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Neue Verordnung über das Programm Agglomerationsverkehr unterzeichnet

DMZ - POLITIK / UMWELT ¦

 

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Simonetta Sommaruga, hat die Verordnung über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) unterzeichnet. Die Verordnung regelt die Anforderungen an Agglomerations-programme sowie die wichtigsten Schritte von deren Prüfung durch den Bund. Neue Richtlinien für das Programm Agglomerationsverkehr (RPAV) präzisieren die Verordnung.

 

Die Vorgaben für die Erarbeitung und Prüfung von Agglomerationsprogrammen waren bisher in Weisungen enthalten. Nach Annahme des unbefristeten Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) durch Volk und Stände am 12. Februar 2017 hat das UVEK beschlossen, diese Vorgaben in einer Departementsverordnung zu regeln und in Richtlinien zu konkretisieren.

Die neue Departementsverordnung über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) ersetzt zudem eine ältere Verordnung des UVEK über Fristen und Beitragsberechnung. Die neue Verordnung enthält Rechte und Pflichten von Agglomerationen bei der Erarbeitung ihrer Programme sowie die wichtigsten Schritte der Prüfung durch den Bund. Die ebenfalls neu geschaffenen Richtlinien zum Programm Agglomerationsverkehr (RPAV) präzisieren die Prüfungsmethode der Agglomerationsprogramme. Verordnung und Richtlinien sind eng miteinander verbunden und tragen dazu bei, dass die Agglomerationen alle Verkehrsträger effizient einsetzen, die Siedlungsentwicklung nach innen vorantreiben sowie Verkehr und Siedlung aufeinander abstimmen.

Der Entwurf der Verordnung war vom 2. April bis zum 9. Juli 2019 in der Vernehmlassung. Es gingen 73 Stellungnahmen ein. Die meisten Anträge betrafen inhaltliche und formale Vereinfachungen der Agglomerationsprogramme, auf die der Bund grösstenteils einging. So hat er die neu eingeführten Umsetzungsfristen von vier auf fünf Jahre verlängert, die Beurteilung von Massnahmen aus früheren Generationen Agglomerationsprogramme vereinfacht, die Anforderungen für die Landschaft präzisiert und die Zielwerte geklärt, die der Bund bei der Wirkungskontrolle der Agglomerationsprogramme einsetzt. Weiter sind die Agglomerationsprogramme bei den Sachplanungen des Bundes im Bereich Verkehr als Grundlage beizuziehen.

Die Verordnung über das Programm Agglomerationsverkehr wird am 1. Februar 2020 in Kraft treten und die Richtlinien werden im Februar 2020 veröffentlicht.

 

Programm Agglomerationsverkehr

Mit dem Programm Agglomerationsverkehr beteiligt sich der Bund finanziell an Verkehrsprojekten von Städten und Agglomerationen. Von Bundesbeiträgen profitieren Agglomerationen, die mit ihren Agglomerationsprogrammen die Verkehr- und Siedlungsentwicklung wirkungsvoll aufeinander abstimmen. Zusammen mit den dringlichen Projekten hat der Bund bisher rund 7 Milliarden Franken für Verkehrsprojekte in Städten und Agglomerationen zur Verfügung gestellt. Derzeit erarbeiten die Agglomerationen die Programme der 4. Generation, um sie Mitte 2021 beim Bund einzureichen.

 

 

 

Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html                         


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