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AT: Rechtliche Grundlage für Versand von Erinnerungsschreiben für COVID-19-Impfungen beschlossen

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Durch die mit den Stimmen von ÖVP und Grünen beschlossenen Änderungen im Epidemiegesetz soll eine solide rechtliche Grundlage für den Versand von Erinnerungsschreiben für COVID-19-Impfungen geschaffen werden. Damit komme man einer Empfehlung der Datenschutzbehörde nach, erklärte Bundesminister Johannes Rauch heute im Gesundheitsausschuss. Mit der praktischen Umsetzung der Maßnahme werde die ELGA GmbH beauftragt.

 

Zur Debatte stand auch der Monitoring-Bericht zur Zielsteuerung-Gesundheit aus dem Jahr 2021, der über die Einhaltung von insgesamt 22 Indikatoren, die zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung vereinbart wurden, informiert. Ein zentraler Punkt dabei ist die Festlegung auf einen Kostendämpfungspfad, der eine Reduktion des jährlichen Ausgabenwachstums von 3,6% (2017) auf 3,2% im Jahr 2023 vorsieht. Das werde sich aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen nicht mehr ausgehen, erklärte der Gesundheitsminister, der vor allem auf die zu erwartenden höheren Lohnabschlüsse verwies. Weiters befassten sich die Abgeordneten mit dem Lebensmittelsicherheitsbericht, der im Zeichen der Coronakrise stand. Beide Materien wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen und gelten somit als enderledigt.

 

Gesundheitsminister kann ELGA mit dem Versand von Erinnerungsschreiben für COVID-19-Impfungen beauftragen

In der aktuellen COVID-19-Empfehlung des Nationalen Impfgremiums wird die Vervollständigung der Grundimmunisierung ab einem Alter von fünf Jahren empfohlen. Diese sollte ab sechs Monate nach der zweiten Impfung erfolgen. Um die Betroffenen dafür zu sensibilisieren bzw. die Bereitschaft für die Impfung zu erhöhen, soll mit den von den Regierungsfraktionen angeregten Anpassungen im Epidemiegesetz der Gesundheitsminister ermächtigt werden, personalisierte Erinnerungsschreiben zu versenden. Mit der praktischen Umsetzung der Maßnahme wird die ELGA GmbH beauftragt. Sie soll anhand der im zentralen Impfregister gespeicherten COVID-19-bezogenen Angaben jene Personen ermitteln, für die die Vervollständigung der Grundimmunisierung oder eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 empfohlen wird. Dies gilt allerdings auch dann, wenn eine Impfung zum anstehenden Zeitpunkt einer Erinnerung aufgrund einer aktuellen Genesung oder einer Kontraindikation eigentlich nicht empfohlen werden würde. Um diese spezielle Gruppe an Personen herauszufiltern, wäre nämlich eine mit noch intensiveren Eingriffen verbundene Verschneidung von Datenbanken erforderlich gewesen. Die aktuellen Namensangaben sowie die Wohnadressen sind dem Patientenindex zu entnehmen, heißt es weiter in dem mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommenen Initiativantrag (2864/A).

 

Abgeordneter Werner Saxinger begründete die Initiative unter anderem auch damit, dass der Versand von Erinnerungsschreiben an den Erfolg von Reminder- und Recall-Systemen anknüpfen soll, der schon mehrfach wissenschaftlich bestätigt wurde. Personalisierte Schreiben hätten eine stärkere Wirkung als etwa Postwurfsendungen oder Flugblätter und würden als wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Impfversorgung angesehen.

 

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ)  zeigte sich angesichts der verwendeten Begriffe etwas verwirrt, da in der Vergangenheit der dritte Stich immer als Auffrischungsimpfung bezeichnet wurde. Nicht nachvollziehen könne er auch, warum diese Briefe schon an Kinder ab fünf Jahren versandt werden sollen. Ebenso wie sein Fraktionskollege Mario Lindner beklagte er, dass es wieder einmal kein Begutachtungsverfahren gegeben habe.

 

Julia Seidl von NEOS sah keine Notwendigkeit für den Versand von Erinnerungsbriefen, da sie hohe Kosten verursachen und zudem nur wenig Wirkung zeigen würden.

