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Untersuchung: Nachdem die Schweiz in der Pandemie nachweislich versagt hat, erhält auch Österreich miserables Zeugnis

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Die Schweiz war und ist aktuell immer noch auf dem Holzweg. Die GPK hat ein katastrophales und vernichtetes Zeugnis für die Politik und Ämter ausgestellt. Kaum etwas, was nicht falsch gemacht wurde, Fehler die noch und nöcher wiederholt wurden. Nun stellt auch der Rechnungshof in Österreich der Regierung  ein schlechtes Zeugnis aus und sagt: "Die Regierung hat versagt".

 

„Der Bund hatte die im Pandemiefall notwendigen organisatorischen Strukturen und personellen Grundvoraussetzungen nicht sichergestellt.“ Zu diesem Schluss kommen die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes in ihrem heute veröffentlichten Bericht „Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden im ersten Jahr der COVID-19-Pandemie“. Der Gesundheitsminister/die Gesundheitsministerin ist als oberstes Organ für das Pandemiemanagement zuständig. Zwischen Bund und Ländern blieb jedoch oftmals unklar, wer welche Verantwortung zu tragen hat. Zu unkoordiniertem Handeln kam es zudem auch auf Bundesebene. Also ähnlich wie in der Schweiz, wenn auch nicht ganz so schlimm.

 

Verantwortungs-Chaos führt zu härteren und längeren Massnahmen

Konkret habe das dazu geführt, dass im Krisenmanagement zwischen Bund und Ländern oftmals unklar gewesen sei, wer wofür verantwortlich war, "wer in der Praxis welche Entscheidungen zu treffen und wer diese umzusetzen hatte. Bzw. wurde die Verantwortlichkeiten beliebig hin und hergereicht, wie das bereits in der Schweiz Schule machte. Deshalb kam es auch zu Doppelgleisigkeiten. So führten die Länder neben dem Epidemiologischen Meldesystem (EMS) des Bundes eigene IT-Anwendungen zur Infektionserfassung ein. Entscheidungen wurden häufig verzögert getroffen. So wurden einerseits härtere Massnahmen zur Kontaktbeschränkung notwendig, andererseits erforderten die zu spät gefällten Entscheidungen eine längere Dauer der Massnahmen, um die erforderliche Schutzwirkung zu entfalten", urteilt der Rechnungshof.

 

Abweichende Zahlen schürte Unglaubwürdigkeit

Auch zwischen Gesundheits- und Innenministerium kam es zu Doppelgleisigkeit, was wiederum zu einem Chaos in den Coronazahlen führte. So hat das Innenministerium selbstständig Coronazahlen erhoben, obwohl das in der Verantwortung des Gesundheitsministeriums lag, welches wiederum eigene Zahlen erhoben hat. Das Ergebnis der Parallelerhebung waren voneinander abweichende Zahlen, die Glaubwürdigkeit sowie Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung unterminierte und ein evidenzbasiertes Handeln erschwerte, heisst es von den Prüfern. 

 

Nichts aus Fehlern gelernt

Zudem wird moniert, dass die Regierung bislang zu wenig Lehren aus den vergangen Pandemiejahren gezogen hat und sich daher auch nicht ausreichend auf künftige Krisen vorbereitet. Das Epidemiegesetz sei veraltet, Schlüsselfunktionen wurden zu spät nachbesetzt. Die seit 2019 vakante Position für die „Generaldirektion für öffentliche Gesundheit“ besetzte das Gesundheitsministerium erste Ende 2020 nach. Die dreijährige Funktionsperiode der Mitglieder des Obersten Sanitätsrats lief Ende 2019 aus, die Neubestellung erfolgte erst im März 2021. 

 

Epidemiegesetz nicht zeitgemäss – Krisenmechanismus ist zu schaffen

Das für die Bekämpfung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten bundesweit geltende Epidemiegesetz stammte in seiner Grundform aus dem Jahr 1913. Bei Ausbruch der COVID-19-Pandemie war es nicht mehr zeitgemäss. Zwar erarbeitete das Gesundheitsministerium im Laufe der COVID-19-Pandemie mehrere Novellen des Epidemiegesetzes; die geforderte umfassende Modernisierung konnte damit aber nicht verwirklicht werden.

 

Umso wichtiger waren auch klare – das Epidemiegesetz präzisierende – Vorgaben für ein österreichweit abgestimmtes und wirksames Vorgehen der Gesundheitsbehörden. Der Gesundheitsminister hatte die ihm hierfür zur Verfügung stehenden Instrumente wie Erlässe, Verordnungen und Weisungen aber nicht ausreichend genutzt.

 

Der Rechnungshof empfiehlt dem Gesundheitsministerium, einen Entwurf für ein modernisiertes Epidemiegesetz vorzubereiten und im Wege des Ministerrats dem Nationalrat vorzulegen. Darin wäre zum Beispiel die Zusammenarbeit der Behörden untereinander deutlich detaillierter zu regeln. Im Ergebnis sollte ein rechtlicher Rahmen für einen Krisenmechanismus mit klaren Abläufen und Verantwortlichkeiten sowohl für die erforderlichen Massnahmen als auch für deren Kommunikation nach außen geschaffen werden.

 

Um den Schutz der öffentlichen Gesundheit bundeseinheitlich zu gewährleisten, soll der Gesundheitsminister hierzu "seine Rolle aktiv wahrzunehmen und die für das Pandemiemanagement notwendigen Maßnahmen der Gesundheitsbehörden in den Ländern (wie etwa Schutzimpfungen, Testungen oder Verkehrsbeschränkungen) stärker zu leiten, zu steuern und zu koordinieren. Bei mangelnder Wirksamkeit der Maßnahmen sollte der Gesundheitsminister eingreifen und gegensteuern“, fordert der Rechnungshof. 

 

 

Herausgeber / Quelle: Rechnungshof Österreich

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