Archiv - Mai 2019

08.05.2019 - DMZ Blaulicht National

Strafverfahren gegen Luzerner Staatsanwalt und Stv. Oberstaatsanwalt eingestellt

Aufgrund einer Strafanzeige, welche eine Privatperson am 6. Dezember 2018 in Luzern eingereicht hatte, beauftragte die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts Luzern den Unterzeichnenden mit der Klärung der strafrechtlichen Relevanz von Vorwürfen, welche schon zuvor Thema von Medienberichten und eines kantonsrätlichen Postulats bildeten.

 

Die Vorwürfe richteten sich gegen einen Luzerner Staatsanwalt und den Stv. Oberstaatsanwalt.

 

Diese hatten am 16. bzw. 21. Februar 2018 eine gegen den Zuger Regierungsrat Beat Villiger wegen zweifachen Überlassens eines Motorfahrzeuges an eine Lenkerin, die über keinen Führerausweis verfügte, und wegen Urkundenfälschung geführte Strafuntersuchung eingestellt (Staatsanwalt) bzw. diese Einstellungsverfügung genehmigt (Stv. Oberstaatsanwalt). Ihnen wurde in der gegen sie geführten Strafuntersuchung die Tatbestände der Begünstigung und des Amtsmissbrauchs zur Last gelegt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseinstellung, die nur erfolgen darf, wenn kein anklagegenügender Tatverdacht vorliegt oder kein Straftatbestand erfüllt ist, klar nicht erfüllt gewesen seien.

 

Einvernahmen dieser beiden beschuldigten Personen und der involvierten Polizeibeamten sowie eine umfassende Prüfung der Akten der gegen Beat Villiger und der erwähnten Fahrzeuglenkerin geführten (separaten) Strafverfahren ergaben im Rahmen einer gesamtheitlichen Würdigung aller Beweismittel im Wesentlichen folgendes:

 

Die Einstellung des Verfahrens wegen Urkundenfälschung drängte sich geradezu auf, weil dem in Frage stehenden Kaufvertrag die Beweiseignung für seinen Inhalt zum Vornherein fehlte und eine strafrechtliche Falschbeurkundung allein schon aus diesem Grund ausser Betracht fiel.

 

Hinsichtlich der Verfahrenseinstellung wegen mehrfachen Überlassens eines Motorfahrzeuges an eine Lenkerin ohne den erforderlichen Führerausweis überschritten die beiden beschuldigten Personen den Ihnen dabei zustehenden Ermessensbereich nicht, und sie überschritten ihr Ermessen erst recht nicht in einem krassen, elementaren, offensichtlichen oder schwerwiegenden Mass. Auch ein auf eine Begünstigung oder einen Amtsmissbrauch zugunsten Beat Villigers gerichteter Vorsatz liess sich den beiden Beschuldigten nicht zur Last legen. Abgesehen davon liess sich auch kein Motiv für eine Begünstigung oder einen Amtsmissbrauch ausmachen, zumal beide unabhängig voneinander gehandelt haben und sich Anhaltspunkte für ein konzertiertes, abgesprochenes Vorgehen, um Beat Villiger pflichtwidrig zu begünstigen, nicht ergaben.

Aus diesen kurz zusammengefassten Gründen wurde das Strafverfahren gegen den Staatsanwalt und den Stv. Oberstaatsanwalt am 24. April 2019 eingestellt. Die eingehend begründete Einstellungsverfügung wurde danach durch den in dieser Sache ebenfalls gewählten ausserordentlichen Oberstaatsanwalt, Dr. Andreas Eckert, genehmigt.

 

Quelle: Dr. Ulrich Weder / a.o. Staatsanwalt des Kantons Luzern

Bildquelle: P.Ochsner


08.05.2019 - DMZ - Gesundheit / Wissen

Kampagne «Sicher geniessen»: Wer richtig grilliert, kann nur gewinnen

Wenn die Grillsaison anläuft, steigt der Konsum von grilliertem Fleisch. Damit steigt auch die Anzahl der Menschen, die an einer Lebensmittelinfektion erkranken. Grund dafür ist mangelnde Hygiene beim Zubereiten des Grillguts. Im Rahmen der Informationskampagne „Sicher geniessen“ rufen das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und seine Partner die vier Grundregeln der Küchenhygiene erneut in Erinnerung – aber nicht nur. Wer die Regeln kennt, hat eine Chance, einen von zwei Wochenendausflügen samt Grillmahlzeit zu gewinnen.

 

Jedes Jahr, wenn die Grillsaison startet, steigen auch die Zahlen von lebensmittelbedingten Infektionskrankheiten, allen voran Campylobacteriose. 2018 erkrankten in der Schweiz über den Sommer pro Woche bis zu 250 Personen an dieser Durchfallkrankheit. Am meisten Krankheitsfälle sind bei den jungen Männern zwischen 18 und 30 Jahren zu verzeichnen. Campylobacteriose, aber auch andere Lebensmittelinfektionen werden hauptsächlich durch mangelnde Küchenhygiene beim Zubereiten der Mahlzeiten verursacht.

 

Mit vier einfachen Hygieneregeln können nicht nur diese Krankheiten, sondern auch die Übertragung von antibiotikaresistenten Keimen verhindert werden:

  • Richtig waschen
  • Richtig erhitzen
  • Richtig kühlen
  • Richtig trennen

Wettbewerb im Rahmen der Kampagne

Mit seinen Partnern führt das BLV in diesem Jahr auf der Webseite www.sichergeniessen.ch zwei Mal einen Wettbewerb durch. Der erste läuft bis Ende Juni, der Zweite ab Mitte Juni bis Ende August 2019. Zu gewinnen gibt es jeweils einen Wochenendausflug für mehrere Personen.

 

Die Kampagne „Sicher geniessen“ wurde 2016 lanciert. Seit 2018 konzentriert sich die Kampagne verstärkt auf junge Männer zwischen 18 und 30 Jahren. Sie wird von diversen Partnern mitgetragen.


08.05.2019 - DMZ - Technik / Wissenschaft

Bequem zum simulierten Mars

Das Österreichische Weltraumforum (ÖFW) entwickelt mit Beteiligung der Empa den «Serenity»-Raumanzug – einen Prototypen für einen Marsanzug. Die beiden Partner unterzeichneten nun eine Kooperationsvereinbarung, um bei der Entwicklung des Prototypen noch enger zusammenzuarbeiten. Im Mittelpunkt der Kooperation steht die Optimierung des Tragekomforts und des Wärmeregulierungssystems von «Serenity» basierend auf Körpermodellen, die an der Empa entwickelt wurden.

 

Serenity – Gelassenheit: Das ist der Name des neuen Marsanzug-Prototypen, den das Österreichische Weltraumforum (ÖWF) zurzeit entwickelt. Er soll 2020 bei einer internationalen Mars-Missions-Simulation in der Negev Wüste in Israel unter österreichischer Leitung zum Einsatz kommen. Sechs sogenannte Analog-Astronauten und –Astronautinnen werden dabei Experimente und Verfahren für zukünftige astronautische und robotische Explorationen des Roten Planeten testen.

 

Da die Analog-Astronauten durchgehend in dem Marsanzug-Prototypen arbeiten, wurde auf die Optimierung von Tragekomfort und Ergonomie grosser Wert gelegt. Hierzu ist das ÖWF eine Kooperation mit der Empa-Abteilung für Biomimetische Membranen und Textilien eingegangen. Dazu Dr. Simon Annaheim, wissenschaftlicher Gruppenleiter der Forschungsgruppe «Bodymonitoring» an der Empa-Abteilung: «Die Empa hat ein breites Spektrum von Körpermodellen entwickelt und ist international anerkannter Spezialist für Tragekomfort. Für unsere Forschungsgruppe war es sehr interessant, mit dem ÖWF als Kompetenzträger für Raumanzugsentwicklung im Kontext von zukünftigen Mars-Expeditionen zusammenzuarbeiten und das neue Tragesystem von Serenity durch eine entsprechende Testreihe zu validieren. Diese hat gezeigt, dass der neue Marsanzug-Prototyp eine deutlich bessere Ergonomie und Lastverteilung erreicht, verglichen mit dem bisherigen Modell.»

 

Wärmeregulierung verbessern

Die enge Zusammenarbeit soll weitergehen: Am 18. April unterzeichneten die beiden Partner dazu eine Kooperationsvereinbarung.

 

«Mit dieser Kooperationsvereinbarung starten das ÖWF und die Empa ein gemeinsames Forschungs- und Entwicklungsprojekt, das wesentlich zur Optimierung von Anzügen für Analog-Astronauten und Astronautinnen beitragen wird», erklärt Dr. Gernot Grömer, Administrative Director des ÖWF und ergänzt, «Wir werden die Effizienz des Wärmeregulierungssystems unseres Prototypen unter state-of-the-art Laborbedingungen testen können. Die Empa hat eine herausragende Expertise, wenn es um die Evaluation derartiger Systeme geht.»

 

«Zusammen mit dem ÖWF als österreichischem Partner aus der astronautischen Raumfahrt wird ein europaweit einzigartiges Know-How für die Optimierung und Weiterentwicklung von Raumanzügen entstehen, das auch für zukünftige Marsmissionen eine wichtige Rolle spielen wird. Material- und Technologieentwicklung in der Raumfahrt nehmen eine Vorreiterrolle für Entwicklungen auch im textilen Bereich ein», erklärt Annaheim.


08.05.2019 - Patricia Jungo

Sondersession des Nationalrats

Der Nationalrat trifft sich am zur dreitätigen Sondersession. Er hat die Möglichkeit, eine solche Sondersession neben den ordentlichen durchzuführen, um die Geschäftslast etwas abzubauen. Zuerst wird es um die Verteidigung des Nachfolgers von Rebecca Ruis gehen. Sie ist im März in die Kantonsregierung gewählt worden. Der SP-Grossrat, Rechtsanwalt und Leiter der Unia-Sektion Jura-Waadtländer Norden Nicolas Rochat Fernandez erbt ihren Sitz. Anschliessend steht die Diskussion über die Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichs auf dem Programm. Nach jahrelangem Debattieren konnten sich Kantone und Bund auf einen Kompromiss einigen, mit dem die Geberkantone entlastet werden. Die Verwendung der eingesparten Bundesgelder ist jedoch umstritten und die vorberatende Nationalratskommission stellt den Kompromiss mit einem Antrag in Frage. Am zweiten Tag wird die Revision des Jagdgesetzes behandelt. Die entsprechende Vorlage würde den Schutz des Wolfes lockern. Am Donnerstag zeigt die Traktandenliste die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes. Weil der Konsumentenschutz zu Gunsten der Versicherungen gelockert werden soll, gilt diese Vorlage als hoch umstritten. Themen am letzten Sessionstag werden allgemeine Steueramnestie, die 1000er-Note, die Heiratsstrafe und die Rehabilitierung antifaschistischer Genfer Demonstranten im Jahr 1932 sein.


08.05.2019 - DMZ - International / Technik

Drittes Monitoring der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Luftfahrt

Die schweizerische Zivilluftfahrt weist im internationalen Vergleich bezüglich Effizienz und Qualität weiterhin einen hohen Standard aus. Dies zeigt das dritte Monitoring der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Luftfahrt. Zu schaffen machen der Branche aber die zunehmenden Kapazitätsengpässe auf den Landesflughäfen.

 

Im Auftrag des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL, der Aerosuisse, der Flugsicherungsgesellschaft Skyguide, der Swiss sowie der Swiss International Airports Association wurde 2012 durch die Münchner Intraplan Consulting erstmals die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Zivilluftfahrt in den Bereichen Verkehrsnachfrage, Infrastruktur und Verkehrsangebot, politische und fiskalische Rahmenbedingungen, Umweltschutz und Flugsicherheit erfasst.

 

Das dritte Monitoring bestätigt die früheren Ergebnisse zur Entwicklung des Verkehrsaufkommens. Die Schweizer Wohnbevölkerung nutzt die Verkehrsluftfahrt dank der hohen Wirtschaftskraft deutlich mehr als das benachbarte Ausland. Der Entwicklungsstand der Schweizer Luftverkehrswirtschaft in den Bereichen Umwelt, Innovation und Flugsicherheit wird im Bericht weiterhin als sehr hoch eingestuft. So führt die laufende Modernisierung der Flugzeugflotte zu einem niedrigeren Treibstoff-Durchschnittsverbrauch und einer tieferen Lärmbelastung. Rechtliche Rahmenbedingungen wie etwa Nachtflugbeschränkungen setzen der Entwicklung der Schweizer Luftfahrt aber Grenzen.

 

Der Wachstumstrend wird sich gemäss Monitoring weiter fortsetzen. Die beschränkten Kapazitäten auf den Flughäfen Zürich und Genf entfalten allerdings eine dämpfende Wirkung. Anders sieht es im Bereich Luftfracht aus. Aufgrund der Nachtflugeinschränkungen liegt der Exportanteil der Luftfracht deutlich unter demjenigen der Nachbarstaaten. Die Geschäftsluftfahrt ist weiterhin hoch entwickelt, die dafür vorhandenen Kapazitäten in Zürich und Genf sind jedoch beschränkt.


08.05.2019 - DMZ - Kultur

Das Duo Cod.Act – André und Michel Décosterd – erhält den Schweizer Grand Prix Musik 2019

Der Schweizer Grand Prix Musik 2019 geht an Cod.Act – André und Michel Décosterd. Die zwei Brüder befassen sich mit den Interaktionen zwischen Ton, Bild und Raum und erneuern die Wahrnehmung der zeitgenössischen Musik. Weitere vierzehn Musikerinnen und Musiker oder Ensembles werden mit dem Schweizer Musikpreis ausgezeichnet. Die Preisverleihung findet am 20. September 2019 im Rahmen des Festivals ZeitRäume in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset im Kunstmuseum Basel statt.

 

André und Michel Décosterd wurden 1967 und 1969 in Le Locle geboren. Ihre Arbeiten nehmen innerhalb der unter der Bezeichnung «Klangkunst» zusammengefassten Produktionen einen besonderen Platz ein. Nach einer Lehre als Orgelbauer und einem Diplom an der École de Jazz et de Musique Actuelle in Lausanne (EJMA) spezialisierte sich der Musiker und Komponist André Décosterd in Musikinformatik und studierte die Kompositionssysteme der elektroakustischen und zeitgenössischen Musik. Michel Décosterd hat die Ingenieurschule Biel mit einem Diplom in Architektur abgeschlossen. Er hat sich rasch auf seine künstlerische Tätigkeit als Plastiker und Fotograf konzentriert. Als Autodidakt eignete er sich vertiefte Kenntnisse in Mechanik und Maschinenbau an und begann, bewegte Skulpturen zu entwerfen. Seit 1997 verbinden die beiden Brüder ihre Talente als Cod.Act und schaffen erstaunliche musikalische und architektonische Formen, deren Ästhetik an die Welt der Industrie erinnert. Sie stellen ihre Arbeit an Festivals des digitalen Kunstschaffens in der ganzen Welt vor und haben bedeutende Preise erhalten, darunter den Golden Nica Interactive Art des Festivals Ars Electronica in Linz und dreimal den Grand Prize (Art division) des Japan Media Arts Festival.

 

Die Schweizer Musikpreise sind vergeben

Die Schweizer Musikpreise zeichnen das herausragende und innovative Schweizer Musikschaffen aus und tragen zu dessen Vermittlung bei. Folgende 14 Musikerinnen und Musiker oder Ensembles werden mit einem Schweizer Musikpreis ausgezeichnet: Bonaventure – Soraya Lutangu (Rougemont VD), d’incise – Laurent Peter (Genf), Pierre Favre (Le Locle), Ils Fränzlis da Tschlin (Engadin), Béatrice Graf (Nyon), Michael Jarrell (Genf), Kammerorchester Basel (Basel), KT Gorique (Sitten), Les Reines Prochaines (Basel), Rudolf Lutz (St. Gallen), Björn Meyer (Bern), Andy Scherrer (Brunnadern SG), Sebb Bash (Lausanne) und Marco Zappa (Locarno).

 

Vom Jazz zur zeitgenössischen Musik, vom Hip-Hop zum Rap und von der Klassik zur Volksmusik sind durch die Preisträgerinnen und Preisträger alle Musiksparten vertreten. Der Schwerpunkt liegt in diesem Jahr allerdings auf elektronischer Musik in den verschiedensten Formen. Erstmals wird zudem ein Preis an ein Orchester vergeben.

 

Preisverleihung

Die Preisverleihung wird am 20. September 2019 in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset im Kunstmuseum Basel stattfinden. Einige Preisträgerinnen und Preisträger werden im Rahmen des Festivals ZeitRäume in Basel auftreten, das vom 13. bis 22. September ein Programm zu Musik und Architektur bietet: www.zeitraeumebasel.com


08.05.2019 - DMZ - Sport

Zwangsferien für Yakin

Während der FC Sion im Endspurt der Meisterschaft alles unternimmt, um den Barrageplatz zu vermeiden, sieht sich die Geschäftsleitung des Walliser Vereins mit einem Mangel an professionellem Engagement seines technischen Staffs konfrontiert. Am Vorabend des Spiels gegen den FC Zürich am 28. April hielten es der Trainer und sein Assistent nicht für notwendig, bei ihrer Mannschaft zu bleiben oder zu sein, um die Vorbereitung auf das wichtige Spiel abzuschliessen. Der Präsident Christian Constantin stellte zudem fest, dass solche Abwesenheiten bereits bei anderen Spielvorbereitungen in den letzten Wochen aufgetreten seien. Dieses Verhalten steht im Widerspruch mit den Anforderungen, die ein Staff in dieser Verantwortung erfüllen muss, um das ordnungsmässige Funktionieren eines Profi-Kaders zu gewährleisten.

 

Dies, gepaart mit der Niederlagenserie aus den letzten Spielen, hat die Führung veranlasst, den Herren Murat Yakin und Marco Otero vorzeitige Ferien bis zum Ende der Saison zu geben. Da der Verein derzeit ernsthaftere sportliche Prioritäten hat, wird beschlossen, dass nach dem Ende der Meisterschaft wirksame Massnahmen zur Bewältigung dieser Situation ergriffen werden. Von nun an wird ein Duo aus Christian Zermatten und dem aktuellen U21-Trainer Sébastien Bichard, unterstützt von Christian Constantin, die Profis bis Ende Saison führen werden.

 

Darüber hinaus hat der FC Sion angesichts der aktuellen Situation beschlossen, die Beschwerde gegen den Ausschluss aus den europäischen Wettbewerben in der nächsten Saison zurückzuziehen. Das einzige Ziel des Vereins ist es nun, die schwierigen Barrage-Spiele gegen den Zweiten der Brack.ch Challenge League zu vermeiden.


08.05.2019 - DMZ - Gesundheit / Wissen

Jahresbericht Luftqualität Nordwestschweiz  Der Jahresbericht 2018 der Nordwestschweizer Kantone zeigt, dass der heisse und sonnige Sommer 2018 im ganzen Gebiet zu stark erhöhten Ozon-Werten geführt hat. Bei den Luftschadstoffen Stickstoffdioxid und Feinstaub (PM10) konnte ein leichter Rückgang bei der Belastung festgestellt werden. Das diesjährige Spezialthema behandelt den neuen Immissionsgrenzwert für den (feineren) Feinstaub PM2.5 und die Werte der ersten Messungen.

 

Der gemeinsame Jahresbericht basiert auf den Daten des Lufthygieneamtes beider Basel (LHA) sowie der Umweltämter der Kantone AG, BE, JU und SO, die im Bereich Luftqualität eine enge Zusammenarbeit pflegen. Der Bericht ist im Internet abrufbar unter: http://luftqualitaet.ch/berichte

 

Im Jahr 2018 wurden entlang von stark befahrenen Strassen erneut Überschreitungen des Jahresgrenzwertes von 30 Mikrogramm pro Kubikmeter für Stickstoffdioxid gemessen. Der Jahresgrenzwert der Luftreinhalteverordnung für Feinstaub (PM10) von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter wurde nur an der städtisch-verkehrsexponierten Station Feldbergstrasse in Basel knapp überschritten.Der Ozon-Grenzwert (120 Mikrogramm pro Kubikmeter) wurde in allen Standortkategorien überschritten, vor allem aber in den ländlichen Gebieten der Nordwestschweiz. Die Spitzenwerte wurden an der Station Saignelégier im Kanton Jura gemessen.

 

Neuer Jahresgrenzwert für Feinstaub PM2.5

Seit Juni 2018 gilt ein neuer Jahresgrenzwert für die feinere Feinstaubfraktion PM2.5. Aus diesem Anlass wird im Jahresbericht 2018 über die Hintergründe sowie die Auswirkungen auf die Gesundheit informiert. Zusätzlich werden die ersten in der Nordwestschweiz gemessenen Jahresmittelwerte für PM2.5 dargestellt.

 

Die Werte zeigen, dass der Immissionsgrenzwert von 10 Mikrogramm pro Kubikmeter vor allem im städtischen Gebiet deutlich überschritten worden ist (für das gröbere PM10 gilt ein Jahresgrenzwert von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter). An den städtischen Stationen in Basel wurden für PM2.5 Jahresmittelwerte von 14 (St. Johanns-Platz) und 16 (Feldbergstrasse) Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen. Grundsätzlich kommen zur Verminderung der PM2.5 Emissionen dieselben Massnahmen wie für PM10 zur Anwendung. Diese Massnahmen müssen weiterhin konsequent umgesetzt werden.