Die COVID-19-Erkrankung sei mittlerweile endemisch und sollte wie die Grippe behandelt werden, meinte Abgeordneter Gerald Hauser (FPÖ). Erinnerungsschreiben machten daher aus seiner Sicht keinen Sinn. Es gebe bessere Verwendungsmöglichkeiten für die Milliardenbeträge, die für die Impfstoffe ausgegeben werden.

 

Die österreichweite Dokumentation von Impfungen sei sowohl für die Bekämpfung ansteckender Krankheiten als auch für die Planung von gesundheitspolitischen Maßnahmen wichtig und aussagekräftig, betonte SPÖ-Abgeordneter Christian Drobits in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion (2891/A(E)), der mit in Verhandlung stand und mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt wurde. Vor diesem Hintergrund müsse auch das möglichst umfassende Nachtragen von Daten aus bestehenden Dokumenten (insbesondere aus Impfpässen in Papierform) angestrebt werden. Während diesem Ansatz durch die kürzlich erfolgte Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes aus organisatorischer Sicht Rechnung getragen wurde, sei die vorgesehene finanzielle Lösung nicht zufriedenstellend. Damit die Kosten nicht von den Versicherten selbst getragen werden müssen, fordert die SPÖ den Gesundheitsminister auf, dafür Bundesmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Abgeordneter Ralph Schallmeiner bezeichnete das Ansinnen als nachvollziehbar und ging davon aus, dass es im Endausbau berücksichtigt werde. Julia Seidl (NEOS) wiederum stellte die Frage, warum der Bund die gesamten Kosten tragen solle. Ihrer Meinung nach sollten sich auch die Kassen daran beteiligen. Es sei zudem nicht Aufgabe des Ministers, an Impfungen zu erinnern, sondern jene der Sozialversicherungen, argumentierte Gerhard Kaniak (FPÖ). Generell übte er Kritik an "dem Mosaik an lauter Einzelmaßnahmen"; es brauche endlich ein neues Epidemiegesetz.

 

Man brauche natürlich ein neues Epidemiegesetz, schloss sich Bundesminister Johannes Rauch der Forderung an,  ein entsprechender Entwurf soll nächstes Jahr vorgelegt werden. Außerdem werde man im Jahr 2023 einen umfassenden Pandemieplan präsentieren.

 

Monitoring-Bericht 2021: Steigender Trend bei Überschreitung der Ausgabenobergrenzen im Gesundheitssystem

Im Jahr 2013 haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung erstmals auf eine vertraglich festgelegte Organisation der Gesundheitsversorgung in Österreich verständigt und eine gemeinsame Reformagenda beschlossen. Wesentlicher Bestandteil der 15a-Vereinbarung ist ein Kostendämpfungspfad, der eine Reduktion des jährlichen Ausgabenwachstums von 3,6% (2017) auf 3,2% im Jahr 2023 vorsieht. Außerdem wurden strategische Ziele in den Bereichen "bessere Versorgung, bessere Qualität und gesündere Bevölkerung" definiert, deren Erreichung anhand von 22 Indikatoren gemessen wird. Über die Einhaltung dieser Vorgaben informiert der nun vorliegende fünfte Hauptbericht für das Jahr 2021, der von der Gesundheit Österreich GmbH für das Sozialministerium erstellt wurde und heute im Ausschuss mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurde (III-721 d.B.).

 

Das Monitoring zeigt auf, dass die Ausgabenobergrenzen auf Landesebene 2020 unter- und 2021 und 2022 überschritten wurden bzw. werden. Bei anhaltendem Trend werde dies insbesondere im Bereich der Länder zu einer weitreichenden Gefährdung der Ziele führen. Im Berichtszeitraum komme es gemäß den (vorläufigen) Ergebnissen des Finanzzielmonitorings bei den Ländern gesamthaft ab 2021 zu Überschreitungen der Ausgabenobergrenzen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) zeichne sich dieser Trend ab 2022 bei allen KV-Trägern ab. Länder und gesetzliche Krankenversicherung gemeinsam erzielten 2020 noch eine Unterschreitung in der Höhe von 748,2 Mio. € (2,98%), welche sich 2021 deutlich verringert habe (53,9 Mio. € bzw. 0,21%). Für 2022 wird aber bereits eine Überschreitung der Ausgabenobergrenzen um 910 Mio. € (3,41%) veranschlagt.

