CH: Lächerliche Beschwerde von Massnahmengegnern gegen Radio SRF abgewiesen

#NS-relativierend (Foto: element investigate)
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DMZ –  GESETZ / RECHT ¦ AA ¦                                   #NS-relativierend (Foto: element investigate) 

 

Die UBI weist die Beschwerden von Massnahmengegnern gegen die Sendungen von Radio SRF vom 23.10.21 klar ab. Die Demonstranten waren enttäuscht, dass SRF 1 nicht öfter über die Demonstration berichtet hat.

 

Am 23. Oktober 2021 demonstrierten in Bern Massnahmengegner der Covid-19-Massnahmen. Die Kundgebung dauerte von 13.30 Uhr bis ca. 16.30 Uhr. In einer Popularbeschwerde wurde gerügt, dass Radio SRF 1 in seinen Nachrichtensendungen vom 23. Oktober 2021, 23 Uhr und 24. Oktober 2021, 0 Uhr, 1 Uhr, 2 Uhr sowie 3 Uhr nicht über die Demonstration berichtet habe, an welcher mindestens 50'000 Personen teilgenommen hätten (die Zahl wurde durch eine nachträgliche elektronische Zählung massiv nach unten korrigiert; so geht man von rund 5'000 Demonstranten aus).

 

In der Beratung der Kommission kam zum Ausdruck, dass es sich um eine atypische Beschwerde handelt, indem die fehlende Berichterstattung über die Kundgebung in bestimmten Sendungen gerügt wird.

Primärer Anknüpfungspunkt für die rechtliche Beurteilung bildete das Vielfaltsgebot, welches konzessionierte Programme verpflichtet, die Vielfalt der Ereignisse angemessen zum Ausdruck zu bringen.

 

Radio SRF insgesamt und Radio SRF 1 im Speziellen haben am 23. Oktober 2021 zwischen 16 und 22 Uhr sowie am Folgetag in Nachrichtenbulletins und Hintergrundsendungen (z.B "Echo der Zeit", "Regionaljournal") einlässlich über die Kundgebung berichtet, insbesondere auch in der Prime Time. Die Mitglieder der UBI kamen daher zum Schluss, dass Radio SRF das Vielfaltsgebot nicht verletzt hat, und wiesen die Beschwerde einstimmig ab (b. 907).

 

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