragwürdiger Qualitätssicherung und nach wie vor unbelegter Kosteneffizienz angetreten? Etwa, weil unterdessen die FMH-Strukturen eben höchst erfolgreich mit Managed Care Lobbyisten unterwandert werden konnten? Der FMH-Zentralvorstand im finanziellen Eigeninteresse dieser Hausärzte dies standespolitisch doch noch akzeptieren musste?

 

Dies ist dank grundlegender Missachtung der ärztlichen Sorgfaltspflicht der Ärzteschaft somit ein rein selbstverschuldetes Problem, welches man sich dank Akzeptanz dieser Kostenbremsversicherungsmodelle selbst standespolitisch eingehandelt hat. Äusserst billig, nachträglich nun gegenüber der Öffentlichkeit stets darauf hinweisen zu wollen, dass die Hausarztmedizin so endgültig zerstört wird, da der FMH-Zentralvorstand dies im Interesse der standespolitischen Manged-Care Versicherungslobbyisten, wie z.B. Felix Huber von «MediX», bisher stets ohne Warnhinweise gegenüber der berufsfremden Politik unterstützte und somit ein generelles Glaubwürdigkeitsproblems des FMH-Zentralvorstandes darstellt.

 

Argument, faule Ausrede: «Medizinisch kosteneffizient erbrachte Dienstleistungen»

Ohne gleichzeitig erbrachte adäquat transparente medizinische Q-Förderung und externe Q-Kontrolle der erbrachten Dienstleistungen lassen sich diese nicht nachweislich glaubwürdig medizinisch kosteneffizient belegbar rechtfertigen.

 

Bei den «Managed Care» Hausärztenetzwerken fehlt z.B. bis heute noch immer ein transparenter «Kosten- / Nutzenbeleg» deren erbrachten Dienstleistungen. Sie arbeiten nur deswegen angeblich kosteneffizient, weil a) deren medizinisch erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zu den medizinischen Spezialist*Innen von Hause aus kostengünstiger ausfallen und b) von der Politik und den Krankenversicherungen die bisher anfallenden Behandlungsgesamtkosten bei den Hausärzt*Innen nach polit-ökonomisch mehrheitsfähigen Budgetvorstellungen in dem Kostenbereich gehalten wird, wo ein jährliches Kostenwachstum von 2 bis 3% nach wie vor den BIP unterstützt, welches mit demografischer Veränderung der Bevölkerung sowie dem angeblichen medizinisch- therapeutischen Fortschritt dem Volke, resp. den Prämien- und Steuerzahler*Innen gegenüber, eben noch als normal kosten- und damit prämiensteigernd verkauft werden kann.

 

Bei den medizinischen Fachspezialist*Innen (exkl. Hausärzten) wird das Kostenwachstum ebenfalls über ein ökonomisches Steuerungssystem, dem «Wirtschaftlichkeitsverfahren Santésuisse» seitens der Krankenversicherungen so gesteuert, dass dieses Wachstum ökonomisch ebenfalls nicht allzu prämienexplodierend ausufert.

 

Wirtschaftlichkeitsverfahren Santésuisse

Statistische Screeningmethode / willkürlich auferlegtes Globalbudget der Krankenkassen zum angeblichen Aufspüren «Geldgeiler Leistungserbringer» mit fragwürdiger Vorgehensweise und medizinisch berechtigten Zweifeln an Methodik und Vorgehen im Bezug auf dessen zugrundeliegenden Patientengut mit entsprechender Krankheitslast und damit entstehenden Kosten, weil keiner detaillierten Einzelfallbeurteilung gemäss systematisch etablierter adäquater risiko-adjustierter Q-Förderung und externer Kontrolle unterliegend.

 

Bis 2018: ANOVA-Index - berücksichtig Variablen Alter & Geschlecht

Ab 2018: Regressionsindex - berücksichtigt Variablen Spitalaufenthalt Vorjahr, Wahlfranchise, ‘Pharmaceutical Cost Group’ PCG

 

 

«Die Screening Methode gibt Hinweise, kann aber keine Einzelfallbeurteilung ersetzen. Angemerkt sei, dass das Screening den Output der Leistungserbringung nicht berücksichtigt (Heilungserfolg)»

 

Hulliger B. Schweiz. Ärzteztg. 2021;102(03):73-75

https://saez.ch/article/doi/saez.2021.19520

 

«Diese Screening Methode entspricht keinesfalls unserer Tätigkeit, kranken Menschen zu helfen»

 

Junghardt Armin, Schweiz. Ärzteztg. 2022;103(18):595

https://saez.ch/article/doi/saez.2022.20756

 

«Die Screening-Methode ist immer nur ein Teil der Wirtschaftlichkeitskontrolle gemäss Art 56 Abs. 6 KVG und stellt keinen Ersatz für eine detaillierte Einzelfallbeurteilung dar.»

 

Müller P., Kessler Th. Schweiz. Ärzteztg. 2021;102(03):73-75

https://saez.ch/article/doi/saez.2021.19520

«Es bedarf immer dem Screening nachgelagert einer Einzelfallprüfung, um festzustellen, ob ein Arzt seine Leistungen wirtschaftlich oder unwirtschaftlich erbringt»

 

Kohler A. Schweiz. Ärztezeitg. 2021;102(03):73-75

https://saez.ch/article/doi/saez.2021.19520

 

 

Wenn sich die entsprechenden Leistungserbringer nun im Vergleich mit deren Kolleg*Innen derselben Facharztgruppe kostenmässig nicht gross unterscheiden, so ist für die Krankenversicherungen und die Politik alles im wirtschaftlich eigennützig angestrebten grünen Bereich. Nur sogenannte «geldgeile schwarze Schafe» werden dann zu Recht herausgefiltert und finanziell bestraft, um so angeblich aufzeigen zu können, dass man gegen angeblich medizinisch «unzweckmässiger» Mengenausweitung dank statistisch erhobenen Durchschnittskostenberechnungen somit bereits äusserst effektiv und erfolgreich vorzugehen vermag.

 

Leistungserbringer, die wegen deren versicherungstechnisch ungünstigen, sprich teuren Patientengutes im Vergleich mit Facharztkolleg*Innen, welche ein ökonomisch und versicherungstechnisch günstigeres Patientengut vorweisen, geraten so unter Druck, werden durch die willkürlich eigennützig berufsfremd kostenoptimierenden Krankenkassen quasi dazu gezwungen, die teuersten Patient*Innen gezielt loszuwerden oder über von allen Fachärzt*Innen gezielt betriebenen und miteinander abgesprochenen, durch Juristen gezielt zusätzlich geförderten Kostenauslagerungen anzuwenden, um die Kosten in den von der berufsfremden Politik und Krankenkassen akzeptierten Bereich so erfolgreich verringern zu können. Problematik dabei: die Kosten entsprechen den polit-ökonomischen Vorstellungen, bedeuten jedoch nicht in jedem Falle die optimale Behandlung des Patienten, was so langfristig zur Verschlechterung der Indikations- und Behandlungsqualität und damit der Kosteneffizienz generell beiträgt. In den 2010-er Jahren z.B. über eine gezielte Überweisung – Auslagerung der Kosten - an die Physiotherapie. Hilft dies nicht, muss ein Leistungserbringer entgegen dessen medizinischen Ethik, ärztlicher Sorgfaltspflicht die versicherungstechnisch teuersten Patient*Innen möglichst schnell loszuwerden versuchen, resp. zu «vergraulen»:

 

Sagt diesen teuren Patienten einfach ganz ehrlich, dass Ihr sie nicht mehr so wie gewohnt wegen den Auflagen ihrer Krankenversicherung weiterbehandeln könnt. Entweder akzeptieren sie dies, oder sie ziehen zum nächsten Arzt weiter, der sie hoffentlich noch mit den für sie medizinisch notwendigen medizinischen Behandlungen budgetmässig entsprechend zu versorgen vermag. So schrumpft das Patientenkollektiv wieder in den für Sie ungefährlich grünen Bereich!“

Dr. iur. Dieter Daubitz, Präsident SGA, PULSUS Generalversammlung, 19. März 2014, Luzern

 

 

Diese Abwehrstrategie der Leistungserbringer funktionierte bisher problemlos. Diese so entstehenden Kosten wurden jahrelang von den Krankenkassen akzeptiert, da ja angeblich «wirksam», «zweckmässig» und «wirtschaftlich». Es hat in der Zwischenzeit aber leider dazu geführt, dass für die Krankenversicherer der Kostenbereich «Physiotherapie» unterdessen zu kostspielig geworden ist, so dass die Politik und die Krankenversicherer nun versuchen, bei der Physiotherapie ebenfalls den Kostensparhammer auszupacken. Erneut bastelt sich so die berufsfremde Politik mit deren Handlangern, den Gesundheitsbehörden und den Krankenversicherungen eben einen ökonomisch erwünschten Einheitskostenpatienten für die Physiotherapie zusammen. Pech, wer als Patient nun sowohl bei der Ärzteschaft als auch bei den Physiotherapeut*Innen zu teuer geworden ist. Der fällt aufgrund des aktuell vorliegenden höchst eigennützigen polit-wirtschaftlichen berufsfremden wirtschaftlich Diktatur der «Legislative» und «Exekutive» so eben zwischen Stuhl und Bank. Gleichzeitig wird so die Behandlungsqualität und Kosteneffizienz im «Schweizer Gesundheitssystem» über gezielte Missachtung der ärztlichen Therapiefreiheit sowie des Behandlungs- und Selbstbestimmungsrechts der Patient*Innen im Einzelnen, sowie im «Schweizer Sozialversicherungssystem» generell verschlechtert.

