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Fake-News: "Schweizer Ärzte haften jetzt für Nebenwirkungen"

DMZ –  WISSEN¦ Sarah Koller ¦                                                

KOMMENTAR

 

Und immer munter weiter (und nach wie vor ungestraft), verbreiten bekannte Fake-News Portale wie z.B. report24.news, Weltwoche, tkp.at und exxpress.at Falschnachrichten und glänzen mit Desinformation.

 

Diesmal wird behauptet, dass die Eidgenössische Kommission für Impffragen und das Schweizer Bundesamt für Gesundheit sämtliche Covid-Impfempfehlungen zurückziehe. Ärzte würden die „umstrittenen Vakzine nur noch im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen verabreichen“ dürfen und würden zudem „das Risiko der Haftung bei Impfschäden“ tragen. Das ist natürlich falsch. Richtig ist, dass die Impfempfehlungen in der Schweiz lediglich für Frühjahr & Sommer in der Hoffnung auf saisonalen Effekte zurückgestuft worden sind.

 

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben die Impfempfehlungen für Frühling und Sommer 2023 formuliert. BAG und EKIF schätzen sowohl das individuelle Infektionsrisiko als auch die Belastung des Gesundheitssystems im Frühling und Sommer 2023 als gering ein. Die derzeit zirkulierenden Omikron-Subvarianten würden im Vergleich zu früheren Virusvarianten eher milde Infektionen auslösen.

Für Personen ohne Risikofaktoren besteht kaum noch ein Risiko, schwer zu erkranken. BAG und EKIF sprechen deshalb für diese Personen im Frühling und Sommer 2023 keine Impfempfehlung aus.

 

Weiterhin empfohlen bleibt die Covid-19-Impfung für schwer immundefiziente Personen.

Die Wirkung der Impfung auf die Übertragung der derzeit zirkulierenden Viren wird als minimal eingeschätzt. Sollte es wider Erwarten zu einer Ausbruchswelle kommen, wird die Impfempfehlung angepasst.

 

Im Detail dem Bericht des BAG zu entnehmen:

 

Impfwirksamkeit, Reinfektionsrisiko, Krankheitsschwere

Seit dem ersten Auftreten von SARS-CoV-2 Omikron in der Schweiz im November 2021 haben sich verschiedene Omikron-Subvarianten gebildet, welche zu mehreren Infektionswellen geführt haben. Zuletzt hat die Omikron-Subvariante BA.5 im Juni 2022 die vorangehende BA.2-Subvariante vollständig verdrängt und das Infektionsgeschehen dominiert, und war im Herbst/Winter 2022/23 neben neuen Subvarianten (unter anderen vor allem BQ.1, BA.2.75 und XBB) weiterhin auf tieferem Niveau in Zirkulation (CovSPECTRUM). Die Omikron-Subvarianten zeichnen sich dadurch aus, dass sie im Vergleich zu früheren Varianten generell mildere Krankheitsverläufe verursachen sowie immunevasiver und ansteckender sind, wodurch sie vermehrt auch vorangehend geimpfte oder genesene Personen infizieren können (UKHSA, WHO; [2–4]; Wang et al., preprint).

 

Bei den Omikron-Subvarianten und insbesondere bei BA.5, ist der Impfschutz vor jeglicher SARS-CoV-2-Infektion und vor milder Covid-19-Erkrankung im Vergleich zu früheren Varianten deutlich tiefer und hält nur für einen kurzen Zeitraum an ([5–12]; Kislaya et al, preprint, UKHSA COVID-19 Vaccine Surveillance Reports). Auch der Schutz durch eine frühere SARS-CoV-2-Infektion gegen eine erneute Infektion mit BA.4/5 ist reduziert. Zwei Studien postulieren eine gewisse Schutzwirkung vorangehender Infektionen insbesondere mit früheren Omikron-Subvarianten [13, 14]. Im Gegensatz dazu zeigen die verfügbaren Daten aus mehreren Ländern, dass die Impfung und/oder eine durchgemachte Infektion auch bei der Subvariante BA.5 mindestens für mehrere Monate gut vor dem Auftreten schwerer Infektionen inkl. Hospitalisationen schützt ([3, 15–17]; UKHSA COVID-19 Vaccine Surveillance Report; Kislaya et al., preprint).