08.05.2019 - DMZ Umwelt

Aufhebung der Direktverbindung Bern - Paris Kanton Bern bedauert Entscheid von SBB

Der Kanton Bern hat mit Bedauern davon Kenntnis genommen, dass die direkte Zugsverbindung zwischen Bern und Paris mit dem neuen Fahrplan 2020 aufgehoben wird. Zudem wird die Bahnfahrt nach Paris voraussichtlich 30 Minuten länger dauern als heute. Für den Kanton Bern ist die Bahnverbindung von Bern und Interlaken mit Paris von grosser Bedeutung, insbesondere auch für den Tourismus. Er erwartet deshalb von der SBB Massnahmen damit die heutigen Anschlüsse in Basel auch weiterhin funktionieren und die bisherige Reisezeit beibehalten werden kann. Weiter soll die Wiedereinführung von direkten TGV-Verbindungen zwischen Interlaken, Bern und Paris gemeinsam geprüft werden. Der Kanton hat diese Anliegen bereits beim Bahnunternehmen angebracht.


08.05.2019 - DMZ - Wirtschaft

Innovationsförderung von Innosuisse wirkt

Unternehmen und Start-ups beurteilen die Förderung der Innovationsförderagentur des Bundes Innosuisse insgesamt als sehr nützlich. Nebst dem rein wirtschaftlichen Nutzen werden vor allem die Stärkung des Wissens- und Technologietransfers und der Zuwachs an Forschungsknowhow besonders geschätzt. Radikale Technologien und disruptive Innovationen, die den Markt oder das Unternehmen mutmasslich stark verändern, spielen bei der Förderung zunehmend eine wichtige Rolle. Diese Resultate gehen aus drei externen Wirkungsstudien hervor, die im Auftrag von Innosuisse 2018 durchgeführt wurden.

 

Über die Hälfte der Unternehmen, die im Rahmen eines Innovationsprojekts unterstützt wurden, sind Kleinfirmen mit maximal 50 Mitarbeitenden, knapp ein Drittel davon Kleinstunternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigten. Über die Hälfte der befragten Unternehmen geben an, durch die Förderung von einem direkten wirtschaftlichen Nutzen, sei es über Umsatz- oder Beschäftigungswirkungen, Produktivitätssteigerungen oder die Beschleunigung des Markteintritts, zu profitieren. Auch die Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers zwischen Unternehmen und Hochschulen wird als zentrales Element der Förderung hervorgehoben: Neun von zehn Unternehmen sehen für sich einen Wissenszuwachs im Bereich Forschung und Entwicklung, acht von zehn Unternehmen stärken ihre Netzwerke und sechs von zehn Unternehmen gewinnen neue Projektideen. Fast jedes fünfte Innovationsprojekt basiert auf einer radikalen Technologie oder ist eine disruptive Innovation, die den Markt oder das Unternehmen mutmasslich stark verändert.

 

Start-up Coaching trägt massgeblich zum Erfolg der Start-ups bei

Die von Innosuisse gecoachten Start-ups sind wissenschafts- und forschungsbasiert. Mehr als die Hälfte werden direkt aus den Forschungsinstitutionen als Spin-offs ausgegründet. Auch die Start-ups sehen für sich einen grossen Nutzen in der Förderung durch Innosuisse: Sie geben an, dass das Coaching insbesondere ihre unternehmerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Management-Team und den Ausbau von Netzwerken fördert. Das Coaching trägt dabei massgeblich zum Erfolg der Start-ups bei: Nebst dem Gründungsteam und der Verfügbarkeit von Beteiligungsfinanzierungen wird es es als drittwichtigster Erfolgsfaktor genannt. Bei fast einem Viertel der gecoachten Start-ups sind radikale Innovationen ein wichtiger Bestandteil der Geschäftsidee.

 

Wirkung auf die Gründungskompetenz lässt sich belegen

Die Teilnehmenden der Trainingskurse von Innosuisse bewerten ihre Kompetenzen zur Gründung ei-nes Start-ups nach dem Kurs deutlich höher als vorher. Die Intention zur Gründung steigt in den untersuchten Modulen, allerdings führen die Trainingsmodule bei einem Teil der Teilnehmenden zu einer realistischeren Einschätzung der Erfolgschancen und die Gründungsneigung nimmt ab.

Mit dieser zweiten Phase der Wirkungsstudien ergänzt Innosuisse die von ihrer Vorgängerorganisation, der Kommission für Technologie und Innovation KTI, in Auftrag gegebene erste Phase externer Wirkungsanalysen im Jahr 2016. Die in dieser zweiten Phase in die Untersuchung einbezogenen Innovationsvorhaben wurden alle noch von der KTI bewilligt. Da sich die Förderinstrumente durch den Wechsel zu Innosuisse nicht grundlegend geändert haben, können die gemachten Aussagen jedoch grundsätzlich auf die aktuelle Innovationsförderung von Innosuisse übertragen werden.

 

Alle drei Wirkungsstudien:

www.innosuisse.ch/wirkungsanalyse

07.05.2019 - Patricia Jungo

SMS abfangen oder Handy orten - Wer soll für die Überwachung zahlen?

Auch für kantonale Strafverfolger ist das Abhören von Telefonen und Lesen von Mails beim Ermitteln gegen Verbrechen nicht kostenlos. Wie so oft, stellt sich die Frage, woher das Geld dafür kommt. In diesem Fall möchte sich der Bund möglichst wenig daran beteiligen. Die kantonalen Strafverfolger geben jährlich über 10 Millionen Franken dafür aus. Auch der Bund hilft, möchte aber seine Beteiligung in Zukunft massiv einschränken. Die Finanzkontrolle schreibt in einem Bericht, dies sei eine Illusion und der Bund solle sein Ziel überprüfen. Der Bund müsste sich am Ende doch mehr an den Kosten für die Überwachung beteiligen. Die Kantone freut dies. Der Basler Sicherheitsdirektor, Baschi Dürr, sagt beim Vorstand der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, die hohen Kosten für die Überwachung würden schon heute die Strafverfolger bremsen und man laufe immer mehr Gefahr, dass man gewisse Ermittlungen aus Kostengründen gar nicht erst einleiten würde. Auch die Finanzkontrolle befürchtet eine Behinderung der Strafverfolgung aus Kostenüberlegungen. Aus diesem Grund wollen nun Bund und Kantone eine neue Lösung zur Finanzierung ausarbeiten. Dürr sieht Pauschalrechnungen als Möglichkeit. In diesem Fall würden die Kantone im Voraus einen Fixbetrag zur Deckung sämtlicher Überwachungskosten für etwa ein Jahr bezahlen. Der Basler Regierungsrat sieht den Vorteil darin, dass dann nicht im Einzelfall entschieden werden müsste, ob man sich eine derartige Überwachung überhaupt leisten könne. Jedoch wird auch Kritik an solchen Pauschalrechnungen laut. Der SVP-Nationalrat Franz Grüter gibt zu bedenken, dass damit die Strafverfolger zu noch mehr Überwachungen animiert werden. Damit würde eine Hemmschwelle abgebaut. Die Einführung einer Flatrate fürs Überwachen wie bei einem Handy-Abo müsste am Ende vom Parlament entschieden werden.


07.05.2019 - DMZ - Blaulicht National

Kanton FR: Bedeutender Heroinhandel aufgedeckt

Durch die Ermittlungen der Kantonspolizei, geführt durch die Staatsanwaltschaft Freiburg, konnte ein bedeutender, interkantonaler Heroinhandel aufgedeckt werden.

 

Insgesamt wurden mehrere Kilogramm Heroin sichergestellt. Mehrere Personen wurden in Untersuchungshaft genommen.

 

Die Freiburger Strafverfolgungsbehörden haben eine kriminelle Organisation aus Albanien, welche in den Kantonen Bern, Genf, Waadt und Freiburg Heroinhandel betrieb, Schritt für Schritt aufgedeckt.

 

Die einjährige Untersuchung, geführt durch die Staatsanwaltschaft Freiburg, führte zu insgesamt zwölf Anhaltungen von Mitgliedern aus vorgenannten Kantonen. Sie wurden in Untersuchungshaft genommen. Zwei weitere mutmassliche Täter wurden im Ausland festgenommen und zwecks Ermittlungen an die Schweiz ausgeliefert.

 

Die Ermittlungen der Kantonspolizei Freiburg erlaubten es aufzuzeigen, dass das Betäubungsmittel in grossen Mengen in unser Land geliefert wurde, bevor es gestreckt und zum raschen Vertrieb über Wiederverkäufer des kriminellen Netzwerks umverpackt wurde. Letztere waren im Sense- sowie im Greyerzbezirk wohnhaft und bewegten sich jeweils in die vorgenannten Kantone, um ihre Geschäfte zu erledigen. Zu diesem Zweck wurde das Heroin manchmal in Verstecken im Wald zwischengelagert.

 

In den verschiedenen Aktionen wurden total zirka 8.5 Kg Heroin, zirka 10.5 Kg Streckmittel (Paracetamol und Koffein) sowie ungefähr CHF 50’000.- beschlagnahmt. Insgesamt hat die Bande in den Kantonen Freiburg, Bern, Waadt und Genf mehrere zehnter Kilogramm Heroin für einen geschätzten Wert von ungefähr 1 Mio. Schweizer Franken in Umlauf gebracht.

 

Ohne die gute Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden von Bern, Genf und Waadt wäre die Aufdeckung dieses Drogenhandels nicht möglich gewesen. Die mutmasslichen Täter wurden bei der Staatsanwaltschaft Freiburg angezeigt und werden sich vor Gericht verantworten müssen.

 

Quelle: Kapo FR

Bildquelle: Kapo FR


07.05.2019 – David Aebischer

Die Schweiz liegt im internationalen Vergleich auf dem grottenschlechten 38sten Platz im Überbeanspruchung der Umwelt.

Von wegen die Schweizer sind sauber und Weltmeister im Umweltschutz. In den letzten zwanzig Jahren verschob sich das Datum des Welterschöpfungstags ("Earth Overshoot Day") kontinuierlich nach vorne und dies obwohl das Bewusstsein vermeintlich besser geworden ist. Zumindest spricht man überall von Umweltschutz, ökologischen Fussabdruck, Foodwaste und Erneuerbarer Energie. Aufhalten kann diese brutal negative Entwicklung lediglich das Umdenken jedes Einzelnen, welches zwingend dann auch von Handeln gefolgt sein muss. Denn nur mit Umdenken, hat man noch nichts erreicht.

Der 7. Mai ist der sogenannte Swiss Overshoot Day (engl. Tag der Überschreitung). Gemeint ist der Tag, ab dem die Schweiz bereits so viele Ressourcen verbraucht hat, wie ihr im Rahmen einer nachhaltigen Nutzung der Natur für das ganze Jahr zur Verfügung stehen würden. Ab diesem Tag lebt die Schweiz – was die natürlichen Ressourcen betrifft – auf Pump. 1997 erreichte die Weltbevölkerung die Schuldenphase nach 9 Monaten. Zweiundzwanzig Jahre später erreichen wir diesen Stichtag bereits fünf Monate früher.

Die Berechnung des Datums erfolgt über den ökologischen Fussabdruck. Unter dem ökologischen Fussabdruck wird die Fläche auf der Erde verstanden, die benötigt wird, um den individuellen Ressourcenansprüchen eines Menschen zu genügen. Um den Lebensstandard eines durchschnittlichen Schweizers zu decken, braucht es drei Erden. Der Fussabdruck der Amerikaner und der Australier entspricht gar fünf Planeten. Die gesamte Weltbevölkerung hinterlässt zurzeit einen ökologischen Fussabdruck, der 1.7-mal der Erdoberfläche entspricht. Setzt man dies ins Verhältnis zu den natürlichen Ressourcen, die uns innerhalb eines Jahres zur Verfügung stehen, erhält man das Datum des Welterschöpfungstages.


07.05.2019 - Gastautor: Reda El Arbi

Bigotter Berner Bösewicht

Der SVP- Politiker Pierre Alain Schnegg will den Ärmsten noch das letzte Bisschen wegnehmen. Pierre Alain denkt, dass Armut in der Schweiz eigentlich nur Faulheit ist, und dass diese Sozialhilfe-Penner nur einen Tritt in den Arsch brauchen, um sich endlich von ihrer geliebten Armut zu lösen. Pierre Alain hat vor einiger Zeit seine Firma verkauft und würde Armut nicht mal erkennen, wenn sie ihn in den Hintern beisst.

Pierre Alain spricht nicht gerne über seine Glaubenszugehörigkeit. Kann ich verstehen, da diese christlichen Freikirchen oft etwas Sektenhaftes aufweisen. Und das will man ja nicht so in der Öffentlichkeit haben.

Versteht mich nicht falsch, ich bin ein grosser Fan christlicher Werte. Ich kann aber im neuen Testament einfach den Abschnitt nicht finden, in dem Jesus sagt:

„Nehmt den Armen das letzte Hemd und tretet dieses faule Pack in den Dreck. So will es mein Vater.“

 

Also, Pierre Alain nennt sich Christ, tritt aber das Prinzip der Nächstenliebe mit den Füssen. Sowas würde man Heuchelei nennen, wenn es nicht zusätzlich noch zutiefst bösartig wäre.

Aber lassen wir sein bigottes Christentum einmal beiseite und fokussieren auf seine politische Heimat: Als SVP-Politiker sollte er doch ein Fan unserer Verfassung sein. Nun, da steht in der Präambel Folgendes:

 

„… die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen.“

 

Ist ziemlich unmissverständlich. Ausser eben, man sieht Sozialhilfebezüger nicht als Schwache, sondern als faul und böse. Schauen wir doch mal, was laut Verfassung die Grundlage der Sozialhilfeleistungen sein sollte. Ich fand diesen hier:

 

„Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.“

 

Nun, das heisst wohl, dass es nicht mit Almosen getan ist. „In Würde leben“ heisst, dass man am Leben und den sozialen Interaktionen teilnehmen kann. Es heisst nicht, dass jemand einfach nur Essen und ein Bett bekommt. Ausserdem ist es erwiesen, dass Menschen, die sozial nicht völlig abgehängt werden, eher wieder den Einstieg in die Gesellschaft schaffen.

Aber gehen wir zum Menschenbild Pierre Alains zurück: In seinen Augen haben sich Sozialhilfebezüger einfach nicht stark genug bemüht und ihre Armut ist wohl Gottes Strafe.

Nun ja, bei diesen Voraussetzungen würde ich meine Glaubenszugehörigkeit auch nicht öffentlich diskutieren wollen.

 

Pierre Alain, du hast mein Mitleid, wenn du denn eines Tage vor deinen Gott treten musst. Oder vielleicht mal sowas wie ein Gewissen entwickelst. Und ich bin Atheist …


07.05.2019 - Daniel Birkhofer

Ein Beispiel für reinen Opportunismus und Günstlingswirtschaft (Nepotismus)...

Das Verhältnis auf der Kostenseite lautet: 80 : 21400000000... Oder auf der Verhaltensebene bei der Abstimmung im Parlament bezüglich "Transparenzfrage" (siehe personalisierte Tabelle zum Stimmverhalten der einzelnen VolchsvertreterInnen am Ende des hiesigen Berichts): "Auffallend ist, dass beinahe alle Nationalräte bei der Abstimmung anwesend waren. Auch die üblichen Verdächtigen vom rechts-bürgerlichen Lager, die sonst beinahe permanent durch Abwesenheit glänzen. Hier aber ging es um ihre Klientel, also wird augenscheinlich besser mobilisiert, um auch ja nichts dem Zufall zu überlassen und alle Risiken auszuschliessen." VerbrecherInnen mit Ansage! Oder: man muss nicht schuldig sein, um trotzdem haftbar zu sein für schlechte Entscheide, die aus solchen Einseitigkeiten entstehen und am Zunehmen begriffen sind (Solidaritätsverlust, weiterer Aufbau von Fronten, "Spiel mit dem Feuer"...).

 

Bezugnehmend auf diesen Bericht.


07.05.2019 - Patricia Jungo

Fahrleitungen auch ohne Berührung tödlich!

Vor kurzem kam es im Wallis zu einem tödlichen Unfall. Ein Jugendlicher war auf das Dach eines Bahnwagens geklettert und wurde dabei von einem Lichtbogen tödlich verletzt. Was genau ist ein Lichtbogen, wie entsteht er?

 

Zur Entstehung eines Lichtbogens kann es kommen, wenn man sich einer unter Hochspannung stehenden Fahrleitung zu sehr nähert. Elektrische Energie entlädt sich dabei über die Luft auf den Menschen und es kommt zu Verletzungen. Oberleitungen von Bahnanlagen dürfen nicht angefasst werden, da sie unter Hochspannung stehen. Das ist eigentlich alles klar. Leider ist es aber so, dass man sie gar nicht anfassen muss, um verletzt zu werden. Auch wer sich den Leitungen nähert, kann von einem Stromschlag getroffen werden und dies durch einen Lichtbogen. Ein derartiger Lichtbogen traf den Jugendlichen im Wallis, der auf das Dach eines Bahnwagens kletterte und tödlich verletzt wurde. Fahrleitungen haben eine Spannung von 15‘000 Volt, was etwas dem 70-fache von normalen Steckdosen gleichkommt. Wenn man nun zu nahe (mehr als eineinhalb Meter) an einen Ort mit solcher Hochspannung kommt, kann sich die elektrische Energie über die Luft auf einen übertragen. Dass Luft, die eigentlich kein guter elektrischer Leiter ist, zu einem werden kann, sehen wir an den Blitzen. Auch da entlädt sich elektrische Energie in der Luft und gigantische Lichtbögen entstehen. Dabei kommt es zur Ionisierung von Luftmolekülen und –atomen, das heisst, die neutralen Teilchen tragen nun elektrische Ladung. Die Luft ist dann also wie ein Stromkabel. Licht und Wärme entstehen bei der Entladung und Lichtbögen können eine Temperatur von 10‘000 bis 20‘000 Grad Celsius erreichen. Meist kommt es bei den Getroffenen zu grossflächigen Verbrennungen. SBB-Sprecher Daniele Pallecchi betont, dass es nur zu solchen Unfällen kommt, wenn Menschen Warnhinweise missachten und auf Bahnanlagen und Zügen herumklettern. Viele Menschen wissen auch nicht, dass schon vor einer Berührung, durch zu nahes Herantreten an Oberleitungen, grosse Gefahr bestehen kann. Im Normalfall kommt man gar nicht so nahe an eine Oberleitung heran, dass sich ein Lichtbogen bilden könnte.


07.05.2019 - DMZ - Soziales

658 Kinder und Jugendliche erlebten 2018 Polizeieinsätze zu Hause

Jährlich rückt die Stadt- und Kantonspolizei mehr als 1'000 Mal wegen häuslicher Gewalt, tätlichen Konflikten oder Streiteskalationen zu Paaren oder Familien aus. Im Rahmen des Projekts «Häusliche Gewalt und die Kinder mittendrin» hat die Koordinationsstelle Häusliche Gewalt im Jahr 2018 erstmals Anzahl und Alter der Kinder statistisch erfasst, die Polizeieinsätze zu Hause erlebt haben. 2018 führte fast die Hälfte aller Einsätze, nämlich 481, zu Familien mit insgesamt 658 Kindern oder Jugendlichen.

 

Bei Einsätzen aufgrund Häuslicher Gewalt waren 280 Kinder anwesend. Bei 146 dieser Kinder fanden körperliche Gewalt oder Drohungen in einer bestehenden Paarbeziehung der Eltern statt, bei 77 Kindern waren die Eltern zum Zeitpunkt der Intervention bereits getrennt. In der Trennungszeit führen oft Drohungen oder Stalking dazu, dass die Polizei gerufen wird. In anderen Fällen häuslicher Gewalt wurde Gewalt entweder von den Eltern gegenüber einem der Kinder ausgeübt, oder die Jugendlichen beziehungsweise ihre Geschwister wurden tätlich gegenüber den Eltern.

103 Kinder erlebten einen Polizeieinsatz wegen gegenseitiger Gewalt in der Familie. In 86 Fällen haben sich die Eltern während oder nach einer Paarbeziehung gegenseitig geschlagen, getreten, geschubst, gebissen oder gekratzt. In 14 Fällen waren die Kinder und Jugendlichen selbst an der gegenseitigen Gewalt beteiligt. In drei Fällen musste die Polizei bei jugendlichen Paarbeziehungen mit gegenseitiger Gewalt intervenieren.

275 Einsätze erfolgten aufgrund eskalierender Konflikte, die verbal mit Beleidigungen, Anschreien und leichter psychischer Gewalt begonnen hatten. Diese Konflikte wurden in 133 Fällen von den Eltern in der gemeinsamen Familienwohnung und in 70 Fällen zwischen getrenntlebenden Eltern ausgetragen. Die anderen Auseinandersetzungen geschahen zwischen Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern, Grosseltern oder Geschwistern.