 

«Budget(mit)Verantwortung» in MC-Netzwerken sowie das «Wirtschaftlichkeitsverfahren Santésuisse» oder auch die «Swiss-DRG’s» sind somit rein «höchstkorrupte» eigennützige ökonomische berufsfremde Kostensteuerungsmassnahmen, welche die ärztliche Sorgfaltspflicht zur Wahrung der körperlichen Integrität des einzelnen Patienten nachweislich unterwandern. Es liegt somit nur eine rein eigennützige-ökonomisch mehrheitsfähig angestrebte Kostenneutralität vor, um im wirtschaftlichen Eigeninteresse das «Paradies für Geldgierige» nach wie vor so weiter betreiben zu können, wie bis anhin gewohnt. Patient*Innen werden so von Klinik zu Klinik, von Arzt zu Arzt, von Krankenkasse zu Krankenkasse profit- und kostenoptimierend verschoben, weil man Patienten loswerden muss, welche die Kosten, resp. die polit-wirtschaftlichen mehrheitsfähigen Kostenvorstellungen berufsfremd in die medizinische Heilkunst eingreifender überheblich agierender Bundesrät*Innen und Parlamentarier*Innen der «Exekutive» und «Legislative» mit deren dies brav umsetzenden Handlangern, den Krankenversicherungen, sprengen.

 

«Im Fallpauschalen-System, auch Diagnosis-related Groups (DRGs) genannt, werden Patienten anhand medizinischer und demographischer Daten in Fallgruppen eingeteilt. Die Fallgruppen dienen jedoch nicht der medizinischen Unterscheidung, sondern der Differenzierung des ökonomischen Aufwandes»

Vogt P.R. 2020

 

 

«Behördliche Aufgaben werden an privatwirtschaftliche Organisationen übertragen, ohne dass die Behörden deren Arbeit kontrollieren, so etwa bei den Wirtschaftlichkeitsverfahren, wo BAG und EDI der Santésuisse blind vertrauen, obwohl seit Jahren berechtigte Zweifel an ihrer Methode und ihrem Vorgehen bestehen.»

Romanens M, Kurth F. Gilli Yvonne, Schweiz. Ärzteztg. 2022;103(20):680-681

https://saez.ch/article/doi/saez.2022.20585

 

Deswegen:

 

«Sofortige Abschaffung des Globalbudgets in der medizinischen Grundversorgung, welches de facto durch die Wirtschaftlichkeitsverfahren der santésuisse existiert. Sofortige Sistierung sämtlicher Aktivitäten, welche auf einem ungenügenden Risikoausgleich beruhen, insbesondere a) DRG, b) Wirtschaftlichkeitsverfahren in der Grundversorgung (inkl. Spezialisten), c) Billigkassen, solange keine adäquaten Risikoausgleichsmodelle ausgearbeitet wurden.»

Vogt P.R. 2020

 

Einmal mehr muss man auf die grundlegende Bedeutung adäquater medizinischer Q-Förderung und Q-Kontrolle von Indikation und Outcome hinweisen, die eben von Anfang an in der Lage gewesen wäre, im Interesse der ärztlichen Sorgfaltspflicht sowohl die individuelle körperliche Integrität der Patient*Innen als auch die Kosteneffizienz unseres Gesundheitssystems wahren zu können.

 

Bei entsprechend etablierter Q-Förderung und Kontrolle wird das «Wirtschaftlichkeitsverfahren Santésuisse» nachweislich medizinisch qualitäts- und ökonomisch effizienzfördernd gesteigert.

 

Ohne diese Q-Förderung und Kontrolle kann man als Präsidentin des Zentralvorstandes FMH im vorliegend kostenmässig aktuell rein ökonomisch gesteuerten Gesundheitssystem nicht glaubwürdig vertreten, die Ärzteschaft arbeite bereits nachweislich kosteneffizient.

 

Argument, Ausrede: «Kostspieliger Verwaltungsapparat»

Spätestens mit der Einführung von Swiss-DRG’s zur polit-wirtschaftlichen Differenzierung des ökonomischen Aufwands wurde ein enorm kostspieliger sowie äusserst zeitaufwendiger ressourcenverbrauchender Verwaltungsaufwand ohne jeglichem medizinischen Zusatznutzen zur angeblichen Förderung der medizinischen Indikations- und Behandlungsqualität unserer Patient*Innen seitens der Politik zur generellen Optimierung und Rechtfertigung der Leistungsabrechnungen seitens der Leistungserbringer oder zur expliziten Ablehnung der Leistungsübernahmebegehren dank fehlender, für alle Krankenkassen obligat verpflichtender «Positivliste» seitens der Politik und den Krankenkassen ausgebaut:  

 

«Die Einführung der DRG’s und weiterer administrativer Hürden hat eine jetzt schon hypertrophe Administration noch vergrössert und eine sinnlose Datenakkumulation verlangt, um mit immer mehr administrativ Beschäftigten zu kontrollieren, dass die medizinischen Leistungserbringer immer weniger medizinische Leistung erbringen. Auf diese Art und Weise wurden noch mehr finanzielle Mittel, welche dringend für medizinische Massnahmen am Patienten benötigt werden, in einen sinnlosen Papierkrieg umgeleitet. Noch mehr Bürokraten werden mit noch mehr Prämiengeldern noch enger kontrollieren wollen, dass im Gesundheitswesen noch weniger medizinische Leistungen erbracht werden.»

 

«Unsere ethische Verpflichtung, dem Patienten nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen, hätte uns verpflichtet, der Einführung der Fallpauschalen in der Schweiz einen Riegel zu schieben. Ich werfe den Befürwortern der DRG nicht vor, dass sie bewusst eine morallose Art der Medizin einführen wollten. Das war auch bei der Einführung der DRG in anderen Ländern bestimmt nicht das primäre Ziel. Verlust von Moral und Ethik im medizinischen Alltag sind aber die Konsequenz der Einführung der DRG sowie der konstanten Ausdehnung administrativer Aufgaben.»

 

«Verschiedene Analysen internationaler Experten vermögen keinen positiven Aspekt der Einführung der DRG entdecken. Verlierer sind Patienten und Kliniken. «Gewinner» sind Administrationen, Bürokraten, Ökonomen, Planer und vor allem die IT-Firmen, welche ihre überteuerten Hard- und Software-Produkte zur Leistungserfassung in die Kliniken pressen, verpflichtende Schulungen, Codierkurse und bereits Codierrevisionskurse anbieten und u.a. im Rahmen von Lizenzgebühren in jeder Klinik pro Patient schamlos abkassieren.»

 

«Von Tausend Franken Kassenprämie werden immer weniger für eine medizinische Handlung ausgegeben, während sich angeblich unverzichtbare «Dienstleister» im Gesundheitswesen immer schamloser aus dem Topf bedienen»

Vogt P.R. 2020

 

 

«Das EPD bringt in einem Gesundheitssystem ohne adäquate Qualitätsförderung sowie externen Kontrollen dem Patienten so keinen zusätzlichen Nutzen. Es dient einzig und allein dazu, jede kleinste Tätigkeit des medizinischen Personals so dokumentieren und analysieren zu können, damit die Administrationen jede Banalität kostenmässig maximal abzurechnen vermögen, Fallpauschalen optimieren zu können. Das hat mit medizinischer Qualität und Kosteneffizienzsteigerung somit leider überhaupt nichts mehr zu tun, stellt für unsere behandelnden Ärzte den endgültigen Tod der klinischen Medizin dar, da die jeweiligen Behandlungen so nur noch nach rein ökonomisch eigenbereichernden Interessen von Politik und Wirtschaft steuern. Ob dem Patienten medizinisch individuell so besser geholfen werden kann, spielt dabei nur noch eine sekundäre Rolle. Primär muss stets die Kasse stimmen.»

