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AT: Geplanter Pflegebonus wird pflegenden Angehörigen auch bei getrennten Haushalten zustehen

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Im Zuge der Pflegereform hat der Nationalrat auch beschlossen, pflegenden Angehörigen mit niedrigem Einkommen ab Mitte 2023 einen jährlichen Pflegebonus von 1.500 € zu gewähren. Er soll in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt werden, was für heuer eine Summe von 750 € ergibt. Voraussetzung für den Erhalt des Bonus ist, dass man den nahen Angehörigen bzw. die nahe Angehörige schon seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegt, das eigene monatliche Durchschnittseinkommen 1.500 € netto nicht übersteigt und der bzw. die zu pflegende Angehörige Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 hat.

 

Ursprünglich wäre überdies – außer für Angehörige, die für die Pflege ihren Job aufgegeben haben bzw. als pflegende Angehörige versichert sind – auch ein gemeinsamer Haushalt mit dem bzw. der zu pflegenden Angehörigen notwendig gewesen. Dieses Erfordernis soll nun jedoch entfallen. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute eine entsprechende Novelle zum Bundespflegegeldgesetz auf den Weg gebracht. Neben den Koalitionsparteien stimmte auch die FPÖ für den Gesetzentwurf. Die Kosten für den Angehörigenbonus werden sich laut Grün-Abgeordneter Bedrana Ribo dadurch um rund 34 Mio. € erhöhen.

 

Begründet wird der Schritt von den Koalitionsparteien damit, dass Erfahrungen in der Praxis gezeigt hätten, dass pflegende Angehörige auch dann häufig Pflegetätigkeiten erbringen, wenn sie nicht mit der zu pflegenden Person im gemeinsamen Haushalt leben. Gerade im ländlichen Raum komme es oft vor, dass Angehörige Haus an Haus mit der pflegebedürftigen Person leben, ohne einen gemeinsamen Haushalt zu haben, gab Ribo zu bedenken. ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl rechnet damit, dass insgesamt 80.000 Angehörige vom Bonus profitieren werden.

 

Abgelehnt wurde die Gesetzesnovelle von SPÖ und NEOS. Sie sind, was den Angehörigenbonus betrifft, insgesamt weiter skeptisch und sprachen sich dafür aus, vorrangig die mobile Pflege auszubauen, um pflegende Angehörige zu entlasten.

 

Um immer wieder auftretende Betrugsfälle zu unterbinden, spricht sich der Sozialausschuss in Form einer Entschließung außerdem für eine Digitalisierung von Parkausweisen für Menschen mit Behinderung aus. Er griff damit eine Initiative der NEOS auf. Durch ein zentrales Register und die Ausstattung der Parkausweise mit einem QR-Code könnte man etwa verhindern, dass Parkausweise von Verstorbenen weiterverwendet werden, begründete NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler den Vorstoß.

 

Weitere Entschließungsanträge der Opposition wurden vertagt. SPÖ und FPÖ fordern etwa eine endgültige Abschaffung der Pensionsaliquotierung und Maßnahmen zur Wertsicherung des Pensionskontos, während die NEOS dafür plädieren, die einjährige Wartefrist auf die erste Pensionserhöhung wieder einzuführen. Auch Maßnahmen gegen Kinderarmut und eine Novellierung des Heimopferrentengesetzes gehören zu den Anliegen der Oppositionsparteien, wobei sich in Bezug auf das Heimopferrentengesetz eine gemeinsame Vorgangsweise abzeichnet.

 

Erweiterter Zugang zum Pflegebonus

Basis für den Beschluss zum Pflegebonus bildete ein Koalitionsantrag ( 3237/A), der ursprünglich nur eine legistische Klarstellung in Bezug auf den Pflegegeld-Einstufungsprozess zum Inhalt hatte. Er wurde durch einen von den Koalitionsparteien im Zuge der Ausschussberatungen eingebrachten Abänderungsantrag ergänzt. Durch die Streichung des Erfordernisses eines gemeinsamen Haushalts würden mehr Menschen den Bonus erhalten, zeigte sich Grün-Abgeordnete Ribo erfreut.

 

Ernst Gödl (ÖVP) betonte, dass der Angehörigenbonus einer der Mosaiksteine der Pflegereform sei. Es sei Aufgabe der Politik, pflegende Angehörige zu unterstützen, bekräftigte er. Den Bonus sieht er als "ein Dankeschön des Steuerzahlers" für die wertvolle Arbeit, die Angehörige leisten. Christian Ragger (FPÖ) sprach von einem "richtigen Ansatz".