145 der anwesenden Kinder waren jünger als vier Jahre alt, 110 Kinder zwischen vier und sieben, 121 Kinder zwischen sieben und zehn und 104 Kinder zwischen zehn und 15 Jahre alt. 15 bis 18 Jahre alt waren 165 Jugendliche.

Im Laufe des Regierungsprojekts «Häusliche Gewalt und die Kinder mittendrin» wird geprüft, welche Unterstützung diese Kinder bereits erhalten und wo allfällige Lücken oder Überschneidungen im Angebot bestehen. Zudem wird ein Handbuch für Fachpersonen erarbeitet, damit die verschiedenen involvierten Fachstellen und Behörden gut zusammenarbeiten können.


07.05.2019 - Patricia Jungo

Erstmals nationale Umfrage zu Suizid-Versuchen

Im internationalen Vergleich hat die Schweiz eine sehr hohe Selbstmordrate. So gibt

es in unserem Land täglich Dutzende Suizid-Versuche. Man geht von 50 Selbstmordversuchen pro Tag aus. Nun will das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zum ersten Mal mit einer nationalen Erhebung genaue Zahlen bringen.

Laut Tagesanzeiger haben etwa 20'000 Personen an einer Gesundheitsbefragung teilgenommen, welche nun vom BAH seit März ausgewertet wird.

Eine solche Gesundheitsbefragung wird alle fünf Jahre durchgeführt. Projektleiterin Esther Walter sagte gegenüber dem Tagesanzeiger, man habe in dieser letzten Befragung auch drei Fragen zum Thema Suizid-Versuche einbauen

können. Die Fragen drehten sich darum, ob die Teilnehmenden schon versucht hätten, sich das Leben zu nehmen, ob dies allenfalls in den letzten 12 Monaten der Fall gewesen sei und ob sie nach dem Selbstmordversuch mit jemandem darüber geredet haben. Im September plant das BAG die Präsentation der Resultate dieser Gesundheitsumfrage. Bis anhin ist in unserem Land die Datenlage zu den Suizid-Versuchen lückenhaft.

Es ist bekannt, dass sich jährlich rund 1000 Menschen das Leben nehmen. Hingegen gibt es zu den Versuchen, die nicht tödlich enden, nur Schätzungen. Gemäss Tagesanzeiger reichen diese

von 15'000 bis 25'000 Selbstmordversuchen jährlich. Es ist ein Teil des Aktionsplan Suizidprävention, der vom Bundesrat 2016 beschlossen wurde, den Wissensstand und die Forschung zu verbessern. Klares Ziel des Plans ist die Senkung der Suizidrate. Obwohl sich diese seit den 80er-Jahren mehr

als halbiert hat, ist sie aber immer noch viel höher als der europäische Durchschnitt.

Brauchen Sie Hilfe?

Wählen Sie Tel. 143 der Dargebotenen Hand – dort hört man Ihnen zu. Jugendliche mit Suizidgedanken finden Hilfe unter Tel. 147 von Pro Juventute.


07.05.2019 - DMZ - Fussball international:

Liverpool gegen Barcelona ohne Salah und Firmino

Im Halbfinal-Rückspiel der Champions League gegen Barcelona am Dienstag wird der FC Liverpool ohne seinen Superstar Mohamed Salah antreten müssen. Laut Trainer Jürgen Klopp hindert ihn eine Gehirnerschütterung am Spielen. Wegen einer Muskelverletzung wird Roberto Firmino ebenfalls fehlen. Beim Hinspiel mussten die „Reds“ eine Niederlage von 0:3 einstecken.

Als möglicher Ersatz könnte Xherdan Shaqiri in Fragen kommen. Der Schweizer wäre gegen Barcelona auf dem rechten Flügel von Beginn weg einsetzbar. Verschiede Gründe sprechen für Shaqiri:

Wenn Jürgen Klopp an seiner 4-3-3-Formation festhalten will, wäre Shaqiri der geeignete 1:1-Ersatz für Mohamed Salah. Auf dem rechten Flügel ist der Schweizer daheim und auch das Umschaltspiel liegt dem 27-Jährigen.

Es wird gefährlich, wenn Xherdan Shaqiri einen Standard tritt. Dies war auch am Samstagabend in Newcastle zu beobachten, als er mit seinem Freistoss den 3:2-Siegestreffer durch Divock Origi einleitete. Ohne Salah fehlt den „Reds“ ein Spieler, der Ecken und Freistösse mit dem linken Fuss ausführen kann. Auch dieses Problem wäre mit Einsatz von Shaqiri gelöst.

Shaqiri ist der richtige Mann für Spiele, bei denen es um alles oder nichts geht; das Spiel gegen Barcelona wird so ein Spiel sein.

Der Schweizer hat auch beim FC Liverpool schon gezeigt, dass er für die grossen Spiele der geeignete Mann ist. Im Derby gegen den Erzrivalen Manchester United schoss der 27-Jährige die „Reds“ im Dezember mit zwei Treffern in den Sieg.


07.05.2019 - DMZ - International

Die Türkische Wahlkommission annulliert tatsächlich und etwas unerwartet die Wahl vom März

Mehr als einen Monat nach der Bürgermeisterwahl in der Türkei hat die türkische Wahlkommission die Abstimmung in Istanbul annulliert und eine Wiederholung angeordnet. Damit gab sie einem Antrag der Regierungspartei von Präsident Recep Tayyip Erdogan statt, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtet.

 

Die Wahlkommission hatte den Sieg des Oppositionspolitikers Ekrem Imamoglu im April anerkannt. Imamoglu hatte die Kommunalwahl in Istanbul am 31. März mit einem Vorsprung von nur rund 24'000 Stimmen vor Ex-Ministerpräsident Binali Yildirim gewonnen.

 

Imageschaden für Erdogan

Nach dem Einspruch der Regierungspartei AKP und einer Neuauszählung in mehreren Bezirken schrumpfte der Unterschied zwar, konnte von der AKP aber nicht mehr aufgeholt werden. Die AKP beantragte daraufhin eine Wiederholung der Abstimmung in Istanbul und forderte unter anderem eine Überprüfung der Wahlhelfer.

 

Die Hauptstadt Ankara, die ebenfalls an die Opposition ging, und die Wirtschaftsmetropole Istanbul wurden 25 Jahre lang von islamisch-konservativen Bürgermeistern regiert. Die Niederlage für die AKP in diesen Städten war ein Gesichtsverlust für Erdogan, der selbst einst Bürgermeister von Istanbul war.

 

Die Türkei befindet sich seit Ende des Jahres in der Rezession. Die Inflation liegt konstant hoch bei rund 20 Prozent. Vor allem Lebensmittel werden immer teurer.


07.05.2019 - DMZ - Sport

Iker Casillas sportliche Zukunft bleibt vorerst ungewiss. Der 37-Jährige fühle sich "sehr gut".

Stellt sich berechtigterweise die Frage, wie er das psychisch wegstecken kann. Fünf Tage nach seinem Herzinfarkt ist der spanische Torhüter Iker Casillas in Portugal aus dem Krankenhaus entlassen worden. "Ich muss dankbar sein, ich hatte viel Glück", sagte der Profi des portugiesischen Top-Klubs FC Porto am Montag unmittelbar nach der Entlassung. Zu seiner Zukunft konnte der Weltmeister von 2010 und zweifache Europameister, der am 20. Mai 38 wird, noch nichts sagen.

 

"Ich weiss nicht, wie meine Zukunft aussehen wird. Das Wichtigste ist aber, dass ich heute hier bin und sagen kann, wie ich mich fühle", meinte Casillas. Der langjährige Keeper von Real Madrid verliess das Krankenhaus am frühen Nachmittag an der Hand seiner Frau, der spanischen TV-Journalistin und -Moderatorin Sara Carbonero. Vor den zahlreich erschienen Journalisten aus aller Welt räumte er ein, er sei "schon ein bisschen bewegt". Er fühle sich aber "sehr gut". Zunächst werde er sich trotzdem "einige Wochen oder sogar einige Monate erholen" müssen. "Ich weiss noch nicht, wie lange."


06.05.2019 - DMZ - International

Das Sussex Baby ist da - Royal-Fans (endlich) happy

Jetzt haben sie die schöne Nachricht endlich geteilt: Harry (34) und Meghan (37) sind Eltern geworden! Auf ihrem offiziellen Instagram-Account „Sussex Royal“ liess das Paar heute Montag gegen 14.45 Uhr Ortszeit verkünden: „Es ist ein Junge!“

 

Bei Herzogin Meghan haben die Wehen am frühen Montagmorgen eingesetzt und Prinz Harry war von Beginn an an der Seite seiner Frau. Gegen 14.30 Uhr Ortszeit bestätigte der offizielle Twitter-Account der britischen Royal Family diese Infos und fügte hinzu, eine Bekanntmachung werde bald folgen.

 

Anders als bislang Sitte bei den Royals wollten der britische Prinz und die ehemalige US-Schauspielerin („Suits“) die Geburt nicht sofort öffentlich verkünden. Sie würden die gute Nachricht über die Geburt „teilen, sobald sie sie im Privaten und in der Familie gefeiert haben“, erklärte der Buckingham-Palast, als alle Royal-Fans der Geburt von „Baby Sussex“ noch entgegen fieberten. Auch alle Vorbereitungen rund um die Ankunft des Babys wurden streng privat gehalten.


07.05.2019 - DMZ - Kultur

Fast 27'000 Personen haben die Ausstellung „Küken – Gaaack-ack-ack-ack“ besucht.

Die Ausstellung „Küken – Gaaack-ack-ack-ack“ des Naturhistorischen Museum Freiburg schloss am Sonntag, den 28. April 2019 ihre Pforten. Während fünf Wochen besuchten fast 27'000 Personen diese beliebte Frühlingsschau, welche dieses Jahr speziell der Kommunikation bei Hühnern gewidmet war.

 

Das Ziel der 34. Ausgabe dieser traditionellen Frühlingsausstellung des Naturhistorischen Museums war es, den Besuchenden die „Sprache“ der Hühner näher zu bringen. Sieben interaktive Stationen ermöglichten es, die verschiedenen Lautäusserungen von Henne, Hahn und Küken im Bezug zu einer besonderen Lebenssituation zu hören und zu lernen. Um dieses neu erworbene Grundvokabular zu testen, waren die Kinder anschliessend eingeladen, die Originalspur eines kurzen, interaktiven Animationsfilms der Gebrüder Sam und Fred Guillaume zu ergänzen.

 

Das Bestaunen der schlüpfenden Küken in den Schaubrutkästen sowie das Beobachten der flauschigen kleinen Federbällchen im Kükengehege waren wie bereits in den vergangenen Jahren wichtige Momente des Besuchs.


07.05.2019 - DMZ - Blaulicht National

Stadt Luzern: Mann aus Sri Lanka (†42) in Arrestzelle verstorben

Am Freitagabend ist ein 42-jähriger Mann in einer Arrestzelle der Luzerner Polizei in der Stadt Luzern verstorben. Der Mann war für zwei Tage in Haft. Die Staatsanwaltschaft hat eine Obduktion der Leiche in Auftrag gegeben.

 

Die Untersuchungsbehörden gehen aktuell von einem akuten gesundheitlichen Problem aus.

 

Der Mann ist am Freitagabend (3.5.19 / ca. 18.45 Uhr) in einer Arrestzelle der Luzerner Polizei verstorben. Die Polizei konnte über einen Überwachungsmonitor der Zelle feststellen, dass der Mann gesundheitliche Probleme hatte. Trotz sofortiger Reanimationsersuche durch die Polizei und den Rettungsdienst 144 ist der Mann vor Ort verstorben.

 

Der Mann war seit Donnerstag (2.5.19) in Haft um eine Bussenumwandlung von zwei Tagen abzusitzen. Vor der Haft wurde er von einem Amtsarzt untersucht. Dieser bestätigte seine Hafterstehungsfähigkeit. Der Verstorbene war 42 Jahre alt und stammte aus Sri Lanka.

 

Um die Todesursache zu klären, hat die Staatsanwaltschaft beim Institut für Rechtsmedizin eine Obduktion der Leiche in Auftrag gegeben.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Luzern


07.05.2019 - DMZ - Soziales

Schwachstellen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht beseitigen

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vertieft abklären soll. Dabei geht es vor allem darum, wie nahestehende Personen besser in die Verfahren und Entscheide der KESB einbezogen werden können. Bei entsprechendem Bedarf soll bis Ende 2019 eine Vernehmlassungsvorlage vorbereitet werden.

 

Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 29. März 2017 zu den "Ersten Erfahrungen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht" Klärungsbedarf in zwei Punkten festgestellt. Dementsprechend hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt zu prüfen, wie der Einbezug nahestehender Personen in allen Phasen des Verfahrens und bei allen Entscheiden der KESB verbessert und sichergestellt werden kann. Zudem soll geprüft werden, ob das Vorgehen der KESB bei Vorliegen einer Gefährdungsmeldung konkreter geregelt werden kann.

 

Gutachten sieht Optimierungsmöglichkeiten

Zur Erfüllung dieses Auftrages hat das BJ in einem ersten Schritt ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Darin kommt Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser zum Schluss, dass das geltende Recht grundsätzlich eine ausreichende Grundlage für den Einbezug von nahestehenden Personen in die Verfahren und Entscheide der KESB bildet. Man könne zudem davon ausgehen, dass dort, wo familiennahe Ressourcen bestehen, diese bereits heute genutzt würden, wenn dies im Interesse der betroffenen Person sei.

Bei Gefährdungsmeldungen sind gemäss dem Gutachten keine normativen oder institutionellen Schwachstellen erkennbar: In der Praxis würden zahlreiche standardisierte Verfahren genutzt und bezüglich einer sachgerechten Kommunikation habe sich in den letzten Jahren eine erhebliche Sensibilisierung eingestellt.

 

Dennoch sieht das Gutachten in beiden untersuchten Bereichen Optimierungsmöglichkeiten. Insbesondere könnten die Möglichkeiten von nahestehenden Personen, sich zu Gunsten der Betroffenen auf dem Rechtsweg gegen behördliche Entscheide zu wehren, verbessert werden.

 

Das Gutachten schliesst einen gesetzlich vorgegebenen Einbezug nahestehender Personen nicht aus. Es hält aber fest, dass die Vorrangstellung des Schutzes der Betroffenen und des Wohls des Kindes in jedem Fall berücksichtigt werden müsste.

 

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist zu prüfen

Eine aus Expertinnen und Experten bestehende Arbeitsgruppe unter der Leitung des BJ wird nun prüfen, wie im Hinblick auf eine allfällige Revision des Kindes- und Erwachsenschutzrechts weiter vorzugehen ist. Bei entsprechendem Bedarf soll ein Vorentwurf für eine Revision des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes erarbeitet und bis Ende 2019 in die Vernehmlassung geschickt werden. In die Arbeiten der Arbeitsgruppe wird auch die Umsetzung der beiden parlamentarischen Initiativen 16.428 und 16.429 integriert. Die beiden Vorstösse verlangen eine Erleichterung der Rechenschafts- und Abrechnungspflichten nahestehender Personen gegenüber der KESB, wenn diese als Beistände tätig sind.


06.05.2019 - DMZ - Technik

Marktüberwachung 2018 – Mängelquote bei elektrischen Erzeugnissen auf Vorjahresniveau

Jedes siebte der im Jahr 2018 durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI überprüften elektrischen Erzeugnisse wies Mängel auf. Es mussten 80 Verkaufsverbote ausgesprochen werden. Zusätzlich wurden 9 Rückrufe und Sicherheitsinformationen von Produkten aus den Bereichen Haushalt, Wohnen und IT öffentlich aufgeschaltet.

 

Die Marktüberwachung durch das ESTI wird schweizweit durchgeführt und erfolgt gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26). Elektrische Erzeugnisse für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie werden stichprobenweise auf ihre Konformität und Sicherheit hin überprüft.

 

1598 Erzeugnisse wurden anlässlich von Besuchen bei Grossverteilern, Fachmärkten, Herstellern, Messen sowie im E-Commerce für die Überprüfung erfasst. Überprüfungen erfolgten auch aufgrund von Meldungen von Konsumenten und von Fachpersonen aus dem Elektrobereich.

 

Gesamthaft wurden 232 Erzeugnisse mit Mängeln erfasst, was 14% aller kontrollierten elektrischen Erzeugnisse entspricht. Darin enthalten sind 110 Erzeugnisse mit sicherheitstechnischen Mängeln, welche zu Gefahren für Stromschläge, Verbrühungen, Verletzungen durch Glassplitter, Überhitzungen und Brandgefahr führen können.

 

Bei einer möglichen Gefährdung von Personen kann das ESTI das Bereitstellen eines Erzeugnisses auf dem Markt verbieten. 2018 mussten deshalb 80 Verkaufsverbote ausgesprochen werden. Besonders betroffen waren Haushaltgeräte, Steckdosenleisten, Akkus, Ladegeräte für Laptops und Smartphones, aber beispielsweise auch Kabeldurchführungsplatten, Lüfter, Leuchten und Pumpen für den industriellen Einsatz.

 

Der Verkauf von elektrischen Geräten mit unzulässigen ausländischen Steckern (beispielsweise Schuko-Stecker) ist in der Schweiz grundsätzlich verboten, da beim Versuch des Einsteckens in die Steckdose oder durch unsachgemässe Abänderungen an der Steckverbindung spannungsführende Teile berührt werden können. Konsumenten sollten solche Geräte zurückweisen und können dem ESTI dazu eine Meldung erstatten.

 

Konsumenten sollten überdies vorsichtig sein bei Online-Einkäufen von unüblich preisgünstigen elektrischen Geräten direkt aus Fernost. Teilweise sind solche Geräte Nachahmer-Produkte, welche gerade im längeren Betrieb aufgrund von elektrisch minderwertigen Bauteilen und einer vereinfachten Bauweise unsicher werden können (z.B. Brandgefahr).

 

In 28 Fällen haben Hersteller und Händler aufgrund des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) in Zusammenarbeit mit dem ESTI betroffene Produkte vom Markt genommen. In 9 Fällen wurden Rückrufe und Sicherheitsinformationen zudem auf der Website des Büros für Konsumentenfragen BFK veröffentlicht. Dies betraf Stehleuchten, Deckenleuchten, Netzteile, Reiseadapter, Wasserkocher, Haarschneider, Fritteusen und Akkus von Notebooks.

 

Konsumentinnen und Konsumenten sollten beim Kauf von elektrischen Geräten auf einen korrekten Schweizer Stecker, einen erreichbaren und kompetenten Kundendienst, aussagekräftige Bedienungsanleitungen und auf am Gerät angebrachte Prüfzeichen achten. Ein anerkanntes Schweizer Prüfzeichen ist beispielsweise das Sicherheitszeichen des ESTI. Geräte mit dem Sicherheitszeichen sind unter www.esti.admin.ch veröffentlicht. Geräte mit anerkannten Prüfzeichen weisen höhere Ansprüche an die Produktesicherheit nach und bieten Konsumenten damit einen Mehrwert.


06.05.2019 - DMZ - Wirtschaft

Gleichstellung von Frau und Mann: Taschenstatistik 2019 und internationales Kolloquium in Neuchâtel Fortschritte und Baustellen der Geschlechtergleichstellung

Junge Frauen verfügen heute über einen gleich guten oder höheren Bildungsstand als junge Männer. Im Vergleich zu Anfang der 1990er-Jahre sind Frauen deutlich häufiger erwerbstätig und die Teilzeitarbeit hat bei beiden Geschlechtern zugenommen. In den Familien zeichnet sich eine gleichmässigere Erwerbsbeteiligung ab. Das sind einige der Ergebnisse, die das Bundesamt für Statistik in seiner 5. Ausgabe der Taschenstatistik über die Gleichstellung von Frau und Mann veröffentlicht hat.

 

Bei der Lohngleichheit und in den politischen Ämtern ist jedoch eine Stagnation oder sogar ein Rückschritt in der Entwicklung zur Geschlechtergleichstellung feststellbar. Die Hausarbeit ist ebenfalls ungleich aufgeteilt.

 

Die geschlechtsspezifische Studienwahl hat sich aufgeweicht

Immer mehr junge Frauen und Männer absolvieren eine Ausbildung auf Tertiärstufe. Im Jahr 1999 hatten 9,8% der 25- bis 34-jährigen Frauen und 14,4% der gleichaltrigen Männer einen Hochschulabschluss. Im Jahr 2018 betrugen die entsprechenden Anteile 42,3% bei den Frauen und 34,7% bei den Männern. Über eine höhere Berufsbildung verfügten in derselben Altersgruppe 11,4% der Frauen und 14,1% der Männer. Die Frauen haben den Rückstand wettgemacht.Frauen wählen heutzutage auch häufiger Fachrichtungen, in denen Männer in der Mehrheit waren oder immer noch sind, wie beispielsweise Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik sowie Ingenieurwesen, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe. Die geschlechtsspezifische Berufs- und Studienfachwahl hat sich somit in den vergangenen zwei Jahrzehnten aufgeweicht.