Keusch A.

Ohne Mehrwert

Höfner Volksblatt, 28. April 2022; S.6

 

 

Dieser riesige Prämiengelder verschwenderische Administrationsappart existiert somit bereits und vergrössert sich weiterhin, wenn die Ärzteschaft nach wie vor keine adäquate Q-Förderung und Kontrolle der erbrachten medizinischen Dienstleistungen einfordert und etabliert.

 

Mit einer Etablierung des administrativen Aufwandes im Rahmen einer adäquaten Q-Förderung und Kontrolle kann der bereits vorliegende unsinnige administrative Verwaltungsappart zur Leistungsrechtfertigung und Abrechnung ohne medizinischem Mehrnutzen für Ärzteschaft und Patienten in einen schlankeren, kostengünstigeren Verwaltungsapparat zur Erhebung und Dokumentation der «Zweckmässigkeit» der medizinisch erbrachten Dienstleistungen im Rahmen von extern kontrollierter Qualitätsförderung / «Zweckmässigkeits-, resp. Versorgungsforschung» von / zu Indikation und Outcome seitens der Ärzteschaft, Politik und Krankenversicherungen im Interesse der Schuldner der erbrachten Dienstleistungen, den Patient*Innen sowie Prämien- und Steuerzahler*Innen in interdisziplinär konstruktiver Zusammenarbeit mit medizinischem Mehrwert umgewandelt werden. Anhand solch transparent vorliegender «Qualitätsbelege» gemäss den WZW-Kriterien «Wirksamkeit» und «Zweckmässigkeit» vermag die Politik und Ökonomie gemäss dem WZW-Kriterium «Wirtschaftlichkeit» im Anschluss daran wirtschaftlichkeitswahrende Preise und Tarife auszuhandeln. Zusätzlich wird endlich eine «Positivliste» der medizinischen Dienstleistungen generiert und qualitätssichernd kosteneffizient gesteuert.

Dieser Aufwand der Kontrolle und Förderung, Optimierung der medizinischen Indikations- und Outcomequalität gehört aufgrund der medizinischen Ethik mit dessen ärztlichen Sorgfaltspflicht zur ethischen Grundpflicht jedes medizinisch tätigen Leistungserbringers.

 

Dass der Zentralvorstand FMH mit Frau Gilli als deren Präsidentin dies nun nach wie vor im Interesse der diversen Standesorganisationen FMH mit deren unethisch agierenden Standeslobbyisten wirtschaftlich skrupellos eigennützig zu verhindern versucht, noch dazu mit der höchst faulen Ausrede, das bestehende «Administrationsmonster» mit qualitätsfördernden Abklärungen und Kontrollen nicht noch teurer machen zu wollen, weist deutlich und unmissverständlich darauf hin, dass Frau Gilli mit dem bisherigen Verwaltungsapparat prinzipiell ganz gut zu leben vermag, da die Ärzteschaft beim vorliegenden Verwaltungsapparat eben nach wie vor in der Lage ist, sämtliche Kosteneinsparungen sogleich wieder über lasche, qualitätsmässig nicht entsprechend «zweckmässig» geförderte, optimierte und kontrollierte Indikationsstellungen wirtschaftlichkeitswahrend ausgleichen zu können.

 

Kennt man jedoch den medizinisch langfristigen (Zusatz-)Nutzen der einzelnen Indikationen, kann sich die Ärzteschaft somit nicht mehr mit Argumenten, resp. faulen Ausreden deren Grundverantwortung, stets «wirksame», «zweckmässige» und «wirtschaftliche» Leistungen zur Förderung von Qualität und Kosteneffizienz im «Schweizer Gesundheitssystem» anzuwenden, höchst verantwortungslos entziehen.

 

Kennt man den medizinisch langfristigen (Zusatz-)Nutzen der einzelnen Indikationen, dann darf die medizinisch geleistete Qualität tatsächlich seinen Preis haben. Dieser Preis soll gleichzeitig Ansporn und Belohnung für nachweislich kosteneffiziente Qualität darstellen, um den medizinischen Fortschritt nicht abzuwürgen, auch in Zukunft langfristig Behandlungsqualität und Kosteneffizienz wahren zu können.

Da Politik und Ärzteschaft seit Einführung KVG aber nachweislich kein Interesse an einer tatsächlich entsprechenden Einforderung und effizienten Umsetzung des WZW-Kriteriums «Zweckmässigkeit» aufweisen, muss die Aussage der Präsidentin FMH als weiteres unhaltbares Argument, resp. als weitere höchst faule Ausrede zur Wahrung der wirtschaftlichen Eigeninteressen der Ärzteschaft auf gesundheitliche und finanzielle Kosten der Patient*Innen, Prämien- und Steuerzahlerinnen gewertet werden.

 

Wenn nun die Ärzteschaft nachweislich, zusammen mit der Politik und Wirtschaft, kein Interesse hat, Behandlungsqualität und Kosteneffizienz langfristig absichern zu wollen, weil beide wirtschaftliche Einbussen befürchten und damit eben die immer schlechter werdende Behandlungsqualität bei gleichzeitig ausufernden Kostenbelastungen deswegen gezielt in Kauf nehmen, dann muss die Ärzteschaft und Politik dies der Bevölkerung entsprechend mitteilen, damit die Bevölkerung bei fehlendem Einverständnis im vorliegenden direktdemokratischen Rechtsstaat Schweiz entsprechende Schritte einzuleiten vermag. So aber vertuschen Ärzteschaft und Politik aber skrupellos deren finanziellen Eigeninteressen mit faulen, angeblich plausiblen Ausreden.

 

«Ist man nicht gewillt, 20 Milliarden zu sparen, weil damit u.a. Arbeitsplätze in Gefahr sind, oder weil die Ausgaben im Gesundheitswesen benützt werden, uns einen jährlichen Anstieg unseres Bruttosozialproduktes zu «verkaufen», muss die Politik dies sagen.»

Vogt P.R. 2020

 

 

Argument, faule Ausrede: «Der Arzt will ja nur helfen, den Job gut machen»

In der Tat wäre es vermessen, die Ärzteschaft einem generellen Misstrauensvotum zu unterwerfen. Die Problematik besteht jedoch leider darin, dass die Basis der Ärzteschaft durch die FMH-Standesorganisationsvorstände, dem Zentralvorstand FMH sowie den kantonalen Ärztegesellschaften gezielt undemokratisch das Mitsprache- und Wahlrecht entzogen wird. Somit sind weder der Zentralvorstand FMH noch die Vorstände der einzelnen Standesorganisationen FMH demokratisch gewählt worden, muss deswegen seitens der Politik und des Volkes ein Fragezeichen hinter der tatsächlich zugrundeliegenden Glaubwürdigkeit und Seriosität der so pekuniär gezielt eigennützig gewählten Standesprotagonist*Innen gesetzt werden.

 

Hinzu kommen noch die medizinisch-wissenschaftlichen Grundregeln der «Evidenzbasierten Medizin» EBM. Ein einzelner Arzt behandelt in dessen Praxis oder Klinik nämlich rein wissenschaftlich und statistisch betrachtet zu wenige Patienten, um tatsächlich evidenzbasierte Therapieempfehlungen zu den diversen Behandlungsverfahren gemäss «Number Needed to Treat», kurz NNT, für den Klinik- und Praxisalltag generell aussprechen zu können. Obschon die Patienten keine ökonomisch steuerbare Einheitspatienten sind, ist es medizinisch enorm wertvoll, als einzelne Ärztin / einzelner Arzt generell zu wissen, welchen Nutzen die einzelnen medizinischen Dienstleistungen als Therapieoptionsauswahlhilfe tatsächlich zu leisten imstande sind. Die individuelle Anamnestik und Therapie entscheidet ja stets über die schlussendlich individuell getroffene Therapie in Zustimmung mit dem Patienten. Ob sie / er den Job, z.B. bei operativen Eingriffen nun tatsächlich gut macht, vermag letzten Endes nur eine adäquate risiko-adjustierte Q-Förderung und Kontrolle nachweisen. Es gehört somit zur ethischen Grundpflicht jedes Leistungserbringers, dessen Tätigkeit extern objektivierbar überprüfen zu lassen, um diese im Interesse des Wohls des Patienten sowie der Kosteneffizienz des Systems laufend optimieren zu können. Diese selbstherrliche Arroganz von Politik und Ärzteschaft widerspiegelt sich z.B. sehr schön hinsichtlich der Mindestfallzahldebatte, wo eben jede Ärztin, jeder Arzt stets selbstverliebt meint: «Sie / er wolle ja nur helfen, mache den Job gut!» 