 

Der zweite Teil des Berichts informiert über die Erreichung der operativen Ziele in den einzelnen Steuerungsbereichen. Dabei kommen die Autor:innen zum Schluss, dass sich die 22 definierten Messgrößen mehrheitlich in die intendierte Richtung bewegen. Allerdings wird auch in diesem Bereich die Einschränkung gemacht, dass die Werte im Lichte der COVID‐19‐Pandemie zu interpretieren und daher nur bedingt aussagekräftig seien. So zeige sich etwa, dass im Jahr 2021 sowohl die Krankenhaushäufigkeit als auch die Belagsdichte in den Spitälern gegenüber 2020 leicht gestiegen sei. Jedoch kam es hier im Vergleich zu den Jahren vor der COVID-19-Pandemie zu einem starken Rückgang, was auch der Schaffung von Kapazitätsreserven und der Verhinderung von Infektionseinträgen geschuldet sei.

 

Als positiv wird hervorgehoben, dass der Anteil der Bevölkerung, die in Primärversorgungseinheiten behandelt wurde, im Jahr 2021 weiter gestiegen sei. Trotz Pandemie konnte zudem ein höherer Anteil an Patient:innen im Rahmen von tagesklinisch oder ambulant erbrachten Leistungen versorgt werden. Moderat gestiegen seien auch die besetzten Ausbildungsstellen, und zwar um 6,6% im Zeitraum 2016 bis 2021. Bei den Durchimpfungsraten für Mumps/Masern/Röteln bei vierjährigen Kindern habe es jedoch eine Stagnation gegeben, der Wert liege unter jenem von 2016. Beim Anteil täglich Rauchender kam es zu einem Rückgang um 3,7% im Zeitraum 2014 bis 2019. Nach wie vor rauche jedoch ein Fünftel der Österreicher:innen täglich, womit Österreich im internationalen Vergleich über dem Durchschnittswert liege.

 

Weniger zufriedenstellend seien die Ergebnisse hinsichtlich der Jahre, die in guter Gesundheit verbracht werden. In diesem Bereich ist nämlich ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Im Vergleich zum Jahr 2014 konnten Frauen fünf Jahre später bereits 1,9 Jahre weniger in guter Gesundheit verbringen, bei den Männern betrug der Rückgang sogar 2,8 Jahre. Starke Unterschiede würden sich zudem auf regionaler Ebene zeigen. Während in Wien die durchschnittliche Lebenserwartung in guter Gesundheit bei 62,2 Jahren liege (Frauen: 62,6; Männer: 61,8), betrage dieser Wert in Tirol 69,4 Jahre (Frauen: 71,5; Männer: 67,3).

 

Opposition fordert Strukturreformen im Gesundheitswesen ein

Auch wenn die Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung weiter gestiegen sei, sollte man die Schulen noch stärker in die Pflicht nehmen, meinte Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne). Bedauerlich sei, dass es bei den Durchimpfungsraten bei Kindern für Mumps/Masern/Röteln einen Rückgang gegeben habe. Was die Ergebnisse hinsichtlich der in Gesundheit verbrachten Lebensjahre betrifft, so vermutete Schallmeiner, dass die große Abweichung vor allem auf die veränderte Datenerhebung durch die Statistik Austria zurückzuführen sei.

 

Abgeordneter Josef Smolle (ÖVP) bezweifelte ebenso, dass die Menschen in Tirol um so viele Jahre gesünder leben als etwa die Bevölkerung in Wien. Er gab zu bedenken, dass diese Werte auf subjektiven Einschätzungen beruhen würden. Grundsätzlich habe sich das Instrument der Zielsteuerung bewährt, da es erstmals alle Stakeholder zusammenbringe. Der Bericht belege, dass der Großteil der Messgrößen in die richtige Richtung gehe.

 

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ) erinnerte daran, dass unter dem früheren Minister Alois Stöger die Zielsteuerung erstmals etabliert wurde, wobei es damals einen großen Widerstand dagegen gab. In der letzten Zeit hätten sich aber viele Baustellen aufgetan, die offensiv angegangen werden müssten. Gerade Corona hätte die Chance geboten, wichtige Strukturreformen in die Wege zu leiten, hielt er dem Minister entgegen. Statt konstruktive Vorschläge der Opposition ernst zu nehmen und umzusetzen gebe es wieder eine "Vertagungsorgie", stellte Kucher mit Bedauern fest.

