AT: Geblockte Altersteilzeit soll schrittweise abgeschafft, Bildungsbonus für Arbeitslose erweitert werden

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Eine von den Regierungsparteien vorgelegte Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz hat die schrittweise Abschaffung der geblockten Altersteilzeit und die Ausweitung des Bildungsbonus zum Ziel. Außerdem liegen dem Sozialausschuss zum Thema Altersteilzeit drei Entschließungsanträge der Oppositionsparteien vor, wobei sich SPÖ und FPÖ gegen eine Abschaffung der Blockvariante wenden, während die NEOS die in Aussicht genommene Übergangsfrist kritisieren.

 

Abschaffung der geblockten Altersteilzeit, erweiterter Bildungsbonus

Begründet wird die Abschaffung der geblockten Altersteilzeit von ÖVP und Grünen damit, dass diese keine wesentlichen arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen, sondern vielmehr den Charakter einer vorzeitigen Alterspension habe. Sie solle daher nicht weiter aus Mitteln der Versichertengemeinschaft gefördert werden. Allerdings sieht die von Michael Hammer (ÖVP) und Markus Koza (Grüne) beantragte Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz ( 3159/A) eine längere Übergangsphase vor: Demnach wird das frühestmögliche Zugangsalter zur Blockvariante – derzeit fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter – ab 2024 schrittweise um sechs Monate pro Jahr angehoben.

 

Zudem werden mit der Novelle die Bestimmungen zur Berechnung des Altersteilzeitgelds bzw. der Ober- und Unterwerte für den Lohnausgleich adaptiert. Zum einen wollen die Koalitionsparteien die Berechnung damit vereinfachen und zum anderen missbräuchliche Gestaltungsmöglichkeiten in Folge einer VwGH-Entscheidung unterbinden. Vorgesehen ist beispielsweise, nur noch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen bei der Bemessung des Altersteilzeitgeldes zu berücksichtigen.

 

Der zweite Punkt der Novelle betrifft den sogenannten Bildungsbonus, der Arbeitslosen zusätzlich zum Arbeitslosengeld und zum allgemeinen Schulungszuschlag von derzeit 2,27 € pro Tag gebührt, wenn sie eine mehr als viermonatige Umschulung oder Weiterbildung absolvieren. Er soll neu gestaltet und ins Dauerrecht übergeführt werden.

 

Konkret sieht der Gesetzentwurf ab 2024 einen dreistufigen Schulungszuschlag vor, der den derzeitigen Zuschlag und den Bildungsbonus ersetzt und in Stufe 1 weiterhin bei 2,27 € (zuzüglich Valorisierung) liegen wird. Dauert eine Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahme mindestens vier Monate, soll sich dieser Grundbetrag verdreifachen, bei mindestens zwölf Monaten ist eine Verfünffachung in Aussicht gestellt. Allerdings darf die Gesamtleistung – Arbeitslosengeld, Ergänzungsbetrag, Familienzuschläge, Schulungszuschlag – in Stufe drei den Betrag von täglich 46,67 € (1.400 € im Monat) nicht überschreiten. Andernfalls wird der Schulungszuschlag gekürzt, wobei mindestens der dreifache Grundbetrag zustehen soll. Sowohl der Grundbetrag als auch der Grenzbetrag sollen jährlich an die Inflation angepasst werden.

 

NEOS fordern sofortige Abschaffung der Blockvariante

Begrüßt wird die Abschaffung der geblockten Altersteilzeit von den NEOS. Ziel der Altersteilzeit sei es schließlich, ältere Beschäftigte durch eine Arbeitszeitreduktion länger im Erwerbsleben zu halten, argumentiert Gerald Loacker. Dieses Ziel werde aber nur durch eine kontinuierliche Altersteilzeit erreicht, während die geblockte Altersteilzeit nichts anderes als eine vom AMS mit Millionenbeträgen subventionierte Frühpensionierungsmöglichkeit sei. Eine Übergangsfrist hält Loacker allerdings nicht für nötig, er fordert in einem Entschließungsantrag ( 3126/A(E)) ein umgehendes Aus der Blockvariante mit 1. Jänner 2024.

 

SPÖ und FPÖ gegen Änderungen bei den Altersteilzeitmodellen

Kritik am Vorhaben der Koalitionsparteien kommt hingegen von SPÖ und FPÖ. Sowohl SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch als auch FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch fordern Arbeitsminister Martin Kocher in Entschließungsanträgen auf, von der Abschaffung der Blockvariante Abstand zu nehmen. Muchitsch befürchtet, dass der Druck auf ältere Arbeitnehmer:innen dadurch steigen wird ( 3093/A(E)). Zudem seien Frauen doppelt betroffen, weil parallel zum frühestmöglichen Antrittsalter der geblockten Altersteilzeit auch das Regelpensionsalter angehoben werde.

 

Seitens der FPÖ macht Belakowitsch geltend, dass sich beide Altersteilzeitmodelle bewährt hätten und sozialpartnerschaftlich akzeptiert seien. Die Regierung mache wieder einmal "Experimente" auf dem Rücken von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen, beklagt sie. Gesundheitlich beeinträchtigten Arbeitnehmer:innen werde nur der Weg in die Invaliditätspension bzw. der Gang in die Arbeitslosigkeit bleiben, wird im Entschließungsantrag ( 3110/A(E)) zudem aus einem Kommentar der Leitenden ÖGB-Sekretärin Ingrid Reischl zitiert.

 

Laut Muchitsch haben 2022 im Referenzzeitraum Jänner bis September durchschnittlich 36.204 Personen pro Monat Altersteilzeitgeld bezogen, und zwar mehr als doppelt so viele Frauen wie Männer. Davon nahmen 8.458 die geblockte Variante in Anspruch.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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