«Die exakte Darstellung einer adäquaten Qualitätskontrolle – dem zentralen Punkt jeder Reformbemühung im Schweizer Gesundheitswesen – übersteigt den Rahmen dieses Manuskriptes. Soviel sei gesagt: eine adäquate Qualitätskontrolle ist auf der Basis einer Risiko-adjustierten Methode zuverlässig möglich. Gerade bei invasiven Maßnahmen am Patienten erlaubt sie nicht nur eine präzise Kontrolle einer ganzen Klinik, eines einzelnen Departements oder einer einzelnen Maßnahme. Sie erlaubt ebenso einen Vergleich zwischen einzelnen Kliniken und einzelnen Akteuren über eine selbst definierte Zeit. Selbst kurzfristige Leistungsschwankungen sind vollumfänglich berechen- und graphisch darstellbar. Die beispielhafte Präsentation, wie eine solche Qualitätskontrolle im Alltag funktioniert – und das tut sie – ist die Aufgabe einer entsprechenden Präsentation, da sie sich nur graphisch umfassend und klar darstellen lässt. Sie sollte sich jedoch an das Programm des „National Surgical Quality Improvement Program“ anlehnen (Shukri F. Khuri, MD (ed): Quality, advocacy, healthcare policy, and the surgeon. Annals of Thoracic Surgery 2002;74:641-9).»

 

Vogt P.R. 2020

 

Finanzielle Fehlanreize sowie berufsfremde polit-ökonomisch mehrheitsfähige staatliche Kostenbremseingriffe wie z.B. Budgetobergrenzen zerstören jedoch gezielt die medizinische Heilkunst mit dessen verfassungsrechtlich verankerten Sorgfaltspflicht und Therapiefreiheit unserer Ärzteschaft als auch das Behandlungs- und Selbstbestimmungsrecht unserer Patient*Innen.

Keusch A. MEDVICE 2013

 

 

Kostenbremsen, die seitens der Politik nicht auf einer transparenten Steuerung gemäss adäquater Q-Förderung und Kontrolle beruhen, entsprechen politisch somit leider einem regelrechten amtsmissbräuchlichen eigennützigen Blindflug:

 

«Das Einfrieren der Mittel und die moralisch, ethisch und juristisch an den Arzt formulierte Pflicht, jeden Patienten mit den besten Methoden nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln, sind unmoralisch, da sie unter den Bedingungen staatlich limitierter Ressourcen eine strikt unerfüllbare Pflicht postulieren.»

Vogt P.R. 2020

 

Unter diesen staatlich berufsfremden Eingriffen und Bedingungen muss die Frage in den Raum gestellt werden, ob eine Ärztin, ein Arzt tatsächlich noch dessen ärztlichen Sorgfaltspflicht gegenüber Folge zu leisten, seinen Beruf noch «Lege Artis» auszuführen vermag, resp. tatsächlich noch «gut machen» kann?

 

Als Patient*In kann man ohne transparent vorliegende Qualitätsförderung und externer Kontrolle sich zudem somit leider nie sicher sein, ob die nun zur Therapie vorgeschlagene Option tatsächlich dem Wohl des Patienten oder nicht doch viel eher dem Wohl des Portemonnaies des entsprechend behandelnden Arztes, Hausärztenetzwerk oder Klinik entspricht. Ja, der Arzt will schon helfen. Aber macht er dessen Job gemäss zugrundeliegender rein medizinischer Sorgfaltspflicht tatsächlich noch «gut»? Gemäss Prof. Vogt unterdessen so eben eine politisch unerfüllbar eingeforderte Pflicht. Aber wenn der Zentralvorstand FMH weiterhin so argumentiert, gibt es für die Politik keinen Grund, etwas am eingeschlagenen Weg zu ändern, weil die Ärzteschaft dies bisher ja akzeptiert hat, seit Einführung KVG keine Forderung nach Etablierung einer risiko-adjustierten Q-Förderung und Kontrolle zur Wahrung deren medizinischen Heilkunst gegenüber der Politik stellte.

 

Aufgrund der Krankengeschichte des Autors dieses Manuskriptes vermochte er einige Ärzte persönlich zu testen. Was schlagen diese einem versteckt medizinisch gebildeten Patienten tatsächlich als für ihn angeblich medizinisch optimalste Therapieoption vor? Wenn er dann mit der Zeit langsam durchblicken liess, dass er ebenfalls «vom Fach» ist, resp. medizinische Grundkenntnisse aufweist und sich hinsichtlich medizinischer «Zweckmässigkeit» sehr gut auskennt, relativierten diese entsprechend ertappt stets deren Therapievorschläge gemäss dem tatsächlich vorliegenden medizinischen Nutzen zur Erreichbarkeit des erwünschten Therapiezieles ihm gegenüber.

 

Wie soll nun ein medizinisch nicht ausgebildeter und in medizinisch wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung unerfahrene Patientin, resp. Patient im Umfeld von nicht nachweislich transparent im Nutzen abgeklärten Therapieoptionen tatsächlich feststellen können, dass die sie / ihn behandelnde Ärztin, resp. Arzt dessen Job tatsächlich «gut», resp. handwerklich wohl ja, medizinisch-wissenschaftlich jedoch mit Fragezeichen macht, somit wirklich zur Förderung des Wohls der Patienten und eben nicht sich selber oder des Systems dient?

 

Ohne transparent vorliegende Qualitätsförderung und Kontrolle ist man so leider stets einer ökonomisch zugrundeliegenden kosteneinsparenden oder gewinn- und profitoptimierenden Willkür von Politik, Leistungserbringer und Dienstleister ausgeliefert. Insbesondere aufgrund des Machtverhältnisses der Ärzteschaft gegenüber dessen bittstellenden Patient*Innen. Man hat als Patient*In deswegen stets Angst, sich mit unangenehm abklärenden Rückfragen langfristig Behandlungsnachteile einzuhandeln.

 

Therapiefreiheit und ärztliche Sorgfaltspflicht der Ärzteschaft sowie Behandlungs- und Selbstbestimmungsrecht der Patienten können letzten Endes somit nur über transparent adäquate, risiko-adjustierte Q-Förderung und Kontrolle glaubwürdig gesichert werden. Dann trennt sich auch die Spreu vom Weizen, resp. kann man als Patient in einem so gesteuerten «Qualitätswettbewerb» langfristig erkennen, wer seinen Job tatsächlich «gut» macht. Aber ohne lässt es sich eben als FMH-Präsidentin sehr leicht meinungsmanipulierend behaupten, der Arzt wolle den Job stets «gut» machen, resp. ungeachtet des damit anfallenden Kostenaufwandes und berufsfremder politisch auferlegter Kostenziele tatsächlich die individuell beste und sich langfristig als kosteneffizient erweisende Therapieoption zum Wohle des Patienten und des Gesundheitssystems anwenden.

 

So aber täuscht die Ärzteschaft die von ihnen abhängigen Patient*Innen sowie den alles bezahlenden Prämien- und Steuerzahler*Innen gezielt zu deren finanziellen Eigengunsten mit nicht belegbaren qualitativen Aussagen zu deren Tätigkeit. Ausnahmen bestätigen natürlich stets die Regel! Was letzten Endes aber nicht heisst, dass tatsächlich der generelle Wille zum Helfen fehlt, aber die staatlich gesetzten Leitplanken ermöglichen gemäss medizinischer Ethik keine qualitativ gesicherte hochstehende Medizin für alle mehr. Denn wer packt finanzielle Vorteilsnahmen nicht am Schopfe, wenn vor einem liegend, resp. gezielt angeboten oder politisch eben grundsätzlich ermöglicht? Als Mediziner*In dann eben alles eine Frage des zugrundeliegenden Charakters.

 

Argument, Ausrede: «Fehlender Anreiz zur Optimierung der Indikations- und Behandlungsqualität»

Wie tief ist die Ärzteschaft unterdessen offensichtlich leider gesunken, dass man trotz medizinischer Ethik und ärztlicher Sorgfaltspflicht offensichtlich nur noch dann dazu bereit ist, sich zum tatsächlichen Wohle deren Patient*Innen einzusetzen, wenn dank diesem bisher explizit durch die Politik ermöglichten «Paradies für Geldgierige» am Abend die Kasse für die einzelnen Leistungserbringer stimmt?