 

Zahlreiche Fragen stellte NEOS-Vertreterin Fiona Fiedler, die von der Anzahl der Krankenhausaufenthalte, dem Ausbau der Primärversorgungszentren bis hin zur Aufnahme der Zahngesundheit in den Mutter-Kinder-Pass reichten. Julia Seidl (NEOS) beklagte, dass die Datenlage im Bereich Diabetes sehr unzureichend sei.

 

Nach Einschätzung des Abgeordneten Peter Wurm (FPÖ) zeige der Bericht klar auf, was in der Corona-Politik der Regierung alles schief gelaufen sei. Für Gerald Hauser (FPÖ) ging die Diskussion an den realen Problemen vorbei. Er verwies unter anderen auf den eklatanten Personalmangel in den Gesundheitseinrichtungen oder die fehlende Zahl an Kassenärzt:innen.

 

Mit der Zielsteuerung Gesundheit sei es gelungen, die "Dreifaltigkeit" des österreichischen Gesundheitssystems einigermaßen in Einklang zu bringen, konstatierte Bundesminister Johannes Rauch. Es laufe zwar nicht alles perfekt, aber ohne dieses Tool wäre das Gesundheitswesen komplett unsteuerbar. In den acht Jahren bis zur Coronakrise konnte daher sowohl die Qualität der Versorgung gewährleistet als auch die Kostenobergrenzen eingehalten werden, hob Rauch als Erfolgsnachweise hervor. Es sei jedoch klar, dass sich der angepeilte Wert von 3,2% allein schon aufgrund der zu erwartenden höheren Lohnabschlüsse im nächsten Jahr nicht mehr ausgehen werde. Um Strukturreformen durchzuführen brauche es entweder eine Bundesstaatsreform oder eine neue Vereinbarungim Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen, stellte Rauch in Richtung des SPÖ-Abgeordneten Kucher fest.

 

Positive Entwicklungen ortete der Minister beim Ausbau der Primärversorgungseinheiten, zumal 13 neue Anträge vorliegen würden. Allerdings gebe es regional sehr große Unterschiede. Während etwa Wien und Niederösterreich gut unterwegs seien, wurde in Vorarlberg noch immer kein einziges Zentrum errichtet. Großes Potential ortete der Minister in der Digitalisierung, wobei es aber noch viele Systeme gebe, die noch nicht kompatibel seien. Neue Möglichkeiten würden sich auch durch den europäischen Gesundheitsdatenraum auftun. Dabei werde man aber genau darauf achten, dass die Daten nicht für wirtschaftliche Zwecke bzw. zur Vermarktung verwendet werden. Zur Debatte über die in Gesundheit verbrachten Lebensjahre merkte Rauch an, dass man sich ansehen müsse, welche Parameter dafür herangezogen werden. Es gelte jedenfalls die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken, und zwar schon von Kindesbeinen an. Dazu soll auch ein Programm gemeinsam mit der GÖG entwickelt werden.

 

Lebensmittelsicherheitsbericht 2021: Anstieg bei beanstandeten Betrieben und Proben

In weiterer Folge behandelten die Ausschussmitglieder den aktuellen Lebensmittelsicherheitsbericht (III-685 d.B.). Grundlage für die Überwachung der Kennzeichnungs- und Sicherheitsregeln für Lebensmittel, Trinkwasser, Verpackungsmaterial, Spielzeug oder Kosmetika ist vor allem geltendes EU-Recht. Die Kontrollen erfolgen jedoch auf nationaler Ebene. Bedingt durch die Coronakrise konnten 2021 erneut deutlich weniger Betriebe kontrolliert werden als in den Jahren vor der Pandemie, schwerpunktmäßig wurden Betriebe mit vermuteten bzw. gemeldeten Problemen aufgesucht. Dieser Umstand spiegelt sich daher auch in einem deutlichen Anstieg des Anteils an Unternehmen mit Verstößen wider.