 

SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum hielt hingegen kritisch fest, dass der Pflegebonus mit 4,10 € pro Tag nur eine symbolische Geste sei. Für pflegende Angehörige wäre es ihrer Meinung nach wichtiger, würden mehr Angebote im Bereich der mobilen Pflege und der Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen, damit diese auch einmal auf Urlaub gehen könnten. Auch bei der Pflegereform insgesamt kann sie keinen großen Wurf erkennen.

 

NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler erinnerte daran, dass die NEOS dem Pflegebonus von Haus aus nicht zugestimmt hätten. Es wäre wichtiger, ein funktionierendes Pflegesystem auf die Beine zu stellen, meinte sie. Es brauche eine Stärkung der mobilen Pflege, damit Angehörige einer Arbeit nachgehen könnten.

Auf weitere bestehende Unterstützungsmaßnahmen für pflegende Angehörige wies Sozialminister Johannes Rauch hin. So gebe es nunmehr etwa bereits nach drei Tagen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Ersatzpflege, machte er geltend.

 

Digitalisierung von Parkausweisen für Menschen mit Behinderung

Einstimmig vom Sozialausschuss angenommen wurde der Entschließungsantrag der NEOS betreffend die Digitalisierung von Parkausweisen für Menschen mit Behinderung ( 3261/A(E)). Neben Bedrana Ribo (Grüne) äußerten sich auch Verena Nussbaum (SPÖ) und Christian Ragger (FPÖ) zustimmend zum Vorhaben. Laut Sozialminister Rauch ist das Ministerium bereits dabei, entsprechende Schritte zu implementieren.

 

Heimopferrenten: Abgeordnete wollen auf höchstgerichtliche Urteile reagieren

Mit zur Diskussion standen außerdem drei Entschließungsanträge der FPÖ, die jedoch vertagt wurden. So sprechen sich die Abgeordneten Christian Ragger und Gerhard Kaniak etwa dafür aus, Personen, die Kinder oder Menschen mit Behinderung zu einer Therapieeinrichtung fahren, Kilometergeld zu gewähren ( 3306/A(E)). Gerade im ländlichen Raum seien Patient:innen häufig auf das private Auto als Transportmittel angewiesen, machen sie geltend. Durch die aktuell hohen Treibstoffpreise seien die Kosten für notwendige Fahrten aber immer schwieriger zu stemmen. Außerdem ist es der FPÖ ein Anliegen, geplante technische Erleichterungen bei der Beantragung eines Behindertenpasses rasch umzusetzen ( 3045/A(E)) und in Reaktion auf höchstgerichtliche Entscheidungen das Heimopferrentengesetz zu adaptieren ( 3344/A(E)).

 

Wie FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch in ihrem Antrag erläutert, hat der OGH eine Heimopferrente in einem Urteil als unterhaltsrelevant eingestuft. In einem anderen Fall wertete es der Verwaltungsgerichtshof als zulässig, am Konto liegende Rentennachzahlungen als Vermögen einzustufen und somit einen Antrag auf Mietbeihilfe abzuweisen. Belakowitsch sieht dadurch die finanziellen Ansprüche der betroffenen Bezieher:innen beschnitten, zumal Heimopferrenten ausdrücklich nicht als Einkommen im Sinne der Sozialversicherungs- bzw. Mindestsicherungsgesetze gelten und per Gesetz unpfändbar sind. Das Gesetz müsse raschest korrigiert werden, bekräftigte ihr Parteikollege Christian Ragger im Ausschuss.

 

Auch SPÖ und Grüne sehen die beiden angeführten Urteile kritisch. Es sei nicht im Sinne der Erfinder:innen, wenn das Heimopferrentengesetz von Gerichten derart interpretiert werde, sagte etwa Markus Koza (Grüne) und stellte eine Lösung in Aussicht. Alois Stöger (SPÖ) schlug vor, ein Gesetz mit authentischer Interpretation zu beschließen, um ähnliche Gerichtsurteile in Zukunft zu vermeiden. Auch für Sozialminister Johannes Rauch ist die Intention des Gesetzes klar. Er fragt sich, wie genau man das noch in das Gesetz hineinschreiben müsse und stellte Gespräche mit den Abgeordneten über eine Sanierung in Aussicht.