 

Die Erwerbstätigkeit und die Teilzeitarbeit der Frauen haben zugenommen

Ein Grossteil der Frauen und Männer ist erwerbstätig. Die Erwerbsquote der Frauen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren ist von 68,2% im Jahr 1991 auf 79,9% im Jahr 2018 gestiegen. Im Vergleich dazu hat sich die Erwerbsquote der Männer in der gleichen Zeitspanne wenig verändert: sie ist von 91,1% auf 88,5% gesunken.Von den erwerbstätigen Frauen gehen 59,0% einer Teilzeitarbeit nach. Bei den Männern sind es 17,6%. Im Jahr 1991 lagen die entsprechenden Anteile bei 49,1% bzw. 7,8%. Die Vollzeitbeschäftigung ist folglich bei beiden Geschlechtern um 10 Prozentpunkte zurückgegangen, hauptsächlich zugunsten der Teilzeitarbeit mit einem Beschäftigungsgrad von 50 bis 89%. Ein Teilzeitpensum von unter 50% haben 24,4% der erwerbstätigen Frauen und 6,6% der erwerbstätigen Männer. Von Unterbeschäftigung sind Frauen häufiger betroffen: 11,4% im Vergleich zu 3,6% der Männer im Jahr 2018.

 

Die Lohngleichheit ist noch nicht erreicht

Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern ist über die Jahre gesunken und betrug im Jahr 2016 im privaten Sektor 19,6% (arithmetisches Mittel). 42,9% dieser Lohndifferenz können nicht durch objektive Faktoren wie Bildungsniveau, Anzahl Dienstjahre oder Ausübung einer Führungsfunktion erklärt werden. Im öffentlichen Sektor lag der unerklärte Anteil mit 34,8% tiefer.Auch bei den monatlichen Nettolöhnen der Vollzeitarbeitnehmenden ist der Unterschied zwischen Frauen und Männern deutlich: Im Jahr 2016 erhielten 16,5% der Frauen einen monatlichen Nettolohn von höchstens 4000 Franken, im Vergleich zu 5,3% der Männer. Einen Nettolohn von über 8000 Franken pro Monat erhielten hingegen 26,1% der Männer und 13,8% der Frauen.

 

Im Rentenalter wirken sich die tieferen Löhne und der hohe Teilzeitanteil der Frauen aus, weil sie wegen den tieferen Sparbeträgen schlechter abgesichert sind. In der zweiten und dritten Säule waren die Bezugsquoten der Rentnerinnen im Jahr 2015 deutlich tiefer als jene der Rentner: 63,7% der Frauen und 78,6% der Männer im Alter bis zu 5 Jahren über dem gesetzlichen Rentenalter bezogen eine Leistung der beruflichen Vorsorge und 28,3% bzw. 42,1% eine aus der Säule 3a.

 

Die Hausarbeit wird hauptsächlich von den Frauen erledigt

Der Fortschritt in der Gleichstellung von Frau und Mann erfolgt über eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie eine gleichmässigere Aufteilung der Haus-, Familien- und Erwerbsarbeit. In Paarhaushalten mit jüngstem Kind unter 4 Jahren ist das Erwerbsmodell, wonach der Mann Vollzeit beschäftigt und die Frau nicht erwerbstätig ist, zwischen 1992 und 2017 von 59,2% auf 23,3% zurückgegangen. Familien, die eine eher ausgeglichene Erwerbsbeteiligung leben, sind etwas häufiger als früher anzutreffen: beide Partner Vollzeit erwerbstätig 11,4% und beide Teilzeit 9,0% (1992: 5,6% bzw. 1,7%). Am weitesten verbreitet ist das Modell mit vollzeiterwerbstätigem Vater und teilzeitbeschäftigter Mutter, das in derselben Zeitspanne von einem Viertel auf rund die Hälfte dieser Familien zugenommen hat.

 

Die Zuständigkeit für die Hausarbeit ist weiterhin ungleich verteilt. In 70,8% der Familien mit Kleinkindern wurde im Jahr 2013 die Hausarbeit hauptsächlich von der Frau übernommen. Die Erledigung durch beide Partner kam in 25,0% dieser Haushalte vor. Frauen investieren auch mehr Zeit als Männer für die meisten Tätigkeiten der Haus- und Familienarbeit, insbesondere für zeitaufwändige Aufgaben wie die Kinderbetreuung, die Mahlzeitenzubereitung und das Putzen.

 

Frauen sind in der Politik weiterhin untervertreten

Nach einer deutlichen Zunahme der Vertretung von Frauen in politischen Institutionen seit den 1980er Jahren, gab es in den letzten Jahren keine grossen Bewegungen mehr. Das kann auf kantonaler und kommunaler Ebene, in den Legislativen sowie in den Exekutiven beobachtet werden. Auf Bundesebene ist der Frauenanteil im Ständerat seit 2003 um 9 Prozentpunkte gesunken, von 23,9% auf 15,2%. Im Nationalrat ist er hingegen in der gleichen Periode von 26,0% auf 32,0% um 6 Prozentpunkte gestiegen.

 

Informationen des BFS zur Gleichstellung von Frau und Mann

Seit über 30 Jahren publiziert das BFS statistische Informationen zur Gleichstellung von Frau und Mann. Die erste Ausgabe der hier neu aufgelegten Taschenstatistik ist gut 20 Jahre alt und ist – wie das Online-Angebot der Gleichstellungsindikatoren – seit dem Jahr 1998 verfügbar. Die Taschenstatistik ist für ein breites Publikum sowie für die Nutzung in Schulen gedacht. Sie gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Gleichstellung von Frau und Mann in verschiedenen Lebensbereichen und zeigt die zeitliche Entwicklung auf. Eine digitale Version mit je zwei interaktiven Karten und Grafiken ist ebenfalls verfügbar. Als neues Produkt erscheint gleichzeitig eine Infografik zur Gleichstellung von Frau und Mann.


Foto: Riccardo Dalla Francesca
Foto: Riccardo Dalla Francesca

06.05.2019- DMZ International

In Moskau sterben 13 Menschen bei Flugzeug-Unglück

Nachdem es bereits letzte Woche zu einem Flugzeug-Unglück gekommen ist, kam es gestern erneut zu einem Unfall.

Beim Brand einer russischen Passagiermaschine am grössten Moskauer Flughafen sind 13 Fluggäste getötet und mehrere Menschen verletzt worden. Das bestätigte das staatliche Ermittlungskomitee am Sonntag in der russischen Hauptstadt.

 

Unbestätigten Medienberichten zufolge gibt es aber vermutlich mehr als ein Dutzend Todesopfer. Die Aeroflot-Maschine des Typs Suchoi Superjet-100 fing auf dem Weg nach Murmansk kurz nach dem Start am Sonntagabend in Moskau Feuer. Ein Fluggast habe den Brand bemerkt und die Crew alarmiert, meldeten russische Agenturen. Daraufhin habe der Pilot beschlossen, wieder zum Startflughafen Scheremetjewo im Norden der Hauptstadt zurückzukehren. An Bord waren den Berichten zufolge mehr als 70 Menschen.

 

Auf Bildern war zu sehen, wie das russische Flugzeug auf dem Rollfeld in Flammen fuhr und von einer riesigen schwarzen Rauchwolke bedeckt war. Der Flughafen und der Zivilschutz bestätigten am Sonntag, das Feuer sei schnell gelöscht worden. Zahlreiche Passagiere hätten das Flugzeug über Notrutschen verlassen, teilte Aeroflot mit. Man suche im Inneren aber noch nach weiteren Fluggästen.

 

Die Ursache für den Brand war bislang nicht klar. Die Gesellschaft bestätigte, dass der Motor des Flugzeuges aus technischen Gründen Feuer gefangen habe. Medien berichteten auch, dass der Superjet bei einem Gewitter vom Blitz getroffen worden sein könnte.


06.05.2019 - DMZ - Sport

Matthias Sempach ergänzt das

SRF-Expertenteam im Schwingen

Der Schwingerkönig Matthias Sempach begleitet künftig ausgewählte Schwingfeste als SRF-Experte. Erstmals zum Einsatz kommt der ehemalige Spitzenschwinger am Sonntag, 7. Juli 2019, beim Innerschweizer Schwing- und Älplerfest, das SRF als Livestream überträgt.

Matthias SempachSRF-Experte SchwingenCopyright: Manuel Rickenbacher

 

Bereits in der Saison 2018 baute SRF die Liveberichterstattung im Schwingen stark aus, 2019 werden weitere Schwingfeste im Livestream auf srf.ch/sport und in der SRF Sport App dazukommen. Aus diesem Grund verstärkt SRF sein Expertenteam im Schwingen. Neu wird Matthias Sempach – im Wechsel mit den beiden bisherigen Schwingexperten Adrian Käser und Jörg Abderhalden – ausgewählte Schwingfeste als SRF-Experte begleiten.

 

Schwingerkönig und 106-facher Kranzer

Beim Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest 2013 in Burgdorf wurde Matthias Sempach mit acht Siegen aus acht Gängen Schwingerkönig. 2014 gewann der im Entlebuch wohnhafte Berner den prestigeträchtigen Kilchberger Schwinget. Insgesamt errang der dreimalige Schwinger des Jahres 106 Kränze und entschied 36 Kranz- sowie 28 Regionalfeste für sich. Im August 2018 trat der heute 33-Jährige vom aktiven Schwingsport zurück.

 

Seinen Einstand als SRF-Experte gibt der ehemalige Spitzenschwinger beim Innerschweizer Schwing- und Älplerfest in Flüelen an der Seite von Kommentator Stefan Hofmänner. Schweizer Radio und Fernsehen überträgt das «Innerschweizerische» am Sonntag, 7. Juli 2019, ganztags als Livestream auf srf.ch/sport und in der SRF Sport App.

 

«Ideale Ergänzung für starkes Expertenteam»

Zu seiner neuen Aufgabe als SRF-Experte sagt Matthias Sempach: «Ich freue mich darauf, die Leistungen meiner ‘alten‘ Schwingerkameraden zu analysieren, und natürlich auch darauf, den Zuschauerinnen und Zuschauern die Faszination des Schwingsports als SRF-Experte zu vermitteln.»

 

Dani Bolliger, Bereichsleiter Live bei SRF Sport: «Schwingen geniesst bei SRF Sport einen grösseren Stellenwert denn je. Um den Schwingsport dem breiten Publikum näherzubringen, setzen wir auf ein starkes Expertenteam mit einem reichen praktischen Erfahrungsschatz. Als Schwingerkönig und Kilchberger-Sieger gehört Matthias Sempach zu den Erfolgreichsten seines Fachs. Zudem war er bis vor Kurzem noch selbst aktiv, kennt die aktuelle Schwingszene aus dem Effeff – und ist darum die ideale Ergänzung für unser Team.»


06.05.2019 - Patricia Jungo

Die Älteren werden immer öfter „aussortiert“ und diskriminiert

Die Tatsache, dass ältere Arbeitssuchende zunehmend Mühe haben, noch eine Stelle zu finden, ist an sich nicht neu. Schon seit längerem berichten auch Leiter der kantonalen Arbeitsämter (RAV), dass viele Arbeitgeber in gewissen Branchen den jüngeren Stellenbewerbern aus diversen Gründen grundsätzlich den Vorrang geben. Doch es wird noch heftiger: Ein neuer Bericht bringt ans Licht, dass gewissen Firmen über 50-jährige bereits vor dem Vorstellungsgespräch mit Alters-Filtern sortieren. Ältere werden demnach auf dem Schweizer Arbeitsmarkt ganz klar diskriminiert. Die meisten älteren Stellensuchenden kennen die Ausreden der Firmen auswendig: «Überqualifiziert», «zu erfahren», «Stelle schon vergeben». Dass man zu alt ist, wird selbstverständlich nicht geschrieben. Laut Bruno Sauter, Präsident des Verbands der kantonalen Arbeitsmarktbehörden (VSAA) betont, er habe das in dieser Deutlichkeit vorher von den Behörden noch nie gelesen. Die Altersdiskriminierung ist zwar ein Fakt, aber die Kantone haben das Problem bis jetzt nie offen beim Namen genannt. Nun ist es aber amtlich und steht in einer Bestandsaufnahme, die das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in Auftrag gegeben hat: «Gewisse Arbeitgeber in gewissen Branchen ziehen jüngere Stellenbewerber aus verschiedenen Gründen grundsätzlich vor.» Die Leiter der kantonalen Arbeitsämter schlagen nun Alarm und sagen klar, dass sich das Problem der Altersdiskriminierung zunehmend zuspitze und immer mehr Unternehmen zur Vorselektion der Bewerberdossiers automatisierte Rekrutierungsverfahren einsetzen würden – Computerprogramme mit Filtern, bei denen das Alter der Bewerber ein zentrales Kriterium darstellt. Wer also sein Alter nennt und nicht mehr ganz jung ist, scheidet automatisch aus. Ist demnach nicht erstaunlich, dass ältere Jobsuchende kaum mehr zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden; so der Bericht des Seco. Aus dem Papier lässt sich nicht erfahren, welche Arbeitgeber und welche Branchen so vorgehen. Sauter sagt, es sei leider eine Realität, dass jüngere Arbeitnehmer häufig weniger kosten und dies legal sei. Aber, dass Unternehmen freiwillig auf solche Filter setzen, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Es ist schwer zu verstehen, wie eine Firma Aspekte wie Erfahrung und Know-how einfach ausschaltet. Aufgabe aller Institutionen sei nun, sich für die Stellensuchenden einzusetzen und herauszufinden, was die Beweggründe dieser Firmen sind. Daniel Lampart vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund äussert sich zum Bericht im Sinne, dass die Kantone damit erstmals belegten, was schon lange befürchtet wurde. Verbreitet sei das Problem besonders in der Informatik-, Telekom- und Bankenbranche. Aber auch in der Pharma- und Lebensmittelindustrie werden ältere Bewerber benachteiligt. Für ihn ist deshalb ein besserer Kündigungsschutz für langjährige Mitarbeiter und ein Diskriminierungsverbot notwendig. Im kommenden Sommer soll eine Volksinitiative gegen Altersdiskriminierung lanciert werden.

 

Zunehmend müssen sich ältere Arbeitnehmer auch am Arbeitsplatz diskriminierende Kommentare anhören. Nicht selten kommen in Witze verpackte Sprüche, ob sie denn nicht früher gehen wollten und ja nicht mehr mit dem ganzen Fortschritt mithalten könnten. Bedauerlich, dass gewisse Unternehmen dem Wohlbefinden aller Mitarbeiter nicht immer genügend Raum geben und die Chance eines altersdurchmischten Teams und der wertvollen Ergänzung nicht besser zu nutzen und zu würdigen wissen. Es gibt noch viel zu tun! Die Frage ist, wer es anpacken will!


06.05.2019 - DMZ - Blaulicht National

Killwangen AG: 57-jähriger Mann niedergestochen – dringender Zeugenaufruf

In der Nacht wurde ein Mann durch eine unbekannte Täterschaft niedergestochen und schwer verletzt. Er verstarb in den frühen Morgenstunden im Spital. Die Fahndung nach der Täterschaft wurde eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eröffnet.

 

Die Kantonspolizei sucht Zeugen.

 

Der Notruf ging am Sonntag, 5. Mai 2019, um zirka 3.15 Uhr, bei der Kantonalen Notrufzentrale ein. Die ausgerückte Polizeipatrouille traf in einer Wohnung an der Zelgmattstrasse in Killwangen einen schwer verletzten Mann an. Der 57-jährige Serbe wies mehrere Stich- und Schnittverletzungen auf. Eine Ambulanz brachte ihn ins Spital. Dort erlag er in den frühen Morgenstunden seinen schweren Verletzungen.

 

Die Polizei fahndete umgehend nach der unbekannten Täterschaft. Diese konnte vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte unerkannt flüchten. Die Suche lief bislang erfolglos.

 

Die Staatsanwaltschaft Baden hat eine Strafuntersuchung eröffnet. Die Kantonspolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Nach bisherigen Erkenntnissen dürfte das Opfer vor dem Mehrfamilienhaus angegriffen worden sein. Wer Angaben über verdächtige Beobachtungen in diesem Zusammenhang im Bereich der Zelgmattstrasse machen kann, wird gebeten, sich beim Polizeikommando des Kantons Aargau (Telefon 062 835 81 81) zu melden.

 

Quelle: Kapo AG


06.05.2019 - Monika Romer

Hämo….was? Wenn zuviel Eisen den Körper vergiftet

Wenn man nicht selbst oder Familienangehörige davon betroffen sind, kennt man diese Krankheit wohl kaum, obwohl die Hämochromatose oder Eisenspeicherkrankheit die häufigste Erbkrankheit der westlichen Welt ist. Die Ursache der Eisenspeicherkrankheit ist ein Defekt auf dem Chromosom Nr. 6. Bei einer Eisenspeicherkrankheit (Hämochromatose) reichert sich zu viel Eisen im Körper an und führt zu vermehrter Eisenaufnahme im Darm, welcher mehr Eisen aufnimmt und in den Körper abgibt, als benötigt wird. Als Folge kann es zu einer Eisenüberladung, vor allem in der Leber und den Gelenken, aber auch im Herzmuskel und anderen Organen kommen. Dies kann zu chronischen Beschwerden bis zum Versagen der Organe führen. Die frühen Symptome sind sehr uncharakteristisch. Meist machen sich hohe Eisenwerte zuerst in der Leber und Gelenken bemerkbar. Anzeichen sind die Vergrösserung des Organs und angestiegene Leberwerte. Die Diagnose erfolgt mittels Blutbild. Obwohl Hämochromatose angeboren ist, macht sie lange Zeit keine Beschwerden. Symptome zeigen sich oft erst zwischen dem 4. bis 6. Lebensjahrzehnt, durch Organschädigungen infolge der Eisenüberladung des Organismus. Bei Frauen tritt die klinische Manifestation aufgrund des physiologischen Eisenverlustes durch die Menstruation normalerweise später ein und verursacht weniger Beschwerden als bei Männern. Die Beschwerden sind zu Beginn der Erkrankung häufig unspezifisch, darum vergehen in der Regel viele Jahre, bis die Diagnose gestellt wird. Viele Betroffene werden leider von ihrem Arzt als psychosomatisch krank abgestempelt und für weitere Abklärungen zum Psychiater geschickt. Wird die Hämochromatose früh erkannt, das heisst vor der Schädigung von Organen, kann das Auftreten von Symptomen vollständig verhindert werden und die Lebenserwartung ist normal. Standardtherapie ist der Aderlass, welcher bereits schon im Mittelalter eine der gängigsten durchgeführten Behandlungen gegen jegliche Leiden war, wie auch

Ernährungstherapien, die die weitere Aufnahme von Eisen über die Nahrung drastisch einschränken, sowie eine regelmässige Entgiftung des Körpers. In seltenen Fällen ergänzt man diese Therapien auch durch spezielle Medikamente, die die Eisenaufnahme im Darm hemmen. Da diese Medikamente aber oft auch schwere Nebenwirkungen haben können, sollten sie zurückhaltend eingesetzt werden. Verwandte ersten Grades einer betroffenen Person sollten sich, sobald sie erwachsen sind, auf die entsprechenden genetischen Veränderungen testen lassen.

 


06.05.2019 - Patricia Jungo

Generalversammlungen grosser Konzerne bloss Farce?

Mittlerweise ist es kein Geheimnis mehr, dass in grossen Unternehmen die Konzern-Führung meist schon Tage vorher auf dem Laufenden ist, wie die Grossaktionäre abgestimmt haben. So verhielt es sich auch bei der Zürich Versicherung, wo die Führung bereits drei Tage vor der Generalversammlung Anfang April über das Resultat im Bilde war. Die Rundschau enthüllte, dass beispielsweise bei Nestlé die Stimmen gleich im Hause ausgezählt würden und es bei Novartis ehemalige Angestellte sind, die die Stimmrechte auf dem firmeninternen Campus auswerten. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter, der oft gegen 99 Prozent der Aktionäre vertritt, spielt dabei eine zentrale Rolle. Er informiert den Verwaltungsrat bereits vorab über die Abstimmungstendenzen. Für Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, handelt es sich um eine illegale Praxis. Er sagt, der unabhängige Stimmrechtsvertreter sei Vertrauensperson der Aktionäre und nicht des Verwaltungsrats. Erhalte der Verwaltungsrat aber vom Stimmrechtsvertreter Vorabinformationen, habe er einen Informationsvorsprung, was die Integrität der Generalversammlung in Zweifel ziehe. Dies sei schlicht nicht zulässig. Nicht alle Unternehmen wollen sich dazu äussern. So auch die UBS. Auf die Frage, ob die Bankleitung vorab über die Stimmabgabe ins Bild gesetzt wird, weicht die Bank aus und sagt lediglich, die Gleichbehandlung der Aktionäre sei zu jedem Zeitpunkt vor der Generalversammlung gesichert. Zu keinem Zeitpunkt komme es durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder durch die Gesellschaft zu einem Eingriff in die Aktionärsrechte gemäss Schweizerischem Obligationenrecht. Die Tatsache, dass Aktionäre der Bankführung die Entlastung verweigert haben, zeigt klar, dass es um sehr viel geht. Die Stimmberater, welche Pensionskassen beraten und für sie abstimmen, spüren dies. Die Stiftung Ethos empfahl die Ablehnung von Vergütungen und Décharge. Daraufhin wurde der Ethos-Geschäftsführer Vincent Kaufmann von der UBS aufgefordert, den detaillierten Bericht herauszurücken. Er lehnte dies ab. Dieser Wunsch ist nicht zufällig. Wenn ein Verwaltungsrat vorab weiss, wie abgestimmt wird, könnte die Versuchung gross sein, zu intervenieren. Wirtschaftsrechtler Kunz betont, dass der Verwaltungsrat natürlich Interesse an solchen Informationen habe. Diese einige Tage vor der Generalversammlung zu haben, erlaube ihm natürlich allenfalls Einfluss zu nehmen, beispielsweise mit Interviews in den Medien oder direkten Kontakt mit gewissen Grossaktionären. Das Problem sei klar die Missachtung des Willens des Aktionariats, wenn der Verwaltungsrat kurz vor der Versammlung reagiere. So trug es sich vor zwei Jahren bei Crédit Suisse zu, als der Chef nach grosser Kritik kurze Zeit vor der Generalversammlung freiwillig seinen Bonus kürzte. Der Konzernspitze war wohl klar, dass die Aktionäre den Vergütungsbericht ablehnen würden. Für die Konzernspitze ist es also sehr wertvoll, das Abstimmungsergebnis vorab zu kennen; dies vor allem, wenn eine Generalversammlung umstritten ist. Nicht immer ist dies im Einklang mit den Interessen der Aktionäre.