 

Im Jahr 2021 wurden von den Lebensmittelaufsichtsbehörden insgesamt 31.986 Kontrollen in 26.843 Betrieben durchgeführt. Bei 7.721 Unternehmen (28,8%) wurden Verstöße festgestellt, 2020 war dies nur bei 15,8% der Fall . Auch bei den Lebensmittelproben kam es zu Zuwächsen. Von den 22.667 untersuchten und begutachteten Proben wurden 16,6% beanstandet, 2020 waren es noch 15,2%. Der Anteil an gesundheitsschädlichen Proben stieg ebenso leicht von 0,3% auf 0,4% im Jahr 2021. Insgesamt zeigen die Ergebnisse, so die Autor:innen des Berichts, dass der risikobasierte Ansatz bei der Planung und Durchführung der amtlichen Lebensmittelkontrolle geeignet sei, Schwachstellen aufzudecken und Sicherheit bestmöglich zu garantieren. Mehr Proben brächten nicht automatisch mehr Sicherheit.

Was die Untersuchung der einzelnen Proben angeht, gab es in 18.911 Fällen (83,4%) keinen Grund zur Beanstandung. Als gesundheitsschädlich wurden 95 Proben (0,4%) beurteilt, 664 Proben (2,9%) waren für den menschlichen Verzehr bzw. für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet. Die häufigsten Beanstandungsgründe waren erneut Kennzeichnungsmängel und zur Irreführung geeignete Informationen bei 2.281 Proben (10,1%). Bei 481 Proben (2,1%) entsprach die Zusammensetzung nicht, 699 Proben (3,1%) wurden aus diversen anderen Gründen (zum Beispiel Verstöße gegen Hygieneverordnung) bemängelt. Insgesamt lag die Beanstandungsquote bei 16,6%.

 

Kennzeichnungsmängel und irreführende Informationen erneut häufigste Beanstandungsgründe

Ralph Schallmeiner (Grüne) sprach von einem informativen Bericht, der die gute Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sowie dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz belege. Die Ergebnisse seien großteils positiv zu bewerten, zumal als häufigste Beanstandungsgründe Kennzeichnungsmängel und zur Irreführung geeignete Informationen angeführt werden. Die Lebensmittel seien sicher und die Kontrollen funktionieren, resümierte Josef Hechenberger (ÖVP).

 

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ)  machte auf den deutlichen Anstieg der Beanstandungsquote aufmerksam. Er habe den Eindruck, dass vor allem kleinere Betriebe unter den oft sehr komplexen Vorschriften leiden würden. Außerdem wünschte er sich ein Konzept zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung.

 

Besorgt über die hohe Beanstandungsquote zeigte sich Christian Drobits (SPÖ), der sich nach den Plänen zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung erkundigte. Besonders bedenklich sei aus seiner Sicht, dass die acht gesundheitsschädlichen Proben mit Sicherheitsmängeln (8,4%) Kinderspielzeuge betrafen. Ein wichtiges Anliegen war ihm zudem die Beschränkung der Werbung, die auf Kinder abziele; dazu habe seine Fraktion einen umfassenden Forderungskatalog vorgelegt.

 

Die Fragen der NEOS-Abgeordneten Julia Seidl drehten sich um die Themen Direktvermarktung, Lebensmittelverschwendung und Umsetzung der Novel-Food-Verordnung.

Gesundheitsminister Johannes Rauch stellte gegenüber Seidl fest, dass für die Direktvermarkter die gleichen Regelungen wie für alle anderen gelten. Bei der Umsetzung der Novel-Food-Verordnung seien wiederum die Länder zuständig. Bezüglich der Frage zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung gab der Ressortchef zu bedenken, dass die einzelnen Player unterschiedliche Interessen hätten und es natürlich Widerstände gebe. Wichtig wäre daher eine einheitliche europäische Regelung. Beim Thema Kinderspielzeug sei  er sich sehr wohl des Problems bewusst. Da Produkte mit bedenklichen Inhaltsstoffen oft bei Jahrmärkten "aufschlagen", seien die Kontrollen oft schwierig. Bezüglich der an Kinder gerichteten Werbung würden bereits Gespräche mit der nationalen Ernährungskommission laufen, teilte er mit. Etwas komplexer sei das Problem mit Werbebotschaften im Internet und in den Social-Media-Kanälen, wo gezielt bestimmte Algorithmen eingesetzt werden. 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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