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CH: Krankenversicherung: Starker Kostenanstieg resultiert u.a. aus Versagen in der Pandemie

DMZ –  GESUNDHEIT / MM ¦ AA ¦                             

 

Nach vier Jahren der Stabilität werden die Krankenkassenprämien 2023 wieder steigen. Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass in der aktuellen Pandemie sehr viele Fehler gemacht wurden und noch immer massenweise Fehler gemacht werden. So wird die Bevölkerung in einer falschen Sicherheit gehalten und durchseucht Kinder und Jugendliche nach wie vor. Massnahmen für bessere Raumluft wurden nie getroffen. Der Bundesrat und die Kantone haben komplett versagt. Nachbesserungen nicht in Sicht. Die Zahlen sind allarmierend und viel grösser, als noch etwa im ersten Pandemiejahr. Long-Covid-Fälle nehmen rasant zu, die 7 Welle ist gestartet.

 

Konkrete Anpassungen

Die mittlere Prämie wird 334,70 Franken betragen, was einem Anstieg um 6,6 Prozent im Vergleich zu 2022 entspricht. Seit 2018 beträgt der Anstieg damit durchschnittlich 1,5 Prozent, gegenüber 3,8 Prozent in den fünf Jahren davor (2013-2018). Der starke Anstieg der mittleren Prämie im Jahr 2023 ist vor allem auf die Covid-19-Pandemie, die das Gesundheitssystem stark beansprucht hat, und auf einen Nachholeffekt zurückzuführen. Die Gesundheitskosten stiegen 2021 um 4,5 Prozent, und dieser Trend setzte sich im ersten Halbjahr 2022 fort. "Die Eindämmung der Gesundheitskosten bleibt für den Bundesrat eine Priorität.", schreibt dieser in der heutigen Mitteilung.

 

Im Jahr 2023 wird die mittlere Monatsprämie 334,70 Franken betragen, was einem Anstieg von 6,6 Prozent im Vergleich zu 2022 entspricht. Die mittlere Prämie für Erwachsene (397,20 Franken) und junge Erwachsene (279,90 Franken) erhöht sich um 6,6 Prozent resp. 6,3 Prozent gegenüber 2022. Diejenige für Kinder steigt um 5,5 Prozent auf 105,00 Franken.

 

Der für 2023 angekündigte Anstieg ist beträchtlich und wäre zu verhindern gewesen. Zurückzuführen ist er hauptsächlich auf die Covid-19-Pandemie, die das Gesundheitssystem stark beansprucht hat. Die Pandemie verursachte sowohl direkte Kosten, zum Beispiel für die Behandlung von hospitalisierten Patientinnen und Patienten sowie die Impfungen, als auch indirekte Kosten, wie etwa durch verschobene medizinische Eingriffe (Nachholeffekt), Long-Covid und Post-Covid-Fälle, die ab der zweiten Hälfte des Jahres 2021 stark zugenommen haben. Die Gesundheitskosten stiegen zudem im ersten Halbjahr 2022 weiter an.

 

Reserven sinken

Die Reserven der Versicherer können einen Teil der Prämienerhöhung abfedern. Der Handlungsspielraum war in diesem Jahr jedoch kleiner. Die Verluste an den Finanzmärkten aufgrund des Kriegs in der Ukraine und der steigenden Zinsen sowie die höheren Kosten haben die Reserven verringert und die Solvenz der Versicherungen beeinträchtigt. Die geringeren Reserven der Versicherer liegen immer noch über der gesetzlich festgelegten Mindestgrenze.

 

Laufende Projekte zur Kostendämpfung

Hauptsächlich angesichts des medizinisch-technischen Fortschritts, der Zunahme des Leistungsvolumens und der demografischen Entwicklung werden die Gesundheitskosten auch in Zukunft weiter steigen. Es besteht jedoch Handlungsspielraum, um den Kostenanstieg auf das medizinisch begründbare Mass zu beschränken.