06.05.2019 - Patricia Jungo

Alter ohne Gewalt – neue Anlaufstelle

In Bern wurde unlängst die Einrichtung „Alter ohne Gewalt“ den Medien vorgestellt. Es handelt sich dabei um eine neue nationale Anlaufstelle für ältere, von Misshandlung betroffene Menschen. Sie richtet sich ebenfalls an Angehörige, Drittpersonen und Fachleute und wurde von der Unabhängigen Beschwerdestelle für das Alter UBA in der Deutschschweiz, Pro Senectute Ticino e Moesano im Tessin und Misox sowie alter ego in der Westschweiz lanciert. Auf der Internetseite www.alterohnegewalt.ch sind Kontakt und Informationen zum Thema in drei Sprachen zu finden. Damit auch rasche Unterstützung, Hilfe und Beratung gewährleistet ist, verbindet die Telefonnummer 0848 00 13 13 je nach Sprachregion des Anrufs zu einer der drei Organisationen. An der Medienkonferenz in Bern hiess es, Misshandlungen an älteren Menschen seien in der Schweiz eine Realität, aber Gewalt sei ein Tabuthema. In unserem Land seien gegen 300‘000 Personen davon betroffen. In vielen Fällen sei häusliche Gewalt ein Ausdruck von Überforderung bei der Pflege Angehöriger. So fänden sehr viele Gewaltsituationen zu Hause, ausgehend von Familienangehörigen statt. Auch in Institutionen gebe es Misshandlung; oft im Zusammenhang mit Problemen wie Personalmangel, Mangel an Weiterbildung oder häufigem Personalwechsel. Aus Scham und Schuldgefühl wagten es Opfer von Misshandlungen nicht, über das Geschehene zu reden und wüssten auch nicht, wo sie Hilfe bekommen könnten. Der Direktor von Pro Senectute Ticino e Moesano, Gabriele Fattorini, führte aus, die nationale Anlaufstelle „Alter ohne Gewalt“ habe zum Ziel, den Kontakt zwischen älteren Personen, ihren Nächsten und allen Betroffenen in der ganzen Schweiz mit Fachorganisationen und Fachpersonen aus den Bereichen Medizin, Recht, Pflege und Versicherung zu schaffen. Die Bevölkerung wurde an einer Fachtagung, mit Flyern, der Internetseite, Bus-/Tramwerbung und Plakaten über die Anlaufstelle in Kenntnis gesetzt und so auf das Thema „Gewalt im Alter“ aufmerksam gemacht. Weiterbildungsangebote aus den Regionen zum Thema würden für die ganze Schweiz angepasst und den Zielgruppen angeboten. Laut Jörg Rickenmann, Koordinator bei alter ego, kann Misshandlung gegen ältere Menschen ganz verschiedene Gesichter haben: Werde sie absichtlich verübt, sei sie Sache von Polizei und Justiz. Oft passiere Misshandlung an älteren Menschen unbeabsichtigt durch Ignoranz der Gemeinschaft, Zeitmangel im Alltagsstress oder fehlende Bildung. Mit der zunehmenden Alterung der Gesellschaft und dem sozio-wirtschaftlichen Kontext steigt das Risiko für Misshandlungen gegen ältere Menschen. In den drei regional tätigen Organisationen wurden 2018 zirka 200 Fälle von Gewaltsituationen gegen ältere Menschen gemeldet. Die nationale Anlaufstelle «Alter ohne Gewalt» soll für eine noch grössere Anzahl Betroffener den unkomplizierten Zugang zu rascher, vertraulicher und fachgerechter Hilfe und Beratung schaffen.


06.05.2019 - Patricia Jungo

Medikamente sollen laut Studie HIV-Übertragung stoppen

Bisher ist HIV noch nicht heilbar. Doch die Resultate einer neuen Studie bringen Hoffnung: Das Virus lässt sich im Körper so stark zurückdrängen, dass es kaum mehr nachweisbar ist. Mit einer solchen Therapie ist es möglich, Ansteckungen zuverlässig zu verhindern. Dabei ist es laut Experten besonders wichtig, sich früh testen zu lassen. Die gross angelegte Studie mit homosexuellen Paaren zeigt, dass es dank der Einnahme bestimmter HIV-Medikamente möglich ist, die Übertragung des Virus auf Sexualpartner zu verhindern. Gemäss Bericht von Wissenschaftlern um Alison Rodger vom University College London im Fachmagazin «The Lancet» begleitete man für die Studie etwa 780 schwule Paare aus 14 europäischen Ländern im Durchschnitt zwei Jahre lang. Ein Partner war mit HIV-infiziert. Obwohl die Paare ungeschützten Geschlechtsverkehrs hatten, kam es im gesamten Zeitraum zu keiner Ansteckung des nicht infizierten Partners bei seinem Lebensgefährten. Die Behandlung der HIV-infizierten Partner sei mit antiretroviralen Medikamenten erfolgt, welche das Virus auf ein sehr tiefes Niveau im Körper bringen. Durch das Ergebnis der Studie würde die Annahme vieler Experten belegt, dass «nicht nachweisbar auch nicht übertragbar» bedeute; so das Fachjournal. Auch von anderen Studien mit heterosexuellen oder homosexuellen Paaren hatte es zuvor schon vergleichbare Daten gegeben. Das Uno-Programm Unaids nannte die neuen Ergebnisse «grossartige Neuigkeiten» und Unaids-Chef Michel Sidibé sagte, dass die mit HIV lebenden Menschen nun die Bestätigung hätten, dass sie bei regelmässiger Medikamenteneinnahme und einer geringen Viruslast nicht infektiös seien und dies viel zur Stärkung von Selbstachtung und Selbstvertrauen beitragen würde. Auch Alison Rodger ist davon überzeugt, dass diese Botschaft helfen könne, die HIV-Pandemie zu beenden. HIV-Übertragung werde verhindert und auch die Diskriminierung vieler Menschen mit HIV werde so bekämpft. Wenn der mit HIV infizierte Geschlechtspartner konsequent die entsprechenden Medikamente nehme und in der Folge die Viruslast minim sei, könne man sagen, dass das Risiko einer Ansteckung für Homosexuelle gleich Null sei. Laut Uniaids geht ein grosser Teil aller HIV-Übertragungen jedoch auf die Phase zurück, in der sich Menschen gerade selbst angesteckt haben, aber noch nichts von ihrer Infektion wissen. Dies bedeutet, dass ihre Viruslast durch Fehlen entsprechender Therapie hoch sei und damit auch das Risiko den Erreger weiterzugeben, vergleichsweise gross sei. Es sei deshalb sehr wichtig, dass die Menschen sich möglichst frühzeitig testen lassen und allenfalls mit einer Therapie beginnen. Weltweit sollten alle HIV-positiven Menschen Zugang zu Test und effektiver Behandlung haben. Dies betonen Uno-Programm und die Autoren der Studie. „HIV“ ist die Abkürzung für Humanes Immundefizienz-Virus. Die Übertragung erfolgt meist beim Sex. Ohne Behandlung wird das zunehmende körpereigene Abwehrsystem zunehmend geschädigt, was zum Tod führen kann. Die Entwicklung der Immunschwächekrankheit Aids lässt sich heute aber mit Medikamenten aufhalten. Nach Angaben der Aids-Hilfe lebten in der Schweiz etwa 20'000 Menschen mit HIV. 2017 war die Zahl der Neuinfektionen bei 445, was einem historischen Tiefstand und 16 Prozent weniger als im Jahr davor gleichkam.


05.05.2019 - DMZ - Technik / Forschung

Virtuelle Linse verbessert Röntgenmikroskopie

Medienmitteilungen Materie und Material Forschung mit Synchrotronlicht

Röntgenstrahlen ermöglichen einzigartige Einblicke in das Innere von Materialien, Gewebe und Zellen. Forschende des Paul Scherrer Instituts PSI haben eine neue Methode entwickelt, dank der die Röntgenbilder von Materialien noch besser werden: Die Auflösung ist höher und erlaubt präzisere Rückschlüsse auf Materialeigenschaften. Die Forschenden bewegten dazu eine optische Linse und nahmen dabei etliche Einzelbilder auf, aus denen sie mit Hilfe von Computeralgorithmen die eigentliche Aufnahme errechneten. Damit haben sie erstmalig das Prinzip der sogenannten Fourier-Ptychografie auf Messungen mit Röntgenlicht übertragen. Die Ergebnisse der Arbeit an der Synchrotron Lichtquelle Schweiz SLS sind im Fachmagazin Science Advances veröffentlicht.

 

Mit Röntgenmikroskopen blicken Forschende am PSI in Computerchips, Katalysatoren, Knochenstückchen oder Hirngewebe. Die kurze Wellenlänge des Röntgenlichts macht Details sichtbar, die eine Million Mal kleiner als ein Sandkorn sind – also Strukturen im Nanometerbereich (millionstel Millimeter). Wie bei einem normalen Mikroskop trifft das Licht auf die Probe und wird von ihr abgelenkt. Eine Linse sammelt dieses gestreute Licht und erzeugt ein vergrössertes Bild auf der Kamera. Allerdings streuen winzige Strukturen das Licht in sehr grossen Winkeln. Will man sie im Bild auflösen, braucht es entsprechend eine grosse Linse. "Doch es ist äusserst schwierig, solch grosse Linsen herzustellen", sagt Klaus Wakonig, Physiker am PSI: "Im sichtbaren Bereich gibt es Linsen, die sehr grosse Streuwinkel einfangen können. Im Röntgenbereich hingegen ist dies aufgrund der schwachen Wechselwirkung mit dem Material der Linse komplizierter. Infolgedessen können meist nur sehr kleine Winkel eingefangen werden oder die Linsen sind sehr ineffizient."

 

Die neue, von Wakonig und seinen Kollegen entwickelte Methode umgeht dieses Problem. "Das Ergebnis ist so, als ob wir mit einer grossen Linse gemessen hätten", erklärt der Forscher. Das PSI-Team verwendet eine kleine, aber effiziente Linse, wie sie üblicherweise in der Röntgenmikroskopie eingesetzt wird, und verschiebt diese über einen Bereich, den eine ideale Linse abdecken würde. Somit entsteht virtuell eine grosse Linse. "In der Praxis gehen wir mit der Linse zu verschiedenen Punkten und nehmen dort jeweils ein Bild auf", erklärt Wakonig. "Dann verwenden wir Computeralgorithmen, um alle Bilder zu verbinden und so eine hochaufgelöste Aufnahme zu erzeugen."

 

Vom sichtbaren Licht zur Röntgenstrahlung

Normalerweise vermeidet man, Linsen in Instrumenten von der optischen Achse weg zu bewegen, da dies die Abbildung verfälschen kann. Doch da die Forschenden die genaue Position der Linse kennen und viele nah beieinander liegende Punkte beleuchten, können sie rekonstruieren, wie das Licht gestreut wurde und wie die Probe ausgesehen hat. Das Verfahren heisst Fourier-Ptychografie und wird seit 2013 für die Mikroskopie im sichtbaren Bereich verwendet. In ihren Experimenten am PSI konnten die Forschenden nun erstmals dieses Prinzip auf die Röntgenmikroskopie übertragen. "Soweit wir wissen, wurde bisher keine erfolgreiche Umsetzung der Fourier-Ptychografie mit Röntgenlicht gemeldet", schreiben die Forschenden in Science Advances.

 

Die neue Methode liefert nicht nur eine bessere Auflösung, sondern auch zwei sich ergänzende Bildinformationen. Einerseits wird wie bei einer Handy-Kamera gemessen, wie viel Licht vom abzubildenden Objekt absorbiert wird. Andererseits wird auch erfasst, wie das Licht abgelenkt wird. Die Fachleute sprechen von Absorptions- und Phasenkontrast. "Unsere Methode liefert den Phasenkontrast, der sonst nur schwer zu erhalten ist, praktisch gratis mit", sagt Ana Diaz, Strahllinienwissenschaftlerin am PSI: "Dadurch ist die Qualität der Bilder viel besser." Der Phasenkontrast ermöglicht es sogar, Rückschlüsse auf die Materialeigenschaften der untersuchten Probe zu ziehen, was mit normaler Bildgebung in der Regel nicht gelingt.

 

Besonders interessant für biologische Proben

In ihren Experimenten war die untersuchte Probe der Forschenden ein Detektorchip. In Zukunft könnte die neue Methode zum Beispiel aufzeigen, wie ein Katalysator bei hohen Temperaturen arbeitet, wenn man ein Gas hinzufügt, oder wann und wie ein Metall unter Druck bricht.

 

Aber auch Gewebe und Zellverbände könnten damit besser untersucht werden. Davon erhoffen sich die Forschenden neue Erkenntnisse über die Entstehung von Krankheiten wie Alzheimer oder Hepatitis. "Biologische Proben haben normalerweise keinen guten Absorptionskontrast. Hier sorgt der Phasenkontrast für eine wesentliche Steigerung der Bildqualität", erklärt Diaz die Vorzüge der neuen Methode. Zudem vermuten die Forschenden, dass die Fourier-Ptychografie schonender ist als bisherige Verfahren. "Ein Vergleich mit der normalen Röntgenmikroskopie deutet darauf hin, dass die neue Methode eine geringere Strahlendosis erfordert, weil sie effizienter ist", sagt Wakonig. "Dies könnte für Untersuchungen von biologischen Proben besonders interessant sein."

 

Aufgebaut hat das Forscherteam seine Demonstrationsanlage an der Strahllinie cSAXS der Synchrotron Lichtquelle Schweiz SLS. "Die Experimente sind zurzeit noch recht aufwendig und brauchen viel Zeit", sagt Diaz. Damit das neue Verfahren funktioniert, müssen die verwendeten Röntgenstrahlen sich in einer Art Gleichklang befinden, die Forschenden sagen: Sie müssen kohärent sein. Solche Experimente erfordern derzeit Grossforschungsanlagen wie die SLS. Wakonig untersucht aber auch, ob sich das Verfahren mit weniger Kohärenz realisieren lässt. Könnte man Proben auf diese Weise mit einer üblichen Laborquelle für Röntgenstrahlung untersuchen, würden sich viele weitere Anwendungsbereiche erschliessen.


05.05.2019 - Patricia Jungo

Zusammen stark

Ist es der Glaube an das Überleben der Stärksten, die unsere Welt bisher bestehen liess oder steckt in Wirklichkeit etwas Anderes dahinter? Angesichts des andauernden Konkurrenzkampfes und des Aufhetzens gegeneinander, welche von einer vermeintlichen Machtelite zum Eigenzweck geschürt werden, ist die Gefahr sehr gross, sich bei der Beantwortung dieser Frage schlichtweg in die falsche Richtung zu begeben. Ist es nicht eher der gegenseitigen Unterstützung und Zusammenarbeit zu verdanken, dass die Welt noch besteht? Aus verschiedenen Forschungsartikeln lassen sich durchaus spannende Erkenntnisse dazu gewinnen. In der Natur überleben demnach nicht die stärksten Tiere oder Pflanzen, sondern diejenigen, die am besten und häufigsten kooperieren. Da, wo beispielsweise für die Menschen die Lebensumstände sehr schwierig sind, darf keine Energie verschwendet werden. Will man überleben, muss zusammengearbeitet werden. Es ist hierbei stets die Zusammenarbeit der Gruppe, also die Kooperation, die ein Überleben möglich macht und nicht die individuelle Stärke der einzelnen Gruppenmitglieder. In unserer Gesellschaft wird die Konkurrenz als Naturgesetz fürs Überleben dargestellt, während diese in der Natur nur selten vorkommt, denn sie kostet Kraft, bedeutet Stress und ist gefährlich. Wir sind ein Teil der Natur und es ist an der Zeit, uns an unsere Wurzeln zu erinnern. Besser kooperieren ist mehr als der Schlüssel für die Wandlung hin zu einer besseren Welt; sie scheint eher für das Überleben der Menschen grundlegend zu sein. In der heutigen Zeit ist es dringend wie noch nie, die gegenseitige Hilfe und Zusammenarbeit zu fördern. Wie schaffen wir es jedoch, wieder besser zu kooperieren? Es bestehen dabei sehr viele Möglichkeiten. Ein erster wichtiger Schritt sollte sein, uns nicht mehr gegeneinander aufhetzen und manipulieren zu lassen. Dies gelingt am besten, wenn wir uns informieren und kooperieren, um Lügen aufzudecken und ins Handeln zu kommen. Der Grundstein für gegenseitiges Helfen kann bereits in der Kindheit auf spielerische Weise gesetzt werden. Die gute Nachricht ist dabei, dass sich solche Prinzipien bei Kindern durchaus im Hirn verankern lassen. Doch auch wir Erwachsene sind fähig, unsere Gehirnstrukturen für ein gutes Zusammenwirken neu zu formen. Wenn wir wieder an unseren Wert glauben und uns nicht mehr klein machen lassen, gewinnen wir viel Kraft. Diese können wir einsetzten, um uns zu wehren gegen die „Elite“, die uns mit ihrem Konkurrenzdenken manipuliert und uns zu Robotern machen will, die wie ferngesteuert durchs Leben gehen und ihre Profitgier befriedigen sollen. Verbinden wir uns mit Menschen, die mit uns zusammenarbeiten wollen, um für das Fortbestehen dieser Welt zu kämpfen! Die Natur ist uns Vorbild. In Familien und Schulen können Kooperation bestens vorgelebt und gepflegt werden; dies fernab von Konkurrenzdenken! Wir müssen nicht gleich den Planeten retten. Schaffen wir es schon, in unserem direkten Umfeld durch Kooperation und gegenseitige Hilfe etwas zu bewegen, sind wir auf dem guten Wege. Wie immer fängt der Wandel bei uns selbst an.


05.05.2019 - DMZ - Sport

0:1 gegen St. Gallen – Rekordmeister GCs letzte Hoffnung schwindet

Die Grasshoppers stehen kurz vor dem ersten Abstieg seit 70 Jahren. Der dringend benötigte Sieg gegen St. Gallen bleibt aus. Nach sechs Unentschieden setzt es zuhause ein 0:1 ab.

 

Uli Fortes Optimismus wird immer stärker auf die Probe gestellt. Oder wurde er schon überstrapaziert? Vier Runden vor Schluss liegen seine seit Ende November sieglosen Grasshoppers praktisch aussichtslos zurück. Neun Punkte beträgt der Rückstand vor Neuchâtel Xamax' Auftritt am Sonntag in Thun.

 

Dass Forte eine Viertelstunde vor Schluss den erneut zu wirkungslosen Yoric Ravet für den 18-jährigen Perspektivspieler Amel Rustemoski vom Platz nahm, kann als Zeichen gewertet werden, dass sich auch der Trainer nun mit dem Challenge-League-Szenario abgefunden hat. Zu fern von der Realität ist der Ligaerhalt, zu aberwitzig erscheint die benötigte Siegesserie in Kombination mit der Mithilfe von Xamax.

 

Den einzigen Treffer der Partie erzielte St. Gallens GC-Experte Tranquillo Barnetta nach einer knappen Stunde. Der 33-Jährige, der Ende Saison zurücktritt, genoss nach einem verheerenden Ballverlust von Djibril Diani alle Freiheiten und konnte nach dem Querpass von Axel Bakayoko unbedrängt einschiessen. Es war Barnettas vierter Treffer gegen die Grasshoppers in dieser Saison. Andere St. Galler Torschützen gab es gegen GC in dieser Saison nicht.

 

Grasshoppers – St. Gallen 0:1 (0:0)

5400 Zuschauer. – SR Bieri. – Tor: 59. Barnetta (Bakayoko) 0:1.


05.05.2019 - David Aebischer

Hater müssen auf jeden Fall strafrechtlich verfolgt werden

Hater (engl.: Hasser) sind ein gefährliches und nicht zu unterschätzendes Phänomen des Web 2.0, denn nicht selten wurden durch Kommentare dieser Spezies schon Menschen in den Ruin, Absturz oder gar Tod getrieben. Selbst Medienschaffende arbeiten teilweise sehr stark mit ähnlichen Mitteln, wie diejenigen der Hater. Anprangern, anklagen, verurteilen – dies ohne Beweise oder rechtliche Grundlage. Genau diese Leute reden dann gerne von Pressefreiheit oder bemühen die „Meinungsfreiheit“, was natürlich so oder so nicht zu entschuldigen ist. Man kann durchaus auch berichten, ohne Menschenleben zu zerstören, was unabhängige Medien seit Jahrzehnten beweisen.