 

Im Interesse deren Patient*Innen müsste die Ärzteschaft prinzipiell einen medizinischen Qualitätswettbewerb dank transparenter Q-Förderung und Kontrolle gemäss deren zugrundeliegenden ärztlichen Sorgfaltspflicht anstreben, bei welchem in Folge nachweisliche Qualität seitens der Therapieoptionen sowie der Leistungserbringer - z.B. bei letzteren (Kliniken, Ärzten) im Rahmen eines transparenten «Benchmarking» - sowohl die Dienstleistungsqualität der einzelnen Leistungserbringer als auch den Nutzen der einzelnen Medikamente und medizinischen Mittel- und Gegenstände der Pharma- und Medizinprodukteindustrie transparent gegenüber der Bevölkerung, resp. den Patient*Innen ausgewiesen und quasi im Rahmen eines transparenten «Qualitätswettbewerbs» zur nachweislichen Förderung von Qualität und Kosteneffizienz verglichen werden kann.

 

Wiederholt medizinisch qualitativ mangelhaft agierende Leistungserbringer sowie sich wiederholt als mangelhaft, resp. als «Unzweckmässig» sich erweisende medizinische Therapieoptionen können so erkannt, qualitäts- und kosteneffizienzfördernd eliminiert, resp. medizinisch «unzweckmässig» mengenausweitend reduziert werden.

 

Zur redundanten Erinnerung:

 

«Die exakte Darstellung einer adäquaten Qualitätskontrolle – dem zentralen Punkt jeder Reformbemühung im Schweizer Gesundheitswesen – übersteigt den Rahmen dieses Manuskriptes. Soviel sei gesagt: eine adäquate Qualitätskontrolle ist auf der Basis einer Risiko-adjustierten Methode zuverlässig möglich. Gerade bei invasiven Maßnahmen am Patienten erlaubt sie nicht nur eine präzise Kontrolle einer ganzen Klinik, eines einzelnen Departements oder einer einzelnen Maßnahme. Sie erlaubt ebenso einen Vergleich zwischen einzelnen Kliniken und einzelnen Akteuren über eine selbst definierte Zeit. Selbst kurzfristige Leistungsschwankungen sind vollumfänglich berechen- und graphisch darstellbar. Die beispielhafte Präsentation, wie eine solche Qualitätskontrolle im Alltag funktioniert – und das tut sie – ist die Aufgabe einer entsprechenden Präsentation, da sie sich nur graphisch umfassend und klar darstellen lässt. Sie sollte sich jedoch an das Programm des „National Surgical Quality Improvement Program“ anlehnen (Shukri F. Khuri, MD (ed): Quality, advocacy, healthcare policy, and the surgeon. Annals of Thoracic Surgery 2002;74:641-9).»

Vogt P.R. 2020

 

 Die andauernde Verweigerung der Ärzteschaft gegenüber einer adäquaten risiko-adjustierten Q-Förderung und Kontrolle unterstreicht somit die Tatsache, dass man eben nur dann ein Interesse daran zeigt, wenn der pekuniäre ‘Status Quo’ beibehalten und bei Nachweis des Nutzens gemäss KVG über weitere finanzielle Anreize zusätzlich dazu noch gesteigert werden kann, so wie es eben die Managed Care Hausärztenetzwerke z.B. bei deren Verordnung von Generika und von der Politik sogar gesetzlich mit wirtschaftlichkeitswahrenden finanziellen Vorteilsnahmen – Rabatten - ohne nachweislich transparent kontrolliertem Qualitätsbeleg prämiengeldmissbräuchlich gefördert wird.

Die Forderung von Frau Gilli nach zusätzlichen finanziellen Anreizen zur Erfüllung der ärztlichen Sorgfaltspflicht stellt somit eine ethische Bankrotterklärung der Ärzteschaft dar. Sie wäre nach transparentem Nachweis der medizinischen Zweckmässigkeit durch die Ärzteschaft ökonomisch gerechtfertigt, denn tatsächlich in dessen medizinisch langfristigen Nutzen erwiesene Dienstleistungen zur langfristigen Verringerung der Krankheitslast, resp. «Gesundung der Bevölkerung» sind finanziell stets zu belohnen. Dies als Anreiz, weiter Forschung und Entwicklung zu betreiben, um auch in Zukunft qualitativ hochstehende «wirksame» und «zweckmässige» Therapieoptionen anbieten zu können, die trotz höherer Preise deswegen ökonomisch noch immer eine tragbare Finanzierung – gemäss WZW-Kriterium «Wirtschaftlichkeit» - durch die Prämien- und Steuerzahler*Innen ermöglicht. 

 

«Auf der Tatsache der positiven Interaktion zwischen „Gesundheit“ und „Ökonomie“ lassen sich damit folgende Aussagen machen: (1) das Konzept, dass ein teures Gesundheitswesen eine Last darstellt, ist falsch; (2) in einer alternden, aber aktiven Gesellschaft, deren Ökonomie auf „human resources“ und „human capital“ beruht, sind die Kosten des Gesundheitswesens als Investition zu sehen, weil; (3) diese Ökonomie Gesundheits-intensiv und gleichzeitig Gesundheits-abhängig ist, und (4), weil Investitionen in das Gesundheitswesen einer derartigen Gesellschaft einen hohen „Return of Investment“ erzielen. Nur schon diese wenigen, an sich banalen Überlegungen zeigen, dass das derzeitige Lamentieren über ein Gesundheitswesen, das wir uns angeblich nicht mehr leisten können oder sollen, nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann.» 

Vogt P.R. 2020

 

Die Ärzteschaft befürchtet mit adäquater Q-Förderung und Kontrolle offensichtlich stets schwere Einkommensverluste gegenüber dem aktuell liebgewonnenen und nach 22 Jahren seit Einführung und mangelhafter Umsetzung des KVG unterdessen als selbstverständlich erachteten finanziellen «Selbstbedienungsladen OKP», nach Gerhard Pfister eben einem «Paradies für Geldgierige», zu erleiden, so dass man offensichtlich stets erst dann gewillt ist, dies zum Wohle deren Patient*innen zu etablieren, wenn zumindest der wirtschaftliche «Status Quo» keinen Einbruch erleidet, mit zusätzlichen finanziellen Vorteilsnahmen zumindest gehalten, ausgleichend abgesichert werden kann.

 

Der Zentralvorstand FMH beweist mit Frau Gilli als erfahrene Politikerin angesichts der einkommensmindernden Kostenbremse-Initiative somit eindrücklich, dass man offensichtlich leider nur ein finanzielles und überhaupt kein Interesse an Qualität und Kosteneffizienz im «Schweizer Gesundheitssystem» hat. Der Zentralvorstand FMH schmeisst somit unverblümt ausgedrückt jegliche medizinische Ethik, ärztliche Sorgfaltspflicht, Moral und Anstand regelrecht den «Schweinen zum Frasse» vor.

 

Ein so mit unhaltbaren nicht belegbaren Argumenten resp. Ausreden agierender Verhandlungspartner hat an einem runden Tisch so leider vollständig dessen Glaubwürdigkeit punkto Qualität und Kosteneffizienz im «Schweizer Gesundheitssystem» verloren, wenn man die Kosten tatsächlich noch in den Griff bekommen will. Der Generalverdacht gegen die Ärzte seitens der Politik kann somit nicht von der Hand gewiesen werden. «Wer beisst denn schon tatsächlich in die Hand, die einem seit 26 Jahren so gut durchgefüttert hat»?! Somit trägt aber auch die Politik eine wesentliche Grundverantwortung für die vorliegende Kostenineffizienz, kann aus Sicht der Patienten*Innen, Prämien- und Steuerzahler*Innen somit ebenfalls nicht mehr länger als glaubwürdiger Verhandlungspartner eingestuft werden, insbesondere angesichts der vorliegenden Kostenbrems-Initiativen, mit welchen man erneut die zugrundeliegenden schwerwiegenden Mängel unseres Gesundheitssystems politisch zu kaschieren versucht.

 

Aber, wenn man zusätzlich noch finanzielle Anreize dafür einzufordern pflegt, überschreitet man eine ethische und charakterliche rote Linie.

 

«Wenn jemand sagt, ich helfe nur, wenn ich 50 Euro erhalte, würde ich sagen, die kriegst Du nicht Alter!»