 

Die möglichen Hebel für Einsparungen sind bekannt

Dazu zählen etwa

  • eine Begrenzung des Überangebots und der Übernachfrage medizinischer Leistungen
  • angepasste Tarife im ambulanten Bereich
  • eine verbesserte Spitalplanung
  • mehr Transparenz bei der obligatorischen Krankenversicherung
  • Streichung sinnloser Homöopathischer Angebote

Der Bundesrat setzt sich nach eigenen Angaben seit Jahren für die Dämpfung der Gesundheitskosten ein. Allerdings wiederholt er laufen dieselben Fehler und verzichtet z.B. auch auf sofortige Einstellung der Kostenübernahme von z.B. homöopathischen "Leistungen", wie das in den anderen Ländern seit Jahren der Fall ist. Die Schweiz zeichnet sich auch hier mit Rückständigkeit aus, die sich in Form von unnötigen Kosten niederschlägt. In der Schweiz wurden in den letzten Jahren jährlich homöopathische Leistungen für je einen zweistelligen Millionenbetrag über die Krankenkassen abgerechnet. Rund fünf Millionen Franken entfallen auf Globuli, Tinkturen und Ähnliches, der Rest sind Behandlungen. Allerdings dürfte die Auswertung die Kosten unterschätzen. Denn Ärzte verrechnen im Rahmen von homöopathischen Therapien auch Positionen, die nicht als homöopathische Behandlung erkennbar sind. Auch hier Rückständigkeit als Leitfaden.

 

Einige verschiedene Massnahmen wurden immerhin bereits umgesetzt, dazu zählen die Senkung der Labortarife und der Arzneimittelpreise, sowie Anpassungen im Bereich der Health Technology Assessments (HTA). Kürzlich hat der Bundesrat ein zweites Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Bereich Krankenversicherung sowie einen Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Partei «Die Mitte» ans Parlament überwiesen. Ferner hat er eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung in die Vernehmlassung geschickt, mit der Einsparungen erzielt werden sollen, zum Beispiel indem Generika stärker gefördert werden.

 

Wechsel der Grundversicherung
Die Krankenversicherer haben bis Ende Oktober Zeit, um die Versicherten über die Prämien 2023 zu informieren. Danach können die Versicherten bis Ende November ihre Grundversicherung wechseln oder ihr Versicherungsmodell anpassen. In der Grundversicherung müssen die Krankenversicherer jede Person aufnehmen, alle müssen versichert sein.

Priminfo.ch
Die Website www.priminfo.ch wurde überarbeitet und beinhaltet insbesondere folgende Dienstleistungen:
-    Einfach anzuwendender Prämienrechner. Alle Prämien und Vergünstigungen (z. B. Reserveabbau) sämtlicher Krankenkassen sind übersichtlich aufgeführt. Die Versicherten können die Prämien nach ihrer Höhe sortieren und damit ihr Einsparpotenzial berechnen.
-    Die Rubrik «Prämienberatung» mit Informationen zum Thema Krankenversicherung, Tipps zum Prämiensparen und mit Musterbriefen.
-    Prämienübersichten.
-    Antworten auf häufige Fragen (FAQ) im Zusammenhang mit den Prämien der sozialen Krankenversicherung sowie Kontaktmöglichkeiten (Hotline des BAG) für allfällige weitere Fragen.

Alle Prämiendaten können zudem vom Open-Data-Portal heruntergeladen werden (www.opendata.swiss).

Für spezifische Fragen zu konkreten individuellen Prämien und Versicherungspolicen für 2023 ist grundsätzlich der entsprechende Krankenversicherer zuständig. Er ist zu einer unentgeltlichen Beratung und Information verpflichtet. Die Krankenversicherer sind für die Festlegung der Prämien verantwortlich und können detailliert über die Veränderung spezifischer Prämien informieren. Das BAG prüft, ob die Prämien den gesetzlichen Anforderungen genügen.

 

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