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Endlich steht sie: Die Kabelbinderverordnung

DMZ –  BLICKWINKEL ¦ Ruedi Stricker ¦                   

 

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner,

Im Namen des Gemeinderates darf ich Ihnen hiermit mitteilen, dass am 1. Januar 2023 die Verordnung zum Umgang mit Kabelbindern in Kraft tritt. Kein anderes Dokument beleuchtet die historische Bedeutung dieses politischen und staatsrechtlichen Kraftaktes so treffend wie die Auszüge aus dem Projekttagebuch unseres Stadtingenieurs, Wilfried Hirnhobel.

 

Lesen Sie selbst:

14. April 2023: Beni Dorfers Blick in die Tagespresse fällt auf eine Mitteilung, wonach die Zürcher am Sechseläuten nicht nur 30 Tonnen Holz, sondern auch 6 000 Kabelbinder verbrannt haben.

 

20. April 2023: Dorfer versucht anlässlich der Kantonsratssitzung, die Regierung mit einer Untersuchung über die Auswirkungen des Verbrennens von Kabelbindern auf die Krachenwiler Luftqualität zu beauftragen. Das Ansinnen scheitert am Widerstand des Präsidenten von «Krachenwil Tourismus», der den Verlust des Qualitätssiegels «Klimakurort Krachenwil» befürchtet.

 

1. Mai 2023: Erneut gerät Zürich im Zusammenhang mit Kabelbindern in die Schlagzeilen. Linke Chaoten nehmen am Helvetiaplatz 60 Polizisten gefangen, befestigen sie mit Kabelbindern am Maibaum und fackeln das Ganze unter dem tosenden Beifall des Mobs ab. Eine Expertenkommission schätzt das Gewicht der illegal verbrannten Kabelbinder auf «mindestens 100 Gramm, wenn nicht mehr».

 

Oktober 2023: Der Kanton Zürich verbietet das Verbrennen von mittels anorganischen Schnüren, Fäden und ähnlichen Systemen zusammengehaltenen Bürdeli, Polizisten und Sperrmüll unter Androhung von Busse oder Haft.

 

Dezember 2023: Eine Zürcher Standesinitiative für ein generelles Verbot von Kabelbindern erleidet Schiffbruch. Das Argument, wonach Kabelbinder bei Elektroinstallationen wesentlich sicherer sind als Metalldrähte, setzt sich trotz der erhitzten Stimmung im Bundeshaus durch.

 

11. März 2024: Die rot-grüne Stadtregierung an der Limmat bestimmt, dass am Sechseläuten keine Holzbürdeli mehr verbrannt werden dürfen.

 

18. April 2024: Der Zürcher Böögg explodiert nach weniger als zwei Minuten. Die bei der Anlieferung thermisch fixierten 28 Tonnen PET-Flaschen entfalten nicht nur eine ungeheure Hitze, sondern eine Rauchsäule, die in Basel einen Chemiealarm auslöst. Die Vereinigung gegen die missbräuchliche Verwendung von Kabelbindern spricht in ihrer Pressemitteilung von einem historischen Erfolg.

 

29. Juli 2024: Der Untersiggenthaler Kabelbinderhersteller Senkel entlässt 5 Mitarbeiter und verlegt die Produktion in einen Mailänder Vorort. Der Vorschlag der Aargauer Kantonspolizei, sofort den ganzen Handschellenbestand einzuschmelzen und dafür 32 Tonnen Kabelbinder zu beschaffen, kommt an diesem Schwarzen Freitag zu spät.

 

1. Januar 2025: Die Schweizer Armee nimmt sich des Problems an und unterstützt die Kabelbinderindustrie mittels Ersatz konventioneller Schnürsenkel durch anthrazitfarbige Kabelbinder. Den Nachteil der beeinträchtigen Mehrfachverwendung kompensiert das Heer durch gelockerte Hygienevorschriften, grössere Stückzahlen und der Ergänzung der persönlichen Ausrüstung mit einem Seitenschneider.

 

August 2025: Krachenwil führt die Pfandpflicht auf Kabelbinder ein. Konzessionierte Elektroinstallateure sind von der Pfandpflicht befreit, sofern sie ein Register über deren Verwendung führen und sich von Käufern vertraglich zusichern lassen, dass die Kabelbinder verordnungskonform eingesetzt werden und ein allfälliger Weiterverkauf gemeldet wird.

 

Spätherbst 2026: Eine Fusspilzepidemie in mehreren Kasernen führt zur Wiedereinführung des Schnürsenkels in der Armee. Der Restbestand von 228 Tonnen Kabelbindern wird zu Feldflaschen umgeschmolzen. In der Wintersession der eidgenössischen Räte kursieren Vorschläge für ein vollständiges Verbot von Kabelbindern.

 

18. Februar 2027: Der Gemeinderat Krachenwil diskutiert einen Vorschlag für eine Kabelbinderverordnung von Conrad Solenthaler, der als Major im Generalstab bestens informiert ist. Einzig strittiger Punkt ist die Frage, ob Minderjährige und Ausländer Kabelbinder ohne Identitätsnachweis im Einzelhandel kaufen dürfen.

 

18. März 2027: Die Gemeindeversammlung verabschiedet die neue Verordnung nach hitzigen, aber konstruktiven Diskussionen. Ab 1. September 2019 können in Krachenwil Kabelbinder von mündigen Schweizern und Ausländern mit Niederlassungsbewilligung C gegen Identitätsnachweis frei erworben werden, sofern sie den Kurs «Anwendung, Lagerung und Entsorgung von aus Erdölderivaten hergestellten Kabelbindern» erfolgreich absolviert haben.

 

Im Auftrag des Gemeindepräsidenten

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