 

Was die Gewährung von Kilometergeld für Fahrten zu Therapieeinrichtungen betrifft, machte ÖVP-Abgeordneter Gödl darauf aufmerksam, dass Fahrten zu Therapien in der Regel bezahlt werden, etwa wenn sie von Rettungsorganisationen durchgeführt werden. Fahre man selbst, bekomme man das halbe amtliche Kilometergeld. Bedrana Ribo (Grüne) hob hervor, dass es sich dabei um eine Angelegenheit der Sozialversicherung handle. Der Sozialminister habe hier keine Eingriffsmöglichkeit.

 

SPÖ und FPÖ pochen auf Abschaffung der Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung

Zum Themenblock Pensionen lagen dem Ausschuss je zwei Anträge der SPÖ und der FPÖ und ein Antrag der NEOS zur Beratung vor. So fordert die SPÖ nach wie vor, die Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung rückwirkend abzuschaffen ( 3146/A). Wer erst später im Jahr in Pension gehe, dürfe nicht benachteiligt werden, mahnt SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Dass der entsprechende Gesetzespassus nur für zwei Jahre ausgesetzt wurde, halten er und seine Fraktionskollegen Alois Stöger und Dietmar Keck für unzureichend.

 

Zum anderen drängt die SPÖ auf eine "Schutzklausel" für Pensionskontogutschriften ( 3092/A(E)). Damit will sie sicherstellen, dass diese stets mindestens mit dem aktuellen Jahresinflationswert aufgewertet werden. Durch die derzeitige Anlehnung der Aufwertung an die Bruttolöhne komme es zu einer Zeitverzögerung von zwei bis drei Jahren, wodurch beispielsweise Personen, die in nächster Zeit in Pension gehen, Geld verlieren, argumentiert Muchitsch. Keck rechnete vor, dass Personen, die heuer ihre Pension antreten, im Laufe ihres Pensionslebens durch die verzögerte Aufwertung bis zu 70.000 € oder 80.000 € einbüßen könnten.

 

Auch der FPÖ ist eine endgültige Abschaffung der Pensionsaliquotierung und eine vollständige Inflationsanpassung des Pensionskontos ein Anliegen ( 3112/A(E)). Zudem pocht sie nach wie vor darauf, die Pensionen heuer außertourlich um mindestens 10 % anzuheben und die abschlagsfreie Frühpension bei 45 Beitragsjahren wieder einzuführen ( 3111/A(E)). Menschen, die 45 Jahre gearbeitet haben und dem AMS nicht zu Last gefallen seien, sollten durch eine abschlagsfreie Pension belohnt werden, argumentierte Abgeordneter Peter Wurm.

 

NEOS: Pensionist:innen sind in Österreich gut abgesichert

Wenig von den Forderungen der SPÖ und der FPÖ hält NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker. Wer nur ein oder zwei Jahre im Blick habe, verkenne die Funktionsweise des Pensionssystems, das immer in Jahrzehnten denke und rechne, meinte er. So sei der für das Pensionskonto maßgebliche Aufwertungsfaktor in den letzten 30 Jahren zumeist über der Inflationsrate gelegen. Einem Inflationswert von 123 % stehe eine Aufwertung von 205 % gegenüber. Er hält es daher nicht für angebracht, den Leuten zu vermitteln, "ihnen würde etwas gestohlen", zumal es in Österreich für Pensionist:innen im internationalen Vergleich eine extrem gute Absicherung gebe. Loacker zufolge ist die österreichische Mindestpension höher als die Durchschnittspension in Deutschland. Man müsse außerdem anerkennen, "dass die Inflation uns alle ärmer macht".

 

Die NEOS selbst sprechen sich angesichts der zunehmenden Belastung des Budgets durch Pensionsausgaben dafür aus, die einjährige Wartefrist auf die erste Pensionserhöhung wieder einzuführen ( 3177/A). Personen, die heuer in Pension gehen, sollen demnach erst im Jänner 2025 ihr erste Pensionserhöhung erhalten. Einer Aliquotierung kann auch Loacker nichts abgewinnen, da dadurch jene benachteiligt würden, die einen späteren Pensionsantritt wählen.

 

Grünen-Sozialsprecher Markus Koza hob hervor, dass die Pensionsaliquotierung ohnehin für zwei Jahre ausgesetzt wurde. Wie es dann weitergehe, müsse die nächste Regierung entscheiden. Zudem habe die SPÖ den Verfassungsgerichtshof eingeschaltet.

