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DMZ –  BLICKWINKEL ¦ Ruedi Stricker ¦                   

 

Staatsanwalt: Frau Meyer, wie alt sind Sie?

 

Verteidiger: Einspruch, Euer Ehren. Der Staatsanwalt versucht, die Zeugin als senil zu präsentieren, um ihre Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen.

 

Richter: Einspruch stattgegeben. Herr Staatsanwalt, wiederholen Sie Ihre Frage in sachlicher Form.

 

Staatsanwalt: Also Frau Meyer, wann wurden Sie geboren?

 

Zeugin: Am 13. Juli 1977. Ich bin also 38 Jahre jung. Und nicht alt.

 

Staatsanwalt: Also lassen wir diese Wortklauberei und kommen zum Tatbestand. Im Schuhladen SALSA wird ein paar Damenschuhe Grösse 36 geklaut. Sie haben mit der Angeklagten eine Stunde nach der Tat Sushi gegessen, und die Angeklagte hat Ihnen ihre neuen Schuhe gezeigt. Ich frage Sie nun: Waren diese Schuhe identisch mit den Schuhen, die dem Gericht als Beweisstück Nr. 12 vorliegen?

 

Zeugin: Das weiss ich nicht.

 

Staatsanwalt: Herrgottnochmal, sind das nicht die gleichen Schuhe? Die gleiche Farbe, die gleiche Grösse?

 

Zeugin: Ja.

 

Staatsanwalt: Frau Meyer, Sie stehen hier unter Eid. Ich frage Sie nochmals: Waren die Schuhe identisch, ja oder nein?

 

Verteidiger: Einspruch! Der Staatsanwalt versucht, die Zeugin zu verwirren. Die Zeugin versucht vergeblich, dem Staatsanwalt zu erklären, dass es sich um gleiche Schuhe handelt, die aber wahrscheinlich aus einer fabrizierten Serie stammen. Woher soll die Zeugin wissen, ob die Schuhe identisch sind?

 

Richter: Stattgegeben. Herr Staatsanwalt, stellen Sie bitte präzise Fragen, wenn Sie schon darauf herumreiten, dass die Zeugen ausschliesslich Ihre Fragen beantworten.

 

Staatsanwalt: Frau Meyer, sind Sie vor drei Jahren wegen des Diebstahls eines Bikini verurteilt worden?

Zeugin: Nein.

 

Staatsanwalt: Frau Meyer, Sie kennen die Rechtsfolgen eines Meineids. Sind Sie vor drei Jahren wegen Diebstahls verurteilt worden: ja oder nein?

 

Zeugin: Ja.

 

Staatsanwalt: Warum streiten Sie es denn zuerst mal ab?

 

Zeugin: Ich streite nichts ab. Ich bin verurteilt worden, aber nicht wegen eines Bikini.

 

Staatsanwalt: Was haben Sie denn gestohlen?

 

Zeugin: Ein einteiliges Badekleid.

 

Staatsanwalt: Aha. Kommen wir zurück zu Ihrem Essen mit der Angeklagten. Wie lange lagen die Schuhe auf dem Tisch?

 

Zeugin: Gefühlte fünf Minuten.

 

Staatsanwalt: Dem Gericht liegen Aussagen von weiteren Zeugen vor, die einhellig behaupten, die Angeklagte hätte ein paar Schuhe nur wenige Sekunden auf den Tisch gelegt und dann hastig in einer Tasche verschwinden lassen. Ich frage Sie deshalb nochmals: Lagen die Schuhe wirklich während fünf Minuten auf dem Tisch?

 

Zeugin: Ich habe ja gesagt, es seien gefühlte fünf Minuten.

 

Staatsanwalt: Könnten es auch drei Sekunden gewesen sein?

 

Zeugin: Ja.

 

Staatsanwalt: So, so. Die zitierten Zeugen haben des Weiteren ausgesagt, Sie beide hätten gekichert und die Angeklagte hätte zu Ihnen gesagt «Mein Chef bestiehlt mich schliesslich auch.» Hat sich die Angeklagte Ihnen gegenüber so geäussert?

 

Zeugin: Das stimmt so nicht.

 

Staatsanwalt: Sie streiten es also ab?

 

Zeugin: Nein.

 

Staatsanwalt: Hohes Gericht, die Zeugin macht sich des Tatbestands der Missachtung des Gerichts schuldig.

 

Verteidiger: Einspruch, Euer Ehren, die Zeugin hat nur festgestellt, dass es in dieser Form nicht stimmt.

Grundsätzlich hat sie es ja eingeräumt.

 

Richter: Einspruch abgelehnt, Herr Staatsanwalt, haben Sie weitere Fragen an die Zeugin?

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