 

Das Profil

Menschen, die Accounts mit dem Ziel kreieren, andere Internetnutzer im Schutze ihrer Online-Anonymität zu belästigen und demütigen, haben nachweislich ein Problem mit sich selber. Es geht nun schon so weit, dass sich diese Menschen nicht einmal mehr hinter Fake Profilen verstecken, sondern unter ihrem Namen und Echtbild Posts und Kommentare verfassen.

In der Regel betrachten wir abwertende Hassrede, also rassistische, antisemitische, sexistische oder anderweitig menschenverachtende Kommentare vor allem politisch. Für Psychotherapeuten ist das allerdings die „Spielebene“.

Um Menschen wirklich argumentativ zu erreichen und ihre Einstellung zu verändern, brauchen wir aber die „Motivebene“. Psychotherapeutin Dorothee Scholz erklärt, was das bei Haterinnen und Hatern heisst.

 

Auslöser und Problem sind die Hater selber.

Für die Hater ist Hass eine Bewältigungsstrategie für eigene Probleme. Nur ein geringer Teil, das haben Studien festgestellt, handelt aus Sadismus, freut sich also am Leid anderer. Die meisten versuchen, ihr geringes Selbstwertgefühl durch das Niedermachen anderer zu erhöhen, oder ihre Ängste vor dem Leben so zu verarbeiten. Wer hasst, wertet sich selbst auf Kosten anderer auf, fühlt sich einer scheinbar mächtigen Gruppe zugehörig, lebt in einer Parallelwelt, in der er besser zurechtkommt als in der realen Welt.

 

Es gibt folgende Formen von Hatern (hier einige davon):

  • Flamer, auch bekannt als Disser: Die einfallsloseste Form. Diese Hater begnügen sich mit plumpen Beleidigungen in Kommentaren oder Videos, in extremen Fällen mit sehr geschmacklosen und ausfallenden.
  • Video-Faker: Diese hinterhältigeren Hater führen User z.B. mit Videos hinters Licht, die durch ihren Titel einen gewissen Inhalt erwarten lassen, der dann aber nicht kommt.
  • Name-Faker: Eine besonders unschöne Form von Hater. Diese Leute bringen User durch einen geschickt gewählten Usernamen dazu, sie für jemand anderen zu halten und verbreiten unter dem Namen dann Lügen und stiften Verwirrung.
  • Lügner: Setzen simpel Gerüchte in die Welt und versuchen ggf. gegen eine Aufklärung vorzugehen. Sind selten, weil es schwierig ist, ohne Deckmantel ein gutes Lügengerüst zu bauen.
  • Trolle: Jeder Hater ist im Grunde seines Herzens ein Troll. Als Troll bezeichnet man allgemein alle Benutzer, die Kommentare, Videos oder Spams mit dem einzigen Ziel erstellen, andere Nutzer zu verwirren oder zu verärgern und (meist negative) Reaktionen hervorzurufen. Erstaunlich viele Internetnutzer halten das für eine besonders feine Art des Humors.
  • Löscher: Einfache Form der Hater, die die CM-Wiki angreifen. Sie löschen ganze Seiten, ersetzten sie durch Beleidigungen oder schreiben Beleidigungen in Seiten.

Hater sind zudem meist offen für psychische Verzerrungseffekte, indem sie sich vor allem Informationen suchen, die die eigene Meinung bestätigen, um alle anderen Informationen für unglaubwürdig zu halten (Bestätigungsbias). Dies scheint eines der grössten Probleme zu sein. Oder der „Backfire-Effekt“: Wenn das Gegenüber nicht an einem Gespräch interessiert ist, sondern nur Recht haben will, fällt man mit jedem Argument in eine Verteidigungsspirale, die die eigene Glaubwürdigkeit untergräbt. Noch interessanter und weit verbreitet ist auch der „Dunning-Kruger-Effekt“, auch als „Mount Stupid“ bekannt: Menschen, die eigentlich wenig Ahnung von einem Thema haben, aber als vermeintliche „Experten“ auftreten, weil sie selbst glauben, sehr viel Ahnung zu haben. Das ist arg, vor allem dann, wenn man mit einer solchen Person zu tun hat.

 

„Strafrechtlich verfolgen, was verfolgbar ist“.

Eine Sache für den Staatsanwalt, das findet auch der Journalist und Rechtsextremismus-Experte Toralf Staud: „Man sollte auf jeden Fall strafrechtlich verfolgen, was strafrechtlich verfolgbar ist.“

 

Menschen, die durch ihren Beruf oder Engagement öfter mit Hassrede konfrontiert sind, sollten sich auch um Selbstschutz kümmern. Ein gutes kollegiales und freundschaftliches Umfeld, in dem Austausch möglich ist – und professionelle Hilfe suchen, wenn sie merken, dass sie nicht mehr abschalten können.

In jedem Fall sind diese Hater zu verurteilen und sollten wenn möglich von der Gesellschaft ebenfalls so behandelt werden, damit deren Ausstrahlung keine Kraft mehr hat. Konkret: Wenn man sieht, dass jemand angegriffen wird, sich für diese Person stark machen. Angst überwinden – helfen. Empathie zeigen, in der heutigen Zeit wohl das wichtigste Element einer Gesellschaft.


05.05.2019 - Patricia Jungo

Verkürzte TdR-Königsetappe

Auf der Königsetappe müssen an der Tour de Romandie zwei Berge weniger bewältigt werden. Die schlechten Wetterbedingungen führen zu der befürchteten Verkürzung der Königsetappe. Jaunpass und Col des Mosses (auf der Passhöhe minus 4 Grad) sind gestrichen worden. Nun beginnt die Etappe zwei Stunden später um 14:25 Uhr in Lucens.. Das 4. Teilstück führt dann über Romont, Châtel-St-Denis, Vevey und Aigle zum 10,5 km langen Schlussaufstieg nach Torgon. Die neue Distanz beträgt 107,6 km (statt 176 Kilometer). Die Massnahme war angesichts der schlechten Wetteraussichten zu erwarten. Vor 3 Jahren war der Start wegen Schneefällen in La Chaux-de-Fonds an den Neuenburgersee hinutenr versetzt worden. Freuen über die Verkürzung der beiden Pässe wird sich bestimmt Simon Pellaud, dem das Bergpreis-Trikot kaum mehr zu entreissen ist. Rivale Diego Rosa muss zwingend die Bergwertung in Torgon gewinnen und der Walliser dürfte keine Punkte holen.


05.05.2019 - Véronique Margot

Die Achtsamkeit – Nur ein Modewort oder doch eine wichtige Grundlage?

Achtsamkeit. Vielleicht ist Dir das Wort noch fremd, vielleicht aber siehst Du es öfters in Zeitschriften, Ratgebern und fast schon als angesagter Hype. Gerade in unserer leistungsorientierter Gesellschaft ist sie ein wichtiger Bestandteil und kann deinen ganzen Alltag positiv beeinflussen. Doch was ist Achtsamkeit und was bewirkt sie?

 

Ist es vielleicht doch mehr, als sich nach einem gestressten Arbeitsalltag 20 Minuten auf das Meditationskissen zu setzen und zu versuchen an nichts zu denken?

 

Von aussen sieht es doch ganz nett aus, wenn man im Schneidersitz mit den neusten Yoga Klamotten sitzt, die Augen schliesst und in diesem Moment verweilt. Und bitte nicht falsch verstehen. Daran ist auch absolut nichts auszusetzen.

 

Die Achtsamkeit aber ist noch viel mehr und viel grösser. Immer und überall einsetzbar. Sie ist eine Art innere Haltung, die für deinen Ausgleich sorgt, dich stärkt, deine innere Freude und Dankbarkeit wachsen lässt, Dich wieder mit deiner inneren Stimme verbindet, Dich auf das Wesentliche besinnt, dich erfahren lässt, wer du bist und was du wirklich willst. Sie lässt Dich das JETZT wieder voll und ganz erfahren und auskosten.

 

Dieses im JETZT leben ist für ein gesundes Immunsystem sehr wichtig, doch bei den meisten Menschen komplett vergessen gegangen in einem Alltag, in dem es meistens darum geht zu funktionieren, zu erledigen, sich anzupassen und für andere da zu sein. Die meisten Menschen leben seit Jahren in einer Art «Autopilot» Modus und bekommen das Jetzt nur noch so nebenbei mit. Meistens mit den Gedanken in der Zukunft oder in der Vergangenheit und genau das ist der Grund, dass es zurzeit so viele Menschen mit Depressionen oder Angstzuständen gibt.

 

Diese Achtsamkeit wieder in Dein Leben einzuladen, ist ein Prozess. Du kannst es vergleichen mit einem Konditionstraining. Du kannst nicht von heute auf morgen einen Marathon laufen, wenn du vorher nichts dergleichen gemacht hast. Aber du kannst BEGINNEN zu trainieren, dranbleiben und immer besser darin werden. Wohlwollend Dir selbst gegenüber, dass es seine Zeit braucht, um dahin zu kommen, du es dir aber Wert bist diesen Weg zu trainieren.

 

Die Achtsamkeit wieder zu lernen ist so so einfach, dass es schon wieder schwierig ist.

 

Ein kleines Beispiel:

Nimm dir die nächsten 2 Minuten vor einfach nur deinen Atem wahrzunehmen. Sonst nichts. Es wird wahrscheinlich nicht lange dauern, bis die ersten Gedanken dazwischenfunken, oder? Und es ist auch völlig ok, aber siehst du, wie schwierig etwas eigentlich so Einfaches sein kann?

 

Oder ein anderes Beispiel:

Bitte notiere auf ein Blatt alle Gedanken, die Du gestern gehabt hast. Alles, was Dir gestern durch den Kopf gegangen ist. Auch das ist schwierig, oder?

 

Wir haben im Durchschnitt bis zu 60 000 Gedanken pro Tag und jeder Gedanke macht etwas mit uns. Speichert Glaubenssätze in unserem Unterbewusstsein, was wiederum unser ganzes Leben positiv oder eben auch negativ beeinflusst. Wäre es da nicht sinnvoll, zu wählen, was man für Gedanken haben möchte? Dazu müssen wir zuerst überhaupt wahrnehmen, was wir denken und das geschieht, wenn wir die Achtsamkeit üben.

 

Unsere 5 Sinne spielen hierbei eine zentrale Rolle.

  • Sehen
  • Hören
  • Riechen
  • Fühlen
  • Schmecken

Versuche diese 5 Sinne wieder vermehrt im Alltag zu integrieren, nimm deine Gedanken bewusst wahr und staune, welche Wirkung das haben kann.

 

Somit wird nicht nur das Sitzen auf deinem Kissen, sondern dein ganzer Alltag in dieser inneren Haltung zur Meditation. Der Stress wird weniger, da du somit in deiner Mitte gestärkt bist und dich nicht so schnell aus dem Gleichgewicht locken lässt.

 

Die Achtsamkeit. Immer dabei. Überall einsetzbar.


05.05.2019 - DMZ - International

Bundesrat Ignazio Cassis wird von Papst Franziskus empfangen und nimmt an der Vereidigung der Schweizergardisten im Vatikan teil

Bundesrat Ignazio Cassis wurde gestern von Papst Franziskus zu einer Privataudienz empfangen. Der EDA-Vorsteher traf sich zudem mit weiteren Vertretern des Heiligen Stuhls, mit dem die Schweiz seit vielen Jahrhunderten verbunden ist. Bundesrat Ignazio Cassis nimmt am Montag, 6. Mai 2019, an der Vereidigungszeremonie der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan teil.

 

Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten Ignazio Cassis wurde heute von Papst Franziskus zu einer Privataudienz empfangen. Anschliessend sprach er mit Erzbischof Paul Gallagher, dem Sekretär für die Beziehungen mit den Staaten, über die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Heiligen Stuhl. Bei der Aussenpolitik der beiden Staaten gibt es viele Gemeinsamkeiten, namentlich im humanitären Bereich, bei der Friedensförderung und bei den Anstrengungen zur Abschaffung der Todesstrafe.Bundesrat Ignazio Cassis traf zudem Kurienkardinal Kurt Koch, Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen und ehemaliger Bischof von Basel. Im Gespräch betonte er, dass die Ökumene und der interreligiöse Dialog in der Aussenpolitik eine wichtige Rolle spielen, insbesondere bei der Verhütung und der Lösung von Konflikten. Teilnahme an der Vereidigung neuer SchweizergardistenAm Montag, 6. Mai 2019, wird Bundesrat Ignazio Cassis an der Zeremonie der Päpstlichen Schweizergarde zur Vereidigung 22 neuer Rekruten teilnehmen. Die 1506 von Papst Julius II. gegründete Schweizergarde dient dem Papst, wacht über seine Sicherheit und leistet die Ehrendienste. Die Schweizergarde ist der älteste noch existierende Verband der Schweizer Militärgeschichte, aber keine Einheit der Schweizer Armee. Sie ist die Visitenkarte der Schweiz im Vatikan.Während der Plünderung Roms vom 6. Mai 1527, dem «Sacco di Roma», wurde die Ewige Stadt von den Landsknechten Kaiser Karls V. überfallen. Den heldenhaften Versuch, Widerstand zu leisten, überlebten nur 42 der 189 Schweizergardisten. Den verbleibenden Gardisten gelang es jedoch, Papst Klemens VII. in die Engelsburg in Sicherheit zu bringen. Noch heute wird im Gedenken an dieses historische Ereignis die alljährliche Vereidigung der neuen Rekruten am 6. Mai abgehalten.


Bild: Monika Romer (Berglistüber am Fusse des Klausenpasses)
Bild: Monika Romer (Berglistüber am Fusse des Klausenpasses)

05.05.2019 - Monika Romer

Magische Kraftorte

Kraftorte faszinieren die Menschen schon seit Ewigkeiten. Sie üben eine ganz besondere, magische Anziehung aus. Unsere Erde strahlt Energie aus. Diese Kraft lässt sich erfühlen und auch messen. Die Stärke der Erdstrahlung wird in Boviseinheiten gemessen, nach Alfred Bovis, franz. Physiker. Es gibt ganz besondere Orte, die mehr Energie ausstrahlen als andere. Die energetische Frequenz schwingt an solchen Orten also höher. In früheren Zeiten war es ganz normal, bestimmten Orten magische Eigenschaften zuzuschreiben. Bis zur technischen Revolution hatten die Menschen gewusst, wie mit dieser Strahlung umzugehen. Sie nutzten diese Strahlung als Kraft für Heilung oder zu Kultzwecken. Orte der Kraft sind oft Quellen, Wasserfälle, Grotten, geheimnisvolle Höhlen, sakrale Bauten, alte Kapellen, markante Landschaften, Schluchten, Felsen, Berge und Gipfel, alte machtvolle Bäume und viele mehr. Es sind magische Orte, an denen man sich einfach sehr wohl fühlt. Viele Kraftorte befinden sich an ausserordentlich schönen Orten in der Natur. Es gibt sie auf der ganzen Welt und auch die Schweiz steckt voller Kraftorte. Einem Kraftort wird nicht nur ein ganz besonderes Erscheinungsbild, sondern auch eine ganz besondere Energie zugeschrieben. Menschen, die ein feines Gespür haben, nehmen die Lebensenergie wahr, die sich an diesen Orten konzentrieren soll. Überall, wo es positive Energien hat, sind die negativen auch nicht weit davon entfernt. Viele suchen Kraftorte auf, um sich mit sich selbst und der Natur zu verbinden, besser durchatmen zu können und neue Energie aufzunehmen. Kraftorte sind ein Geschenk der Natur, die auch moderne Menschen inspirieren. Es gibt aber auch Kraftorte, die durch die zahlreichen Besucher an Energie und Kraft verlieren und sich dadurch erschöpfen können. Es dauert dann einige Zeit, bis der Kraftort seine Energiekonzentration wieder erneut aufgeladen hat. Gerade in unserer hektischen und schnelllebigen Zeit kann es sehr wertvoll sein, wieder mehr in die Natur zu gehen, um abzuschalten und neue Energie zu tanken, sich von der Kraft der Natur verzaubern und berühren zu lassen. Gehen Sie doch wieder einmal ganz bewusst und achtsam durch die Natur und finden Sie Ihren ganz persönlichen magischen Ort!

 

Weiterführender externer Link:

https://www.radio.ch/podcasts/serien/weitere-serien/kraftorte/


05.05.2019 - Patricia Jungo

Poetischer Tanz der Generationen mit dem Zirkuskollektiv « Les 7 doigts de la main

Stellen wir uns das Leben unserer Grosseltern in unserem Alter vor und lassen wir uns vom Zirkuskollektiv „Les 7 doigts de la main“ auf eine Reise entführen. Die Künstler von „Réversible“ (umkehrbar) tauchen tief in ihre Familiengeschichten ein, machen sich bereit für die Begegnung mit ihren Vorfahren und nehmen uns mit zum Tanz der Generationen; ein Tanz, der poetischen, spielerischen und gleichzeitig nachdenklichen Rhythmen folgt. Mit ihrer wundervollen Sprache, der Musik, dem Tanz und dem Theater würdigen sie auf berührende und eindrückliche Weise die Generation, die die Welt von heute massgebend geprägt hat und deren Geschichten vielleicht Wegweiser für ein besseres Morgen sind. Welche Träume und Hoffnungen hatten wohl unsere Grosseltern? Ist der Schlüssel für die Zukunft gar in der Vergangenheit zu finden? Die Künstler laden uns ein auf eine einmalige Reise durch Raum und Zeit hin zur Begegnung mit unseren eigenen Wurzeln. „Réversible“ spult den Lebensfilm dieser Welt zurück, um dabei vielleicht auf eine bessere, schönere zu stossen. Ihre poetische Art füllt die Herzen mit der Hoffnung, dass es nicht zu spät ist…

 

Acht Artistinnen und Artisten aus Québec (Kanada) unter der Regie von Gypsy Snider und Isabelle Chassé nutzen die Klassiker ihrer Kunst (Chinesischer Mast, Hula Hoop oder Jonglage) und erzählen uns damit ihre tiefgründigen und doch leichtfüssigen Geschichten. Ja, auch das ist Zirkus und zeigt auf wundervolle Weise, dass die Tiere ihr Glück in ihrem natürlichen Lebensraum geniessen dürfen.

 

Das Zirkuskollektiv ist mit „Réversible“ in der Schweiz unterwegs:

https://7doigts.com/

 

Freiburg: Théâtre Equilibre 4./5. Mai 2019

Morges: Théâtre Beausobre 7./8. Mai 2019

Monthey : Théâtre Crochetan 10.-12. Mai 2019

 

Die Sprache von „Ràversible“ ist jene der Herzen und überwindet Rösti- und andere Graben spielend…


05.05.2019 - Sarah Weya

Der Mond 

Der Mond scheint mir etwas zu sein, mit dem ich mich noch nie verbunden habe, anders ist es mit den Sternen. Der Mond führt eine Ehe mit der Sonne, denn ohne sie würde er kein Licht abstrahlen! Der Mond ist vor allem eine Schein-Erscheinung, seine Oberfläche besteht ausschliesslich aus dunklen Steinen und Gesteinsstaub. Diese reflektieren das Licht etwa so schlecht wie Kohle - nur sieben Prozent des eingestrahlten Lichts werden zurückgeworfen. Zum Glück - denn sonst hätten wir wohl immer Tag. Wenn ich über den Aufbau des Universums nachdenke, bin ich wie ein Kind vor dem Weihnachtsbaum, einfach nur fasziniert. Ein perfektes Zusammenspiel, welches Leben erst möglich macht, so etwas kann kein Zufall sein! Wenn der Mond Gezeiten erzeugt, was macht er denn mit uns? Der Mensch besteht ungefähr 80% aus Wasser. Das würde vielleicht die schlaflosen Nächte bei Vollmond erklären, oder wenn uns im Leben das Wasser bis zum Hals steht. Vielleicht erleben wir deswegen immer wieder ein Tief und das darauffolgende Hoch, ausser wir schaffen es nicht mehr aus dem Sumpf zu kommen, vielleicht weil wir die Gezeiten in uns selbst nicht richtig nutzen und verstehen. Wenn wir Ebbe sind, wollen wir den Seinszustand der Flut und wenn wir Flut sind, wollen wir immer in der Flut bleiben - beides ist im Widerspruch. Es ist entspricht nicht den Naturgesetzen. Deswegen lehren uns viele Meister und Gurus, dass wir in der Mitte verweilen sollen. Die Mitte ist zwar nicht so energetisch wie ein Hoch, aber auch nicht so abstürzend wie ein Tief.


