· 

AT: Neuer Eltern-Kind-Pass: Digitalisierung und Erweiterung geplant

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Der Mutter-Kind-Pass in Österreich erhält ab Januar 2024 eine Neuausrichtung und wird bis 2026 umfassend digitalisiert und erweitert. Eine entsprechende Regierungsvorlage zur Novellierung des Eltern-Kind-Pass-Gesetzes (2049 d.B.) legt den Grundstein für diese Veränderungen. Das seit 1974 bestehende Vorsorgeprogramm hat einen wesentlichen Beitrag zur frühzeitigen Erkennung und Behandlung von Krankheiten bei Müttern und Neugeborenen geleistet sowie die Säuglingssterblichkeit deutlich reduziert. Jede schwangere Frau mit Wohnsitz in Österreich hat Anspruch auf die Untersuchungen, unabhängig vom Krankenversicherungsstatus.

 

Die Leistungen des Mutter-Kind-Passes wurden in der Vergangenheit regelmäßig angepasst und sollen nun nochmals erweitert werden. Konkrete Details hierzu sind jedoch nicht in der Vorlage enthalten, da der genaue Umfang und die Art der ärztlichen Untersuchungen und Hebammenberatungen bis zum 62. Lebensmonat des Kindes durch den Gesundheitsminister in Abstimmung mit der Familienministerin per Verordnung festgelegt werden sollen. Zusätzliche Beratungsleistungen wie Eltern-, Gesundheits- oder Ernährungsberatung können ebenfalls vorgesehen werden. Geplant ist außerdem eine Ausdehnung des Untersuchungsprogramms bis zum 18. Lebensjahr. Bisher sind nur Kinder bis zum etwa 5. Geburtstag erfasst. Die Kosten werden zu zwei Dritteln vom Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und zu einem Drittel von den Krankenversicherungsträgern übernommen.

 

Die schrittweise Einführung einer elektronischen Eltern-Kind-Pass-Anwendung zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsdienstleistern zu verbessern (z. B. durch elektronischen Zugriff auf Untersuchungsergebnisse) und die Zuweisung zusätzlicher Unterstützungsangebote (z. B. Frühe Hilfen) zu erleichtern. Für Familien entfällt der Nachweis von zehn Untersuchungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes, sofern diese elektronisch erfasst wurden, da er für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes erforderlich ist.

 

Um einen niederschwelligen Zugang sicherzustellen, wird der Eltern-Kind-Pass auch in leichter Sprache und mindestens vier Fremdsprachen zur Verfügung stehen. Über das elektronische Eltern-Kind-Pass-Portal (eEKP) wird es zudem möglich sein, individuell an Untersuchungen und Fristen erinnert zu werden. Insbesondere sozial benachteiligte Familien, bildungsferne Familien und Personen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen sollen davon profitieren.

 

Ab 2026 wird das bisherige gelbe Papierheft des Mutter-Kind-Passes durch eine elektronische Variante abgelöst. Eine barrierefreie elektronische Dokumentationsplattform verbessert den Zugriff auf Untersuchungsergebnisse. Befunde werden in der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA gespeichert und können einfach digital zwischen behandelnden Ärztinnen, Ärzten und Hebammen ausgetauscht werden. Die Daten können auch für wissenschaftliche Zwecke unter Wahrung des Datenschutzes genutzt werden. Eine elektronische Schnittstelle zwischen der eEKP-Datenbank und der Kinderbetreuungsgeld-Datenbank ermöglicht eine automatische Übermittlung der erforderlichen Daten an die Krankenversicherungsträger.

 

Zusätzlich wird eine Informationsplattform entwickelt, auf der verschiedene Familienleistungen sowie Angebote zur psychischen Gesundheit, Gesundheitsförderung, Prävention, Familienberatung und Elternbildung dargestellt werden. Die Digitalisierung gewährleistet auch den sicheren Verbleib der Daten, da ein Verlust des Passes nicht mehr möglich ist. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen die Daten von Schwangeren und ab diesem Datum geborenen Kindern ausschließlich in elektronischer Form dokumentiert werden.

Das Gesetz ist auch Voraussetzung, um Mittel aus dem Aufbau- und Resilienzfonds der EU in Höhe von 10 Mio. € für die Entwicklung einer Elektronischen Mutter-Kind-Pass-Plattform in Anspruch nehmen zu können. Die jährlichen Kosten für Wartung und Betrieb werden ab 2026 mit 1,85 Mio. € veranschlagt und zu zwei Dritteln vom Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und zu einem Drittel von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.

 

Die technische Umsetzung des Projekts soll im zweiten Halbjahr 2023 beginnen. Ab 2024 wird der Mutter-Kind-Pass sprachlich in Eltern-Kind-Pass umbenannt und es werden weitere freiwillige Leistungen aufgenommen. Die Nutzung der digitalen Variante ist ab 2026 geplant. Neben dem "eEltern-Kind-Pass-Gesetz" werden durch die Regierungsvorlage auch Änderungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), im Gesundheitstelematikgesetz, im Familienlastenausgleichsgesetz und im Kinderbetreuungsgeldgesetz vorgenommen.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

Ausflugstipps

In unregelmässigen Abständen präsentieren die Macherinnen und Macher der DMZ ihre ganz persönlichen Auflugsstipps. 

Unterstützung

Damit wir unabhängig bleiben, Partei für Vergessene ergreifen und für soziale Gerechtigkeit kämpfen können, brauchen wir Sie.

Rezepte

Wir präsentieren wichtige Tipps und tolle Rezepte. Lassen Sie sich von unseren leckeren Rezepten zum Nachkochen inspirieren.

Persönlich - Interviews

"Persönlich - die anderen Fragen" so heisst die Rubrik mit den spannendsten Interviews mit Künstlerinnen und Künstlern.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0