Habeck R, SRF Tagesschau, Hauptausgabe, 28. Juli 2022

 

 

Analog sollte in Krisen- und Kostendruckzeiten nun ebenfalls die Schweizer Politik Protagonisten, wie z.B. die Ärzteschaft FMH gezielt in den Senkel stellen, die eben finanzielle Anreize für Massnahmen zum Sparen, resp. im vorliegenden Falle der absolut notwendigen Förderung von Behandlungsqualität und Kosteneffizienz im «Schweizer Gesundheitssystem», der ethischen und ökonomischen Grundpflicht der Ärzteschaft seit Einführung KVG 1996, charakterlos einfordern. Aber die Politik hat zur Erreichung deren ökonomisch angestrebten eigennützigen Ziele, wie z.B. der Förderung und Legalisierung der finanziellen Fehlanreize in Managed Care Hausärztenetzwerken sich mit berufsfremd verhängter Budget(mit)Verantwortung ja ebenfalls gleich selber amtsmissbräuchlich in diesem «Paradies für Geldgierige» höchst skrupellos bedient, was eben für die gesamte Ärzteschaft nun nachvollziehbar als selbstbereicherndes und / oder wirtschaftlichkeitswahrendes Vorbild dient, um sämtliche Sparbemühungen der berufsfremd in die medizinische Heilkunst eingreifenden Politik eben umgehend wieder wirtschaftlichkeitswahrend ausgleichen zu können.

 

Argument, faule Ausrede: «Es liegt im Ermessensspielraum der einzelnen Ärzt*in, wie Empfehlungen umgesetzt werden»

In der Tat liegt es gemäss ärztlicher Sorgfaltspflicht im Ermessensspielraum der behandelnden Ärzteschaft, nach sorgfältiger Anamnestik und Diagnostik vorliegende Behandlungsempfehlungen für den breiten Klinik- und Praxisalltag auch beim individuellen Patienten gemäss deren Therapiefreiheit, Sorgfaltspflicht sowie des Behandlungs- und Selbstbestimmungsrechts der Patienten anzuwenden.

 

Empfehlungen, Guidelines stellen für jeden Leistungserbringer aber stets eine wichtige therapeutische Orientierungshilfe bei der täglichen Therapieauswahl dar, ob man sich tatsächlich an medizinisch-wissenschaftlich erhobene und anerkannte durchschnittliche «wirksame», «zweckmässige» und «wirtschaftliche» Therapieoptionen gemäss medizinischen Pflichten und Anforderungen KVG hält.

 

Der «Medizinisch-Industrielle Komplex» versucht im Interesse der jeweilig erwünschten Gewinn- und Profitmaximierungen der einzelner Dienstleister sowie im Interesse deren speziell dafür leicht empfänglichen und deswegen bevorzugt «selektionierten» medizinischen Meinungsbildnern dies seit Jahren jedoch leider sehr gezielt und sehr erfolgreich zu unterwandern, ohne eben den tatsächlich medizinischen, und seit 1996 auch ökonomischen Nutzenbeleg im breiten Klinik- und Praxisalltag, wo es die Ärzteschaft ausserhalb des optimierten «Studienkosmos» eben mehrheitlich mit multimorbiden Patient*innen zu tun bekommt, tatsächlich belegen zu müssen. Medizinische Theorie und Wunschdenken prallt so auf die harte Klinik- und Praxisrealität, was ohne industrieunabhängige «Zweckmässigkeits- / Versorgungsforschung» nun leider dazu führt, dass sich die Waage der angeblichen «Wirtschaftlichkeit» deswegen oftmals leider zu Gunsten der Hersteller senkt und eben nicht mehr zum generellen Gunsten des Gesundheitssystems mit deren Patient*Innen sprichwörtlich «die Waage hält».  

 

Das so selbst von Medizinern und Krankenkassenlobbyisten wie Prof. Dr. med. Thomas Szucs propagierte ökonomische Selbstbereicherungsmodell des vorliegenden Schweizer «Paradies für Geldgierige» führt dank dem von der Pharmaindustrie gut kaschiert gesteuerten medizinischen Verordnungsempfehlungen ohne jeglichem transparenten Nutzenbeleg im breiten Klinik- und Praxisalltag so zu sich stark aufschaukelnden «Fantasiepreisen» und «unzweckmässigen» Mengenausweitungen, welche nun dazu führen, dass aufgrund der so vorliegenden Kostenineffizienz und politischen Kosteneinspardrucks die Ärzteschaft beginnen muss, willkürlich darüber entscheiden zu müssen, wer noch eine Chance aufs optimale Lebensqualität oder eben ein Weiterleben erhalten soll und wer nicht mehr, weil für die Krankenkassen und das System generell angeblich «unwirtschaftlich», finanziell untragbar geworden. 

 

In «Managed Care Modellen» mit Budgetmitverantwortung äusserst sich dies z.B. menschendiskriminierend darin, dass für die gleiche Monatsprämie ein SP-Bundesrat wie Alain Berset das volle medizinische Leistungsprogramm erhält, ein gemeiner Bürger hingegen in die «Röhre» blicken muss, weil die «geldgierigen» Leistungserbringer aufgrund des von Ihnen ausgehandelten Budgets bei diesem medizinisch höchst unethischen «Bonus/Malus Systems» eben die Kosten stets wieder willkürlich menschendiskriminierend rationierend auszugleichen vermögen, ja müssen, um finanziell nicht weiter durch Krankenkassenvertreter, welche überhaupt kein Interesse an einer «Positivliste» haben, da so das Mehrkassensystem wegrationalisierend, abgestraft werden zu können.  

Keusch A. MEDVICE 2013

 

 

Da halten sich diese Leistungserbringer eben schnell an die vorgegebenen internen Verordnungsrichtlinien, weil in solchen «Bonus/Malus Budgetobergrenzen» Systemen dieses eben stets mit einem eigennützig pekuniären lukrativen finanziellen Vorteil der Ärzteschaft gezielt gefördert wird, diese sogar ohne transparentem Nutzennachweis deren Behandlungen sogar noch zusätzlich auf gesundheitliche Kosten deren Patient*Innen sowie auf finanzielle Kosten der Prämien- und Steuerzahler*Innen gezielt fürs «Nichtbehandeln» belohnt werden.

 

Wo Leistungserbringer eben nicht für angeblich effiziente Medizin zusätzlich bezahlt werden, wie die Präsidentin FMH der so nachweislich eigennützig sich bereichernden Ärzteschaft FMH zur Wahrung deren Wirtschaftlichkeit über zusätzliche finanzielle Anreize dies nun einfordert, besteht eben die grosse Gefahr, sich ohne Verpflichtung diejenigen wirtschaftlich attraktiven Therapieoptionen aussuchen zu können, welche eben sehr gewinnbringend aber eben medizinisch nicht sehr «zweckmässig» sind. Diese ökonomisch selbstbereichernden Therapiestrategien vermögen letzten Endes ebenfalls die medizinisch angestrebten Ziele zu erreichen (Skrupelloser Trick höchst eigennütziger heuchlerisch verlogen meinungsmanipulierend agierender Lobbyisten, eben nur den Behandlungserfolg mit Einbezug der Patient*Innen zu vergüten, obschon diese nicht wissen, dass es medizinisch auch hätte günstiger erzielt werden können), erweisen sich aber aufgrund deren medizinischen «Zweckmässigkeit» langfristig als ökonomisch «unwirtschaftlich», führen bei medizinisch höchst inkompetenten Politiker*Innen und Parteien wie z.B. der ‘Mitte’ sowie der ‘SP’ mit deren Leiter des EDI so zu weiteren politisch nur verschlimmbessernden «Kostenbremse-», resp. «Prämienentlastungs-Initiativen» und «Gegenvorschlägen».

 

Therapieerfolge eines einzelnen Arztes im Einzelfalle mit dessen speziellen Patientengut – jeder Patient sucht sich, wenn versicherungstechnisch noch möglich, sich dessen Ärztin und Arzt gemäss den eigenen Vorlieben und bisherigen Erfahrungswerten aus - sind nicht aussagekräftig genug, um breite Empfehlungen äussern zu können, stärkt jedoch das sehr diffizile Arzt-Patientenverhältnis, vermag die eigene Selbstheilungskraft sowie den medizinisch durchaus erwünschten generellen Placeboeffekt zu unterstützen (Bestes Beispiel: Homöopathie). So gesehen sind für einzelne Patient*Innen einzelne Ärzt*Innen wie optimierte Registrierungsstudien, wo man meint, dies aufgrund von ersten medizinischen Erkenntnissen im Anschluss daran für den breiten Klinik- und Verordnungsalltag ohne jegliche transparente adäquate Q-Förderung sowie externer Kontrolle des Indikationsentscheides sowie des daraus resultierenden Behandlungserfolges einfach breit propagieren und in Rechnung stellen zu können. Dies, weil wir ja nachweislich hinsichtlich erwiesener «Zweckmässigkeit» keine «Positivliste» vorliegend haben, so dass das KVG zu dessen langfristigen Finanzierbarkeit mit WZW mit dessen entsprechend hohen Hürde, der über den zu erwartenden Placeboeffekt hinausgeht, um für alle Prämienzahler*Innen ein qualitativ hochwertiges solidarisch finanziertes, bezahlbares effektives und kosteneffizientes Krankenversorgungssystem zur Verfügung stellen und langfristig ohne willkürliche menschendiskriminierende Rationierungen absichern zu können, so als Leistungserbringer eben gezielt politisch ermöglicht eben sehr leicht als «Paradies für Geldgierige» missbraucht werden kann.