 

Danach nimmt dieser Schutz graduell ab (ECDC Technical Report 18.07.22; UKHSA COVID-19 Vaccine Surveillance Reports). In einer Kohortenstudie mit 10.6 Millionen Probanden in den USA beobachteten Lin et al., dass der zusätzliche Schutz durch eine weitere Auffrischimpfung nach 4-6 Monaten abnimmt [18]. Weitere Studien aus den USA, Canada und Hong Kong zeigen, dass der Impfschutz vor Hospitalisationen 6 Monate nach der Auffrischimpfung noch bei 70-85% liegt ([19–21]).

 

Daten aus den UK zeigen, dass der Schutz vor Hospitalisationen, bei welchen ein Aufenthalt auf der Intensiv-Pflegestation (IPS) notwendig war auch 12-14 Monate nach einer Auffrischimpfung bei Personen ≥ 65 Jahre noch bei 52 % liegt (UKHSA COVID-19 Vaccine Surveillance Report). Aufgrund dieser Daten kann davon ausgegangen werden, dass die Impfung während 6 Monaten vor schweren Verläufen schützt. Bei BGP kann dieser Schutz vor schwerer Erkrankung weniger gut sein und je nach Risikofaktor, z. B. mit zunehmendem Alter, schneller abnehmen.

 

Die bisher verfügbaren Daten zeigen, dass eine weitere Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Eidgenössische Kommission für Impffragen EKIF 6 Impfung bei älteren Personen den Schutz gegen schwere Verläufe (Hospitalisationen, Todesfälle) wieder erhöhen kann [15, 22–27]. Der Impfschutz gegenüber jeglicher, meist milder Infektion wird in erster Linie durch neutralisierende Antikörper vermittelt. Damit ist er viel stärker von der Übereinstimmung zwischen der für den Impfstoff verwendeten und der sich ausbreitenden Virusvariante abhängig als der Impfschutz vor schweren Krankheitsverläufen. Letzterer ist im Wesentlichen durch die T-Zell-Antwort und das reaktivierte immunologische Gedächtnis vermittelt, die einen Kreuzschutz über Varianten hinweg gewährleisten [28], und in viel geringerem Masse durch eine Nicht-Übereinstimmung (Mismatch) zwischen Impf- und zirkulierender Variante beeinflusst.

 

Die Erfahrung im letzten Jahr hat gezeigt, dass die Anpassung der mRNA-Impfstoffe nicht mit der raschen und nicht vorhersehbaren Entwicklung der Virusvarianten Schritt halten konnte. Der Mismatch zwischen adaptiertem mRNA-Impfstoff und zirkulierender Virusvariante führt zu deutlich geringeren neutralisierenden Antikörperspiegeln gegen die zirkulierende Variante (FDA Advisory Committee Meeting 28.06.22: Moderna; Pfizer). Somit kann nach einer Impfung mit einem adaptierten oder dem originalen Impfstoff nicht von einem hohen Schutz vor milder Infektion, wohl aber von einem variantenunabhängigen Schutz vor schwerer Infektion ausgegangen werden.

 

Der Protein-Impfstoff Nuvaxovid® ist weniger spezifisch auf eine SARS-CoV-2 Variante ausgerichtet und löst deshalb eine etwas breitere Immunantwort aus als die monovalenten mRNA-Impfstoffe und ist infolge weniger abhängig von der zirkulierenden Variante (FDA Advisory Committee Meeting 28.06.22, Novavax). Detaillierte Ausführungen zur Wirksamkeit der Impfung und der Impfstoffe finden sich in Anhang 4.