 

Was die Aufwertung des Pensionskontos betrifft, räumte Koza ein, dass Personen, die heuer bzw. 2024 in Pension gehen, Verluste erleiden könnten. Allerdings warnte er vor einer Regelung, die zu nicht erwünschten Effekten führen könnte. Auch müsse man eine doppelte Inflationsabgeltung vermeiden. Nichts abgewinnen kann Koza dem Vorschlag der NEOS, die einjährige Wartefrist auf die erste Pensionserhöhung wieder einzuführen.

 

Christian Zarits (ÖVP) unterstrich die Notwendigkeit, Menschen in Beschäftigung zu halten, um das Pensionssystem fit zu halten. Seiner Ansicht nach wäre es sinnvoll, würde die Pensionsversicherungsanstalt nicht nur ausrechnen, wie hoch die Pension zum Zeitpunkt des frühestmöglichen Pensionsantritts sein werde, sondern auch, wie hoch sie bei einem ein paar Jahre späteren Pensionsantritt wäre.

 

Rauch: Kommende Pensionserhöhung wird Budget mit 5 Mrd. € belasten

Sozialminister Rauch rechnet damit, dass die Pensionen im kommenden Jahr inflationsbedingt zwischen 9 % und 10 % steigen werden. Das werde im Budget mit 5 Mrd. € zu Buche schlagen. Die Erhöhung werde außerdem auch dann fortwirken, wenn die Inflation wieder zurückgehe. Auch allgemein hält Rauch die Absicherung von Pensionist:innen in Österreich für "gut ausgestaltet". Österreich sei im europäischen Vergleich unter den "Top 3" beim Pensionssystem, sagte er.

Alle fünf Anträge der Oppositionsparteien wurden schließlich vertagt.

 

SPÖ mahnt Aktionsplan zur Verringerung von Kinderarmut ein

Ebenfalls in die Warteschleife schickte der Sozialausschuss einen Entschließungsantrag der SPÖ ( 3166/A(E)), in dem Abgeordnete Petra Wimmer mehr Tempo bei der Erstellung eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der "Europäischen Garantie für Kinder" einmahnt. Es brauche nachhaltige Maßnahmen, um Kinderarmut in Österreich zu verringern, argumentiert sie. Wichtig wären ihrer Meinung nach etwa "armutsfeste" Sozialleistungen, eine Unterhaltsgarantie, ein Rechtsanspruch auf ganztägige Kindergartenplätze sowie eine kostenlose gesunde Mittagsverpflegung. Für das Jahr 2023 seien jedoch nur 120.000 € für die Umsetzung der Europäischen Kindergarantie, beklagt sie. Österreich sei zudem eines der wenigen EU-Länder, die noch keinen nationalen Aktionsplan vorgelegt hätten.

 

Bedrana Ribo (Grüne) wies darauf hin, dass der Aktionsplan schon seit einiger Zeit in den ÖVP-Ministerien zur Freigabe liege. Erst gestern sei die erste Rückmeldung gekommen, bemängelte sie. Norbert Sieber (ÖVP) ist allerdings zuversichtlich, dass der Maßnahmenplan schon bald vorgelegt werden kann. Da es sich um eine Querschnittmaterie handle, sei eine Abstimmung wichtig, sagte er. Was die 120.000 € betrifft, seien diese allein für die Erstellung des Plans budgetiert und nicht für dessen Umsetzung.

 

Verständnis für den Unmut der SPÖ äußerte Sozialminister Johannes Rauch. "Ich weiß, dass wir säumig sind", meinte er. Man sei aber bereits "in den letzten Abstimmungen". Zudem habe man bereits unabhängig vom Aktionsplan eine ganze Reihe von Maßnahmen gesetzt, um Kinderarmut zu reduzieren.

 

FPÖ will raschen Überblick über Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge

Schließlich wurden auch die Beratungen über einen Entschließungsantrag der FPÖ ( 3246/A(E)) zum Thema Gesundheitsvorsorge vertagt. Der Nationalrat hatte Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch bereits Anfang März in Form einer Entschließung dazu aufgefordert, dem Parlament eine übersichtliche Aufstellung aller Angebote der Sozialversicherungsträger zur Gesundheitsprävention vorzulegen. Die FPÖ vermisst allerdings eine konkrete Frist und drängt darauf, den erbetenen Überblick bis 30. Juni 2023 vorzulegen. Dem Anliegen des Nationalrats werde bereits Folge geleistet, ein weiterer Antrag sei daher unnötig, begründete Michael Hammer (ÖVP) die Vertagung.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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