 

Das von Frau Gilli aufgeführte Beispiel der fehlenden verpflichtenden Vorgaben der Maskenpflicht bei Coronawellen ist somit ein Beispiel, wie Ärzteschaft und Patient*Innen sowie Prämienzahler*Innen das KVG als selbstverständliche Eigenbereicherungs- sowie Wohlfühloase gezielt wirtschaftlich eigennützig zu missbrauchen versucht, sich nicht an nachweislichen medizinisch-wirtschaftlichen Erkenntnissen orientieren zu müssen, wenn finanziell nicht lukrativ genug oder eben den persönlichen Ansichten, Einstellungen und Wohlgefühl nicht entsprechen. Das kommt das Gesundheitssystem eben sehr teuer zu stehen und hat überhaupt nichts damit zu tun, dass Qualität eben seinen Preis hat.

 

Hans Heinrich Brunner hat diese Problematik ja wie folgt indirekt aufgegriffen:

 

«In aller Regel werden neue Behandlungen einfach in Rechnung gestellt und bezahlt. Nur Narren beschreiten den Weg einer Beurteilung durch Leistungskommissionen»

Brunner H.H. 2011

 

 

Mit «Zweckmässigkeits- / Versorgungsforschung» und/oder Q-Förderung und externer Q-Kontrolle kann der Nutzen generell belegt, endlich eine «Positivliste» erstellt werden, an welche sich die Leistungserbringer und die Patient*Innen halten müssen, wenn deren Leistungen von der OKP solidarisch zu Lasten aller Prämien- und Steuerzahler*Innen rückvergütet werden sollen.

 

Die Therapiefreiheit und Sorgfaltspflicht der Ärzteschaft sowie das Behandlungs- und Selbstbestimmungsrecht unserer Patient*Innen kennt somit seine medizinisch-wissenschaftlichen Grenzen, kann gemäss den individuell anamnestisch und diagnostisch vorliegenden Einzelfällen, z.B. bei medikamentösen Therapieoptionen sowie Medizinprodukten gemäss «Compassionate Use» & «Off-Label-Use» im Interesse der medizinischen Heilkunst gemäss ärztlicher Sorgfaltspflicht nach wie vor im individuellen Behandlungsinteresse angewendet werden. Nur eben nicht mehr in diesem missbräuchlichen Ausmasse der eigenen eigennützigen Wirtschaftlichkeitsförderung der Ärzteschaft sowie der generellen Wohlfühlbefindlichkeit der Patient*Innen, welche in einem solidarischen Versicherungssystem eben überhaupt nichts zu suchen haben, um es qualitativ hochwertig und kosteneffizient halten zu können.

 

Hat der Zentralvorstand FMH somit also nur deswegen einen rein wirtschaftlich eigennützigen und in Folge entsprechend standespolitisch unsachlich meinungsmanipulierenden Verhandlungsstandpunkt infolge der entsprechend lobbyistisch unterwanderten undemokratisch gewählten Protagonisten der einzelnen Standesorganisationen FMH eingenommen, um eben das von Gerhard Pfister zu Recht kritisierte «Paradies für Geldgierige» stets weiter aufrechterhalten zu können, ohne dass man die medizinische Heilkunst, ärztliche Sorgfaltspflicht tatsächlich hinsichtlich Qualität und Kosteneffizienz gemäss den gesetzlichen und medizinisch ethischen Pflichten jedes in der Schweiz kurativ tätigen Leistungserbringer*In tatsächlich belegen muss?

 

Eine so mit Ausreden und unhaltbaren Argumenten agierende Berufsgattungsvertretung mit Leistungserbringern eines unmissverständlich klaren medizinisch, ethisch zugrundeliegenden sowie politisch erteilten ökonomischen Leistungsauftrages wie der Zentralvorstand FMH kann ohne verpflichtende Weisungspflicht angesichts der vorliegenden Kostenproblematik bei der Reformierung des vorliegenden Problems der Kostenineffizienz so ja gar nicht mehr als vertrauenswürdiger Verhandlungspartner wahrgenommen werden.

 

Argument, faule Ausrede: «Bedürfnisse Patienten»

Gemäss KVG ist es gemäss WZW und damit einhergehender adäquater Anamnestik, Diagnostik und Therapie eine grundsätzliche Aufgabe der Ärzteschaft, stets zwischen einer notwendigen Therapie einer Erkrankung und individuellen Wohlfühlbehandlungen / Wünschen der Patient*Innen zu differenzieren, um die langfristig angestrebte Kosteneffizienz, Finanzierbarkeit unseres Gesundheitssystems wahren zu können.

 

Trotz des verfassungsrechtlich verankerten Behandlungs- und Selbstbestimmungsrechts der Patient*Innen sind der Therapiefreiheit der Ärzteschaft somit klare Grenzen gesetzt worden, eben nur nachweislich «wirksame», «zweckmässige» und «wirtschaftliche» Behandlungsoptionen zur Therapie einer medizinisch behandlungsdürftigen Erkrankung anzuwenden.

 

Alles, was somit darüber hinausgeht, muss deswegen von den Bitt- und Forderungen stellenden Patient*Innen zurückgewiesen werden, auch wenn damit die Gefahr besteht, dass in Versicherungssystemen mit freier Arztwahl der/die Patient*In gewinn- und profitminimierend einen anderen Arzt aufsuchen könnte, so das nicht zu unterschätzende diffizile Arzt- und Patientenverhältnis punkto Behandlungserfolg zusätzlich ungünstig belastet.

 

Auch die Patient*Innen und Prämienzahler*Innen können deswegen nicht einfach medizinische Wohlfühlbehandlungen einfordern, wenn medizinisch nicht eindeutig notwendig. Eine Problematik der generell fehlenden «Positivliste», die auch gegenüber den Patient*Innen und Prämienzahler*Innen transparent zu umschreiben vermag, welche Leistung im Krankheitsfalle von allen Krankenversicherungen obligat vergütet werden muss.

 

Es wäre eine Aufgabe der Politik kostenmässig zusätzlich einen wirtschaftlichen Spielraum zu ermöglichen, bei welchem das verfassungsrechtliche medizinische Selbstbestimmungs- und Behandlungsrecht der Patient*Innen nach wie vor gewahrt bleibt. Denn eine Therapieoption, welche seitens des Patienten abgelehnt wird, führt nachweislich zur Verschlechterung der Compliance und somit zu einer medizinisch unwirksamen und damit kostensteigernden Behandlung.

 

Dasselbe kostenineffiziente Problem besteht z.B. bei dem Bestreben der Politik, nur noch die kostengünstigsten Arzneien, z.B. die kostengünstigsten Generika eines Indikationsbereiches anwenden zu dürfen (dies erst noch mit finanziellen Fehlanreizen wie Rabatten legalisiert gefördert, z.B. den Vorzugspräparaten in Managed Care Hausärztenetzwerken wie z.B. «MediX»), obschon bekannt ist, dass Generika keine 1:1 Kopien der Originalpräparate sind, punkto individueller Wirksamkeit und Verträglichkeit, gerade bei enger therapeutischen Breite, so individuell zu Problemen und kostensteigernden Therapieabbrüchen führen kann, wenn der Patient zu einem Generikum, dass individuell keine Probleme bereitet, die Differenz dann selber bezahlen muss.

Perger L, Fattinger K. Generika und Arzneimittelverschreibung.