05.05.2019 - Patricia Jungo

Renten sichern

Am Samstag diskutierte die Parteibasis der FDP Schweiz in Flawil an der Delegiertenversammlung über konkrete Reformen bei der Altersvorsorge. Die 280 Delegierten wurden ebenfalls auf den Wahlkampf eingestimmt. Die von der FDP-Parteipräsidentenkonferenz vorgelegte Resolution zur Altersvorsorge wurde ohne Gegenstimmen bei nur einer Enthaltung für gut befunden. Darin stehen eine Flexibilisierung des AHV-Alters mit einem schrittweisen Renteneintritt sowie eine Reduktion der Arbeitszeit; über mehrere Jahre abgestuft, im Vordergrund. Vorgestellt wurde die Resolution den Delegierten von der Zürcher FDP-Nationalrätin Regine Sauter. Sie betonte, dass man mit der AHV-Steuervorlage bei einem Ja zwar eine leichte Verschnaufpause bekäme, es aber für eine langfristige Sicherung mehr brauche. So schlägt die Partei eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuern vor und auch die Erhöhung des Rentenalter für die Frauen von 64 auf 65. Für die Partei ist ebenso eine Schuldenbremse bei der AHV unerlässlich. Was die 2. Säule betrifft, soll der Umwandlungssatz der demografischen Realität angeglichen und reduziert werden. Das bedeutet, dass die bis anhin nach Alter abgestuften Beitragssätze ausgeglichen und angehoben werden müssen. Die Partei verlangt auch bei der privaten Altersvorsorge höhere Maximalbeträge. Die Resolution wurde an der Versammlung noch um einen Antrag erweitert, der verlangt, dass die FDP die Entpolitisierung des AHV-Alters bis 2030 zum Ziel hat. Bundesrätin Karin Keller-Sutter sprach über ihre ersten Erfahrungen in der Landesregierung und warb unter anderem für ein Ja zur Revision des Waffenrechts. Sie sagte, dieses würde nur geringfügige Änderungen bringen und betonte die Folgen eines Neins mit dem möglichen Ende des Schengen-Abkommens mit der EU. Da Schengen „das Rückgrat der inneren Sicherheit der Schweiz“ sei, käme ein Nein einem Hochrisikospiel gleich. Am Anfang der Veranstaltung hatte Parteipräsidentin Petra Gössi die Delegierten auf die Wahlen im Herbst eingestimmt. Laut Gössi sei es Ziel der FDP die zweitstärkste Kraft in der Schweiz werden. Politische Lesbarkeit und Einstehen für ihre Werte seien dabei wichtig, um die Wahlen zu gewinnen. Weiter stellte sie die Positionen der FDP hinsichtlich einer Reihe von Herausforderungen vor. So bevorzuge man im Verhältnis zur EU den bilateralen Weg. Die geregelten Beziehungen würden der Schweiz zugutekommen. Angestrebt werde also ein Rahmenankommen. Die Parteipräsidentin sagte zum Thema Altersvorsorge klar, die älteren Generationen hätten eine klare Verantwortung gegenüber der jüngeren Generation, hier Lösungen zu finden. Auch im Gesundheitswesen gäbe es zu tun: Dort brauche es Transparenz, damit sich die Wahlfreiheit und die Qualität der Leistungen gegenseitig verstärkten. Gössi teilte weiter mit, dass sich 14‘000 Personen für die Klima-Umfrage Zeit genommen hätten. Im Juni werde ein entsprechendes Positionspapier vorgestellt. Es sei klar, dass man den Auswirkungen des Klimawandels nicht einfach gleichgültig gegenüber stehen könne. Sie forderte für das Erreichen der Ziele im Wahlkampf, dass die FDP ihre Reihen schliessen müsse. Im Sinne der freisinnigen Politik müsse das Prinzip der Verantwortung miteinander geteilt werden.


05.05.2019 - Patricia Jungo

Das denken die Jungen: Arbeit soll Sinn machen – aber nicht Sinn des Lebens sein

Elena Hubschmid-Vierheilig arbeitet an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Sie hat eine Untersuchung betreffend Erwartungen bei der jungen Generation durchgeführt. Sie sieht sich durch die Aussagen durchaus bestätigt. Gegenüber SRF News bestätigte Elena Hubschmid-Vierheilig, dass die Jungen Vorgesetzte wollten, die über Sozialkompetenz verfügten und nicht solche, die sich nur auf die hierarchische Überlegenheit berufen. Sie wünschen sich Chefs als Vorbilder und Mentoren, die sie in der persönlichen Weiterentwicklung unterstützen. Dabei finden sie es wichtig, dass ihre Meinungen auch in die Entscheidungen miteinbezogen werden. Hauptgewicht sind für sie klar Sozial- und Führungskompetenzen, da in ihren Augen Fachkompetenzen nicht ausreichen. Bei früheren Generationen war dies etwas anders. Der jungen Generation sind auch flexible Arbeitsbedingungen wie Home Office und flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit zu Teilzeitarbeit wichtig. Familie und Beruf sollen in Einklang gebracht werden können und nicht das ganze Leben soll der Arbeit gewidmet sein. Für die Jugendlichen ist die Grundlage der Kommunikation der Dialog und nicht nur ein Austauschen von Informationen. Dies wollen sie auch im Beruf leben. In einer Studie wurde vor kurzem untersucht, warum die Generationen «Y» und «Z» nicht so oft Führungspositionen wollen. Solche bedeuten ja oft zwingend Vollzeitstellen. Die «Gen Y»-Vertreter befürchten, dass die Work-Life-Balance aus dem Lot gerät. Die «Gen Z»-Vertreter aber wollen einen zu hohen Stresslevel durch die Arbeit vermeiden. Die junge Generation strebt also wie bereits erwähnt klar flexible Arbeitsbedingungen wie Home Office an. Aber auch flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zu Teilzeit-Arbeit. Kritische Stimmen sind zu vernehmen, die auf die Tatsache hinweisen, dass nicht zwingend all diesen Wünschen entsprochen werden kann. So sind im Arbeitsmarkt gewisse Kompetenzen sehr gefragt. Aber die Absolventen mit diesen Fähigkeiten haben eben auch Ansprüche. Will man als Arbeitgeber für eine spezielle Gruppe mit speziellen Fähigkeiten seine Attraktivität behalten, heisst es, auf die entsprechenden Bedürfnisse eingehen. Was den Lohn betrifft, äusserten sich die Befragten im Sinne, dass sie von der Arbeit leben möchten, die Freude daran, Hilfe an andere oder etwas bewirken können, aber viel wichtiger seien. Es scheint, dass solche Aussagen natürlich in der Schweiz als Hochlohnland typisch sind. In anderen Ländern wie zum Beispiel Spanien ist dies anders. Während für die «Gen Y» Boni nach dem Leistungsprinzip noch ein Muss waren, möchte die «Gen Z» wiederum ein gutes Fix-Salär, welches das Miteinander in den Vordergrund stellt und nicht das Gegeneinander. Der Lohn ist also klar nicht mehr oberste Priorität. Klar, muss der Lohn ausreichen zum Leben, die Arbeit soll jedoch auch sinnstiftend sein.


04.05.2019 - DMZ - Blaulicht National

Sargans SG: In fahrunfähigem Zustand verunfallt

Am Samstag (04.05.2019), kurz nach 03:00 Uhr, ist auf der St.Gallerstrasse ein 24-jähriger Mann mit seinem Auto verunfallt.

Er war in fahrunfähigem Zustand unterwegs.

 

Der 24-Jährige fuhr mit seinem Auto in Richtung Trübbach. Dabei prallte er zuerst gegen die rechte Leitplanke. Durch die Kollision wurde er nach links abgewiesen und fuhr mit seinem Auto in die dortige Lichtsignalanlage. Die eingetroffene Patrouille der Kantonspolizei St. Gallen stellte fest, dass der 24-Jährige in fahrunfähigem Zustand unterwegs war. Bei ihm wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe angeordnet. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen. Beim Unfall entstand Sachschaden von mehreren tausend Franken.

 

Quelle: Kapo SG

Bildquelle: Kapo SG


04.05.2019 - Daniel Peter

Abstimmung Kanton Bern über Änderungen des Sozialhilfegesetzes

Die Stimmbürger*innen des Kantons Bern entscheiden am 19. Mai über Änderungen des Sozialhilfegesetzes. Einerseits über Änderungsvorschläge des Grossen Rates und zum anderen über den Volksvorschlag "Für eine wirksame Sozialhilfe".

 

Um was geht es?

Der Grosse Rat will folgende Änderungen im kantonalen Sozialhilfegesetz:

  • Reduktion um max. 8% des Grundbedarfes für alle Sozialhilfebeziehenden
  • Reduktion um max. 15% für 18-25-Jährige und für vorläufig Aufgenommene
  • Reduktion um max. 30%, für 18-25-Jährige und für vorläufig Aufgenommene die mangelnde Integrations- oder Arbeitsbemühungen aufweisen
  • Reduktion um max. 30% für alle Personen mit mangelnden Sprachkenntnissen

 

Der Volksvorschlag "Für eine wirksame Sozialhilfe" fordert:

  • Im Kanton Bern soll die Sozialhilfe entsprechend den SKOS-Richtlinien ausgerichtet werden.
  • Integrationszulage und Erwerbsfreibetrag soll den SKOS-Richtlinien entsprechen
  • Nach dem Erreichen des 55. Altersjahrs sollen arbeitslose Bürgerinnen und Bürger Sozialhilfe nach den Ansätzen der Ergänzungsleistung zur AHV- und IV-Rente erhalten. Voraussetzung ist, dass sie keine Arbeitslosenentschädigung mehr erhalten, mindestens 20 Jahre Arbeitslosenversicherungsbeiträge entrichtet haben und seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz im Kanton Bern hatten und bereit sind, eine zumutbare neue Stelle anzutreten.
  • Eine gezielte Weiterbildung für die Integration in den Arbeitsmarkt soll gefördert werden. Der Kanton soll verpflichtet werden, bedarfsgerechte Angebote zur Förderung von Grundkompetenzen und zur beruflichen Qualifizierung bereitzustellen.

 

Meiner Ansicht nach sind die SKOS-Richtlinien schweizweit einzuhalten und Sparmassnahmen auf dem Buckel der Bedürftigen sind abzulehnen. Die "SVP-Sozialkommission" um Ulrich Schlüer versucht in allen Kantonen den Grundbedarf zu kürzen. Im Kanton Basel-Land ist es gelungen, in den anderen Kantonen glücklicherweise bisher immer gescheitert. Der Volksvorschlag nimmt die Forderung der SKOS auf, 55 Jährige nicht mehr auszusteuern, sondern Alternativen zu schaffen. Das könnte bei einer Annahme zu einem Konzept für die ganze Schweiz werden.

 

Der Grosse Rat erhofft mit den Einsparungen den Anreiz zu erhöhen, sich im ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Ergebnisse der Änderung im Kanton Zürich für vorläufig Aufgenommene mit dem Wechsel von der Sozialhilfe zur Asylfürsorge und einer Reduktion des Grundbedarfes um 30 Prozent haben gezeigt, dass dem nicht so ist. Das Gegenteil ist der Fall! https://www.danielcpeter.ch/2019/04/20/kinderarmut-im-kanton-z%C3%BCrich/.

 

Die SVP meint in ihrem Parteiprogramm, dass Sozialhilfe keine Hängematte sein darf und will rigoros den Sparstift ansetzen. Sozialhilfe ist keine Hängematte und der Spargedanke ist klar der falsche Ansatz. Der Volksvorschlag würde mit der Forderung nach Förderung der Weiterbildung und Erlangung von Grundkompetenzen zur beruflichen Qualifizierung langfristig Einsparungen bringen.

 

"Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen." "Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind". Das ist aus keinem Wahlprogramm, sondern steht in unserer Verfassung.

 

https://www.danielcpeter.ch/2019/01/25/recht-auf-hilfe-in-notlagen/


04.05.2019 - DMZ - Soziales

Nach ihrem ersten Jahr hat die Beratungsplattform belästigt.ch eine Bilanz ihrer bisherigen Arbeit gezogen.

Die drei erhobenen Perspektiven zur Erfassung des Ausmasses von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz führen erwartungsgemäss zu unterschiedlichen Zahlen – jede Perspektive trägt einen Teil zu einer umfassenden Beantwortung der Ausgangsfragestellung bei. Ausgehend von einer rechtlichen Definition des Begriffs ist es die subjektive Betroffenheit, welche das Mass für die Verbreitung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sein muss, unabhängig davon, ob eine Situation als sexuelle Belästigung benannt oder sonst als störend bzw. unangenehm empfunden wurde. Gemäss subjektivem Empfinden waren in den vergangenen 12 Monaten 6.5% der in einem Angestelltenverhältnis beschäftigten Personen in der Schweiz mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz konfrontiert, Frauen (10.3%) deutlich stärker als Männer (3.5%). Bezogen auf das gesamte Erwerbsleben sind insgesamt 18.1% mindestens einmal sexuell belästigt worden, 28.3% der Frauen und 10% der Männer. Wird das selber erlebte potenziell belästigende Verhalten als Mass genommen, ergeben sich weitaus höhere Werte: Insgesamt hat knapp jede dritte Person in den vergangen 12 Monaten und gut jede zweite Person bezogen auf ihr gesamtes Erwerbsleben mindestens ein potenziell belästigendes Verhalten erlebt, Frauen bezogen auf das gesamte Erwerbsleben häufiger als Männer (54.8% vs. 48.6%). Dabei sind allgemeine verbale Verhaltensweisen wie Sprüche, Witze etc. und nonverbale wie Nachpfeifen, Blicke, Gesten, Bilder und Zeichen deutlich häufiger als gerichtete körperbezogene (Grabschen, Küssen), vergleichsweise selten sind Vorfälle von sexueller Erpressung, Übergriffe und Vergewaltigung.

 

Die Beobachtung von potenziell belästigendem Verhalten bei Arbeitskolleg/innen bestätigt die relative Häufigkeit der potenziell belästigenden Verhaltensweisen und lässt vermuten, dass bei den aus einer Aussenperspektive als «gravierender» zu bezeichnenden Vorkommnisse wie sexuelle Erpressung und Übergriffe bzw. Vergewaltigung die Werte tendenziell höher liegen dürften als aufgrund der persönlichen Erlebnisse ersichtlich ist. Der Vergleich der vorliegenden Ergebnisse mit anderen Studien zeigt je nach gewählter Perspektive sowohl ähnliche oder stark abweichende Werte bezogen auf die Verbreitung und die weiteren erfassten Zusammenhänge. Eines der wichtigsten Ergebnisse ist die relative Verbreitung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bei Frauen und Männern. Die Erwartung, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bei Frauen häufiger vorkommt, bestätigt sich zwar sehr deutlich in Bezug auf die subjektive Betroffenheit und ebenfalls signifikant bezogen auf das Erleben von potenziell belästigenden Verhaltensweisen. So fühlen sich Frauen dreimal häufiger als Männer subjektiv betroffen und sie berichten insgesamt – und vor allem bezogen auf gerichtete, personenbezogene Formen – häufiger von potenziell belästigenden Verhaltensweisen. Weiter erleben eineinhalb Mal mehr Frauen als Männer negative Folgen von potenziell belästigendem Verhalten oder subjektiv empfundener sexueller Belästigung. Dennoch ist festzuhalten, dass die Werte der Männer sowohl bezogen auf die subjektive Betroffenheit, selber erlebtes potenziell belästigendes Verhalten und negative Folgen ebenfalls relativ hoch liegen. Offensichtlich wurde bisher das Phänomen der sexuellen Belästigung von Männern unterschätzt und es besteht hier grosser Forschungsbedarf. Ein zweites interessantes Ergebnis ist die Verbreitung in den untersuchten Sprachregionen: Die Beschäftigten in der Romandie geben bezogen auf die subjektive Betroffenheit und auf selber erlebtes potenziell belästigendes Verhalten tiefere Werte an als jene in der Deutschschweiz, einzig bezogen auf die Beobachtung von potenziell belästigendem Verhalten bei Dritten zeigen sich keine Unterschiede. Dies könnte darauf hindeuten, dass sich die Verbreitung von potenziell belästigendem Verhalten nicht unterscheidet. Ein Blick in die Praxis von Schlichtungsstellen und Gerichten liesse in der Romandie sogar eine höhere Verbreitung oder – wohl eher – höhere Sensibilität für die Thematik vermuten. Zur Klärung dieser widersprüchlichen Ergebnisse sind vertiefte Studien notwendig. Als drittes wichtiges Ergebnis sei das Geschlecht der Urheber/innenschaft erwähnt. Die verbreitete Meinung der ausschliesslich männlichen Urheberschaft von potenziell belästigendem Verhalten bestätigt sich nicht. Gegenüber Frauen sind Männer zwar in der grossen Mehrheit die Urheber von potenziell belästigendem Verhalten, bei einzelnen Verhaltensweisen erreichen aber gemischtgeschlechtliche Urheber/innenschaften beachtliche Werte. Gegenüber Männern ist der Anteil an männlichen Urhebern durchaus gross, Frauen sind als Urheberinnen aber in beachtlichem Ausmass (mit)beteiligt. Mit dem Vorliegen dieser Studie konnten die quantitativen Dimensionen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in der Romandie und Deutschschweiz in vielen Aspekten beleuchtet werden. Offen bleibt allerdings eine Reihe von Fragen, welche in vertiefenden Untersuchungen zu klären wären. Dringend erscheint etwa die fundierte Analyse des Phänomens der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz von Männern und der vermutlich bei beiden Geschlechtern unterschiedlichen Bedingungs- und Wirkungszusammenhänge oder die nähere Untersuchung der festgestellten Unterschiede zwischen Deutschschweiz und Romandie.


04.05.2019 - DMZ - International

Flugzeug in Florida kommt von Landebahn ab. Zum Glück nur Verletzte.

Eine Passagiermaschine vom Typ Boeing 737-800 ist auf einem US-Militärflughafen in Florida von der Landebahn abgekommen und in einem angrenzenden Fluss gelandet.

Alle 143 Insassen hätten das Unglück in Jacksonville überlebt, teilten die Behörden mit.

An Bord waren Militärangehörige und deren Familien. Die Ursache des Unglücks war zunächst unklar.

Der Polizei zufolge wurden 21 Menschen in Krankenhäuser gebracht. Es gehe aber allen gut, niemand habe ernsthafte Verletzungen erlitten. Das Flugzeug war auf dem Weg vom US-Stützpunkt Guantanamo auf Kuba zum Militärflughafen in Jacksonville in Florida. An Bord befanden sich Militärangehörige und deren Familien.

Der Flughafen teilte mit, die Maschine sei vom Marinestützpunkt Guantánamo auf Kuba nach Jacksonville an der Ostküste von Florida geflogen. Gegen 21:40 Uhr sei der Flieger dann am Ende der Landebahn in den St.-Johns-Fluss gestürzt.

 

Laut einer Sprecherin des Flughafens waren 136 Passagiere und sieben Besatzungsmitglieder an Board.


04.05.2019 - DMZ - Sport

Vereinsportrait: Kanu-Club Grenchen

Vor mehr als 50 Jahren, am 28. März 1953, fand die Gründungsversammlung des Kanu-Clubs Grenchen statt. Von den damals 14 Gründungsmitglieder sind noch heute ein paar wenige, im inzwischen auf 114 Mitglieder angewachsenen Verein, aktiv am Vereinsgeschehen beteiligt. Schon damals war es das Ziel der Vereinsgründer, den Kanusport im Einklang mit der Natur zu geniessen und die Faszination Kanufahren dem breiten Publikum bekannt zu machen. So bemüht sich der KCG seit je her intensiv um eine dauerhafte Nachwuchsförderung und es gelingt uns immer wieder junge und junggebliebene, natur- und sportbegeisterte Zeitgenossen mit dem Kanuvirus zu infizieren.

Von der Holzbaracke zum Kanuzentrum…

 

Die ständig wachsenden Mitgliederzahlen brachten es mit sich, dass der KCG praktisch immer mit Platzmangel zu kämpfen hatte. Bereits 1954 wurde das erste Bootshaus mit 25 Bootsplätzen auf dem Areal der heutigen Pumpstation neben der Archbrücke gebaut. Als dieses 1970 den damals neuen Archbrücken weichen musste, bekam der KCG von der Gemeinde Grenchen ein Grundstück an der Reiherstrasse zur Verfügung gestellt. Das neue Bootshaus wurde nun um einiges grösser und bot Platz für 75 Boote. Aber bereits 1975 drohte auch diese aus allen Nähten zu platzen.

 

1977 liess die immer prekärer werdende Situation den Ruf nach einem neuen Clubgebäude laut werden, und man begann mit der Planung eines Kanuzentrums. Glücklicherweise konnte der KCG neben der heutigen Pumpstation von der damaligen Firma Bless 3000m2 Land käuflich erwerben. Langwierige Verhandlungen mit Gemeinde, Natur- und Heimatschutz waren notwendig, bis schliesslich am 1. August 1981 die Baubewilligung vorlag. Bereits am 25. September 1982 konnte der KCG voller Stolz -und nach mehr als 3500 Stunden Frohnarbeit- das Kanuzentrum mit einem grossen Fest einweihen.

Genau 20 Jahre später im Jahre 2003 haben sich die Mitglieder des Clubs wieder kräftig ins Zeug gelegt und mit einer Investition von rund CHF 100’000.- das Clubhaus komplett saniert. Im Eifer der Arbeitswut wurde nur gerade ein Jahr später auch noch der Kraftraum wieder auf Vordermann gebracht. Nun verfügt der KCG über eines der schönsten Kanuzentren der Schweiz und dieses ist ein vielgefragter Ort für Tagungen, Kurse oder andere Anlässe im Zusammenhang mit dem Kanusport.