 

Covid-19-Impfung im Frühling/Sommer 2023

Aufgrund der Erfahrungen mit SARS-CoV-2 in den letzten drei Jahren und der Epidemiologie anderer respiratorischer Viren ist es ein wahrscheinliches Szenario, dass es saisonal bedingt im Frühling/Sommer 2023 zur einer tiefen SARS-CoV-2-Zirkulation kommen wird. Das Risiko einer Ansteckung bzw. Erkrankung an Covid-19 für den Einzelnen und die Belastung des Gesundheitssystems wird somit in der Sommersaison gering sein. Im Unterschied zu den Jahren 2020 und 2021 kann bei tiefer Viruszirkulation im Frühling/Sommer 2023 kaum ein Effekt durch die Impfung auf die Krankheitslast in der Bevölkerung erwartet werden, da über 98% der Bevölkerung bereits Kontakt mit dem Virus und/oder dem Impfstoff gehabt hat [1], die Impfung nur wenig vor milden (Re-)Infektionen und nicht relevant vor Virustransmission schützen kann (vgl. Kapitel 2.3). Dies gilt auch bei Personen welche bisher noch nicht gegen Covid-19 geimpft wurden, da bei diesen Personen aufgrund der Seroprävalenzdaten von einer mindestens einmaligen durchgemachten Infektion ausgegangen werden kann (vgl. Kapitel 2.2).

 

Aus diesen Gründen wird, basierend auf der in Kapitel 2 beschriebenen Ausgangslage, im Frühling/Sommer 2023 grundsätzlich keine Empfehlung für eine Impfung gegen Covid-19 formuliert (Kapitel 3.3). Sollte es im Verlauf der Sommersaison zu einer SARS-CoV-2-Ausbruchswelle kommen, wie sie im Juni/Juli 2022 infolge der Ausbreitung der BA.5-Subvariante aufgetreten ist, wird eine Impfung gegen Covid-19 den BGP empfohlen (vgl. Kapitel 3.3), da diese ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid19 Verlauf haben. Im Vergleich zur allgemeinen Bevölkerung nimmt der Impfschutz bei BGP zudem stärker und rascher ab. Eine Covid-19-Impfung kann den Schutz vor schweren Verläufen für mehrere Monate wieder anheben (vgl. Kapitel 2.3). Da bei Personen ohne Risikofaktoren kaum ein Risiko für eine schwere Erkrankung besteht, wird der allgemeinen Bevölkerung im Alter von < 65 Jahren auch bei einer Ausbruchswelle keine Impfung empfohlen.

 

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Eidgenössische Kommission für Impffragen EKIF 7 Es ist wichtig zu betonen, dass im hier beschriebenen Szenario die Infektionswelle durch eine SARSCoV-2-Variante ausgelöst wird, welche zu Infektionen ähnlicher Krankheitsschwere führen wie die bisher und aktuell zirkulierenden Omikron-Subvarianten und die Impfstoffe in vergleichbarem Ausmaß gegen diese schützen (detaillierte Ausführungen zum Impfschutz siehe Kapitel 2.3 und Anhang 4). Zum aktuellen Zeitpunkt scheint dies das wahrscheinlichste Szenario zu sein. Die epidemiologische Entwicklung und insbesondere das Auftreten von neuen Virusvarianten wird von BAG und EKIF weiterhin genau verfolgt, und gegebenenfalls würden die Empfehlungen rasch angepasst werden.

 

Zielgruppe: Besonders gefährdete Personen (BGP)

Zu den besonders gefährdeten Personen (BGP) für schwere Covid-19-Verläufe gehören:

  • Personen im Alter von ≥ 65 Jahren

  • Personen im Alter von ≥ 16 Jahren mit erhöhtem individuellen Gesundheitsrisiko aufgrund:

  • Vorerkrankung gemäß Kategorienliste

  • Trisomie 21

  • Schwangerschaft

 

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