Schweiz Med Forum, 12(11):2012; S. 237-40

https://medicalforum.ch/de/detail/doi/smf.2012.01015#

 

  • Keusch A. Kostenwachstum im Schweizer Gesundheitssystem. Addendum 4 – der prämientreibende «Generikatrick». Medvice, Pfäffikon SZ, 17. August 2017

 

Das Argument «Bedürfnis der Patienten» kann ohne «Positivliste» mit entsprechender Q-Förderung und Kontrolle sowie industrieunabhängiger «Zweckmässigkeits- / Versorgungsforschung» somit sehr leicht eigennützig selbstbereichernd missbraucht werden. Hauptsache, die finanziellen Aspekte / Vorstellungen / Wünsche der Politik sowie der Leistungserbringer / Dienstleister (inkl. den Krankenversicherungen) werden erfüllt. Der tatsächliche transparent nachweisliche medizinische Nutzen für die / den Patient*In im breiten Klinik- und Praxisalltag spielt dabei aber leider schon lange nur noch eine untergeordnete, völlig unbedeutende Rolle.

 

Konsequenzen

Wie will man gegenüber der Politik zur Wahrung der ärztlichen Sorgfaltspflicht im Interesse der Patient*Innen als Präsidentin der FMH nun tatsächlich noch glaubwürdig aufzeigen, dass der rein ökonomisch eingeschlagene Weg der Kostenoptimierung über Budgetobergrenzen oder entsprechenden Kostenbremsen tatsächlich der falsche Weg zur Wahrung des gesundheitlichen Wohls und individuellen Würde darstellt, die Behandlungsqualität und die Kostenineffizienz nur noch zusätzlich verschlechtert?!

 

Das geht unterdessen wohl kaum noch! Die Ärzteschaft stolpert so leider über deren eigene seit 1996 als selbstverständlich erachtete politisch kritisierte «Geldgier», zerstört die medizinische Heilkunst so gleich selbst, weil man aus steter Angst vor finanziellen Verlusten tatsächlich keine medizinisch und damit auch ökonomische Nutzenverantwortung zu tragen bereit ist. Man muss transparent belegbare Fakten und keine «faulen» Ausreden als politisch typische Verantwortungsabschiebungen auf den Tisch legen, welche das «Vis-à-Vis» bei entsprechenden Verhandlungsrunden ebenfalls dazu zwingt, Fehler einzugestehen und diese korrigieren zu müssen. Aber eine Verhandlungspartei muss eben endlich mit dem Eingestehen der bisher begangenen Fehler beginnen, damit der Stein endlich ins Rollen kommt.

 

‘Summa Summarum’ steigen die Gesundheitskosten somit nicht, weil wir immer älter werden, sondern wir werden immer älter, weil wir mehr in die Gesundheit investieren und die Leistungserbringer und - berufsfremde - Dienstleister dies gleichzeitig schamlos eigenbereichernd auszunützen verstehen. Somit liegt es, wie Herr Prof. Vogt den Nagel in dessen 2009-er sowie 2020-er Manuskript redundant voll auf den Kopf treffend beschrieben hat eben an der «Intelligenz» der Investitionen, die Kosten über adäquate risiko-adjustierte transparente Qualitätsförderung mit externer Qualitätskontrolle sowie «Zweckmässigkeits- / Versorgungsforschung» als Therapiehauptverantwortliche in den Griff zu bekommen. Somit eben genau nicht darin, wie die aktuellen Kosten nun eben verteilt, resp. problemkaschierend noch finanziert werden sollten, um die bis jetzt, 22 Jahre nach Einführung KVG, noch immer nicht nachweislich transparent bestätigte kosteneffiziente Indikations- und Behandlungsqualität gemäss WZW, bei Missachtung eben das eigentliche so entstehende «Paradies für Geldgierige», weiterhin im Interesse der Ärzteschaft aufrechterhalten zu können, so gleichzeitig die Einkommen der Bevölkerung und somit der Prämien- und Steuerzahler*Innen nicht allzu sehr belasten zu müssen.

 

Der Schlüssel jeder qualitäts- und kosteneffizienzfördernden Reformation eines Gesundheitssystems besteht somit stets darin, eine entsprechende medizinische Qualitätsförderung und Kontrolle sowie industrieunabhängige «Zweckmässigkeits- / Versorgungsforschung» einzufordern und umzusetzen.

 

Da die FMH aber offensichtlich nach wie vor nicht dazu bereit zu sein scheint, wird die berufsfremd eingreifende, von Medizin im Klinik- und Praxisalltag sehr wenig verstehende ‘Mitte’ und ‘SP’ mit deren aktuellen Kostenbrems- und Prämienentlastungs-Initiativen sowie der Leiter des EDI mit dessen inkompetenten Eingriffen das System nur rein ökonomisch agierend stets kostenineffizienter verschlimmbessern, damit die ärztliche Sorgfaltspflicht und medizinische Heilkunst zum angeblich ökonomischen Nutzen, des angeblichen Wohlstands und Reichtums der Schweiz, langfristig erfolgreich schneller zerstören als uns allen lieb sein wird.

 

Um sich dem erfolgreich entgegenstemmen zu können, braucht es eine:

 

«Reorganisation des Gesundheitswesens, welche unverbrauchte, unabhängige und innovative Kräfte benötigt, welche fähig und bereit sind, eingefahrene Gleise ohne Interessenskonflikt zu verlassen»

Vogt P.R. 2020

 

 

Die nun leider stets redundant vorliegenden, vorgebrachten unhaltbaren Argumente resp. «faulen» Ausreden des Zentralvorstandes FMH mit der Profi-Politikerin Frau Gilli zeigen jedoch deutlich auf, dass die Ärzteschaft die eingefahrenen Gleise der finanziell eigenbereichernden Interessenskonflikte nicht verlassen will.

 

So wird es für die berufsfremde medizinisch höchst inkompetente Politik wohl nur ein Leichtes werden, aufgrund der vorliegenden Kostenproblematik und der wohl stark anstehenden Prämienkostensteigerungen von bis zu 10% für das kommende Jahr 2023 diese unsinnigen Initiativen dem Stimmvolke gegenüber möglichst erfolgreich «verkaufen» zu können, ohne dass auch die Politik analog zur Ärzteschaft endlich das KVG korrekt einfordern und umsetzen müssen. Werden die Initiativen vom Volke abgelehnt, bereitet die Politik ja bereits jetzt schon die Hintertüre vor, dem Leiter des EDI subsidiäre Kompetenzen zur willkürlichen Durchsetzung der KVG Bestimmungen für die Tarife einzuräumen. Willkürlich, da nach wie vor transparente Nutzendaten zu den Dienstleistungen dank fehlender «Positivliste» und entsprechender Q-Förderung und Kontrolle fehlen.

 

Ausser eben: Die Ärzteschaft schenkt endlich reinen Wein ein, bereinigt glaubwürdig diesen Generalverdacht des vorliegenden «Paradieses für Geldgierige» gegenüber der Politik sowie den davon schamlos profitierenden Dienstleistern (inkl. den Krankenkassen), welchen eben auch die Politik als 2.te Hauptverantwortliche mitzuverantworten hat! Das Volk ist bei Abstimmungen zu Reformen im «Schweizer Gesundheitssystem» ja den bisher stets glaubwürdigen Argumenten der Ärzteschaft gefolgt. Der Zentralvorstand FMH mit Frau Gilli droht nun erstmals Gefahr diese Chance, resp. Glaubwürdigkeit der Ärzteschaft infolge dieser nun standespolitisch nachweislich unhaltbar vorliegenden höchst eigennützigen Argumenten des reinen schnöden Mammons zuliebe zu verspielen. Es ist eine ethische Grundpflicht der Medizin und somit der FMH endlich adäquate Q-Förderung und Kontrollen verbindlich gegenüber den Verantwortlichen der einzelnen Standesorganisationen einzufordern, damit der FMH-Zentralvorstand wieder ein glaubwürdiger Verhandlungspartner in der Gesundheitspolitik werden kann, deren ärztliche Sorgfaltspflicht gegenüber deren Patient*Innen wieder zu tragen vermag. Zudem muss die Basis umgehende lobbyistisch eigennützige undemokratische Unterwanderung der einzelnen Standesorganisationen FMH sowie den kantonalen Ärztegesellschaften zur Stärkung der generellen Glaubwürdigkeit des Zentralvorstands FMH eliminiert werden. Dafür benötigt es aber eine Emanzipierung der Ärzteschaft mit unabhängigen, innovativen Kräften im Zentralvorstand FMH, den Vorständen der einzelnen Standesorganisationen FMH sowie der einzelnen kantonalen Ärztegesellschaften, welche in Zukunft damit auch wieder die Interessen der Basis zu vertreten, so die wahren Grundwerte der Medizin zu verteidigen vermögen, sich so nicht länger als «Betrüger*Innen» im «Schweizer Gesundheitssystem» seitens berufsfremder Milizpolitiker*Innen bezeichnen lassen zu müssen.

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