Der KCG als Organisator von Slalomwettkämpfen…

 

Max Vogt, Gründungsmitglied des KCG, gilt in der Schweiz als Vater des Kanusports und als Erfinder des Kanuslaloms schlechthin. So erstaunt es nicht, dass der KCG seit nun mehr als 30 Jahren die Aaremeisterschaft -ein Kanuslalom unter der Archbrücke in Grenchen- durchführt. Die ruhigen Wasserverhältnisse der Aare machen den Grenchner Kanuslalom ganz besonders bei den Jugendlichen als Einstieg in den Wettkampfsport beliebt. Aber auch Elitefahrer-/innen und Senioren/-innen messen gerne ihre Geschicklichkeit am raffiniert angelegten Parcour.

 

Die Aaremeisterschaft ist mittlerweile zu einem der grössten Wettkampfanlässe im Schweizer Kanusport gewachsen. So rechnen wir jedes Jahr wiederum mit einem Grossaufmarsch an Kanuten und Kanutinnen aus der ganzen Schweiz.

Vom Anfänger …

 

Interessiert am Kanusport? Melde Dich bei einem der Kontaktpersonen unserer Homepage. Der KCG führt kontinuierlich Kanukurse durch, und die Angebotspalette reicht vom 1-tägigen Schnupperkurs bis hin zu mehrtägigen Kursen für Anfänger und Fortgeschrittene. Hast Du Dich erstmal mit dem kleinen Ein mal Eins des Kanusports vertraut gemacht, geht es erst richtig los. Dass Kanufahren nicht gleich Kanufahren bedeutet merkst Du spätestens dann, wenn Du die vielen unterschiedlichen Mitglieder des Vereins kennen lernst. Da sind die Wildwasser-Cracks, die es fast jedes Wochenende auf einen der tosenden Bäche zieht, die Rodeo-Fahrer, die man in jeder freien Minute auf den Wellen reiten sieht, die Wettkämpfer, die sich am liebsten täglich mit den Kontrahenten im In- und Ausland messen möchten und schliesslich die stillen Geniesser, die sich gerne mit ihren Kanadier den gemütlicheren Gewässern zuwenden und dabei die Schönheiten der Natur in vollen Zügen erfahren.

…zum Spitzensportler

 

Immer wieder wartet der KCG mit sportlichen Höchstleistungen auf. Bereits 1971 holte sich Marita und Heinz Bally Bronze an der Weltmeisterschaft und bestätigten ihre Leistung mit vielen Schweizermeistertitel. Im Laufe der Jahre sorgten etliche Wettkämpfer des KCG für Schlagzeilen im In- und Ausland. Und gerade heute darf der KCG besonders stolz sein auf seine namhaften Kanuathleten wie die Gebrüder Mosimann und Ronnie Dürrenmatt, die ihr Können mit grossem Erfolg auf internationaler und nationaler Ebene unter Beweis stellen. Ohne Übertreibung dürfen wir aussprechen, dass die erfolgreichsten Kanuathleten der Schweiz Mitglieder des KCG sind!


04.05.2019 - DMZ - Wirtschaft

Die Konsumentenpreise sind im April um 0,2% gestiegen

Der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) stieg im April 2019 im Vergleich zum Vormonat um 0,2% und erreichte den Stand von 102,4 Punkten (Dezember 2015 = 100). Gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat betrug die Teuerung 0,7%. Dies geht aus den Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

 

Der Anstieg um 0,2% im Vergleich zum Vormonat ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, unter anderem auf die höheren Preise für Treibstoffe und Luftverkehr. Die Preise für Hotelübernachtungen, Brillen und Kontaktlinsen sind hingegen gesunken.

 

Hauptergebnisse Indexniveau Veränderung in % gegenüber April 2019 Basis Dez. 2015 = 100 Vormonat April 2018 LIK: Total 102,4 +0,2 +0,7

- Kerninflation* 101,5 +0,3 +0,5

- Inlandgüter 101,7 +0,0 +0,7

- Importgüter 104,6 +0,7 +0,8 *

Kerninflation 1: Total ohne frische und saisonale Produkte, Energie und Treibstoffe

 

Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI)

Im April 2019 lag der harmonisierte Verbraucherpreisindex der Schweiz (HVPI) bei 101,85 Punkten (Basis 2015 = 100). Dies entspricht einer Veränderungsrate von +0,6% gegenüber dem Vormonat und von +1,1% im Vergleich zum Vorjahresmonat.

 

Der HVPI ist ein zusätzlicher Teuerungsindikator, den die EU-Mitgliedsländer nach einer gemeinsamen Methode erstellen. Anhand dieses Indexes kann die Teuerung in der Schweiz mit jener in den europäischen Ländern verglichen werden. Die Ergebnisse werden von Eurostat, dem statistischen Amt der EU, nach einem festen Zeitplan veröffentlicht. Auf der Website www.hvpi.bfs.admin.ch publiziert das BFS einen Vergleich der Teuerung in der Schweiz mit jener in Europa. Die Website enthält ausserdem Informationen zur Methode und zur Gewichtung 2019 des HVPI-Warenkorbs sowie die Publikation «BFS Aktuell» zum Thema HVPI. Eurostat publiziert die HVPI vom April 2019 der übrigen europäischen Länder am 17. Mai 2019. Sämtliche HVPI-Ergebnisse sind unter folgender Adresse zu finden: https://ec.europa.eu/eurostat/web/hicp


04.05.2019 - DMZ - Blaulicht National

Bundesrat verabschiedet ersten Bericht zur Bedrohungslage gemäss neuem NDG

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2019 den ersten Bericht zur Beurteilung der Bedrohungslage gemäss Art. 70 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) verabschiedet.

 

Darin beurteilt werden die im NDG genannten Bedrohungen und sicherheitspolitisch bedeutsame Vorgänge im Ausland. Laut dieser Beurteilung, die erstmals in dieser Form publiziert wird, haben sich die Bedrohungen für die Schweiz seit dem sicherheitspolitischen Bericht 2016 zwar nicht wesentlich verändert; sie haben aber teilweise stark an Kontur gewonnen.

 

Gemäss dem neuen Nachrichtendienstgesetz (Art. 70 NDG) beurteilt der Bundesrat jährlich die Bedrohungslage der Schweiz und informiert die eidgenössischen Räte sowie die Öffentlichkeit. Diese Beurteilung war bisher Teil des Geschäftsberichts des Bundesrats und stützte sich auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Neu veröffentlicht der Bundesrat seine Einschätzung der Bedrohungslage separat im Bundesblatt.

 

Der Bericht wurde vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erstellt. Er bezieht sich auf die im NDG genannten Bedrohungen sowie auf sicherheitspolitisch bedeutsame Vorgänge im Ausland. Zudem werden die wichtigsten Aussagen des Berichts des Bundesrats vom 24. August 2016 über die Sicherheitspolitik der Schweiz überprüft.

 

Seit der letzten Publikation des Sicherheitspolitischen Berichts haben sich die Bedrohungen für die Schweiz im Wesentlichen nicht geändert. Sie haben aber teilweise stark an Kontur gewonnen. Im sicherheitspolitischen Brennpunkt stehen nach wie vor die erhöhte Terrorbedrohung durch dschihadistische Akteure, namentlich den „Islamischen Staat“, der intensive und aggressive Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel – einschliesslich Cybermitteln – durch mehrere Staaten sowie wachsende regionale Spannungen mit globalen Konsequenzen.

 

Quelle: Der Bundesrat


04.05.2019 - DMZ - Kultur / Soziales

Veränderung bei der Notunterkunft für Kinder

Im «Schlupfhuus» St.Gallen finden Kinder und Jugendliche rund um die Uhr notfallmässig eine Unterkunft, etwa bei Fällen von Gewalt in der Familie oder in anderen Krisensituationen. Da ein wirtschaftlicher Betrieb für dieses kleine unabhängige Angebot aber immer schwieriger wurde, kamen die Stiftung Ostschweizer Kinderspital als Träger und der Kanton St.Gallen überein, dass die Stiftung ab Frühling 2020 dieses Angebot nicht mehr weiterführt. Der Kanton erarbeitet nun eine Nachfolgelösung für eine Notunterkunft.

 

Das «Schlupfhuus» als Angebot des Kinderschutzzentrums ist eine Notunterkunft für Kinder und Jugendliche mit acht Plätzen. Getragen wird das Kinderschutzzentrum durch die Stiftung Ostschweizer Kinderspital. Die Notunterkunft steht seit über 18 Jahren rund um die Uhr für die notfallmässige und temporäre Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.

 

Herausforderungen lösen eine Veränderung aus

In den letzten Jahren musste das Angebot mit starken Auslastungsschwankungen kämpfen. Diese Tatsache, kombiniert mit den Ansprüchen an eine jederzeitige Verfügbarkeit, an eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Grösse sowie an die Qualität bei der Leistungserbringung verunmöglicht einen zukunftsorientierten Betrieb. Das jährlich resultierende Defizit kann längerfristig weder durch den Kanton getragen noch durch die Trägerschaft weiter reduziert werden. Deshalb sind der Kanton und die Stiftung Ostschweizer Kinderspital als Trägerorganisation nach eingehender Klärung der Sachlage übereingekommen, dass sich die Stiftung Ostschweizer Kinderspital (SOKS) per Ende März 2020 aus dem Angebot «Schlupfhuus», der Notunterkunft für Kinder und Jugendliche in St.Gallen, zurückzieht.

 

Neue Lösung für Notunterkunft

Sowohl die Stiftung als auch der Kanton sind überzeugt, dass es weiterhin ein Angebot braucht, um eine notfallmässige, temporäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen innerhalb des Kantons St.Gallen zu ermöglichen. Deshalb ist der Kanton für eine Nachfolgelösung ab Frühling 2020 besorgt und initiiert und führt den Prozess dazu. Dabei sollen nach Möglichkeit Synergien mit einem bestehenden Leistungserbringer im Sozialbereich genutzt werden.

 

Bis Frühling 2020 wird das «Schlupfhuus» seine Dienstleistungen weiterhin im bewährten Rahmen erbringen. Die Beratungsstelle In Via und das Angebot für Weiterbildung und Prävention sind von den beschriebenen Massnahmen nicht betroffen und werden weiterhin durch das Kinderschutzzentrum unter dem Dach der Stiftung Ostschweizer Kinderspital angeboten.


04.05.2019 - DMZ - International

Mehr als eine Milliarde Euro für etwas Unbezahlbares

Bei der Entscheidung über den Wiederaufbau von Notre-Dame soll die französische Bevölkerung ein Mitspracherecht bekommen. Frankreichs Kulturminister Franck Riester sagte am Freitag, es werde eine «grosse Debatte» darüber geben, wie genau die bei einem Brand schwer beschädigte Kathedrale in Zukunft aussehen soll. Die letzte Entscheidung werde aber bei der Regierung liegen. Die mehr als 1000 Millionen Euro werden nun unter strengster Kontrolle und Observanz vom französischen Staat verwaltet und zum Wiederaufbau benutzt. Der Dachstuhl ist abgebrannt, aber der Körper des Gotteshauses lebt. Ist die Erhaltung und Restauration nicht tägliches Geschäft unserer Gesellschaften, die sich des Zahnes der Zeit erwehren, um die Bauten der Altvorderen in ihre jeweilige Zeit und Wirklichkeit zu inkorporieren? Notre-Dame hat das Unglück überlebt. Ihre Zukunft als Wahrzeichen vieler Menschen ist gewiss.


04.05.2019 - DMZ - Digital

Vorläufiges Nein zu elektronischen Originalen von öffentlichen Urkunden

Der Bund möchte einen weiteren Schritt machen in Richtung vollständige elektronische öffentliche Beurkundung. Der Regierungsrat lehnt dies ab. Er hat einerseits Bedenken bezüglich der Archivierung, andererseits ist im Kanton Solothurn das Interesse an der 

elektronischen öffentlichen Beurkundung aktuell nur wenig vorhanden.

 

Originale öffentlicher Urkunden, sogenannte Urschriften, werden bis anhin als Papierdokument erstellt. Der Bund möchte diese nun neu in elektronischer Form erstellen lassen und in einem zentral geführten elektronischen Urkundenregister des Bundes aufbewahren. Zudem werden die Urkundspersonen verpflichtet, auf Ersuchen einer Partei elektronische Ausfertigungen und Beglaubigungen vorzunehmen und der Bundesrat wird ermächtigt, das elektronische Beurkundungsverfahren zu regeln. Der Regierungsrat lehnt das neue Bundesgesetz und die damit verbundene Änderung der Grundbuchverordnung ab.

 

Vorbehalte gegenüber der zentralen Archivierung Der Regierungsrat hat Bedenken bezüglich der sicheren und dauerhaften Langzeitarchivierung von Urkunden des Kantons in einem zentralen System des Bundes. Und er vermisst in der Vorlage Bestimmungen zur praktischen Erstellung von elektronischen öffentlichen Urkunden.

 

Papier trotz Digitalisierung Die elektronische Beglaubigung öffentlicher Urkunden ist im Kanton seit 2016 möglich, wird allerdings nur wenig genutzt. Auch zeigt die Erfahrung, dass die Parteien trotz Digitalisierung weiterhin der Papiervariante den Vorzug geben. Deshalb ist von der elektronischen Beurkundung kaum eine Rationalisierung zu erwarten.

 

Regelung des Notariats in der Kompetenz der Kantone Für den Regierungsrat steht zudem ausser Frage, dass die Regelung des Notariats grundsätzlich und seit jeher in der Zuständigkeit der Kantone liegt. Der Bund stellt mit den vorgeschlagenen Änderungen von grundlegenden Bestimmungen des Beurkundungsrechts das bestehende System im Kanton Solothurn in Frage. Aus all diesen Überlegungen lehnt der Regierungsrat das neue Bundesgesetz und die damit verbundene Änderung der Grundbuchverordnung ab.


04.05.2019 - DMZ - Sport

Kantonsschule Schüpfheim / Gymnasium Plus vergibt Sports Awards 2019

Am 10. Mai 2019 zeichnet die Kantonsschule Schüpfheim / Gymnasium Plus die Sportlerin und den Sportler des Jahres mit den «Sports Awards 2019» aus. Mit diesem Preis anerkennt das Gymnasium aussergewöhnliche Sportleistungen von Schülerinnen und Schülern während der Maturitätsausbildung. Nominiert sind 13 Sporttalente. Die Wahl trifft eine Jury. Zu Gast ist Profibergsteiger Roger Schäli.

 

Sieben Schülerinnen und sechs Schüler aus dem Talentbereich Sport sind für die diesjährigen Sports Awards 2019 nominiert. Diese Nachwuchstalente besuchen das Gymnasium Plus, wo sie in fünf statt in vier Jahren die Maturität erlangen. Neben der Schule vertiefen sie ihr Talent, indem sie intensive Trainings betreiben und an Wettkämpfen in ihren Disziplinen teilnehmen. Das Gymnasium Plus der Kantonsschule Schüpfheim fördert diese doppelte Entwicklung und unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei der Vereinbarkeit von Leistungssport und Gymnasialausbildung.

 

Sports Awards – die Auszeichnung besonderer ausserschulischer Leistungen

Die «Sports Awards» werden am 10. Mai 2019 in der Aula der Kantonsschule Schüpfheim das vierte Jahr in Folge verliehen. Die 13 Nominierten werden von ihren Trainerinnen und Trainern, Eltern und Freunden, von Mitgliedern regionaler Sportverbänden und der kantonalen Sportförderung begleitet. Die Gewinnerin und der Gewinner erhalten je eine Trophäe und einen Geldpreis. Die Preise werden von privaten Sponsoren zur Verfügung gestellt.

 

Jury wählt Sportlerin und Sportler des Jahres

Wer die besondere Auszeichnung erhält, entscheidet eine vierköpfige Jury. Als Kriterien für die Entscheidung dienen absolvierte Trainingseinheiten und Wettkämpfe, besondere Bestleistungen und erreichte Ziele. «Es ist keine einfache Entscheidung bei dieser Bandbreite an Sportdisziplinen und Leistungen», sagt Sascha Portmann, Sportkoordinator am Gymnasium Plus. «Durch die Nominierung haben eigentlich alle 13 schon gewonnen, was uns Coaches und Lehrpersonen stolz macht.»

 

Für Publikumspreis online abstimmen

Neben der Ehrung der Sportlerin und des Sportlers des Jahres mit dem «Sports Award» wird auch ein Publikumspreis, der «Public Award», vergeben. Die Öffentlichkeit kann per Online-Voting (https://gym-plus.ch/) an der Wahl teilnehmen und vorgängig für eine Favoritin und einen Favoriten abstimmen. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird am Anlass bekanntgegeben.

 

Erfolgsfaktoren im Sport

Das Gymnasium Plus fördert seine Talente durch Coaches, Trainings wie auch durch verbesserte Rahmenbedingungen und Infrastruktur. Nach der letztjährigen Inbetriebnahme des Kraftraumes wird heuer im Anschluss an die Preisübergabe die renovierte Turnhalle mit der neuen, integrierten Kletterwand offiziell eingeweiht.

 

Datum: Freitag, 10. Mai 2019

Programm: 19.45 Uhr – Vortrag des Profikletterers Roger Schäli

20.30 Uhr – Ehrung der Sportlerinnen und Sportler

Ort: Aula der Kantonsschule Schüpfheim, Lädergass 25, 6170 Schüpfheim

 

Ab 21:00 Uhr erfolgt die öffentliche Einweihung der Turnhalle mit Apéro. Der Eintritt ist frei.

 

Nominierte Frauen

Lynn Helfenstein, Leichtathletik

Nina Peter, Leichtathletik

Tina Rüttimann, Leichtathletik

Melanie Schmid, Ski Alpin

Ramona Schöpfer, Langlauf

Yoninah Steiner, Tanzen

Linda Wyser, Ski Alpin

 

Nominierte Männer

Corsin Boos, Orientierungslauf, Ski-OL

Nando Baumann, Ski Alpin

Joel Kurmann, Springreiten

Fabian Moser, Eishockey

Amaël Van Wezemael, Parkour

David Widmer, Rudern

 

Jury

Markus Kälin, Leiter Sportförderung Kanton Luzern

Esmée Böbner, Nationalkader Beachvolleyball, Swiss Volley

Andreas Jöhl, Prorektor und Sportförderung Kantonsschule Schüpfheim

Sascha Portmann und Matthias Burri, Sportkoordinatoren Gymnasium Plus (mit einer Stimme)


14.05.2019 - DMZ - Wirtschaft

Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe Gleiche Regeln für E-Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren

Für elektronische Zigaretten und ähnliche nikotinhaltige Produkte sollen künftig die gleichen gesetzlichen Vorgaben gelten wie für Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren. Zudem sollen im Kanton Bern vier bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe ermöglicht und die Ladenöffnungszeiten an Samstagen von 17 Uhr auf 18 Uhr ausgedehnt werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe bis am 5. August 2019 in die Vernehmlassung geschickt.

 

In der Novembersession 2018 hat der Grosse Rat die Motion «Jugendschutz auf E-Zigis & Co ausweiten!» (Löffel-Wenger M 155-2018) überwiesen. Die Motion verlangt, dass für elektronische Zigaretten und alle nikotinhaltigen Produkte im Kanton Bern so rasch wie möglich die gleichen rechtlichen Vorgaben gelten sollen wie für Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren. Davon ausgenommen sind nur nikotinhaltige Medikamente. Der Regierungsrat schickt die dafür nötigen Anpassungen des Gesetzes über Handel und Gewerbe nun in die Vernehmlassung.

 

Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung werden die Abgabe und der Verkauf von nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Zudem gelten für E-Zigaretten neu ein Werbeverbot sowie die Bestimmungen zum Schutz vor dem Passivrauchen. Unter diese Vorgaben fallen neben Tabakprodukten zum Erhitzen («Heat-Not-Burn») auch pflanzliche Rauchprodukte (Kräuter- oder Hanfzigaretten mit geringem THC-Gehalt) sowie – abgesehen vom Schutz vor dem Passivrauchen – Schnupftabak.

 

Änderungen der Ladenöffnungszeiten an den Wochenenden

Im Rahmen der Revision des Gesetzes über Handel und Gewerbe (HGG) sollen auch die Ladenöffnungszeiten an Wochenenden und vor Feiertagen angepasst werden. An Samstagen und vor Feiertagen ist eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten für Verkaufsgeschäfte von 17 Uhr auf 18 Uhr vorgesehen. Zudem sollen Geschäfte an vier Sonn- beziehungsweise Feiertagen pro Jahr ohne Bewilligung öffnen dürfen. Diese entsprechen den vier Sonntagen, die der Kanton gemäss Bundesrecht als bewilligungsfreie Sonntagsarbeit im Detailhandel festlegen darf. Bisher lässt das kantonale Gesetz über Handel und Gewerbe lediglich zwei solche Tage zu.

 

Diverse Kantone haben die Ladenöffnungszeiten vollständig liberalisiert. Der Kanton liegt im schweizerischen Vergleich im Mittelfeld. Dies würde sich mit dieser Revision des HGG nicht ändern.