AT: Prozess: Quarantäne missachtet - angeklagt wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Fälle wie diesen gab es leider einige, zu viele. Nun kommt es in Österreich zum ersten Prozess.

 

Knapp drei Jahre nachdem die ersten Corona-Infektionen bestätigt wurden, findet in Österreich einer der bisher wenigen und außergewöhnlichen Prozesse statt: Eine 57-Jährige soll im Dezember 2021 in Klagenfurt, mitten in einer der Corona-Wellen, die behördlich angeordnete Quarantäne nicht eingehalten haben - und so einen Nachbarn infiziert haben. Der 69-Jährige starb wenige Wochen später an Covid-19. 

 

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelte seit einem Jahr wegen grob fahrlässiger Tötung gegen die 57-Jährige Kärntnerin, die sich nach ihrer Infizierung mit Covid-19 nicht an die Quarantäne gehalten hat. Nun, ist sie angeklagt worden wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung. 

 

Die Anklage ist bereits rechtskräftig, bestätigt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt auf Anfrage. Der Verhandlungstermin stehe mit 23. Februar bereits seit Längerem fest. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt teilt weiter mit, dass der Angeklagten im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft drohen.

 

Ein derartiges Verfahren sei noch neu für Österreich, noch nie gab es eine solche Anklage in Zusammenhang mit Corona. Doch weitere Verfahren könnten folgen, das die Staatsanwaltschaft auf das Gutachten eines Virologen zurückgreifen kann. So auch in diesem Fall, bei dem der Virologe herausfand, dass sowohl die 57-Jährige als auch ihr Nachbar den exakt gleichen Virusstamm in sich tragen. Somit sei das Virus  "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" von der Frau übertragen worden, als sie trotz Absonderungsbescheides im Mehrparteienhaus unterwegs war.

 

Die Anklagebehörde geht nach mehr als einem Jahr Ermittlungen davon aus, dass der Pensionist von ihr infiziert wurde. Rechtlich eingeordnet ist somit für die Staatsanwaltschaft der Verdacht der fahrlässigen Tötung sowie Gefährdung druch übertragbare Krankheiten gegeben.

 

 

Herausgeber / Quelle:  Staatsanwaltschaft Klagenfurt

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